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#005: Sabbatical (Transkript) – Universität Innsbruck

#005: Sabbatical - Die leistbare Auszeit (Transkript)

Julia Papst: Herzlich willkommen und Hallo zum BR-Podcast, dem Podcast, in dem aktuelle Themen der Universität Innsbruck für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kurz und prägnant erklärt werden.
Für uns alle waren die letzten eineinhalb Jahre sehr anstrengend und es ist daher kein Wunder, dass sich die Fragen zum Thema Sabbatical mehren. Was das genau ist und wie es funktioniert, lasse ich mir heute von Frau Dr. Verena Feiel, der Leiterin der Personalabteilung, erklären. Sie hat die zugrundeliegende Betriebsvereinbarung entworfen.
Hallo Verena, vielen Dank, dass du dir in der stressigen Vorweihnachtszeit Zeit für dieses Gespräch nimmst!

Verena Feiel: Sehr gerne! Hallo Julia und einen schönen guten Tag an alle Hörerinnen und Hörer.

Julia Papst: Verena, ich habe mir die einschlägige Betriebsvereinbarung angesehen und gelesen, dass sie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, die dem Kollektivvertrag unterliegen. Meine erste Frage ist daher, gibt es für Vertragsbedienstete und Beamte ähnliche Regelungen?  

Verena Feiel: Ja, die gibt es bereits seit längerer Zeit: Auch Beamte und Vertragsbedienstete haben die Möglichkeit, innerhalb einer Rahmenzeit von 2 bis 5 Jahren zwischen 6 bis 12 Monate freigestellt zu werden.

Julia Papst: Das Prinzip eines Sabbaticals besteht darin, dass man zuerst Arbeitszeit anspart, um dann länger bezahlt frei zu haben. Um das zu erreichen, muss man für den gesamten Zeitraum – die Anspar- und die Freizeitphase – das Beschäftigungsausmaß reduzieren. Kannst du mir Beispiele nennen, wie so ein Sabbatical konkret aussehen kann?

Verena Feiel: Die Dauer der Rahmenzeit, also die Ansparzeit und die Freizeitphase, kann individuell mit der bzw. dem Vorgesetzten vereinbart werden. Dazu kann ich dir gerne ein Beispiel geben: Eine Mitarbeiterin ist mit 40 h/Woche beschäftigt. Wenn sie das Beschäftigungsausmaß auf 35h/Woche für 2 Jahre reduziert, kann sie eine Freizeitphase von 3 Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer Reduktion auf 30h/Woche sind 6 Monate Freizeitphase möglich. 

Julia Papst: Können nur Mitarbeiter*innen in Vollzeit ein Sabbatical in Anspruch nehmen? Und kann ich als Mitarbeiterin/Mitarbeiter Urlaub und Sabbatical kombinieren, um eine noch längere Freizeitphase zu erreichen?

Verena Feiel: Auch Teilzeitbeschäftigte können natürlich einen Antrag auf ein Sabbatical stellen. Das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß während der Rahmenzeit muss allerdings mindestens 20 Wochenstunden betragen. Das gilt es zu beachten. In Absprache mit der bzw. dem Vorgesetzten kann auch der Verbrauch des Erholungsurlaubes vereinbart werden.

Julia Papst: Und die Reduktion des Beschäftigungsausmaßes wird sich dann ja auch auf das Entgelt auswirken. Wie funktioniert das genau?

Verena Feiel: Der Bruttobezug wird während der Rahmenzeit an das Beschäftigungsausmaß einfach angepasst.

Julia Papst: Das heißt, es ist aber eine kleine Differenz zwischen Brutto und Netto. Also, es ist Netto ein bisschen mehr.

Verena Feiel: Je nach steuerlichen Abzügen.

Julia Papst: Das muss man im individuellen Fall dann ausrechnen.

Verena Feiel: Genau.

Julia Papst: Was sind die Voraussetzungen, um ein Sabbatical in Anspruch nehmen zu können?

Verena Feiel: Es muss bei Beginn der Rahmenzeit ein ununterbrochenes und unbefristetes Dienstverhältnis zur Universität von 7 Jahren bestehen. Und das Sabbatical ist immer im Einvernehmen mit der bzw. dem Dienstvorgesetzten für die maximale Laufzeit zu vereinbaren.

Julia Papst: Wie läuft die Antragstellung formal ab? Gibt es da ein Formular?

Verena Feiel: Wenn Interesse an einem Sabbatical besteht, bitte zuerst die Details mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen und dann das Antragsformular mindestens 3 Monate vor Beginn der Rahmenzeit im Dienstweg an die Personalabteilung, also an uns, schicken. Das Formular kann auf der Homepage der Personalabteilung unter Formulare aufgerufen und ausgefüllt werden. Wenn der Antrag genehmigt wurde, wird dann auch noch eine Vereinbarung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Julia Papst: Wo finden die Kolleginnen und Kollegen weiterführende Informationen bzw. wo können sie sich beraten lassen?

Verena Feiel: Im Uniwiki gibt es in Kürze dazu weitere Informationen. Und natürlich stehen auch meine Kolleginnen und Kollegen in der Personalabteilung und ich für Fragen gerne zur Verfügung. 

Julia Papst: Liebe Verena, jetzt habe ich noch eine letzte Frage. Gibt es Alternativen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine längere Freizeitphase erreichen können?

Verena Feiel: Im Rahmen des Sabbaticals ergibt sich die Dauer der Freizeitphase durch die angesparte Arbeitszeit. Wenn es der Dienstbetrieb zulässt, besteht neben dem Sabbatical z.B. die Möglichkeit eines unbezahlten Urlaubes oder einer Pflegekarenz. Ein Antrag auf Bildungskarenz kann erst nach Ende des Sabbaticals nach 7 Jahren wieder beantragt werden. Aber das sind Themen für einen neuen Podcast.

Julia Papst: Oh ja, dann komme ich gerne darauf zurück. Liebe Verena, vielen Dank für diese ausführlichen Informationen. Ich bin sicher, dass in nächster Zeit ein paar Anfragen in der Personalabteilung einlangen werden und danke den Kolleginnen und Kollegen in der Personalabteilung schon jetzt für die Auskünfte, Berechnungen und die Unterstützung der Betroffenen. Ich wünsche euch allen und auch unseren Zuhörerinnen und Zuhörern frohe Weihnachten und erholsame Feiertage!

Verena Feiel: Herzlichen Dank auch von meiner Seite für das Gespräch, liebe Julia. Ich wünsche ebenfalls feine Weihnachtsfeiertage und vor allem viel Gesundheit! 

 

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