Universitäten von Trient und Innsbruck vertiefen Zusammenarbeit
Künftig können Innsbrucker Studierende im Fach Bauingenieurwesen einen doppelten Universitätsabschluss erwerben. Das ist der Inhalt eines neuen Abkommens der Universitäten von Innsbruck und Trient, das am 23.01.2001 (Sala Conferenze am Sitz der Fakultät in Mesiano) von den Rektoren der beiden Partneruniversitäten im Beisein des Präsidenten der Autonomen Provinz Trient Lorenzo Dellai und dem Tiroler Landeshauptmann Wendelin Weingartner unterzeichnet wird.
Die Vereinbarung wurde von der Facoltà di Ingegneria der Università degli Studi di Trento und der Baufakultät der Universität Innsbruck ausgearbeitet. Die beiden Fakultäten arbeiten bereits seit langem in Forschung und Lehre zusammen. Studierende, die sich erfolgreich für diese Studienmöglichkeit beworben haben, können die Laurea in Ingegneria Civile oder die Laurea in Ingegneria per l'Ambiente ed il Territorio der Universität Trient und den Diplomingenieur für Bauingenieurwesen der Universität Innsbruck erwerben.
Nähere Informationen:
Univ.-Prof. Dr. Gerald Schulz (Dekan der Baufakultät), Tel. +43 - (0)512 - 507-6500
Univ.-Prof. Dr.Helmut Scheuerlein (Vorsitzende der Studienkommission für Bauingenieurwesen)
Tel. +43 - (0)512 - 507-6940
Programm
Ort: Sala Conferenze am Sitz der Fakultät in Mesiano
9.30 Uhr
Begrüßung vom Rektor Prof. Massimo Egidi
9.45 Uhr
Begrüßung vom Rektor Prof. Hans Moser
10.00 Uhr
Das Programm Doppeldiplom im Bauingenieurwesen (Ingegneria Civile ed Ambientale)
Vortrag von Prof. Aronne Armanini und Prof. Gerald Schulz
10.30 Uhr
Rede Herr Lorenzo Dellai
10.45 Uhr
Rede Herr Dr. Wendelin Weingartner
11.00 Uhr
Unterzeichnung der Vereinbarung
Abkommen
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Facoltà di Ingegneria der Università degli Studi di Trento und der
Baufakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Zur Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen den zwei Universitäten vom 8/10/1998, verpflichten sich die Facoltà di Ingegneria
der Università degli Studi di Trento (im weiteren Universität Trento) und die Baufakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (im
weiteren Universität Innsbruck) im Bereich der Forschung und der Lehre zusammenzuarbeiten, und ihren Studierenden unter den im
folgenden spezifizierten Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, einen doppelten Universitätsabschluss zu erwerben, d.h. die Laurea in
Ingegneria Civile oder die Laurea in Ingegneria per l'Ambiente ed il Territorio der Universität Trento und den Diplom-Ingenieur für
Bauingenieurwesen der Universität Innsbruck. Das von der Universität Trento verliehene Diplom hängt von dem Studienplan des
Studierenden ab.
Im einzelnen werden folgende Vereinbarungen getroffen:
§ 1 Teilnahmeberechtigt an der angebotenen Studienmöglichkeit sind diejenigen Studierenden der oben genannten Fakultäten, die den
ersten Teil ihres Studiums abgeschlossen haben. Für Studierende der Universität Innsbruck heißt das, dass sie den 1. Studienabschnitt
erfolgreich abgeschlossen haben müssen. Studierende der Universität Trento müssen die Examen des Grundstudiums (Biennium) mit einer
Durchnittsnote 24/30 abgeschlossen haben. Der Aufenthalt kann ab dem dritten Jahr (5. Semester) beginnen.
§ 2 Studierende, die sich für diese Studienmöglichkeit entschieden haben, müssen, um angenommen zu werden, einen Nachweis der
Kenntnisse der deutschen bzw. der italienischen Sprache, insbesondere der Fachsprache erbringen. An der Gastuniversität werden
Sprachkurse vor Semesterbeginn angeboten, in denen die entsandten Studenten ihre Sprachkenntnisse vertiefen können.
§ 3 Der Aufenthalt der Studierenden an der Gastuniversität soll nicht weniger als 3 Semester betragen. Während ihres Aufenthaltes müssen
die Studierenden mindestens 90 Kreditpunkte erwerben. Pflicht- und Wahlpflichtprüfungen werden durch eine bilaterale Kommission
festgelegt. (vgl. § 5). Die Studierenden unterliegen während ihres Studiums an der Gastuniversität den dort geltenden akademischen
Regelungen. Insbesondere gelten die Prüfungsbestimmungen der Gastuniversität. Die Bewertung der Prüfungen erfolgt neben dem an der
jeweiligen Universität üblichen Bewertungssystem auch nach dem ECTS. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfungen müssen die
Studierenden an der Heimatuniversität die übrigbleibenden und für den Abschluß des Studienganges notwendigen Kreditpunkte erwerben.
