#019: Gelebte Inklusive
Andrea Rumpold: Hallo und willkommen zu einer neuen Ausgabe des Betriebsrats-Podcast heute und ich freue mich sehr mit Frau Magister Alexandra Brunner-Schwaiger vom Team der Personalentwicklung, einer Meisterin wertschätzender Kommunikation und Gesundheitsförderung mit einem Herz für Inklusion und Lehrlinge – wie man auf der Website lesen kann – das ist sehr nett, finde ich das. Und, liebe Frau Brunner-Schwaiger, liebe Alexandra, herzlich willkommen im Studio.
Alexandra Bruner-Schwaiger: Vielen Dank für die Einladung!
Andrea Rumpold: Das Stichwort ist gefallen, es geht heute um Inklusion. Ein sehr großes Wort mit einer noch größeren Bedeutung. Und wenn man das jetzt schnell googelt und dann liest man: „Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, von Anfang an, ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein.“ Ich glaube, das ist sehr prägnant, sehr kurz, aber sehr schön beschrieben. Und Alexandra, jetzt meine erste Frage: Wie setzt die Universität Innsbruck das um? Was ist zum Beispiel die uniweite Diversitätsstrategie?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Inklusion und die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung im Bereich der Third Mission lässt sich an der Universität mit drei Gedanken beschreiben: Das wäre: Die Universität bietet berufliche Perspektiven für Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Wir sind stolz darauf, dass wir die Pflichtstellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung/Chronischer Erkrankung seit Projektbeginn im Jahr 2014 um knapp 45 % gesteigert haben. Die Universität engagiert sich für den Abbau von Barrieren durch vielfältige Sensibilisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel regelmäßige Intranet-Beiträge, Informationsveranstaltungen und Fortbildungen. Und die Universität fördert die berufliche Teilhabe. Dies wird vor allem durch die vielen Funktionsbereiche, in denen die Mitarbeiter:innen an der Universität tätig sind, deutlich. An der Universität arbeiten Professorinnen und Professoren, Hochschullehrende, Forschende, Sekretärinnen und Sekretäre, IT-Technikerinnen und IT-Techniker, Gärtnerinnen- und Gärtnerlehrlinge und viele mehr inklusiv. Sie haben mir auch nach der Inklusion-Strategie gefragt. Wir arbeiten seit 2014, das heißt die Behinderten-Vertrauenspersonen fürs allgemeine Personal und das wissenschaftliche Personal und ich als Projektbeauftragte in der Personalentwicklung im Bereich Inklusion zusammen. Die Strategie lässt sich mit dem Motto „Gemeinsam sind wir Uni“ recht schön beschreiben. Von Anfang an war es wichtig, dass Inklusion Teil der Planungs- und Steuerungsinstrumente der Universität wird. Im Entwicklungsplan, in den Leistungsvereinbarungen, in den Zielvereinbarungen als auch in der Diversität-Strategie wird die Inklusion mit konkreten Zielen berücksichtigt. Das ist zum Beispiel ein detailliertes Monitoring, ein inklusives Karriereportal, Sensibilisierungsmaßnahmen wie zielgerichtete Fortbildungen und auch Informationsveranstaltungen. Besonders stolz sind wir auf die Auszeichnung „Wir sind inklusiv“, welche wir für unser besonderes Engagement im Bereich der Inklusion dieses Frühjahr verliehen bekommen haben vom Sozialministeriumservice Tirol.
Andrea Rumpold: Gratuliere! Jetzt ist meine nächste Frage – und das ist gerade vorgekommen – nämlich, was ist denn das „Inklusive Karriereportal“?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Im Karriereportal der Universität wird ganz deutlich, dass wir offene Türen für die Diversität des Personals haben und uns für Chancengleichheit einsetzen. Bei jeder einzelnen Stellenausschreibung werden qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ausdrücklich eingeladen, sich an der Universität Innsbruck zu bewerben. Im Zuge der Onlinebewerbung haben Bewerber:innen die Möglichkeit, die Unterstützung der Behinderten-Vertrauenspersonen durch das Anklicken eines entsprechenden Buttons anzufragen. Angeboten wird zum Beispiel die Begleitung zum bewerbungsgespräch, aber auch die Beratung der Führungskraft bei der Adaptierung des Arbeitsplatzes.
Andrea Rumpold: Man merkt, da gibt es jetzt ganz viele Fragen rund um das Thema Inklusion. Und, wie sieht es denn da mit der Beratung aus? Ich habe nachgelesen, dass auf der Website der Personalentwicklung kann man das sehr gut nachlesen, wie gesagt, auf der Seite für Inklusion, dass die Beratung und Unterstützung für Führungskräfte und für Mitarbeiterinnen geteilt wird. Jetzt ist meine Frage, wann kann man sich denn an das Büro für Personalentwicklung oder an dich als Projektbeauftragte wenden?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Also ich habe so eine Art Koordinationsfunktion im Bereich der Inklusion. Auf Anfrage stelle ich gern die Job-Initiative vor, gebe den Überblick über die Förderprogramme, die Ansprechpersonen und die Möglichkeiten der Mitarbeit im Bereich der Inklusion. Ich organisiere Fortbildungen und Informationsveranstaltungen.
Andrea Rumpold: Also wie gesagt, ich kann mich als Führungskraft und als Mitarbeiterin an euch wenden, an das Büro für Personalentwicklung?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Genau, das ist möglich. Und wir haben unterschiedliche Beratungsangebote auch für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und für Führungskräfte. Das Beratungsangebot, ich habe das schon gesagt, ist sehr vielfältig und Unterstützung geben wir, interne Organisationseinheiten, aber auch externe Partner, Beratungsstellen, mit denen wir in engem Kontakt sind. Zum Beispiel ist für Mitarbeiter:innen die Arbeitsmedizinerin natürlich die erste Ansprechperson bei Erkrankungen. Wir vernetzen aber auch ganz gerne zu fit2work, das den meisten auch schon wahrscheinlich bekannt ist. Die Behinderten-Vertrauenspersonen unterstützen bei vielen Fragestellungen zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und die Beraterinnen vom Neba-Netzwerk, das ist das Netzwerk für Berufliche Assistenz, die unterstützen die Mitarbeitenden zum Beispiel bei der Beantragung des Behindertenpasses und dann auch dem Feststellungsbescheid. Führungskräfte erhalten bei Bedarf Beratung im Bereich der Personaleinstellung. Hier bieten wir Unterstützung von der Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibung über die Gestaltung des Ausschreibungstextes bis hin zu einer erweiterten Öffentlichkeitsarbeit für unsere Stellenangebote im Neba-Netzwerk. Wenn Mitarbeiter chronisch erkranken oder eine Behinderung erwerben, unterstützt auch unsere Arbeitsmedizinein und auch die Beraterinnen von fit2work.
Andrea Rumpold: Das sind jetzt sehr wichtige Informationen. Das sage ich am Ende des Podcast auch noch einmal. Ich kann das natürlich alles nachlesen. Und ich habe nachgelesen, auch wieder, es gibt Förderungen für begünstigt-behinderte Arbeitnehmer:innen. Was bedeutet denn eigentlich begünstigt behindert?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Ich würde ganz gern zunächst den Begriff Behinderung und chronische Erkrankung erklären und was da alles dazugehört. Das sind zum Beispiel Personen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Allergien, Unverträglichkeiten, mit kognitiven Einschränkungen und Lernschwierigkeiten, dazu zählt zum Beispiel Autismusspektrum und ADHS, mit einer Beeinträchtigung der Sinnesorgane oder auch Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Menschen mit Depressionserkrankungen. Was ist jetzt eine begünstigt-behinderte Person? Das sind Personen, die einen behördlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben. Dazu braucht es einen Antrag beim Sozialministeriumservice. Eine ärztliche Sachverständige stellt den Grad der Behinderung fest und entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten. Wir haben eine Neba-Beraterin vom Netzwerk für berufliche Assistenz, die interessierte Mitarbeiter:innen bei der Beantragung unterstützt. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt Behinderten auch wieder zurückgelegt werden kann, wenn sich die gesundheitliche Situation verbessert.
Andrea Rumpold: Und welche Förderungen werden jetzt da angeboten?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Die sind vielfältig. Mitarbeiter:innen, die zum Kreis der begünstigt Behinderten zählen, haben einige Förderungen, auf die sie Anspruch haben. Das ist zum Beispiel – jeder hat gerne mehr Urlaub – ein erhöhter Urlaubsanspruch, der im Kollektivvertrag geregelt ist und die Mitarbeiter:in, die oder begünstigt ist, die zum Kreis der begünstigt Behinderten zählen, die haben fünf Tage mehr Urlaub, fünf Werktage mehr Urlaub. Dazu gibt es noch hinzuzufügen, dass Mitarbeiter mit einem Grad der Behinderung von 40 % zum Beispiel vier Werktag mehr Urlaub haben.
Andrea Rumpold: Das ist also gestaffelt?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Genau! Und auch ein Lohnsteuerfreibetrag kann beim Finanzamt beantragt werden. Das wären 25 % zum Beispiel. Ja, und es gibt auch noch zahlreiche andere Ermäßigungen, wie zum Beispiel Fahrpreisermäßigung bei der ÖBB.
Andrea Rumpold: Und da wird man auch dahingehend beraten bei euch. Genau, sehr gut. Und jetzt gibt es ganz was Aktuelles. Und zwar gibt es ein inklusives Förderprogramm für Studierende, nämlich eine Förderung als studentische, als studentischer Mitarbeiter:in. Mitarbeiter. Was sind denn studentische Mitarbeiter:innen als erstes und wie sieht denn dieses inklusive Förderprogramm aus?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Studentische Mitarbeiter:innen arbeiten während ihres Studiums im Bereich der Verwaltung, Forschung und Lehre mit. Und sie dürfen beim Abschluss vom Arbeitsvertrag ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Das Förderprogramm, das wir gerade ausschreiben, ist eine weitere neue Initiative im Rahmen vom Inklusionsprojekt. Hier sind Studierende aufgefordert, die zum Kreis der begünstigt-behinderten Personen zählen, ihre bewerbung abzugeben. Sie können im Ausmaß von 4 bis 10 Stunden pro Woche an den Instituten, für die sie sich interessieren, in den Arbeitsbereichen mitarbeiten. bewerbungen sind aktuell noch bis zum 31. August möglich und abzugeben bei der Behindertenbeauftragten, Mag. Bettina Jeschke.
Andrea Rumpold: Das ist sehr interessant. Und jetzt ist ja das ein Podcast für Mitarbeiter:innen an der Universität. Das heißt, das geht jetzt an Sie, liebe Hörerinnen, lieber Hörer. Und zwar, wenn Sie Studierende kennen, die diese Richtlinien erfüllen, dann bitte weisen Sie sie doch auf die Website der Personalentwicklung hin. Unter Inklusion findet man alle Informationen. Wie gesagt, Einreichfrist endet am 31.8., also wirklich sehr aktuell.
Ja, und jetzt zum Abschluss: Das war alles sehr interessant und wer das jetzt nachlesen will – denn das sind sehr wichtige und sehr viele Informationen – die Website der Personalentwicklung ist ja bereits neu gestaltet und sehr übersichtlich. Man kann sich da wirklich sehr gut durchklicken und man findet wirklich alle Informationen, die wir heute hier besprochen haben. Es gibt viel nachzulesen und es gibt sehr viele verschiedene Ansprechpersonen. Aber ich glaube, wenn ich jetzt Fragen habe dazu, dann darf ich dich als Projektbeauftragte direkt kontaktieren, oder?
Alexandra Bruner-Schwaiger: Sehr gerne!
Andrea Rumpold: Ja, sehr gut! Wie gesagt, ein sehr interessantes, ein sehr wichtiges Thema. Ich bedanke mich herzlich, dass du heute bei uns im Studio warst. Ich wünsche einen schönen Sommer. Auf Wiedersehen!
Alexandra Bruner-Schwaiger: Vielen Dank für das Gespräch und auch einen schönen Sommer.
Andrea Rumpold: Danke schön!