Mitteilungsblatt (70. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 7. September 2022
70. Stück
Inhalt
717. Richtlinien zur Akkreditierung studentischer Vereinigungen an der Universität Innsbruck
An der Universität Innsbruck gibt es eine wachsende Zahl studentischer Initiativen, welche gemeinnützige Vereine oder andere Formen studentischer Vereinigungen oder Start-up-Organisationen gründen, um z.B. gemeinsame Interessen zu vertreten, Projekte umzusetzen oder erste Berufserfahrungen zu sammeln. Zu diesem Zwecke suchen diese Studierendenorganisationen gezielt nach Kooperationen mit Unternehmen, welche oft in Form von Sponsoringaktivitäten und gemeinsamen Veranstaltungen umgesetzt werden.
Die Universität Innsbruck begrüßt derartige Initiativen, die es Studierenden ermöglichen, frühzeitig Praxis und Kontakte zu sammeln.
Aufgrund der damit verbundenen steigenden Anfragen von studentischen Vereinigungen, offiziell an der Universität Innsbruck andocken zu können, wird ein objektives und transparentes Akkreditierungssystem etabliert. Ziel ist es dabei, vor allem nachhaltige und längerfristige Planungen und Organisationen zu unterstützen und dadurch den Verwaltungsaufwand für die involvierten Organisationseinheiten innerhalb der Universität Innsbruck im Rahmen zu halten. Das Akkreditierungschema sollte darüber hinaus auch auf akademische Vereinigungen mit Universitäts-Bezug Anwendung finden (z.B. WuV, akademischer alpiner Verein etc.).
Anerkennungskriterien:
- Keine spezielle Rechtsform erforderlich; Vereinigung sollte eine minimale Organisationsstruktur aufweisen: Mindestanzahl von 10 Mitgliedern, mind. 3 Personen bilden ein Leitungsgremium (Geschlechterausgewogenheit im Leitungsgremium ist anzustreben, außer diese steht im Widerspruch zum Vereinszwecks); Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vereinigung muss erkennbar sein (z.B. nur kurzfristiges Unterschreiten der Mindestanzahl von 10 Mitgliedern);
- Anforderungen des personellen und thematischen Bezugs zur Universität (Forschung und Lehre):
- Vereinigungen müssen das Leitbild der Universität sowie die geltende Diversitätscharta akzeptieren;
- Bezeichnung und Zwecksetzung der Vereinigung müssen in einem Kontext zu den Aufgaben der Universität stehen und dürfen nicht im Widerspruch zu den Zielen und Interessen der Universität stehen oder deren Reputation schaden;
- Im Leitungsgremium der Vereinigung muss mindestens ein/e Angehörige/r der Universität Innsbruck vertreten sein. Diese Person agiert als primäre/r Ansprechpartner*in für die Universität und ist Zustellungsbevollmächtigte*r;
- 51% der Mitglieder der Vereinigung müssen Universitätsangehörige oder Absolvent*innen sein;
- Sofern ein Beirat der Vereinigung vorgesehen ist, muss festgelegt werden, dass 1/3 Universitätsangehörige im Beirat vertreten sind.
- Nutzen für Universitätsangehörige soll erkenn- und darstellbar sein; die Mitgliedschaft in der Vereinigung sollte prinzipiell allen Universitätsangehörigen offenstehen, das Aufnahmeverfahren muss transparent gestaltet sein;
- Vereinigungen, welche politische Interessen vertreten bzw. im Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung stehen, werden nicht anerkannt;
- Die Vereinigung darf nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein, darf jedoch zur Erfüllung des Vereinszweckes ein positives Jahresergebnis erzielen;
- Vereinigungen haben sich zu verpflichten, die Sponsoringrichtlinien sowie die Markenrechte der Universität Innsbruck einzuhalten. Sponsoring zur Erfüllung des Vereinszwecks ist zulässig. Bei Antragsstellung ist eine Mappe der Sponsorings-/Kooperationspartner*innen beizulegen Kommerzielles Sponsoring ist untersagt (siehe die entsprechende Werberichtlinien).
- Bei den von Vereinigungen organisierten Veranstaltungen darf der kommerzielle Charakter nicht im Vordergrund stehen;
- Veranstaltungen und Projekte, die dem Aufgabenbereich der Universität zuzuordnen sind erhalten seitens der Universität keine Unterstützung. Ein Ausnahme bilden Vorhaben von großer Dringlichkeit oder Wichtigkeit;
- Die Universität übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsstreitigkeiten (z.B. im Zusammenhang mit dem Impressum, Bildrechten, Datenschutz, Abgabenleistungen etc.), die aus der Tätigkeit der Vereinigung resultieren; die Vereinigung hält die Universität diesbezüglich schad- und klaglos.
Ablaufschema Vereinsakkreditierung
- Die Vereinigung stellt über den/die Zustellungsbevollmächtige/n einen Akkreditierungsantrag an das Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Universität Innsbruck (BfÖ). Dieser Antrag hat das Antragsformular, eine kurze Darstellung der Organisationsstruktur und des Zwecks der Vereinigung sowie ein ausgearbeitetes Konzept über die Tätigkeiten der Vereinigung (samt geplanten Jahres-Aktivitäten) und eine Liste der bereits bekannten/r Kooperationspartner*innen und Sponsor*innen (diese Liste kann erweitert bzw. aktualisiert werden) zu beinhalten;
- Überprüfung der Unterlagen durch das BfÖ, bei rechtlichen Fragen Befassung des Zentralen Rechtsdienstes der Universität Innsbruck;
- Sitzung des Akkreditierungsrats (2 x jährlich): Mitglieder: Vertreter*in Büro des Rektors, Vertreter*in Transferstelle Wissenschaft – Wirtschaft - Gesellschaft, Vertreter*in Koordinationsstelle für Weiterbildung, Vertreter*in Büro für Öffentlichkeitsarbeit, Vertreter*in ÖH-Vorsitz;
- Vorschlag des Akkreditierungsrates an das Rektorat der Universität Innsbruck über die Anerkennung der Vereinigung;
- Die akkreditierten Vereinigungen werden zentral auf der Website des BfÖ veröffentlicht;
- Jährlich findet ein Treffen der Leitungsorgane (Zustellungsbevollmächtigte) der Vereinigungen mit dem BfÖ statt, bei welchem ein Tätigkeitsbericht sowie Mitgliederstatus (mündlich und schriftlich) abgegeben wird. Dieses Treffen wird vom BfÖ organisiert und dient alljährlich der Verlängerung der Akkreditierung.
Rechte akkreditierter Vereinigungen an der Universität Innsbruck
- Auftreten unter Bezugnahme auf die Universität im Namen der Vereinigung;
- Der Name der Vereinigung kann das Anhängsel „an der Universität Innsbruck“ oder „an der UIBK“ beinhalten. Nicht erlaubt sind hingegen die Anhängsel „der Universität Innsbruck“ oder „der UIBK“ oder ähnliche;
- IT Services (Zurverfügungstellung einer Emailadresse und Website mit Uni-Domain);
- Nutzung von Räumlichkeiten an der Universität Innsbruck sowie Ausstellungsflächen und Ausleihmöglichkeiten für technisches Equipment je nach Verfügbarkeit (gegen reduziertes Entgelt/Sozialtarif);
- Zugang zu inneruniversitären Werbemöglichkeiten je nach Verfügbarkeit (Social Media Kanälen der Universität, unentgeltliche Versendung von Informationen über den Studierendenmailverteiler);
- Zusammenarbeit mit dem Career- und Alumni - Service der Universität Innsbruck (gemeinsame Teilnahme an Messen, Nutzung der universitäts-internen Newsletter und Social Media Kanäle);
- Weitere Unterstützungsleistungen der Universität und Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) soweit möglich (Austauschplattform zwischen den Vereinigungen, Vernetzungstreffen, Workshops zur Vereinsgründung, Mitgliederakquise etc);
- Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, falls entsprechende Unterstützungsfonds für derartige Initiativen seitens der ÖH und/oder der Universität Innsbruck eingerichtet werden.
