Informationen zum Berufsbild Trainingstherapie
Leitfaden für die Ausbildung zum/zur Trainingstherapeut:in
sportwissenschafter:innen in der Trainingstherapie
Die Trainingstherapie durch sportwissenschafter:innen umfasst die strukturelle Verbesserung der Bewegungsabläufe und der Organsysteme mit dem Ziel, Koordination, Kraft, Ausdauer und Gleichgewichtsfähigkeit durch systematisches Training, aufbauend auf der Stabilisierung der Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen, zu stärken. Übergeordnetes Ziel ist die Vermeidung des Wiedereintritts von Krankheiten sowie des Entstehens von Folgekrankheiten, Maladaptionen und Chronifizierungen (https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z,-Berufslisten-und-Gesundheitsberuferegister.html).
Zur Ausübung der Trainingstherapie ist nur berechtigt, wer über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügt und in die Trainingstherapieliste eingetragen ist. Weiterführende Informationen siehe: Berufe R-Z: Trainingstherapeutin, Trainingstherapeut, unter: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z,-Berufslisten-und-Gesundheitsberuferegister.html.
Die seitens des zuständigen Bundesministeriums geforderten Inhalte sind an der Universität Innsbruck sowohl im aktuell gültigem Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W) als auch im aktuell gültigem Masterstudium sportwissenschaft (2015W) verankert (Details siehe unten, seitens des Bundesministeriums aktuell geforderte Inhalte). Die spezifischen Anforderungen sind in der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Qualifikationsprofil und Ausbildung für sportwissenschafter:innen in der Trainingstherapie (Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung – TT-AV), StF: BGBl. II Nr. 460/2012, festgehalten.
Wurden sowohl das Bachelorstudium sportwissenschaft im aktuell gültigen Curriculum als auch das Masterstudium sportwissenschaft im aktuell gültigen Curriculum an der Universität Innsbruck absolviert, kann zur Eintragung in die Trainingstherapieliste eine „generelle Akkreditierung“ beantragt werden.
Wurde das Masterstudium sportwissenschaft im aktuell gültigem Curriculum an der Universität Innsbruck absolviert, NICHT jedoch das Bachelorstudium (sportwissenschaft oder ähnlich), ist zur Eintragung in die Trainingstherapieliste eine „individuelle Akkreditierung notwendig“ (Informationen zur individuellen Akkreditierung sind im §30 des BGBI. I Nr. 89/2012 angeführt).
Beide Formen der Akkreditierung sind direkt über die Seite des Bundesministeriums unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z-alt/Trainingstherapeutin,-Trainingstherapeut.htmlzu beantragen.
Im Fall einer „individuellen Akkreditierung“ ist es notwendig, dass der:die Kandidat:in vorab und selbständig prüft, welche Trainingstherapie-relevanten Inhalte (siehe Anlage der Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung – TT-AV) er:sie in seinem:ihren Bachelorstudium bereits absolviert hat.
Die seitens des Bundesministeriums für die Akkreditierung geforderten Inhalte, sind in den aktuell gültigen Studiengängen wie folgt verankert:
Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W)
Pflichtmodul 2 Medizinisch-biologische Grundlagen:VO Leistungsphysiologie, VO Anatomie, VU Erste Hilfe
Pflichtmodul 4 Medizinisch-biologische Vertiefung: VO Spezifische Aspekte der Anatomie; VO Spezifische Aspekte der Leistungsphysiologie; VU Hygiene
Pflichtmodul 6 Bewegungswissenschaft und Biomechanik: VO Bewegungswissenschaft; VO Biomechanik
Pflichtmodul 7 Trainingswissenschaft: VO Trainingswissenschaft; VU Angewandte Leistungsphysiologie
Pflichtmodul 9 Trainingstherapie Bewegungs- und Stützapparat: VO Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates; VO Spezielle Aspekte von sportschäden; UE Bewegungs- und Stützapparat
Pflichtmodul 10 Trainingstherapie Bewegungs- und Stützapparat: VO Stoffwechsel; VO Herzkreislauf und Atmung; VO Ernährung im sport
Pflichtmodul 11 Trainingstherapie Neurologie/ Psychiatrie/ Psychosomatik: VO Neurologische Erkrankungen; VO Psychologische Störungen, Psychosomatik; PS Kommunikation und Motivation, UE Angewandte sportpsychologie
Wahlmodul 1 Praktische Ausbildung gemäß Trainingstherapie Ausbildungsverordnung – TT-AV: dies umfasst ein 120 stündiges Praktikum im Fachbereich Orthopädie in Kombination mit einer Begleit-Lehrveranstaltung
Masterstudium sportwissenschaft (2015W)
Wahlmodul 5: praktische Ausbildung im Fachbereich Neurologie/Psychosomatik und praktische Ausbildung im Fachbereich innere Erkrankungen: dies umfasst ein 120 stündiges Praktikum im Fachbereich innere Erkrankungen, sowie ein 120 stündiges Praktikum im Bereich Neurologie/Psychosomatik.
ACHTUNG: für das Wahlmodul 5 ist Pflichtmodul 1 und 2 des Mastercurriculums Voraussetzung!
Pflichtmodul 4 Rechtliche Grundlagen: VO sportrechtliche Aspekte
Um Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang für die Akkreditierung nachzuholen, ist eine Inskription in das Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W) notwendig.
Studierende des Masterstudiums sportwissenschaft (2015W) können KEINE Kurse auf Bachelorniveau absolvieren.
Wurde das Masterstudium sportwissenschaft (2015W) aufgenommen, kann das Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W) NICHT im selben Zeitraum inskribiert werden!
Die in den Curricula festgesetzten jeweiligen Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen sind zu erfüllen.
Entscheidungsbaum im Falle einer notwendigen individuellen Akkreditierung (keine Absolvierung des Bachelorstudiums sportwissenschaft 2015W) an der Universität Innsbruck:
Ich habe ein abgeschlossenes Bachelorstudium sportwissenschaft von einer anderen österreichischen Universität und erfülle die theoretischen und praktischen Mindestanforderungen zur Akkreditierung laut Bundesministerium (Abgleich mit Liste)
Nein:
Inskription in das Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W), Absolvierung der Lehrveranstaltungen (relevante LV’s sind oben angeführt).
Bewerbung für das Masterstudium sportwissenschaft (2015W)
Ja:
Bewerbung für das Masterstudium sportwissenschaft (2015W) möglich
Belegung des Wahlmoduls 5, (Pflichtmodul 1 und 2 Voraussetzung!)
Absolvierung der VO sportrechtlichen Aspekte
Abschluss Masterstudium sportwissenschaft (2015W) erwünscht!
Ich habe ein abgeschlossenes Bachelorstudium sportwissenschaft (oder ähnlich) von einer Universität außerhalb von Österreich und erfülle die theoretischen und praktischen Mindestanforderungen zur Akkreditierung laut Bundesministerium (Abgleich mit Liste)
Nein:
Inskription in das Bachelorstudium sportwissenschaft (2015W), Absolvierung der Lehrveranstaltungen (relevante LV’s sind oben angeführt).
Bewerbung für das Masterstudium sportwissenschaft (2015W)
Ja:
Bewerbung für das Masterstudium sportwissenschaft (2015W) möglich
Belegung des Wahlmoduls 5, (Pflichtmodul 1 und 2 Voraussetzung!)
Absolvierung der VO sportrechtlichen Aspekte (und alle weiteren Pflichtmodule des Masters)
Abschluss Masterstudium sportwissenschaft (2015W) nötig!
Kontakt
Etwaige Fragen bezüglich der Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung richten Sie an Linda Rausch.