Bachelorstudium Biologie
Curriculum (2008W)
Bachelor of Science
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Biologie
Niveau Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0511 Biologie
Studienkennzahl
UC 033 630
Ab dem Wintersemester 2019/2020 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.
Informationen zum Curriculum (2008W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 147 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 113 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 39. Stück, Nr. 358 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2018/2019)
- Mitteilungsblatt vom 17.05.2017, 37. Stück, Nr. 538 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2017/2018)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 01.06.2016, 35. Stück, Nr. 420 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2016/2017)
- Mitteilungsblatt vom 31.03.2016, 17. Stück, Nr. 291 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 288 (Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Mitteilungsblatt vom 06.05.2015, 23. Stück, Nr. 351 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2015/2016)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 07.05.2014, 19. Stück, Nr. 377 (Festlegung der allgemeinen Zulassungsfrist WS 2014/2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.02.2014, 12. Stück, Nr. 209 und 214 (Änderung Aufnahmeverfahren und Kosten)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 457 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- Mitteilungsblatt vom 29.09.2010, 54. Stück, Nr. 475 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.06.2010, 42. Stück, Nr. 327 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 29.04.2008, 36. Stück, Nr. 265
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in die Botanik: Bau und Funktion der Pflanzen (PM 2 lit. a/2 SSt/3 ECTS- AP);
- VO Einführung in die Mikrobiologie: Bedeutung der Mikroorganismen (PM 2 b/2 SSt/3 ECTS-AP);
- VO Einführung in die Zoologie: Organisation und Vielfalt der Tiere I (PM 2 lit. c/2 SSt/3 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 21 ECTS-AP absolviert Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte angerechnet.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
1. VO Einführung in die Botanik: Bau und Funktion der Pflanzen (PM 2 lit. a/2 SSt/3 ECTS-AP);
2. VO Einführung in die Mikrobiologie: Bedeutung der Mikroorganismen (PM 2 lit. b/2 SSt/3 ECTS-AP);
3. VO Einführung in die Zoologie: Organisation und Vielfalt der Tiere I (PM 2 lit. c/2 SSt/3 ECTS-AP).
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen bachelorarbeit. Die im Curriculum festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Grundlagen 1
10,0 ECTS-AP: Grundlagen 2
10,0 ECTS-AP: Grundlagen 3
7,5 ECTS-AP: Botanik 1
7,5 ECTS-AP: Zoologie 1
7,5 ECTS-AP: Mikrobiologie 1
7,5 ECTS-AP: Molekularbiologie 1
7,5 ECTS-AP: Allgemeine Ausbildung 1
7,5 ECTS-AP: Zoologie 2
7,5 ECTS-AP: Ökologie 1
7,5 ECTS-AP: Molekularbiologie 2
7,5 ECTS-AP: Allgemeine Ausbildung 2
7,5 ECTS-AP: Botanik 2
7,5 ECTS-AP: Mikrobiologie 2
7,5 ECTS-AP: Ökologie 2
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
15,0 ECTS-AP: bachelorarbeit
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 21,4 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 28,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 28,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 21,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Deckblatt für bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Äquivalenzlisten
- Äquivalenzliste für das Bachelorstudium
(laut Lehrveranstaltungsangebot im Studienjahr 2008/2009) - Äquivalenzliste für die Prüfungsfächer im Masterstudium Molekularbiologie
(laut Lehrveranstaltungsangebot im Studienjahr 2008/2009)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studiendekanin
Univ.-Prof. Dr. Birgit Weinberger
Informationsportal für BiologiestudentInnen der Universität Innsbruck
biopage.info