Pflichten akkreditierter Vereine an der Universität Innsbruck
- Verordnungen und Richtlinien der Universität Innsbruck sind zu beachten und einzuhalten;
- Jährlich muss das BfÖ unaufgefordert über Folgendes informiert werden:
- Fortbestand der Vereinigung;
- Treffen der Leitungsorgane;
- Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Leitungsorgans;
- Änderungen beim Zweck der Vereinigung;
- Die Planung für das Folgejahr;
- Bei Nichteinhalten der Bestimmungen dieser Richtlinien oder bei Missbrauch der mit der Akkreditierung verbundenen Rechte kann der Vereinigung die Anerkennung entzogen werden.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Dr.hc.mult. Tilmann Märk
718. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
- Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1. 10. 2022 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29. 2. 2024 Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Huck zum Leiter des Instituts für Analytische Chemie und Radiochemie bestellt.
- Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1. 9. 2022 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29. 2. 2024 Univ.-Prof. Dr. Heiner Schumacher zum Leiter des Instituts für Finanzwissenschaft bestellt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
719. Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums für das Bachelorstudium Musikwissenschaft
Das Curriculum für das Bachelorstudium Musikwissenschaft an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2022, 58. Stück, Nr. 610 wird wie folgt berichtigt:
- In § 5 Abs. 2 Z 2 lauten die SSt und ECTS-AP jeweils „2“, sodass § 5 Abs. 2 Z 2 wie folgt lautet:
„
2. |
Wahlmodul: Künstlerische Praxis III |
SSt |
ECTS-AP |
|
UE Künstlerische Praxis III Übung in künstlerisch-praktischen Fertigkeiten, wie z.B. Gehörbildung, Instrumentalspiel, Partiturspiel, Gesang, Chorpraxis, Ensemblespiel bzw. Ensembleleitung (kein Einzelunterricht) |
2 |
2 |
|
Summe |
2 |
2 |
|
Lernziel des Moduls: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse in den Methoden des Musikhörens, im Spiel von Partituren sowie in einzelnen musikalisch-praktischen Bereichen von Instrumentalspiel und Gesang. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv beurteiltes Pflichtmodul 2 („Tonsatz und Musikanalyse“) |
„
- In § 5 Abs. 2 Z 5 lauten die ECTS-AP jeweils „10“, sodass § 5 Abs. 2 Z 5 wie folgt lautet:
„
5. |
Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Bachelor- und/oder Diplomstudien frei zu wählen. |
- |
10 |
|
Summe |
- |
10 |
|
Lernziel des Moduls: Erwerb zusätzlicher und vertiefender Kompetenzen und Fertigkeiten aus anderen |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. |
„
- § 6 Abs. 1 lautet wie folgt:
„Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Einführung in die Historische und Systematische Musikwissenschaft (PM 1 lit. a/4 SSt/10 ECTS-AP
- SL Einführung in die Musikethnologie (PM 1 lit. b/2SSt/5 ECTS-AP)“
Für die Curriuclum-Kommision:
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani
Für den Senat:
Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer
720. Verlautbarung der Einrichtung von Universitätslehrgängen
Gemäß § 46 Abs. 5 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, wird der Universitätslehrgang
Digital International Affairs (DIA)
eingerichtet.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
721. Ausschreibung: Recherchestipendien für Archive, Bibliotheken, wissenschaftliche Sammlungen etc. aus dem Förderprogramm der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen 2022"
An der Universität Innsbruck werden Förderstipendien der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen" ausgeschrieben, die aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens für Forschungsarbeiten in Archiven, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen etc. vergeben werden.
Antragsberechtigt sind Studierende der Diplom-, Master- und Doktoratsprogramme aus den Bereichen Germanistik und Geschichte sowie der Lehramtstudien Unterrichtsfach Deutsch und Unterrichtsfach Geschichte, Sozialkunde, Politische Bildung der Universität Innsbruck, die sich in keinem Anstellungsverhältnis zur Universität befinden.
Die Forschungsaufenthalte werden mit einem Reisekostenzuschuss in der Höhe von bis zu EUR 2.000.- gefördert.
bewerbungsvoraussetzungen:
(1) |
Antragsberechtigt sind Studierende der Fachbereiche Germanistik und Geschichte, sowie oben genannter Lehramtstudien, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind. |
(2) |
Einzureichende Unterlagen:
|
(3) |
Die Anträge müssen vor Antritt des Forschungsaufenthaltes eingereicht werden, nachträglich eingereichte bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Der Forschungsaufenthalt kann 2023 stattfinden. |
(4) |
Bitte schicken Sie einen kurzen Abschlussbericht mit einer Abrechnung der Recherchekosten (max. 2 Seiten) bis spätestens 2 Monate nach Abschluss Ihrer Recherchen an forschungsfoerderung@uibk.ac.at . |
Die formelle Erfüllung aller bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Die bewerbung erfolgt über
- den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/bahr-recherche/ausschreibung.html
- eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Dienstag, den 27. September 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2022.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
722. Wissenschaftliches Ausbildungsprogramm der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen 2022"
Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens kommt an der Universität Innsbruck das wissenschaftliche Ausbildungsprogramm der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen" für studentische Mitarbeit im Forschungsbereich zur Ausschreibung. Dieses Programm soll es Betreuerinnen und Betreuern ermöglichen, Studierenden aus Bachelor-, Master- und Diplomprogrammen im Rahmen eines Projekts in wissenschaftliches Arbeiten einzuführen.
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Germanistik und Geschichte.
Vorgesehen ist eine geringfügige Beschäftigung / Anstellung für studentische Mitarbeiter/innen für die Dauer von maximal 6 Monaten und in der Regel 8 Wochenstunden. Die allgemeine Fördersumme beträgt € 4.300,-.
Achtung:
Bei gleicher Qualität werden Ansuchen von Antragsteller/innen, die diese Förderung noch nie erhalten haben, bevorzugt.
bewerbungsvoraussetzungen:
(1) |
Die Antragsteller/innen müssen wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Germanistik und Geschichte der Universität Innsbruck sein. |
(2) |
Einzureichende Unterlagen:
|
(3) |
Bitte schicken Sie nach Abschluss des Projekts einen kurzen Abschlussbericht (max. 2 Seiten) an forschungsfoerderung@uibk.ac.at . |
Die formelle Erfüllung aller bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Die bewerbung erfolgt über
- den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/bahr-ausbildungsprogramm/ausschreibung.html
- eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Dienstag, den 27. September 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt bis spätestens November 2022.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
723. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung hat Mag. Elisabeth Thompson bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Kreislaufmanager*in im Bauwesen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Mag. Daniela Jäger
Leiterin der Organisationseinheit Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
724. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services) hat Larissa Jenewein bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Erasmus+ KA171 Call 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Dr. Barbara Tasser
Leiterin der Organisationseinheit Internationale Dienste (Int.Services)
725. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht hat Univ.-Prof. Dr. Susanne Augenhofer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Evening Lecture: "Empirical Foundations of the Iron Law of Financial Regulation"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander Schopper
Leiter der Organisationseinheit Institut für Unternehmens- und Steuerrecht
726. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft hat Dr. Dunja Brötz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sammelband Lehrveranstaltungen "Menschmaschinen/Maschinenmenschen in der Literatur"" notwendig sind.Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Martin Sexl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Vergleichende Literaturwissenschaft
727. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Jessner-Schmid bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Sprachensensibilität für das Fach Wirtschaftsbildung " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Mag. Dr. Ulla Ratheiser
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik
728. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik hat Univ.-Prof. Dr. Christoph Singer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Konference Artistic Practices of (Un-)Making Place University of Innsbruck 23 ¿ 24 September 2022" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Mag. Dr. Ulla Ratheiser
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Anglistik
729. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Univ.-Prof. Mag. Martin Schnitzer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Tirol = gesund" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
730. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Simon Baier bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Cooling of Levitated Quantum-Spin-Hosting Diamonds" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
731. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Dr. Nikolina Ban bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Processed-based climate model evaluations over Austria for informing the next generation of Austrian climate scenarios?" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
732. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie hat assoz. Prof. Dr. Thomas Lörting bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Charakteriserug von Gefrier- und Tauprozessen, von Proteinlösungen zur Verbesserung der Produktquailität, Teil 3, Response III-Projekt MedEl" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Julia Kunze-Liebhäuser
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie
733. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Dr. Heribert Insam bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Abwassercovid Liechtensten III" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
734. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ursula Peintner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "DNA-based fungal diversity in the Taro Valley / DNA dei funghi della Val di Taro" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
735. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Birgit Lengerer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "In the footsteps of sea stars: deciphering the catalogue of proteins involved in underwater temporary adhesion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
ao. Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte
Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie
736. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie hat ao. Univ.-Prof. Dr. Barbara Juen bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Evaluation: Resilience Covid-19" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Priv.-Doz. Dipl.-Psych. Dr. Thomas Höge-Raisig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Psychologie
737. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Birgit Sattler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Materialtests zu umweltfreundlichen Gletscherabdeckungen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
738. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Priv.-Doz. Dr. Eliza Harris bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Warming and redistribution of nitrogen inputs drive an increase in terrestrial nitrous oxide emission factor" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
739. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee hat assoz. Prof. Dipl.-Biol. Dr. Martin Hahn bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Aquirufa: Biodiversität und Ökologie von Süßwasserbakterien" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Otto Eerikki Seppälä
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Limnologie, Mondsee
740. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung eines Konzeptes für die Lüftung und Beheizung eines Mehrgeschoßwohnbaus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
741. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Mag. Mag. Dr. Peter Volgger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Buch "Territorien am Rande des Nervenzusammenbruchs. Architektur und Kontingenz"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung
742. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Marjan Colletti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Computational Ceramic" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur
743. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Universitätsassistent_in (Prae Doc) am Institut für Naturwissenschaften und Technologie an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Universitätsassistent_in (Prae Doc)
am Institut für Naturwissenschaften und Technologie in der Kunst mit Schwerpunkt auf der Untersuchung moderner Farbmittel in unterschiedlichen Materialarten. Diese Position wird im Ausmaß von 30 Wochenstunden zum ehestmöglichen Eintritt befristet auf 3 Jahre vergeben.
Aufgabenbereiche
- Untersuchung moderner Farbmittel (20./21. Jh.) und deren Alterungs- und Degradationsphänomene an Archivobjekten, Plastiken, Drucken etc.
- Einsatz multianalytischer Verfahren wie oberflächensensitive Methoden (MeV-SIMS, FTIR, HSI, UV-Vis, etc. in Kombination mit Py-GC/MS)
- Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung eines Analyseprotokolls mit direkter Analyse von Mikroproben, die den Kunstobjekten entnommen wurden.
- Datenanalyse und multivariate Methoden/Statistik erhobener Daten
- Abschluss einer Dissertationsvereinbarung binnen 12 Monaten wird erwartet
- Verfassen wissenschaftlicher Publikationen und Präsentationen auf Konferenzen
Anstellungsvoraussetzungen
- ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium (Master oder Diplom in Organischer Chemie / Materialwissenschaften)
- Erfahrung mit analytischen Methoden wie Massenspektrometrie-basierten Techniken (SIMS, Py-GC/MS) sowie mit FTIR, HSI, UV-Vis
- Vorbereitung und Durchführung von mehrtägigen Messungen im Ausland (z.B. am Teilchenbeschleuniger)
- gute Englisch-, Deutsch- und IT-Kenntnisse (grundlegende Programmierkenntnisse in z.B. Matlab, R, Python und Origin Pro-Software)
Gewünschte Qualifikationen
- Expertise im Bereich der Materialanalyse von Kunstobjekten von Vorteil
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den aufgabenrelevanten Bereichen
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.294,- bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 15.09.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Laura Bianca Chirla
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
744. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber