Mitteilungsblatt (57. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 24. Juni 2022
57. Stück
Inhalt
609. curriculum für das Masterstudium Experimental and Empirical Economics an der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck
Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 24. Juni 2022, 57. Stück, Nr. 609
Beschluss der curriculum-Kommission an der Fakultät für Volkswirtschaft vom 01.06.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 19.06.2022:
Aufgrund des § 25 Abs.1 Z 10 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und der Neuerlassung 2022 des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:
Neuerlassung 2022
curriculum für das
Masterstudium Experimental and Empirical Economics
an der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik
der Universität Innsbruck
§ 1 Zuordnung
Das Masterstudium Experimental and Empirical Economics ist der Gruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien zugeordnet.
§ 2 Qualifikationsprofil
- Das Masterstudium Experimental and Empirical Economics dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung in den Wirtschaftswissenschaften auf der Grundlage eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums. Sein Kern besteht in der Vermittlung von wissenschaftlichen Theorien, Methoden und Instrumenten der Volkswirtschaftslehre. Dabei finden auch Erkenntnisse der Geschlechterforschung Berücksichtigung.
- Das Masterstudium ist forschungsorientiert. Es erweitert und vertieft die Fachkenntnisse, befähigt zum wissenschaftlichen Arbeiten und legt somit die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des Faches. Das Masterstudium qualifiziert die Studierenden für eine eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit durch die Anleitung zur Selbstständigkeit, Schärfung des Urteilsvermögens und Förderung der Entscheidungsfähigkeit.
- Neben der Verbreiterung der Fachkenntnisse zielt das Masterstudium vor allem auf eine Vertiefung und Spezialisierung im Bereich der Forschungsschwerpunkte der Fakultät. In der abschließenden Masterarbeit werden die erlernten Theorien und Methoden eigenständig auf aktuelle fachbezogene Fragestellungen angewandt.
- Das Masterstudium Experimental and Empirical Economics bereitet in besonderer Weise auf analysierende, planende und beratende Tätigkeiten in Unternehmen verschiedener Größe und Branchen vor, einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten, auf eine Mitarbeit in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, Kammern, Interessenvertretungen und Medien, weiters auf Tätigkeiten in Lehr- und Forschungsinstitutionen sowie in Non-Profit- und internationalen Organisationen.
- Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Experimental and Empirical Economics
- verfügen über eine ausreichende Tiefe und Breite des volkswirtschaftlichen Wissens, um sich in neue Aufgaben rasch und selbstständig einarbeiten zu können;
- können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten professionell anwenden, um Probleme in ihrem Fachgebiet zu lösen;
- sind fähig, die erworbenen Methoden in der Forschung erfolgreich einzusetzen, sie kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln;
- haben fachliche und soziale Kompetenzen erworben, die sie gut für Führungsaufgaben vorbereiten;
- sind fähig, ein weiterführendes Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen.
§ 3 Umfang und Dauer
- Das Masterstudium Experimental and Empirical Economics umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP); das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.
- Das Studium wird in Form von Modulen durchgeführt.
§ 4 Sprache
Das Studium wird in englischer Sprache angeboten.
§ 5 Zulassung
- Die Zulassung zum Masterstudium Experimental and Empirical Economics setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
- Als fachlich infrage kommende Studien gelten jedenfalls das an der Universität Innsbruck absolvierte Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften und das an der Universität Innsbruck und der UMIT absolvierte Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums bzw. über die Gleichwertigkeit eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung entscheidet das Rektorat gemäß den Bestimmungen des UG über die Zulassung zum Masterstudium.
- Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-AP vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.
§ 6 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
- Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter:
Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs.
- Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:
Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich in Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 30.
Seminare (SE) dienen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 30.
§ 7 Vergabe der Plätze in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:
- Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
- Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
- Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, werden die vorhandenen Plätze verlost.
