Mitteilungsblatt (56. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 5. Juli 2023
56. Stück
Inhalt
628. Änderung der Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64 a Universitätsgesetz 2002
Die Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64 a Universitätsgesetz 2002, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 24. Juni 2019, 63. Stück, Nr. 565, wird wie folgt geändert:
- In § 1 Abs. 5 Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien wird in der Aufzählung der Studien die Bezeichnung „Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften“ ersetzt durch die Bezeichnung „Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften“.
- In § 1 Abs. 6 Theologische Studien wird in der Aufzählung der Studien die Bezeichnung „Bachelorstudium Islamische Religionspädagogik“ ersetzt durch die Bezeichnung „Bachelorstudium Islamisch-Theologische Studien“.
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
629. Äquivalenzliste Bachelorstudium Chemie
Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Bachelorstudium Chemie an der Universität Innsbruck in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 2. Juni 2016, 36. Stück, Nr. 439 (Curriculum 2016) entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 26. Juni 2023, 52. Stück, Nr. 617 (Curriculum 2023) wie folgt:
Curriculum 2016 |
Curriculum 2023 |
||
§6 1a |
Physik I für Studierende der Chemie |
§6(1) 1 a |
Physik I für Studierende der Chemie |
§6 1b |
Physik II für Studierende der Chemie |
§6(1) 1 b |
Physik II für Studierende der Chemie |
§6 2a |
Mathematik I für Studierende der Chemie |
§6(1) 2 a |
Mathematik I für Studierende der Chemie |
|
|
§6(1) 2 b |
Mathematik I für Studierende der Chemie |
§6 6a |
Mathematik II für Studierende der Chemie |
§6(1) 2 c |
Mathematik II für Studierende der Chemie |
|
|
§6(1) 2 d |
Mathematik II für Studierende der Chemie |
§6 3a |
Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie |
§6(1) 3 a |
Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie |
§6 3b |
Chemie in wässriger Lösung |
§6(1) 3 b |
Chemie in wässriger Lösung |
§6 4a |
Laborsicherheit |
§6(1) 3 c |
Laborsicherheit |
§6 4b |
Chemisches Rechnen |
§6(1) 3 d |
Chemisches Rechnen |
§6 4c |
Allgemeine Chemie |
|
entfällt |
§6 5a |
Analytische Chemie I |
§6(1) 4 a |
Analytische Chemie I |
§6 5b |
Datenanalyse und Chemometrie |
§6(1) 4 b |
Datenanalyse und Chemometrie |
§6 5c |
Analytische Chemie II |
§6(1) 4 c |
Analytische Chemie II |
§6 7a |
Experimentalvorlesung Hauptgruppenelementchemie |
§6(1) 5 a |
Experimentalvorlesung Chemie der Hauptgruppenelemente |
§6 7b |
Chemie der Nebengruppenelemente |
§6(1) 5 b |
Experimentalvorlesung Chemie der Nebengruppenelemente |
§6 8a |
Organische Chemie I |
§6(1) 8 a |
Organische Chemie I |
§6 9a |
Chemie in wässriger Lösung |
§6(1) 6 a |
Chemie in wässriger Lösung |
§6 10a |
Analytische Chemie III |
§6(1) 9 a |
Analytische Chemie III |
§6 10b |
Analytische Chemie IV |
§6(1) 9 b |
Analytische Chemie IV |
§6 11a |
Einführung in die Quantentheorie |
§6(1) 12 a |
Einführung in die Quantenchemie |
§6 12a |
Analytisches Grundpraktikum |
§6(1) 9 c |
Analytisches Grundpraktikum |
§6 13a |
Instrumentalanalytisches Grundpraktikum |
§6(2) 3 a |
Instrumentalanalytisches Grundpraktikum |
§6 14a |
Organische Chemie II |
§6(1) 13 a |
Organische Chemie II |
§6 14b |
Strukturaufklärung I |
§6(1) 8 b |
Strukturaufklärung I |
§6 14c |
Organische Arbeitsmethoden |
§6(1) 13 c |
Organische Arbeitsmethoden |
§6 15a |
Thermodynamik |
§6(1) 7 a |
Thermodynamik |
§6 16a |
Biochemie I |
§6(1) 14 a |
Biochemie I |
§6 17a |
Anorganische Synthese |
§6(1) 10 a |
Anorganische Synthese |
§6 18a |
Theoretische Chemie I |
§6(1) 15 a |
Theoretische Chemie I |
§6 19a |
Biochemie II |
§6(1) 18 a |
Biochemie II |
§6 19b |
Biochemische Methoden |
§6(1) 18 b |
Biochemische Methoden |
§6 19c |
Biochemische Methoden |
§6(1) 18 c |
Biochemische Methoden |
§6 20a |
Thermodynamik für Fortgeschrittene |
§6(3) 5 a |
Thermodynamik für Fortgeschrittene |
§6 20b |
Kinetik |
§6(1) 16 a |
Kinetik |
§6 21a |
Physikalisch-chemisches Praktikum I |
§6(1) 11 a |
Physikalisch-chemisches Praktikum I |
§6 22a |
Theoretische Chemie II |
§6(1) 15 b |
Theoretische Chemie II |
§6 23a |
Strukturaufklärung II |
§6(1) 13 b |
Strukturaufklärung II |
§6 23b |
Organisch-chemisches Praktikum I |
§6(1) 20 a |
Organisch-chemische Basisoperationen |
§6 24a |
Umweltchemie |
§6(1) 19 a |
Umweltchemie |
§6 24b |
Festkörperchemie |
§6(1) 19 b |
Festkörperchemie |
§6 25a |
Biochemisches Grundpraktikum |
§6(1) 22 a |
Biochemisches Grundpraktikum |
§6 26a |
Makromolekulare Chemie |
§6(1) 19 c |
Makromolekulare Chemie |
§6 27a |
Strukturaufklärung III |
§6(2) 2 b |
Strukturaufklärung III |
§6 27b |
Organische Synthese |
§6(1) 20 b |
Organische Synthese |
§6 27c |
Chemische Biologie |
§6(1) 20 c |
Chemische Biologie |
§6 28a |
Physikalisch-chemisches Praktikum II |
§6(1) 17 a |
Physikalisch-chemisches Praktikum II |
§6 29a |
Methoden der Theoretischen Chemie |
|
entfällt |
§6 29b |
Theoretisch-chemisches Praktikum |
§6(1) 23 a |
Theoretisch-chemisches Praktikum |
§6 30a |
Physikalische Elektrochemie |
§6(1) 12 b |
Physikalische Elektrochemie |
§6 30b |
Statistische Thermodynamik |
§6(1) 16 b |
Mikroskopische Thermodynamik |
§6 31a |
Organisch-chemisches Praktikum II |
§6(1) 21 a |
Organisch-Chemisches Arbeiten im Labormaßstab |
§6 32a |
Studienangebot bzw. "Gleichstellung und Gender Studies" |
§6(3) 7 a |
Studienangebot oder "Gleichstellung & Gender" |
§6 33 |
Bachelorarbeit |
§6(1) 24 a |
Bachelorarbeit |
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Universitätsstudienleiter
630. Äquivalenzliste Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft an der Universität Innsbruck in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 2. Mai 2016, 24. Stück, Nr. 373 (Curriculum 2016) entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 11. Mai 2023, 36. Stück, Nr. 487 (Curriculum 2023) wie folgt:
Curriculum 2016 |
ECTS-AP |
Curriculum 2023 |
ECTS-AP |
§ 6.1.a VO Das Studium der Erziehungswissenschaft |
2,5
|
§ 7.2.b AG Wissenschaftliche Handlungsfelder
|
5 |
§ 6.4.a VO Grundlagen und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens |
5 |
||
§ 6.1.b VO Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft |
4 |
§ 7.1.a VO Einführung in die Erziehungswissenschaft |
5 |
