Österreich hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) als einer der ersten Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert. Bisher fehlte es an einem umfassenden völkerrechtlichen Schutzkonzept zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen, vor allem in Bezug auf häusliche Gewalt. Die Konvention schließt eine große Lücke, denn sie normiert konkrete staatliche Schutzpflichten in allen Gefährdungsbereichen. Insofern ist das Vertragswerk ein Meilenstein in der menschenrechtlichen Gewaltbekämpfung. Im Vortrag werden die wichtigsten Regelungsinhalte der Konvention und ihr Einfluss auf die Fortentwicklung des österreichischen Gewaltschutzes ausgelotet.
Kurzbiographie:
Silvia Ulrich, Dr.in iur., Universitätsprofessorin für Legal Gender Studies, Diversity und Antidiskriminierungsrecht an der johannes Kepler Universität Linz und Vorständin des Instituts für Legal Gender Studies. Rechtsexpertin im National Focal Point für die EU-Grundrechteagentur im Rahmen von FRANET (Multidisziplinäres Forschungsnetzwerk der Europäischen Grundrechteagentur).
Forschungsschwerpunkte: Genderdimensionen der Grundrechte und Geschlechterdifferenz im Recht; Diskriminierungsschutz und positive Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene.
Mitherausgeberin der „Linzer Schriften zu Gender und Recht“.
Jüngste Publikation zum Vortragsthema: Ulrich/Schwarz-Schlöglmann (Hrsg), Aktuelle Entwicklungen im Gewaltschutz, Linzer Schriften zu Gender und Recht, Band 55(2014).