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Studieren mit Sorgepflichten – Universität Innsbruck

Studieren mit Sorgepflichten

Studierende, die berufstätig sind, müssen die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin der/dem Arbeitgeber:in melden. Dies erfolgt über eine offizielle Meldung der Schwangerschaft und einer ärztlichen Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.

Studentinnen, die Labortätigkeiten  an der Universität Innsbruck verrichten, sollten bitte umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft Kontakt mit der Arbeitsmedizinerin bzw. der Stabsstelle für Sicherheit und Gesundheit aufnehmen.

Studierende, die ein Kind erwarten, eigene Kinder bzw. nahe Angehörigen pflegen, können sich für höchstens 2 Semester je nach Anlassfall beurlauben lassen:

  • Schwangerschaft (Nachweis durch Eltern-Kind Pass oder fachärztliche Bestätigung)
  • Pflege eigener Kinder (Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)
  • notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen (Nachweis durch fachärztliche Bestätigung sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)

An der Universität Innsbruck muss das Ansuchen bis zum Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, eingebracht werden (01.10. bzw. 01.03.)! Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist zu entrichten. Während der Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt und schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Masterarbeiten, Dissertationen) beurteilt werden.

Der Antrag kann über das Studierendenportal LFU:online unter "Posteingang" sowie direkt im Referat für Studienabteilung eingebracht werden. Weitere Informationen und den Antrag erhalten Sie in der  Studienabteilung

Falls Sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums, eines Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnitts eines Diplomstudiums um mehr als zwei Semester überschreiten, ist für jedes weitere Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro zu entrichten.

Eine Schwangerschaft oder die Betreuung eines Kindes werden unter anderen als Erlassgründe anerkannt. Detaillierte Informationen erteilt Ihnen die Studienabteilung.

Infos zum Erlass und zur Rückerstattung des Studienbeitrags

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Studierende mit nachgewiesenen Betreuungspflichten eine Ersatzleistung als Kompensation für die durch die Betreuungspflicht bedingte erhöhte Abwesenheit mit der Lehrveranstaltungsleitung vereinbaren. Dabei ist von der Lehrveranstaltungsleitung sicherzustellen, dass der Inhalt und die Anforderungen der Lehrveranstaltungen durch die Ersatzleistung nicht beeinträchtigt werden. Auf eine solche Vereinbarung besteht kein Rechtsanspruch.

Informationen dazu gibt es auch im Handbuch für Lehrende.

Das Familienservice-Büro hat im Rahmen des Audits „hochschuleundfamilie“ eine  Liste mit familienfreundlichen Partneruniversitäten erstellt. Das Dokument ist nicht nicht barrierefrei und wird derzeit aktualisiert. 

Alle Information zu einem Auslandstudium im Rahmen eines erasmus-Aufenthaltes (z.B. Sonderzuschüsse für einen
erasmus+-Aufenthalt mit Kind) erteilt das International Relations Office der Universität Innsbruck.

Auslandsstudium mit Kind (Familie in der Hochschule e.V.)

  • Studienbeihilfe
    Für Studierende mit Kind gibt es besondere Regelungen im Rahmen der Studienförderung. [zum Formular]
    Tipp: Stipendienrechner der ÖH und AK Oberösterreich
  • Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol
    Studierende in aktivem Arbeitsverhältnis mit Hauptwohnsitz in Tirol können für ihre Kinder (bis zum 14. Lebensjahr) um Förderung der Kinderbetreuungskosten ansuchen. Die Fördervoraussetzungen und den Antrag finden Sie auf der Seite des Landes Tirol.
  • Sozialtopf - Aktion "Gemeinsam Drüberhelfen"
    Die Universität hat sich das Ziel gesetzt, ihren Studierenden aus finanziellen Notlagen, die in Folge von Ereignissen eingetreten sind, welche nicht dem/der einzelnen Studierenden zugerechnet werden können, zu helfen.
    Genaue Information zum Sozialtopf (berechtigter Personenkreis, Antragsfristen, Auflagen...) wie auch das Formular können Sie auf der Seite der Studienabteilung herunterladen.
  • ÖH Uni Innsbruck -Sozialtopf "Rettungsanker"um trotz finanzieller Probleme das Studium einigermaßen effektiv betreiben zu können haben Studierende der Universität Innsbruck die Möglichkeit finanzielle Unterstützung aus dem Sozialtopf "Rettungsanker" der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH) zu beantragen. Dieser Topf richtet sich an Studierende, die nicht selbst verschuldet in eine finanzielle Notlage gekommen sind und monatliche Unterstützung brauchen [Richtlinien ÖH-Sozialtopf]. Informationen über Förderungen erteilt Ihnen das Sozialreferat der ÖH Uni Innsbruck.
  • ÖH-Sozialfonds
    Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen.
  • Broschüren Arbeiterkammer: Steuertipps für Studierende mit Informationen zur Familienbeihilfe für Studierende; Studieren, Arbeiten Wohnen

Benötigen Sie Infos rund ums Studium hilft Ihnen gerne die  ÖH Innsbruck weiter. Das Sozialreferat gibt Auskunft zu finanziellen Unterstützungen und zum Studium mit Kind.

Eine Brücke zwischen Studierenden und Lehrenden

Durch das Buddy-/Mentoring-Systemerleichtert die Universität Innsbruck die Übergänge von der Schule an die Universität, von einem Studium in das Anschließende sowie die Bildung eines starken Netzwerkes für morgen. Das Buddy-/Mentoring-System trägt dazu bei, dass die Universität als sozialer Ort verstanden und gelebt wird. Lehrende und Studierende tauschen sich aus, geben und erhalten Feedback und stärken damit ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen. Mentor:innen werden auch für das Thema "Studieren mit Betreuungsaufgaben" sensibilisiert, und  Fragen hierzu können niederschwellig besprochen werden. 

Die zentrale Studienberatung ist Anlaufstelle bei allen Fragen rund ums Studium an der Universität Innsbruck. 

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