§ 8 Pflicht- und Wahlmodule – Übersicht
- Es sind folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 52,5 ECTS-AP zu absolvieren:
|
Pflichtmodule |
SSt |
ECTS-AP |
1. |
Mathematik |
4 |
7,5 |
2. |
Statistik |
4 |
7,5 |
3. |
Mikroökonomik |
4 |
7,5 |
4. |
Makroökonomik |
4 |
7,5 |
5. |
Spieltheorie |
4 |
7,5 |
6. |
Ökonometrie |
4 |
7,5 |
7. |
Vorbereitung Masterarbeit |
|
5,0 |
8. |
Verteidigung der Masterarbeit |
|
2,5 |
- Es sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 45 ECTS-AP aus dem folgenden Katalog zu absolvieren:
|
Wahlmodule |
SSt |
ECTS-AP |
1. |
Verhaltens- und Experimentalökonomik |
6 |
15 |
2. |
Ökonometrie und Statistik |
6 |
15 |
3. |
Wirtschaftspolitik |
6 |
15 |
4. |
Wirtschaftstheorie |
6 |
15 |
5. |
Ausgewählte ökonomische Themen |
6 |
15 |
6. |
Interdisziplinäre Kompetenzen |
|
5 |
7. |
Individuelle Schwerpunktsetzung |
|
10 |
§ 9 Pflicht- und Wahlmodule
- Pflichtmodule gemäß § 8 Abs. 1:
1. |
Pflichtmodul: Mathematik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Mathematik: Methodik Lineare Algebra, Optimierungsmethoden, Wahrscheinlichkeitstheorie, Integralrechnung, Differenzial- und Differenzengleichungen |
2 |
3,0 |
b. |
SE Mathematik: Anwendung Anwendung des Stoffes der VO Mathematik: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können mithilfe der linearen Algebra, der Wahrscheinlichkeitsrechnung, der Integralrechnung, der Differenzialrechnung und mithilfe von Differenzengleichungen fortgeschrittene mathematische Problemstellungen analysieren und lösen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Pflichtmodul: Statistik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Statistik: Methodik Grundlagen der induktiven Statistik, Inferenzkonzepte: insbesondere likelihoodbasierte Inferenz und Bayes-Inferenz |
2 |
3,0 |
b. |
SE Statistik: Anwendung Anwendung des Stoffes der VU Statistik: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können mithilfe der induktiven Statistik Schlussfolgerungen von einer Stichprobe auf die Grundgesamtheit ziehen. Sie können dazu unterschiedliche Inferenzkonzepte (insbesondere likelihoodbasierte Inferenz und Bayes-Inferenz) zur Lösung fortgeschrittener statistischer Problemstellungen einsetzen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Pflichtmodul: Mikroökonomik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Mikroökonomik: Methodik Nachfragetheorie (indirekte Nutzenfunktion, Dualität, Offenbarte Präferenzen, Unsicherheit), partielles und allgemeines Gleichgewicht, Informationsökonomik |
2 |
3,0 |
b. |
SE Mikroökonomik: Anwendung Anwendung des Stoffes der VU Mikroökonomik: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können fortgeschrittene Themen auf dem Gebiet der Mikroökonomik (z. B. Rationalität, Unsicherheit, (allgemeines) Gleichgewicht) diskutieren und kennen die wichtigsten Methoden zur Analyse dieser Themen. Sie können dieses Wissen zur Lösung von praktisch relevanten Problemen des Konsums, der Produktion und der Analyse von Märkten einsetzen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
4. |
Pflichtmodul: Makroökonomik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Makroökonomik: Methodik Wachstumstheorie, Konjunkturtheorie, empirische Makroökonomik |
2 |
3,0 |
b. |
SE Makroökonomik: Anwendung Anwendung des Stoffes der VU Makroökonomik: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können fortgeschrittene Modelle auf den Gebieten der Wachstums- und Konjunkturtheorie analysieren und diskutieren. Sie können die Erkenntnisse der theoretischen und empirischen Makroökonomik interpretieren und deren wirtschaftspolitische Implikationen bewerten. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Pflichtmodul: Spieltheorie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Spieltheorie: Methodik Darstellung von Spielen, Dominanzkonzepte, statische Spiele mit vollständiger und unvollständiger Information, dynamische Spiele mit vollständiger und unvollständiger Information |
2 |
3,0 |
b. |
SE Spieltheorie: Anwendung Anwendung des Stoffes der VU Spieltheorie: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können komplexe interdependente Entscheidungssituationen mit vollständiger und unvollständiger Information formal darstellen und analysieren. Sie können mithilfe von spieltheoretischen Lösungskonzepten Gleichgewichte für statische und dynamische Spiele herleiten. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
6. |
Pflichtmodul: Ökonometrie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Ökonometrie: Methodik Inferenz, asymptotische Statistik, Schätzmethoden, Modell-Diagnostik, multivariate Gleichungssysteme, Panel-Ökonometrie, Discrete-Choice-Modelle |
2 |
3,0 |
b. |
SE Ökonometrie: Anwendung Anwendung des Stoffes der VU Ökonometrie: Methodik |
2 |
4,5 |
|
Summe |
4 |
7,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können ökonometrische Methoden anwenden, um ökonomische Phänomene und Fragestellungen empirisch zu untersuchen. Sie können fortgeschrittene Methoden der Ökonometrie (z. B. multivariate Gleichungssysteme, Panel-Ökonometrie, Discrete-Choice-Modelle) in methodisch geeigneter Weise einsetzen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
7. |
Pflichtmodul: Vorbereitung Masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
|
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs. Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit. |
- |
5,0 |
|
Summe |
- |
5,0 |
|
Lernergebnis des Moduls: Studierende können die wissenschaftliche Literatur aufbereiten und vorhandene Resultate zusammenfassen. Sie erwerben die Fähigkeit, ihre wissenschaftliche Arbeit zu strukturieren und die theoretische Fundierung ihrer Arbeit zusammenzufassen, zu reflektieren und kritisch zu diskutieren. Sie können die Relevanz der Fragestellung und die gewählte Methodik verteidigen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
8. |
Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
|
Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit |
|
2,5 |
|
Summe |
|
2,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden sind in der Lage, die Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums zu reflektieren; dabei stehen theoretisches Verständnis, methodische Grundlagen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationsfertigkeiten im Vordergrund. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Pflicht- und Wahlmodule sowie der Masterarbeit |
- Wahlmodule gemäß § 8 Abs. 2:
1. |
Wahlmodul: Verhaltens- und Experimentalökonomik |
SSt |
ECTS-AP |
|
VU Verhaltens- und Experimentalökonomik: Einführung und Anwendung aktueller Methoden und Theorien der Experimental- und Verhaltensökonomik |
6 |
15 |
|
Summe |
6 |
15 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden kennen die gängigen Methoden und Theorien sowie die wichtigsten Ergebnisse in diesem Forschungsbereich. Sie können Verhaltens- und experimentalökonomische Fragen eigenständig recherchieren, aktuelle Artikel eigenständig nachvollziehen und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Sie können Verhaltens- und experimentalökonomische Themen für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben eine hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1, 2 und 3 |
2. |
Wahlmodul: Ökonometrie und Statistik |
SSt |
ECTS-AP |
|
VU Ökonometrie und Statistik: Einführung und Anwendung aktueller Methoden der Ökonometrie und Statistik |
6 |
15 |
|
Summe |
6 |
15 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden kennen die gängigen Methoden und Theorien sowie die wichtigsten Ergebnisse der Ökonometrie und Statistik. Sie können ökonometrische und statistische Fragen eigenständig recherchieren, aktuelle Artikel eigenständig nachvollziehen und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Sie können ökonometrische und statistische Themen für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben eine hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1, 2 und 3 |
3. |
Wahlmodul: Wirtschaftspolitik |
SSt |
ECTS-AP |
|
VU Wirtschaftspolitik: Einführung und Anwendung aktueller Methoden und Theorien der Wirtschaftspolitik |
6 |
15 |
|
Summe |
6 |
15 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden kennen die gängigen wirtschaftspolitischen Methoden und Theorien sowie die wichtigsten wirtschaftspolitischen Ergebnisse. Sie können wirtschaftspolitische Fragen eigenständig recherchieren, aktuelle Artikel eigenständig nachvollziehen und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Sie können wirtschaftspolitische Themen für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben eine hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1, 2 und 3 |
4. |
Wahlmodul: Wirtschaftstheorie |
SSt |
ECTS-AP |
|
VU Wirtschaftstheorie: Einführung und Anwendung aktueller Methoden und Modelle der Wirtschaftstheorie |
6 |
15 |
|
Summe |
6 |
15 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden kennen die gängigen wirtschaftstheoretischen Methoden und Theorien sowie die wichtigsten wirtschaftstheoretischen Ergebnisse. Sie können wirtschaftstheoretische Fragen eigenständig recherchieren, aktuelle Artikel eigenständig nachvollziehen und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Sie können wirtschaftstheoretische Themen für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben eine hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1, 2 und 3 |
5. |
Wahlmodul: Ausgewählte ökonomische Themen |
SSt |
ECTS-AP |
|
VU Ausgewählte ökonomische Themen: Einführung und Anwendung aktueller Methoden und Theorien der Volkswirtschaftslehre auf aktuelle ökonomische Probleme |
6 |
15 |
|
Summe |
6 |
15 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden können die Methoden und Theorien der fachspezifischen Vertiefung sowie die wichtigsten Ergebnisse dieses Forschungsbereichs mit Fokus auf die ausgewählten Aspekte erklären. Sie können Fragen aus dem ausgewählten ökonomischen Forschungsbereich recherchieren, relevante aktuelle Artikel nachvollziehen und die Ergebnisse kritisch hinterfragen. Sie können Themen aus dem ausgewählten aktuellen Forschungsbereich für ein fachkundiges Publikum aufbereiten und vortragen. Sie haben eine hinreichende Sicherheit im Umgang mit den betreffenden Methoden und können diese selbstständig auf eigene wissenschaftliche Fragestellungen anwenden. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1, 2 und 3 |
6. |
Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es können Lehrveranstaltungen im Umfang von 5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck eingerichteten Masterstudien frei gewählt werden. Von besonderem Interesse sind dabei Lehrveranstaltungen mit genderrelevanten Fragestellungen und Lehrveranstaltungen, die interdisziplinäre Kompetenzen vermitteln. |
|
5 |
|
Summe |
|
5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. |
7. Individuelle Schwerpunktsetzung (10 ECTS-AP)
Zur individuellen Schwerpunktsetzung können Module aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien im Umfang von 10 ECTS-AP frei gewählt werden. Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.
Anstelle des Wahlmoduls gemäß § 8 Abs. 2 Z 6 (Interdisziplinäre Kompetenzen) und der individuellen Schwerpunktsetzung gemäß § 8 Abs. 2 Z 7 kann ein Wahlpaket für Masterstudien oder die entsprechenden Teile davon nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden.
§ 10 Masterarbeit
-
- Es ist eine Masterarbeit zu erstellen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit muss einen volkswirtschaftlichen
oder statistischen Schwerpunkt aufweisen. - Studierende haben das Recht, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
- Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 22,5 ECTS-AP.
- Die schriftliche Bekanntgabe des Themas und der Betreuerin oder des Betreuers der Masterarbeit setzt die positive Beurteilung von vier Pflichtmodulen nach § 8 Abs. 1 voraus.
- Die Masterarbeit ist in elektronischer Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin/dem Universitätsstudienleiter festgelegten Form einzureichen.
- Es ist eine Masterarbeit zu erstellen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit muss einen volkswirtschaftlichen
§ 11 Prüfungsordnung
- Die Leistungsbeurteilung eines Moduls erfolgt durch die Beurteilung der Lehrveranstaltungen, aus denen sich das Modul zusammensetzt (Lehrveranstaltungsprüfungen).
- Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter erfolgt aufgrund einer Prüfung. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt zu geben, ob die Prüfung mündlich oder schriftlich abgehalten wird.
- Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter erfolgt aufgrund von regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmenden. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
- Die Leistungsbeurteilung für die Lehrveranstaltungen der interdisziplinären Kompetenzen und der individuellen Schwerpunktsetzung gemäß § 8 Abs. 2 Z 6 und 7 richtet sich nach den Regelungen jener Curricula, aus denen sie stammen.
- Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Vorbereitung Masterarbeit“ gemäß § 8 Abs. 1 Z 7 erfolgt durch die Betreuerin/durch den Betreuer auf Basis eines Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
- Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Verteidigung der Masterarbeit“ gemäß § 7 Abs. 1 Z 8 erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung und ist vor einem Prüfungssenat abzulegen.
§ 12 Akademischer Grad
An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Experimental and Empirical Economics wird der akademische Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, verliehen.
§ 13 Inkrafttreten
Dieses curriculum tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
§ 14 Übergangsbestimmungen
- Dieses curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2022/23 das Masterstudium Experimental and Empirical Economics beginnen.
- Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Angewandte Ökonomik – Applied Economics nach dem curriculum 2007, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 4. Mai 2007, 52. Stück, Nr. 226, letzte Änderung kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28.06.2019, 67. Stück, Nr. 596, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2022 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.
- Wird das Masterstudium Angewandte Ökonomik – Applied Economics nach dem curriculum 2007 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem curriculum für das Masterstudium Experimental and Empirical Economics, Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 24. Juni 2022, 57. Stück, Nr. 609 (curriculum 2022), unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich freiwillig dem curriculum 2022 zu unterstellen.
Für die curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Kerschbamer
Für den Senat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer