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Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache – Universität Innsbruck

Universitätsstudiengang
Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Deutsch als Fremd- oder Zweit­sprache zu unter­richten ist eine große Heraus­forderung und verlangt eine qualifizierte Aus­bildung. Im Universitäts­studiengang erwerben die Teil­nehmenden Wissen und Fähig­keiten, um Lernenden zentriert autonomes, lebens­begleitendes Sprachen­lernen fördern und inter­kulturelle Lern­prozesse anregen zu können. Die Aus­bildung zu akademischen Expertinnen und akademischen Experten dauert drei Semester, der Master­lehrgang kann darauf aufbauend absolviert werden.

ein Seil das in der Mitte fast auseinander reißt

Interessent*innenliste Organisatorische Details

Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.

Info

Abschluss
Akademische Expertin bzw. Akademischer Experte für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Dauer/ECTS-AP
3 Semester/60 ECTS-AP
berufsbegleitend

SKZ
UC 992 815

Start
WS 2025/26 (geplant)

Unterrichtssprache
Deutsch

Kosten
wird bekannt gegeben

Curriculum

Der richtige Studiengang für mich?

lächelnde Frau mit offenen Buch

Qualifikationsprofil

Absolvent*innen verfügen über fachliche und soziale Kompetenzen in den Bereichen:

  • Methodik und Didaktik des Fremd-und Zweitsprachenunterrichts
  • Spracherwerb
  • Germanistische Linguistik
  • Lernpsychologie
  • Fremdheit und Migration
  • Literaturdidaktik
  • Interkulturalität
  • Präsentations-und Moderationstechniken
Personen die eine Stiege auf und ab gehen

Zielgruppe

(Zukünftige) Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.

Frau die ein Buch ließt in einer Bücherei

Voraussetzungen

  • Absolvent*innen eines philologischen Universitätsstudiums
  • Absolvent*innen eines Bachelorstudiums lehramt in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache
  • Bewerber*innen die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und/oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden nachweisen können
Mikado-Stäbchen

Kontakt

Samrawit Araya

Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
Karl-Schönherr-Straße 3
6020 Innsbruck

+43 512 507-39401 weiterbildung@uibk.ac.at


Univ.-Prof. Dr. Monika Dannerer
Institut für Germanistik

Dr. Ulrike Aenne Charlotte Arras
Tobias Sebastian Bertel, M.A.
Mag. Brigitte Fuchs
Mag. Julia Königs, BEd
Mag. Mag. Dr. Johann Georg Lughofer
Mag. Jens Nicklas, MA
Mag. Anna Passler
Dott.ssa mag. Kerstin Pramstaller. LLM
Mag. Dr. Gabriele Emma Ribis, BEd
Mag. Paul Rusch
Dr. Annegret Schmidjell
Dr. habil. Cordula Schwarze
Mag. Mag. Verena Sperk
Mag. Dr. Margareta Anna Strasser
Dr. Nadja Thoma
Mag. Denis Weger, MA

Termine Wintersemester 2024/25 

LV 966011 Landeskundliches Lernen
Termine / Räume

LV 966012 Deutsch als Zweitsprache: Sprache und Migration
Termine / Räume

LV 966016 Mehrsprachigkeit und Sprachreflexion
Termine / Räume

LV 966014 Alphabetisierung
Termine / Räume

LV 966017 Produktive Fertigkeiten                                                            
Termine / Räume

LV 966019 Phonetik im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume

Termine Sommersemester 2024

 LV 966007 Grammatik im DaF/DaZ-Unterricht
Termine / Räume

LV 966008 Rezeptive Fertigkeiten trainieren
Termine / Räume

LV 966009 Interkulturelle Kommunikation
Termine / Räume

LV 966010 Literatur im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume

 LV 966011 Unterrichtsbeobachtung - Faktoren von Sprachunterricht
Termine / Räume

LV 966013 Testen und Bewerten im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume

LV 966018 Unterrichtsplanung und Microteaching
Termine / Räume

Veranstaltungsort

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck


Voraussetzungen

In den Studiengang können Personen mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • Absolventinnen und Absolventen eines in- oder ausländischen philologischen Universitätsstudiums,
  • Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums lehramt an einer in- oder ausländischen Pädagogischen Hochschule, Pädagogischen Akademie oder Universität in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache,
  • Studierende, die zumindest die erste Diplomprüfung eines in- oder ausländischen philologischen Studiums abgelegt haben und aus dem betreffenden Studium positiv beurteilte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-AP aus dem Bereich Linguistik und/oder aus dem Bereich Fremdsprachendidaktik sowie weitere facheinschlägige Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP nachweisen können,
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und / oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden (das entspricht 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder 540 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten) nachweisen können.
  • In begründeten Fällen können auch Personen zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen über entsprechende Kompetenzen verfügen. Das ist im Besonderen bei Personen der Fall, die eine mindestens zehnjährige einschlägige Berufserfahrung, die auch Leitungstätigkeit umfasst, nachweisen können.

Generell werden von allen Bewerberinnen und Bewerbern Grundkenntnisse auf dem Gebiet der germanistischen Linguistik und der neueren deutschen Literatur vorausgesetzt.

Personen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen deutsche Sprachkenntnisse mittels einer der folgenden international anerkannten Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen: Abschluss eines germanistischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, Abschluss eines philologischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung des deutschsprachigen Raums, ein Reifezeugnis aufgrund des Unterrichts in deutscher Sprache, international anerkannte Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).


Module

  • Methodisch-didaktische Grundlagen
  • Linguistische Grundlagen
  • Methodisch-didaktische Kompetenzen I
  • Kulturelle Kompetenzen
  • Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit
  • Methodisch-didaktische Kompetenzen II


Abschlussarbeit

  • Der/die Studiengangsteilnehmer*in verfasst eine schriftliche Arbeit. Dieser Arbeit werden 7,5 ECTS-AP zugerechnet.
  • Die Abschlussarbeit ist aus Themenbereichen von Lehrveranstaltungen der Module 1–6 zu verfassen und wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung betreut und beurteilt.
  • Der/die Studiengangsteilnehmer*in ist berechtigt aus den zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung für die Abschlussarbeit der Studiengangsleitung in schriftlicher Form vorzuschlagen. Die Studiengangsleitung bestätigt innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe, ob die vorgeschlagenen Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung übernehmen.


Anmeldung

Allgemeine Infos zur Anmeldung.

Die Teilnahme an einem Universitätsstudiengang setzt die
Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.

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