This is a cache of https://www.uibk.ac.at/ma-gender/curriculum/infos_aequivalenztabelle2014.html. It is a snapshot of the page at 2024-11-16T06:10:56.854+0100.
Infos_Äquivalenztabelle – Universität Innsbruck

 

Zurück 

Informationen:
„Anerkennung der Gleichwertigkeit von Prüfungen“
(gem. § 78 UG 2002)


Was wird automatisch anerkannt?

Die neue Äquivalenzliste wurde im mitteilungsblatt 18. September 2017, 58. Stück, Nr. 771, veröffentlicht
und ist online hier zu finden 


Äquivalenzliste
Interfakultäres Masterstudium Gender, Kultur und Sozialer Wandel
(Gender, Culture and Social Change) 
(Angaben ohne Gewähr)

Die in der Äquivalenzliste (Tabelle) angeführten Anerkennungen von abgeschlossenen Prüfungen im Rahmen des Curriculums  werden automatisch von den Mitarbeiter_innen im Prüfungsreferat in der in Tabelle angeführten Weise durchgeführt.

 

Curriculum_alt (Fassung 01.10.2014) Curriculum_neu (Fassung 01.10.2017)

VO Geschlechterkonzepte – Geschlechtertheorien (2 SSt/3,75 ECTS-AP)

VO Geschlechterkonzepte – Geschlechtertheorien (2 SSt/5 ECTS-AP)

SE Theorien und Geschichte der Geschlechterverhältnisse (2 SSt/6,25 ECTS-AP)

SE Theorien und Geschichte der Geschlechterverhältnisse (2 SSt/5 ECTS-AP)

VO Gender und Ökonomie (3 SSt/6 ECTS-AP)

VU Gender und Ökonomie (3 SSt/7,5 ECTS-AP)

SE Gender und Ökonomie (1 SSt/4 ECTS-AP)

SE Gender und Ökonomie (1 SSt/2,5 ECTS-AP)

VO Wirtschafts- und Sozialgeschichte (2 SSt/4 ECTS-AP)

VU Ausgewählte ökonomische Themen: Wirtschafts- und Sozialgeschichte (3 SSt/7,5 ECTS-AP)

SE Gender, Globalisierung und nachhaltige Entwicklung (2 SSt/6 ECTS-AP)

SE Gender, Globalisierung und (nachhaltige) Entwicklung (1 SSt/2,5 ECTS-AP)

 

Zur Information:

Im Rahmen der Änderung des Curriculums (Inkraftreten 01.10.2014) wurde ebenfalls eine Äquivalenzliste im mitteilungsblatt der Universität Innsbruck veröffentlicht. Diese ist zur Information hier zu finden: Äquivalenzliste 2014   



Was, wenn ich andere Prüfungen anerkannt haben möchte?

Wenn Sie bestimmte Lehrveranstaltungen anders zugeordnet haben möchten, ist das grundsätzlich möglich.

 

Der entsprechende Passus im mitteilungsblatt lautet:
"(2) Einzelfälle werden so entschieden, dass der/dem Studierenden durch die Änderung kein Nachteil erwächst."

 

Dies muss von der Studienbeauftragten überprüft werden. Folglich ist ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Studienbeauftragten zu stellen (Ass.-Prof.in Dr.in Heike Welte, Institut für Organisation und Lernen).


Wohin mit den Unterlagen?

Die unterschriebenen Unterlagen bringen Sie anschließend ins Prüfungsreferat Standort Universitätsstraße (Sowi Erdgeschoß), wo es dann weiter bearbeitet wird.

Überprüfen Sie dann nach etwa 3 Wochen in LFU online, ob die Zuordnung dem Antrag gemäß erfolgt ist.



Nach oben scrollen