Doctor of Philosophy – Doktoratsstudium Biologie
Curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch/Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Biologie
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0511 Biologie
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 650 xxx
Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 17.09.2014, 47. Stück, Nr. 667 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 498 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 22.04 2009, 67. Stück, Nr. 259
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom-, Magister- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Biologie
- lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde
- Magisterstudium Zoologie
- Masterstudium Botanik
- Masterstudium Environmental Management of Mountain Areas (EMMA)
- Masterstudium Mikrobiologie
- Masterstudium Molekulare Zell- und Entwicklungsbiologie
- Masterstudium Ökologie und Biodiversität
- Masterstudium Zoologie
- Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) lehramtsstudium Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 15 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Konzept der Dissertation5 ECTS-AP Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation hat in einem sinnvollen Zusammenhang zu einem der an der Fakultät für Biologie der Universität Innsbruck angebotenen Masterstudien zu stehen. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Wahlmodule 15 ECTS-AP | |
Forschungstraining5 ECTS-AP Statistik5 ECTS-AP Wissenschaftliches Publizieren5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
- Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Biologie ist der Gruppe der naturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.
- Die Absolventen/innen verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse, um naturwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichem Niveau selbstständig, kreativ, unter Anwendung moderner Methoden und unter Einbeziehung des aktuellen Wissensstandes des jeweiligen Gebietes zu bearbeiten.
- Die Absolventen/innen sind befähigt, biologische Fragestellungen wissenschaftlich weiter zu entwickeln und zu beurteilen sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen.
- Absolventen/innen verfügen über wissenschaftlich fundierte, durch Theorie und Methoden gestützte Schlüsselkompetenzen zur Problemlösung. Im Einzelnen verfügen Sie über fachübergreifende Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, sich rasch wandelnden Anforderungen anzupassen. Neben dem Erwerb von hoher fachlicher und methodischer Kompetenz trainieren die Studierenden des Doktoratsstudiums jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufs benötigt werden, z.B. im akademischen, privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich. Zu diesen Kompetenzen gehört es auch, wissenschaftliche Inhalte bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen eigenständig zu präsentieren und zu diskutieren sowie eigene wie auch fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Experimente kritisch zu analysieren. Weiters wird die Fertigkeit erworben, wissenschaftliche Ergebnisse in geeigneter Form (v.a. in internationalen wissenschaftlichen Fachzeitschriften) zu publizieren.
Erwartete Lernergebnisse
- Die Absolventen/innen sind in der Lage, Probleme wissenschaftlich fundiert, auf Theorien und Methoden gestützt zu lösen. Diese Kompetenz befähigt sie, in ihren jeweiligen beruflichen Einsatzfeldern, wie zum Beispiel wissenschaftliche und leitende Tätigkeiten in privaten und öffentlichen Unternehmen und Institutionen, einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich gesichert und praxisorientiert zu bearbeiten.
- Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Biologie dient der Weiterentwicklung und Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Als berufliche Tätigkeiten kommen vor allem wissenschaftliche und leitende Tätigkeit in privaten und öffentlichen Unternehmen und Institutionen infrage. Dazu zählt insbesondere auch Forschungs- und Lehrtätigkeit an Universitäten und anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen.
Programme können sich aus den Doktorats- oder Forschungsprogrammen ergeben, die von einer anerkannten nationalen oder internationalen Forschungsförderungsinstitution gefördert werden und an denen die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer als ProjektleiterIn beteiligt ist.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 81,6 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 13,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 4 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 0,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekanin
Univ.-Prof. Dr. Birgit Weinberger
Informationsportal für BiologiestudentInnen der Universität Innsbruck
biopage.info