§ 6.1.c VO Grundformen pädagogischen Handelns und pädagogischer Handlungsfelder |
3,5 |
§ 7.2.a VO Pädagogische Handlungsfelder |
5 |
§ 6.2.a VO Gesellschaftstheoretische Grundlagen von Erziehung und Bildung |
3,5
4 |
§ 7.1.b VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.2.b KU Bildung als Weltbezug und Selbsterkenntnis |
4 |
§ 7.3.b SE Jugend, Generation und Bildung |
5 |
§ 6.3.a VO Entwicklungs- und sozialisationstheoretische Grundlagen von Erziehung und Bildung |
3,5 |
§ 7.13.a VO Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
5 |
§ 6.3.b KU Spezialfragen von Entwicklung und Sozialisation |
4 |
§ 7.11.b SE Ungleichheit und politische Bildung ODER § 7.13.b SE Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
5 |
§ 6.4.b VO Überblick über Forschungsmethoden |
2,5
2,5 |
§ 7.9.b VO Wissenschaftstheorie und qualitative Methoden |
|
§ 6.4.c VO Wissenschaftstheorie und Methodologie der Erziehungswissenschaft |
2,5 |
§ 7.9.a VO Wissenschaftstheorie und philosophisch-historische Methoden |
3 |
§ 6.5.a VO Historische und anthropologische Grundlagen: Einführung |
3,5
|
§ 7.4.a VO Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.5.b KU Anthropologie und Pädagogik |
4 |
§ 7.4.b SE Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.6.a VO Institutionen und Prozesse von Erziehung und Bildung: Lehren und Lernen – Rahmenbedingungen und Handlungsformen |
3,5 |
§ 7.10.b SE Handlungsfelder der Unterstützung im Bereich Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte, Theorien, Entwicklungen |
5 |
§ 6.6.b KU Lehren und Lernen – Angebotsspektrum |
4 |
§ 7.3.b SE Jugend, Generation und Bildung ODER § 7.13.b SE Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
5 |
§ 6.7 PS Erziehungs- und sozialwissenschaftliche Basisliteratur |
7,5 |
§ 7.3.b SE Jugend, Generation und Bildung ODER § 7.4.b SE Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung ODER § 7.5.b SE Migration in Erziehung und Bildung ODER § 7.6.b SE Grundlagen und Anwendungen der Psychoanalyse ODER § 7.7.b SE Erziehungswissenschaftliche Geschlechterforschung ODER § 7.8.b SE Inklusion, Partizipation und Behinderung ODER § 7.11.b SE Ungleichheit und politische Bildung ODER § 7.13.b SE Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
5 |
§ 6.8.a
VO Lebenslauf und sozialer Wandel: Zeiten und Räume zum Lernen und Leben |
3,5 |
§ 7.3.a
VO Jugend, Generation und Bildung |
5 |
§ 6.8.b
VO Lernen für das Leben: Grundprinzip und Schlüsselkompetenz |
4 |
§ 8.4.b |
5 |
§ 6.9.a
VO Grundlagen und Entwicklung der Psychoanalyse |
3.5 |
§ 7.6.a
VO Grundlagen und Anwendungen der Psychoanalyse |
5 |
§ 6.9.b VO Handlungsfelder psychoanalytischer Pädagogik und psychosozialer Arbeit |
4 |
§ 7.6.b SE Grundlagen und Anwendungen der Psychoanalyse |
5 |
§ 6.10.a
VO Grundfragen kritischer Geschlechterforschung |
3,5 |
§ 7.7.a
VO Grundfragen erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung |
5 |
§ 6.10.b
VO Geschichte, Konzepte und Begriffe kritischer Geschlechterforschung |
4 |
§ 7.7.b
SE Erziehungswissenschaftliche Geschlechterforschung |
5 |
§ 6.11.b
VO Bildung und Politik |
5 |
§ 7.11.a
VO Bildung, Politik und Gesellschaft |
5 |
§ 6.12.a
VO Grundlagen pädagogischer Professionalität |
5 |
§ 7.10.a VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte und Theorien der Handlungsstrukturen
|
5 |
§ 6.12.b
VO Psychosoziale Interventionen in pädagogischen Kontexten |
5 |
§ 7.14.a
VO Gewalt und Konflikte in Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.13.a
VO Grundlagen der Inklusiven Pädagogik |
3,5 |
§ 7.8.b
SE Inklusion, Partizipation und Behinderung |
5 |
§ 6.13.b
VO Einführung in Disability Studies |
4 |
§ 7.8.a
VO Disability Studies in Bildung und Erziehung |
5 |
§ 6.14.b
VO Konzepte der Medienkompetenz und Medienbildung |
4 |
§ 8.4.a |
5 |
§ 6.15.a
VO Einführung in die Migrationspädagogik |
3,5 |
§ 7.5.a
VO Migration in Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.15.b
VO Geschichte, Konzepte und Begriffe der Migrationspädagogik |
4 |
§ 7.5.b
SE Migration in Erziehung und Bildung |
5 |
§ 6.16.a
SE Qualitative Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft |
5 |
§ 7.12.b
SE Qualitative Methoden in der Erziehungswissenschaft |
5 |
§ 6.16.b
SE Quantitative Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft |
5 |
§ 7.12.c
SE Quantitative Methoden in der Erziehungswissenschaft |
5 |
§ 6.17.a
SE Spezielle Kommunikations- und Handlungskompetenzen I |
5 |
§ 8.1.b |
5 |
§ 6.17.b
SE Spezielle Kommunikations- und Handlungskompetenzen II |
5 |
§ 8.1.a |
5 |
§ 6.18
SE Seminar mit Bachelorarbeit |
2,5 + 10 |
§ 7.15
SE Seminar mit Bachelorarbeit |
2 + 8 |
§ 6.19
Außerfachliche Kompetenzen |
10 |
§ 8.5
Interdisziplinäre Kompetenzen |
10 |
§ 6.20
SE Grundlagen der Erziehungswissenschaft: Vertiefung I |
7,5 |
§ 8.3.a § 8.3.b SE Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft |
5
|
§ 6.21
SE Grundlagen der Erziehungswissenschaft: Vertiefung II |
7,5 |
§ 8.2.a
PR Forschungsprojekt
§ 8.2.b SE Projektbegleitende Forschungswerkstatt |
5
5 |
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Universitätsstudienleiter
631. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Masterstudium Islamische Religionspädagogik
Das Curriculum für das Masterstudium Islamische Religionspädagogik an der Fakultät für LehrerInnenbildung der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28.05.2018, 48. Stück, Nr. 410, zuletzt berichtigt mit Mitteilungsblatt vom 18.12.2019, 10. Stück, Nr. 139 wird wie folgt berichtigt:
In § 6 Z 8 lautet die Summenzahl der Semesterstunden „8“.
Für die Curriculum-Kommission: Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Thomas Dirk Hoffmann Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
632. Ausschreibung: Doktoratsstipendium aus der Nachwuchsförderung der Universität Innsbruck, 2023/ 2. Tranche
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist – in Übereinstimmung mit Bestrebungen der österreichischen und europäischen Wissenschafts- und Bildungspolitik – ein zentraler Zielpunkt der Universität Innsbruck. Aus diesem Grund wurde bereits 2005 ein Nachwuchsförderprogramm geschaffen, das auch 2023 Mittel für Doktoratsstipendien zur Verfügung stellt.
Um junge Nachwuchswissenschaftlerinnen besonders zu fördern, wird angestrebt mindestens 50 Prozent des zur Verfügung gestellten Betrages an Frauen zu vergeben. Daher werden Frauen besonders zur bewerbung aufgefordert.
Anträge, die in das Schwerpunktsystem (Forschungsschwerpunkte, -plattformen und –zentren) und/oder Antragsteller/innen, die an Projektanträgen (mit)arbeiten, werden bei gleicher wissenschaftlicher Qualität vorrangig behandelt.
Achtung: Eine bewerbung für dieses Programm von Doktoratsstudierenden, die Mitglieder eines Doktoratskollegs der Universität Innsbruck sind, ist nicht zulässig. Doktoratsstudierende, die Mitglieder in einem Doktoratskolleg der Universität Innsbruck sind, bewerben sich bitte um ein Exzellenzstipendium für Doktoratskollegs.
Voraussetzungen / allgemeine Informationen:
(1) |
bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben, zur Fortsetzung gemeldet und kein Mitglied eines Doktoratskollegs sind. |
(2) |
Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein |
(3) |
Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen. |
(4) |
Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für 12 Monate bewilligt, wobei nach 6 Monaten eine Zwischenbegutachtung vorgesehen ist, d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert. Die Zwischenbegutachtung besteht inhaltlich aus einem Fortschrittsbericht, der vom/von der Dissertationsbetreuer/in bestätigt wird. Eine Unterbrechung der 12-monatigen Dauer ist nur einmalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses 12-monatige Stipendium soll als Anschub-/Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf externe Fördergeber für eine allfällige Weiterfinanzierung wie die Österreichische Akademie der Wissenschaft (DOC und DOC-Team), TNF sowie die Anstellung über andere Drittmittelprojekte (z.B. FWF, EU, FFG) hin. Nur in Ausnahmefällen (wie bei Überbrückungsfinanzierungen vor Projektentscheidungen oder Projektanstellungen oder bei kurz bevorstehendem Dissertationsabschluss) kann eine weitere Verlängerung gewährt werden. Für weiterführende Verlängerungen müssen wissenschaftliche Leistungen (Vorträge, Publikationen, Posterpräsentationen etc.) nachgewiesen werden. |
(5) |
Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Beschäftigungen – außerhalb der Universität Innsbruck - mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 20 Wochenstunden sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe. |
(6) |
Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben. |
Die bewerbung erfolgt während der Einreichfrist
vom 29. Juni 2023 bis inkl. 11. September 2023
über das Studierendenportal LFU:online.
Folgende Unterlagen sind über das Studierendenportal LFU:online einzureichen (upload):
- Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten
- Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache)
- Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuers/in
- Lebenslauf und Publikationsliste
Für Doktoratsstudierende, die nicht an der UIBK ihre Grundstudien absolviert haben, sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
- Sponsionsbescheid
- Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien
ACHTUNG: Eine bewerbung ist nur für Doktoratsstudierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind, möglich. Auch die Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein. Anderenfalls lässt das System eine bewerbung nicht zu.
Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2023.
Univ.-Prof. Dr. Gregor Weihs
Vizerektor für Forschung
633. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für das Fach „Architekturentwurf“ an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1.10.2023 befristet bis 30.9.2024.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Diese Professur ist in der Plattform Geographie Landschaften Städte (GLC) angesiedelt. Zu den Aufgaben der Professur gehören die Entwurfslehre, Lehrveranstaltungen und Forschung sowie Administration.
Anstellungsvoraussetzungen:
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden österreichischen oder gleichwertigen internationalen Hochschulabschluss oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten Entwurfs- und Baupraxis und/oder wissenschaftliche Expertise im Bereich Geographie Landschaften Städte durch Nachweis veröffentlichter Forschung und einschlägiger Publikationen
- universitäre Lehrerfahrung im Bereich der oben genannten Plattform Geographie Landschaften Städte (GLC), welche auch Entwurfsbetreuung umfasst
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Gewünschte Qualifikationen:
- Die Bewerber_innen sollen Expertise im Wissensbereich Geographie Landschaften Städte nachweisen und über ausreichende universitäre Lehrerfahrung und Praxis verfügen, um diese Themenkomplexe in Bezug zu Theorie und Architekturentwurf zu setzen. Die Bewerber_innen sollen die Plattform als entwurfsorientierten, gesamtheitlichen und kulturell ausgerichteten Ort der Architekturausbildung betrachten, der den Architekturstudierenden auch neue Berufsperspektiven aufzeigt.
- Expertise im Bereich Architekturentwurf mit Schwerpunkt Geographie Landschaften Städte
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,5.
Die bewerbung sollte einen detaillierten Lebenslauf, Referenzprojekte, eine Beschreibung der Lehransätze des_der Bewerber_in, Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen mit exemplarischen
Studierendenarbeiten sowie die Beschreibung eines Forschungsschwerpunktes enthalten.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 31.07.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Chirla Laura Bianca
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
634. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsprofessur für das Fach „Architekturentwurf“ an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:
Universitätsprofessur
gem. § 99 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA) im vollen Beschäftigungsausmaß ab 15.02.2024 bis 14.02.2025.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Anstellungsvoraussetzungen:
- Qualifikation als Architekt_in mit einem entsprechenden abgeschlossenen österreichischen oder gleichwertigen internationalen Hochschulabschluss oder Nachweis einer der Verwendung entsprechenden gleichwertigen akademischen Qualifikation
- Nachweis einer international anerkannten hochqualifizierten außeruniversitären Entwurfs- und/oder Baupraxis oder Nachweis entsprechender wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen
- universitäre Lehrerfahrung im Bereich mindestens einer der fünf oben genannten Wissensbereiche
- ausgezeichnete Englisch- und/oder Deutschkenntnisse
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Gewünschte Qualifikationen:
Expertise im Bereich Architekturentwurf
- fachlicher Schwerpunkt in mindestens einer der fünf Plattformen
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 5.826,50.
Die bewerbung sollte einen detaillierten Lebenslauf, Referenzprojekte, eine Beschreibung der Lehransätze,
Beschreibungen bisheriger Lehrveranstaltungen mit exemplarischen Studierendenarbeiten sowie die Beschreibung eines Forschungsschwerpunktes in mindestens einer der fünf oben genannten Plattformen enthalten.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 17.09.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Chirla Laura Bianca
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
635. Ausschreibung einer externen Einrichtung: „Senior Scientist“ an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Scientist
am Institut für Kunst und Architektur als Ersatzkraft ab 1.9.2023 befristet auf 2 Jahre.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einem spezifischen Schwerpunkt gewidmet sind. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Diese Stelle hat ihren Kompetenz- und Arbeitsschwerpunkt vorwiegend im Bereich ADP.
Aufgabenbereiche:
Mitwirkung in der Entwurfslehre
- Abhaltung von bis zu 2 Lehrveranstaltungen pro Semester
- Durchführung von Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Anstellungsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Architektur oder eine für die Verwendung in Betracht kommende und dem Diplom/Master gleich zu wertende Befähigung im Fach Architektur
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mind. 2 Semestern
Gewünschte Qualifikationen:
die Fähigkeit komplexe architektonische Aufgaben in ihrer gesellschaftlichen, methodischen und technischen Dimension zu erfassen und zu vermitteln
- eigenständige Herangehensweise an zeitgenössische und relevante Fragestellungen in der Architektur
- Erfahrungen in experimentellem Architekturentwurf
- 3-jährige Lehrerfahrung im Bereich Analoge Digitale Produktion
- fortgeschrittene Kenntnisse von entwurfsrelevanten digitalen Anwendungen und digitalen Fertigungstechniken und insbesondere ein experimenteller Umgang mit diesen
- die Fähigkeit zur Vermittlung methodischer Ansätze
- ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse
- soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische Aufgaben zu übernehmen und selbstständig zu agieren
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz bzw. die Bereitschaft sich diese Kompetenzen aktiv anzueignen und selbstständig zu erweitern
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 3.277,3.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 07.08.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Chirla Laura Bianca
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
636. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber