Mitteilungsblatt (16. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 2. Februar 2022
16. Stück
Inhalt
253. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1.3.2022 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29.2.2024 Univ.-Prof. Dr. Matthias Christoph Kettemann, LLM zum Leiter und Univ.-Prof. Dr. Malte Kramme zum stellvertretenden Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts bestellt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
254. Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten gemäß dem Organisationsplan der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat gemäß § 20 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Organisationsplans mit Beginn ab 1.2.2022 bis zum Ende der Funktionsperiode am 29.2.2024 assoz. Prof. Dr. Elena Taddei zur Leiterin des Instituts für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie bestellt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
255. Ausschreibung: Doktoratsstipendium der„Dr. Silvius Magnago Stiftung“
An der Universität Innsbruck wird ein Doktoratsstipendium der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“ ausgeschrieben, das aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens vergeben wird.
Dr. Silvius Magnago war Jurist und Politiker. 1914 wurde er als Sohn eines Landgerichtsrates in Meran geboren. Sein Vater war Trentiner, seine Mutter Vorarlbergerin. An der Universität in Bologna studierte er Rechts- und Staatswissenschaften und wurde im Juni 1940 zum Dr. jur. promoviert. Als langjähriger Südtiroler Landeshauptmann (von 1960 bis 1989) hat er die politischen Geschicke seiner Heimat entscheidend mitgestaltet und ging als Vater der Autonomie Südtirols in die Geschichte ein.
Dem Andenken Dr. Magnagos entsprechend werden Dissertantinnen und Dissertanten aus den Bereichen
- Politikwissenschaft
- Geschichtswissenschaft
- Rechtswissenschaft
die eine ausgezeichnete Studienleistung vorweisen können, zur bewerbung aufgefordert.
Höhe des Stipendiums: EUR 910,- monatlich
Dauer des Stipendiums: maximal 36 Monate
Vergabebedingungen und bewerbungsunterlagen:
(1) |
bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende aus dem historischen Tirol, die den Fachbereichen Politikwissenschaft, Geschichte und Rechtswissenschaft angehören und an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind. |
(2) |
Antragsteller/innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer) nachweisen. |
(3) |
Die monatliche Beihilfe beträgt € 910,-. Das Stipendium wird für höchstens 36 Monate bewilligt, wobei Zwischenbegutachtungen nach jeweils 6 Monaten vorgesehen sind. |
(4) |
Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig. Sonstige Einkünfte müssen bekannt gegeben werden, da durch diese die Stipendiensumme reduziert wird. Im Allgemeinen werden 50% der zusätzlichen Einnahmen von der Stipendiensumme abgezogen. Beschäftigungen mit einem Beschäftigungsausmaß über der Geringfügigkeitsgrenze sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe. Stipendienbezüge, Studienbeihilfen und sonstige finanzielle Unterstützungen (z.B. Arbeitslosengeld, Pension etc.) müssen angegeben werden. Auch dadurch reduziert sich die monatliche Stipendiensumme. |
(5) |
Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der Universität Innsbruck, Vizerektorat für Forschung, gewährte Dr. Silvius Magnago-Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben. |
(6) |
Einzureichende Unterlagen:
|
Die für dieses Stipendium vorgesehenen Voraussetzungen müssen bei Einreichung vorliegen.
Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit sowie der Notendurchschnitt in den Grundstudien. Es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen.
Die formelle Erfüllung aller bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Bei der Auswahl werden gemäß dem Gründungsstatut der Stiftung sowohl die Leistung als auch die Bedürftigkeit berücksichtigt.
Die bewerbung erfolgt über
- den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/magnago/ausschreibung.html
- eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Montag, den 07. März 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitten an:
Dr. Gundula Schwinghammer, Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung erfolgt spätestens im April 2022.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
256. Early Stage Funding 2022
Forschungsförderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Innsbruck
Die Universität Innsbruck schreibt 2022 das Early Stage Funding-Programm zum zweiten Mal aus. Ziel des Programms ist die Durchführung eines eigenverantwortlichen kleinen Forschungsprojekts am Beginn der wissenschaftlichen Karriere.
Antragsberechtigt sind DissertantInnen sowie AbsolventInnen von Doktoratsstudien, deren Doktorats- oder PhD-Abschluss nicht länger als maximal 2 Jahre zurückliegt (Datum des Bescheides). Dabei werden Kindererziehungszeiten (zwei Jahre für jedes betreute Kind), Pflegezeiten (idR Pflegekarenz) und längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben, berücksichtigt. Das Datum der Deadline der Ausschreibung wird zur Ermittlung der Frist herangezogen.
Es muss gewährleistet sein, dass der/die ProjektleiterIn über die gesamte Laufzeit des Projektes ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck aufweist.
- Geförderte Laufzeit: max. 12 Monate
- Förderung: max. 5.000,- Euro für DissertantInnen und 10.000,- Euro für AbsolventInnen von Doktoratsstudien
Wissenschaftlerinnen können zusätzlich 2.000,- Euro für karrierefördernde Maßnahmen (z.B. Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen; Zuschuss für die Kinderbetreuung, wenn dies einen karrierefördernden Aspekt hat) beantragen.
Eine Bewilligungsquote von mind. 50% der Projekte von Wissenschaftlerinnen wird angestrebt. Bei gleicher Qualität der Anträge werden Frauen bevorzugt.
BewerberInnen, die bereits bei der letzten Ausschreibung eine Förderung erhalten haben sind nur dann einreichberechtigt, wenn sie diese Förderung als DissertantIn eingeworben haben und mittlerweile das Doktorat abgeschlossen haben.
- Inhalt und Form des Antrags
Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:
1.1. Wissenschaftlicher Abstract in Deutsch oder Englisch mit max. 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
1.2. Projektbeschreibung (Deutsch oder Englisch) auf max. 5 Seiten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der im Antrag zitierten Literatur.
Folgende Inhalte soll die Projektbeschreibung enthalten:
- klar umrissene Ziele des zeitlich begrenzten Projekts und Hypothese(n) bzw. wissenschaftliche Fragestellung(en)
- Bezug zum internationalen Stand der Forschung
- Methodik
- Arbeits- und Zeitplanung (max. Laufzeit von 12 Monaten beachten)
- Beschreibung etwaiger ethischer Aspekte
1.3. Folgende Anhänge sind Bestandteil des Antrags und sind der Projektbeschreibung in folgender Reihenfolge anzuhängen
- Detaillierte Aufstellung der beantragten Kosten (bitte Punkt 2 beachten)
- Wissenschaftlicher Lebenslauf inklusive Publikationsliste (nur wissenschaftliche Publikationen und wissenschaftliche Vorträge)
- Ausgefülltes Antragsformular
- Beantragbare Kosten
Es sind nur folgenden projektspezifische Kosten beantragbar:
2.1. Personalkosten
Personalkosten für studentische MitarbeiterInnen, welche geringfügig max. 6 Monate beschäftigt werden. Weitere Personalkosten sind nicht beantragbar, da es sich hier um Globalbudgetmittel handelt. Es ist keine Selbstanstellung möglich.
2.2. Gerätekosten
Beantragbar sind Geräte oder Software, die spezifisch für das Projekt notwendig sind.
2.3. Materialkosten
Materialkosten sind Verbrauchsmaterialien und Kleingeräte sowie Lizenzen mit zeitlicher Befristung jeweils unter 1.500,- Euro inkl. USt.
2.4. Reisekosten
Es können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte, Feldarbeiten, Expeditionen etc. beantragt werden. Die Projektbeschreibung muss einen genauen Reiseplan (gegliedert nach MitarbeiterInnen) enthalten. Kongressreisen fallen unter die nicht förderbaren Kosten. Die Dienstreiserichtlinien sowie Freistellungsrichtlinien der Universität Innsbruck sind zu beachten.
2.5. Sonstige Kosten
Darunter fallen Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (z. B. extern zu vergebenden Analysen, Befragungen, Probenahmen, Herstellung von Dünnschliffen, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere, Publikationskosten, etc.). Bitte beachten Sie die Informationen der Personalabteilung zum Thema Werkvertrag: https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Werkvertrag
2.6. Karrierefördernde Maßnahmen für Wissenschaftlerinnen
Darunter fallen Kosten für Weiterbildungs-, Coaching- oder sonstige Maßnahmen, die die Antragstellerin unterstützen. Allerdings werden Kosten, die durch die Personalentwicklung getragen werden, nicht übernommen.
https://www.uibk.ac.at/personalentwicklung/kostenzuschuesse/
Beantragt werden können aber Kinderbetreuungskosten, wenn der geschaffene Freiraum zur Karriereentwicklung genutzt werden kann. Bis zu 1.000,- Euro pro Kind pro Kalenderjahr können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem EStG abgabenfrei veranschlagt werden, darüber liegt ein zu versteuernder Sachbezug vor. Nähere Informationen zum Zuschuss der Kinderbetreuungskosten entnehmen Sie bitte: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/weiterfuehrende-unterlagen/early-stage-funding/kinderbetreuungszuschuss.html
2.7.
NICHT förderbare Kosten: Personalkosten (mit Ausnahme von Punkt 2.1), Kongressreisen, Veranstaltungskosten, Lehrersatzleistung.
Die Zuerkennung einer Förderung ist mit folgenden Verpflichtungen verbunden:
- Während der vereinbarten Projektlaufzeit, muss ein Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck bestehen.
- Die Laufzeit soll 12 Monate nicht überschreiten. Nach Beendigung des Projektes muss eine detaillierte Endabrechnung und ein Endbericht via Upload in der Projektdatenbank übermittelt werden.
- Der/Die AntragsstellerIn verpflichtet sich, in sämtlichen öffentlichen Unterlagen den Fördergeber anzuführen bzw. bei Publikationen die Förderung durch das Vizerektorat für Forschung der Universität Innsbruck zu erwähnen.
Die bewerbung erfolgt über
1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/es-funding/ausschreibung.html
2. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Donnerstag, den 03. März 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34411; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Die Zuerkennung ist für den Sommer 2022 geplant.
Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer
Vizerektorin für Forschung
257. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Rechtsberatung für die Abschussplanung, Zulässigkeit der Evaluierung von Straßenbauvorhaben in Kärnten" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
258. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Kontinuität und Wandel - 100 Jahre Liechtensteinische Verfassung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
259. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Medien, Gesellschaft und Kommunikation hat Dr. Uta Rußmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Ethische Herausforderungen in der Kommunikationspraxis durch verschwimmende Grenzen zwischen Journalismus, PR und Werbung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Theo Hug
Leiter der Organisationseinheit Institut für Medien, Gesellschaft und Kommunikation
260. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik hat Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Teaching Replacement Maren Lickhardt" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Dannerer
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Germanistik
261. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Martin Müller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Inventarisation und Aufarbeitung der archäologischen Funde von der Hohen Birga in Birgitz" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Trebsche
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
262. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik hat Univ.-Prof. Hannes Pichler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Applications with Rydberg Atom Arrays " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Barbara Kraus
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Theoretische Physik
263. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften hat Dr. Nikolina Ban bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Development of Regional Climate Modelling and Assessment Capability in Georgia" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Mathias Rotach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Atmosphären- und Kryosphärenwissenschaften
264. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat assoz. Prof. Dr. Michael Meyer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Luminescence dating and soil mechanical characterization of selected postglacial peri-alpine sediment successions (Austria)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Michael Strasser
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
265. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Ass.-Prof. Mag. Dr. Konrad Pagitz bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Neophyten Kurs- und Schulungsprogramm Tirol, Neophytenzentrum Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Peter Schönswetter
Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik
266. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie hat Univ.-Prof. i. R. Dr. Reinhard Dallinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Metal-Specifity Divergence between Metallothioneins of Nerita peloronta (Neritimorpha, Gastropoda) Sets the Starting Point for a Novel Chemical MT Classification Proposal" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Schwerte
Leiter der Organisationseinheit Institut für Zoologie
267. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Dr. Bianka Siewert bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Targeted Isolation of Photoactive Pigments from Mushrooms Yielded a Highly Potent New Photosensitizer: 7,7¿-Biphyscion" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
268. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Priv.-Doz. Mag. Dr. Birgit Sattler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Snow and Ice as Testimonial for Pristine Environments Suffer Severely from Human Imprint" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
269. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Mag. Dr. Johannes Rüdisser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Biodiversität Flachdach - Monitoring Postlogistikzentren Inzersdorf und Allhaming" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner
Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie
270. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat Dr. Elisabeth Gruber bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Phenanthrene: Establishing lower and upper bounds to the binding energy of a very weakly bound anion " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik
271. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anton Kraler bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Schallschutzkonzept für System AROLLA - CLT Bausystem" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
272. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Flora bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "S16 Arlbergschnellstraße, Perjentunnel Neubau 2. Röhre; BIM - Nachmodellierung, Stollen Angath - Brenner Nordzulauf: Wissenschaftliche Begleitung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
273. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.-Ing. Dr. Roland Maderebner bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Aktive Systeme zur Schwingungsdämpfung von Holzdecken" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
274. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "Efficient Pit - Wärme-und Stofftransport bei hohen Temperaturen - HT_HaM -, Sozialverträgliche, klimazielkompatible Sanierung von 2 MFH als Muster für die Sanierung der Südtirolersiedlung Bludenz, Wärmepumpentechnologien in der Bestandssanierung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
275. Ausschreibung der Stelle einer/eines Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Humangeographie und Nachhaltigkeitsforschung
Am Institut für Geographie der Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ist die Stelle einer/eines
Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors
für
HUMANGEOGRAPHIE UND NACHHALTIGKEITSFORSCHUNG
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Aufgaben
Der oder die Stelleninhaber:in soll den Bereich „Humangeographie und Nachhaltigkeitsforschung“ in Forschung und Lehre vertreten.
Der inhaltliche Forschungsschwerpunkt soll auf den Themenbereichen Nachhaltigkeit und sozialökologische Transformationsprozesse liegen, bevorzugt im Kontext von Politischer Geographie und/oder kritischer Wirtschaftsgeographie. Gewünscht ist eine möglichst translokale Auseinandersetzung zum Beispiel mit Fragen zu Ressourcennutzung, Wertepluralität, multiskalarer Governance und zur Gesellschaftsrelevanz der angestrebten Forschungstätigkeiten im Zusammenhang mit Third Mission und Responsible Science. Außerdem wird ein innovatives, inter- und transdisziplinäres Methodenspektrum erwartet.
Die zu berufende Person soll aktiv an einem oder mehreren Forschungsschwerpunkten und/oder -zentren der Universität mitwirken, z.B. dem Forschungszentrum „Globaler Wandel – Regionale Nachhaltigkeit“. Außerdem ist eine Einbringung in die universitären Länderzentren, Kooperation mit Forschungspartner:innen in den sozial-, geistes-, wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Fakultäten sowie eine Unterstützung der Nachhaltigkeitsinitiative der Universität erwünscht.
Neben der Forschungs- und Lehrtätigkeit wird erwartet, dass der oder die Stelleninhaber:in bestehende Kontakte des Instituts mit inter- und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und -initiativen pflegt und vertieft, z.B. mit dem Universitätsnetzwerk Aurora, der Allianz Nachhaltige Universitäten in Österreich oder dem Forschungsnetzwerk UniNEtZ.
In der Lehre wird eine der Ausschreibung entsprechende Beteiligung an der Pflichtlehre im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge Geographie sowie Geographie und Wirtschaftskunde (Lehramt) und des Doktoratsstudiums Geographie erwartet, einschließlich der Betreuung der entsprechenden Abschlussarbeiten.
Integraler Bestandteil dieser Professur ist eine engagierte, kollegiale Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Anstellungserfordernisse
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
- Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten und hohes Engagement in der Lehre;
- Internationale referierte (peer-reviewte) Publikationen;
- Ausgewiesene Auseinandersetzung mit inter- und v.a. transdisziplinären Ansätzen und Methoden;
- Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung;
- Facheinschlägige Auslandserfahrung;
- Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
- Qualifikation zur Führungskraft;
- Hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Kollegialität;
- Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen in Deutsch und Englisch zu halten, sowie gegebenenfalls die Bereitschaft, die deutsche Sprache für den Gebrauch im universitären Umgang zu erlernen.
bewerbungen müssen bis spätestens
21.03.2022
an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.437,70/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (peer-reviewed), der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte (mit Angabe der Fördergeber, Fördersummen und Laufzeiten), inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten; Liste der Auslandsaufenthalte (mit Angabe des Zeitraums und der Tätigkeit) und die fünf wichtigsten Publikationen; Liste der abgehaltenen Lehrveranstaltungen; kurze Konzepte zur geplanten Forschung sowie Lehre. Die bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (als eine pdf-Unterlage) beizubringen.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
276. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber