FAQ's (Kroatien - Universität Zagreb)
- Wie beantrage ich als Studierende/r der Universität Innsbruck die Aufnahme in das Programm Secondos?
- Muss ich die Fortsetzung meines Studiums für die Zeit an der Universität Zagreb auch an der Universität Innsbruck melden?
- Wie stelle ich mein Lehrveranstaltungsprogramm an der Universität Zagreb zusammen?
- Ist die Teilnahme am Programm auch im Rahmen eines Doktoratsstudiums möglich?
- Wie lange muss ich schon studiert haben, um am Programm teilnehmen zu können?
- Muss ich an der Universität Zagreb eine bestimmte Anzahl von ECTS absolvieren?
- Wie beantrage ich als Studienbeihilfenbezieher/in eine finanzielle Unterstützung?
- Wie beantrage ich eine finanzielle Unterstützung, wenn ich keine Studienbeihilfe beziehe?
- Verliere ich für die Zeit meines Studiums in Kroatien die Familienbeihilfe?
- Brauche ich eine spezielle Versicherung für meinen Studienaufenthalt in Kroatien?
- Wie finde ich eine Unterkunft in Zagreb?
- Wer kann mir von Erfahrungen aus erster Hand berichten?
- Was ist bei meiner Rückkehr noch zu erledigen?
Wie beantrage ich als Studierende/r der Universität Innsbruck die Aufnahme in das Programm Secondos?
Die bewerbung erfolgt unter Angabe der Matrikelnummer und des gewünschten Semesters bzw. Studienjahres an International-Outgoing@uibk.ac.at. Folgende Unterlagen sind einzureichen (Bitte an International-Outgoing@uibk.ac.at schicken oder persönlich im International Relations Office abgeben).
- Lebenslauf
- Beschreibung des Vorhabens (mind. eine Seite, worin Sie beschreiben, warum Sie diesen Studienaufenthalt absolvieren möchten)
- Studienerfolgsnachweis
- Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse
- vorläufige Auswahl der Kurse, welche an der Partneruniversität absolviert werden möchten und zum Curriculum an der Universität Innsbruck passen - muss noch nicht von dem/der StudiendekanIn bzw. dem/der zuständigen Studienbeauftragten unterzeichnet worden sein
Wenn diese Unterlagen vorliegen, prüft der akademische Koordinator die Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme in Absprache mit der Partneruniversität. Wenn Ihre bewerbung erfolgreich ist, erhalten Sie vom Partnerschaftsbeauftragten die Nominierung.
Muss ich die Fortsetzung meines Studiums für die Zeit an der Universität Zagreb auch an der Universität Innsbruck melden?
Ja. Sobald Sie als Teilnehmer/in am Programm Secondos nominiert sind, müssen Sie in der Studienabteilung der Universität Innsbruck Ihren Auslandsaufenthalt vor Antritt melden. Dieser Schritt ist sehr wichtig! Auf Antrag können Sie vom Studienbeitrag befreit werden. Sie müssen den ÖH Beitrag für das Winter- und gegebenenfalls für das Sommersemester einzahlen.
Wie stelle ich mein Lehrveranstaltungsprogramm an der Universität Zagreb zusammen?
Bitte suchen Sie die Homepage der Universität Zagreb auf und überlegen, welche Lehrveranstaltungen Sie besuchen möchten und am besten in Ihr Curriculum an der Universität Innsbruck passen. Diese Vorschläge müssen Sie dem/der zuständigen Studiendekan/-dekanin bzw. Studienbeauftragten (siehe http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/fsl.html) vorlegen und von ihm/ihr kurz schriftlich bestätigen lassen, dass die gewählten Lehrveranstaltungen nach Abschluss des Auslandssemesters/-jahres anerkannt werden.
Ist die Teilnahme am Programm auch im Rahmen eines Doktoratsstudiums möglich?
Prinzipiell ja, aber es bedarf einer Rücksprache mit der Partneruniversität.
Wie lange muss ich schon studiert haben, um am Programm teilnehmen zu können?
Wir empfehlen ein Auslandssemester ab dem dritten Studiensemester. Der ideale Zeitpunkt hängt allerdings auch vom Curriculum ab.
Muss ich an der Universität Zagreb eine bestimmte Anzahl von ECTS-AP absolvieren?
Ja, Sie müssen eine Studienleistung von mindestens 4 ECTS pro gefördertem Monat nachweisen. Wenn das Semester beispielsweise 4 Monate dauert, müssen Sie mindestens 16 ECTS erbringen. Studienbeihilfenbezieher müssen sich in der Stipendienstelle über die Voraussetzungen informieren.
Wie beantrage ich als Studienbeihilfenbezieher/in eine finanzielle Unterstützung?
Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, haben Sie während des Aufenthalts an der Universität Zagreb Anspruch auf Weiterzahlung der Studienbeihilfe, Beihilfe für das Auslandsstudium sowie einen Reisekostenersatz. Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Mobilitätsstipendium finden Sie unter http://www.stipendium.at/stipendienstellen/innsbruck/.
Wie beantrage ich eine finanzielle Unterstützung, wenn ich keine Studienbeihilfe beziehe?
In diesem Fall können Sie sich um ein Auslandsstipendium im International Relations Office der Universität Innsbruck bewerben. Die vollständigen bewerbungsunterlagen müssen dort fristgerecht abgegeben werden.
Ihre Ansprechperson ist Frau Christina Plattner:
International-Outgoing@uibk.ac.at,
Tel.: +43 (0)512 507 32401
Sprechstunden: Mo – Fr 09:00 – 12:00, Di & Mi 13:30 - 15:00 (und nach Vereinbarung)
Verliere ich für die Zeit meines Studiums in Kroatien die Familienbeihilfe?
Normalerweise nicht, wir bitten aber um Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Brauche ich eine spezielle Versicherung für meinen Studienaufenthalt in Kroatien?
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsanstalt, ob die Deckung in Kroatien gegeben ist. Sollte das nicht der Fall sein, empfehlen wir eine entsprechende Zusatzversicherung.
Wie finde ich eine Unterkunft in Zagreb?
Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Universität Zagreb.
Wer kann mir von Erfahrungen aus erster Hand berichten?
Studierende, die bereits an der Universität Zagreb studieren. Die E-Mail-Adressen können unter International-Outgoing@uibk.ac.at angefragt werden.
Was ist bei meiner Rückkehr noch zu erledigen?
- Einreichen eines Kurzberichts im International Relations Office
- Einreichen der Bestätigung der Uludağ Universität Bursa über die Dauer des Studienaufenthaltes in der Studienabteilung und im International Relations Office
- Kopie des Zeugnisses der Uludağ Universität Bursa (das Transkript muss auf Englisch vorliegen!)
- Anerkennung der an der Uludağ Universität Bursa abgelegten Prüfungen