§ 4 Die Tesi di Laurea bzw. die Diplomarbeit müssen an der Gastuniversität in Zusammenarbeit (COTUTELA) mit zwei Betreuern (einem
italienischen und einem deutschen) angefertigt werden. Der Studierende hat die Wahl, die Arbeit in englischer Sprache oder italienischer
Sprache (Universität Trento), bzw in englischer oder deutscher Sprache (Universität Innsbruck) anzufertigen. Bei der Gastuniversität wird
eine ad hoc Kommission für die Diskussion der Arbeit eingerichtet: Sie setzt sich aus Hochschullehrern beider Universitäten und eventuell
auch aus anderen ausländischen Hochschullehrern zusammen.
§ 5 Es wird eine bilaterale akademische Kommission eingerichtet, die aus zwei Vertretern jeder Universität besteht. Ihre Aufgabe ist es,
die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Vereinbarung zu schaffen;
die von den Studenten vorgeschlagenen Studien- und Prüfungspläne zu kontrollieren, damit sie mit den Zielen der Studiengängen
übereinstimmen. Die Studien- und Prüfungspläne werden danach zur Genehmigung bei den zuständigen Organen eingereicht
(Universität Innsbruck: Studienkommission).
Die bilaterale Kommission tagt in der Regel einmal jährlich abwechselnd in Trento und in Innsbruck. Ausserdem kann die Kommission
eventuelle Entscheidungen auch über elektronische Medien (z.B. email Korrespondenz) treffen.
§ 6 Für jeden Teilnehmer an diesem Programm übernimmt ein Hochschullehrer der Heimatuniversität die Funktion eines Tutors: Er
unterstützt den Studierenden bei der Ausarbeitung des Studien- und Prüfungsplanes. Der Studierende kann das Programm nach zwei
Semestern unterbrechen. und die bei der Gastuniversität erfolgreich abgelegten Prüfungen werden an der Heimatuniversität nach den dort
üblichen Kriterien auf jeden Fall anerkannt.
§ 7 Es wird folgendes Auswahlverfahren für die Kandidaten festgelegt:
1. Phase: Bewerbung der Studierenden mit Begründung, Leistungsnachweisen, Sprachnachweis und Lebenslauf in italienischer und
deutscher Sprache;
2. Phase: Sprachtest (schriftlich und mündlich);
3. Phase: Auswahl durch die bilaterale Kommission. Wenn die Kommission es für notwendig hält, kann die Auswahl eventuell auch in Form
eines Kolloquiums erfolgen;
4. Phase: Die ausgewählten Studierenden bereiten den Studien- und Prü-fungsplan vor und legen ihn dem Tutor vor;
5. Phase: Die Gastuniversität stellt für jeden ausgewählten Studierenden ein Informationspaket zum Studienaufenthalt mit den üblichen
Formblättern bereit; diese Formblätter werden von den Studierenden ausgefüllt und rechtzeitig vor Beginn des Studiums der Gastuniversität
zurückgesandt.
§ 8 Beide Universitäten verpflichten sich, bis zu 5 Studierenden pro Jahr aufzunehmen. Die Universitäten werden sich bemühen, den
entsandten Studenten bei der Erlangung von Stipendien behilflich zu sein. Fördermöglichkeiten im Rahmen von Programmen der
Europäischen Union - insbesondere SOCRATES/erasmus - sollen ausgenutzt werden.
Die Frage der Studiengebühren wird durch eine spezielle Note der beiden Rektoren geregelt. Die an diesem Programm teilnehmenden
Studierenden sind an der Gastuniversität voll immatrikuliert und erhalten damit alle Rechte voll immatrikulierter Studierender. Die entsandten
Studenten werden bei der Beschaffung von Unterkünften durch die Gastuniversität nach Möglichkeit unterstützt.
§ 9 Die Aushändigung der beiden Abschlüsse für die Studierenden erfolgt gleichzeitig unter Berücksichtigung der in beiden Ländern
geltenden einschlägigen Bestimmungen. Neben den beiden Diplomurkunden wird ein gemeinsames zweisprachiges Prüfungszeugnis von den
Fakultäten ausgehändigt.
§ 10 Jede der Universitäten benennt auf der Ebene der Administration einen Verantwortlichen, der die Aufgabe hat, die laufende
Kommunikation zwischen den Universitäten aufrecht zu erhalten und die effektive Durchführung dieser Vereinbarung sicherzustellen.
§ 11 Beide Universitäten werden sich bemühen, Gastprofessoren auszutauschen. Die damit verfolgte Absicht ist, die fachliche
Kommunikation zwischen den Fakultäten zu entwickeln, den Austausch didaktischer Erfahrungen zu fördern, gemeinsame
Forschungsprojekte zu initiieren sowie die internationale Ausrichtung des Studiums zu unterstützen.
§ 12 Diese Vereinbarung wird für eine Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Studienpläne geschlossen. Sollte der Studienplan einer der zwei
Universitäten grundlegend geändert werden, muss diese Vereinbarung gemäß den neuen Regelungen geändert werden.
§ 13 Diese Vereinbarung ist in deutscher und italienischer Sprache abgefaßt, wobei beide Fassungen rechtsverbindlich sind.
Innsbruck, ..... ..
Univ. Prof. Dr.Hans Moser
Rektor der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Trento, .......
Prof. Dr. Massimo Egidi
Rettore della Università degli Studi di Trento