Universitätsstudiengang
Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache zu unterrichten ist eine große Herausforderung und verlangt eine qualifizierte Ausbildung. Im Universitätsstudiengang erwerben die Teilnehmenden Wissen und Fähigkeiten, um Lernenden zentriert autonomes, lebensbegleitendes Sprachenlernen fördern und interkulturelle Lernprozesse anregen zu können. Die Ausbildung zu akademischen Expertinnen und akademischen Experten dauert drei Semester, der Masterlehrgang kann darauf aufbauend absolviert werden.
Interessent*innenliste Organisatorische Details
Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.
Info
Abschluss
Akademische Expertin bzw. Akademischer Experte für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache
Dauer/ECTS-AP
3 Semester/60 ECTS-AP
berufsbegleitend
SKZ
UC 992 815
Start
WS 2025/26 (geplant)
Unterrichtssprache
Deutsch
Kosten
wird bekannt gegeben
Der richtige Studiengang für mich?
Qualifikationsprofil
Absolvent*innen verfügen über fachliche und soziale Kompetenzen in den Bereichen:
- Methodik und Didaktik des Fremd-und Zweitsprachenunterrichts
- Spracherwerb
- Germanistische Linguistik
- Lernpsychologie
- Fremdheit und Migration
- Literaturdidaktik
- Interkulturalität
- Präsentations-und Moderationstechniken
Zielgruppe
(Zukünftige) Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.
Voraussetzungen
- Absolvent*innen eines philologischen Universitätsstudiums
- Absolvent*innen eines Bachelorstudiums lehramt in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache
- Bewerber*innen die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und/oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden nachweisen können
Kontakt
Samrawit Araya
Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
Karl-Schönherr-Straße 3
6020 Innsbruck
Univ.-Prof. Dr. Monika Dannerer
Institut für Germanistik
Dr. Ulrike Aenne Charlotte Arras
Tobias Sebastian Bertel, M.A.
Mag. Brigitte Fuchs
Mag. Julia Königs, BEd
Mag. Mag. Dr. Johann Georg Lughofer
Mag. Jens Nicklas, MA
Mag. Anna Passler
Dott.ssa mag. Kerstin Pramstaller. LLM
Mag. Dr. Gabriele Emma Ribis, BEd
Mag. Paul Rusch
Dr. Annegret Schmidjell
Dr. habil. Cordula Schwarze
Mag. Mag. Verena Sperk
Mag. Dr. Margareta Anna Strasser
Dr. Nadja Thoma
Mag. Denis Weger, MA
Termine Wintersemester 2024/25
LV 966011 Landeskundliches Lernen
Termine / Räume
LV 966012 Deutsch als Zweitsprache: Sprache und Migration
Termine / Räume
LV 966016 Mehrsprachigkeit und Sprachreflexion
Termine / Räume
LV 966014 Alphabetisierung
Termine / Räume
LV 966017 Produktive Fertigkeiten
Termine / Räume
LV 966019 Phonetik im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume
Termine Sommersemester 2024
LV 966007 Grammatik im DaF/DaZ-Unterricht
Termine / Räume
LV 966008 Rezeptive Fertigkeiten trainieren
Termine / Räume
LV 966009 Interkulturelle Kommunikation
Termine / Räume
LV 966010 Literatur im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume
LV 966011 Unterrichtsbeobachtung - Faktoren von Sprachunterricht
Termine / Räume
LV 966013 Testen und Bewerten im DaF-/DaZ-Unterricht
Termine / Räume
LV 966018 Unterrichtsplanung und Microteaching
Termine / Räume
Veranstaltungsort
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Voraussetzungen
In den Studiengang können Personen mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Absolventinnen und Absolventen eines in- oder ausländischen philologischen Universitätsstudiums,
- Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums lehramt an einer in- oder ausländischen Pädagogischen Hochschule, Pädagogischen Akademie oder Universität in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache,
- Studierende, die zumindest die erste Diplomprüfung eines in- oder ausländischen philologischen Studiums abgelegt haben und aus dem betreffenden Studium positiv beurteilte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 ECTS-AP aus dem Bereich Linguistik und/oder aus dem Bereich Fremdsprachendidaktik sowie weitere facheinschlägige Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-AP nachweisen können,
- Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeine Universitätsreife haben und die eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Unterrichtsbereich Deutsch als Fremdsprache und / oder Deutsch als Zweitsprache im Ausmaß von mindestens 450 Stunden (das entspricht 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder 540 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten) nachweisen können.
- In begründeten Fällen können auch Personen zugelassen werden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten, Erfahrungen und Leistungen über entsprechende Kompetenzen verfügen. Das ist im Besonderen bei Personen der Fall, die eine mindestens zehnjährige einschlägige Berufserfahrung, die auch Leitungstätigkeit umfasst, nachweisen können.
Generell werden von allen Bewerberinnen und Bewerbern Grundkenntnisse auf dem Gebiet der germanistischen Linguistik und der neueren deutschen Literatur vorausgesetzt.
Personen mit nichtdeutscher Muttersprache müssen deutsche Sprachkenntnisse mittels einer der folgenden international anerkannten Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) nachweisen: Abschluss eines germanistischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, Abschluss eines philologischen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung des deutschsprachigen Raums, ein Reifezeugnis aufgrund des Unterrichts in deutscher Sprache, international anerkannte Zertifikate auf mindestens C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS).
Module
- Methodisch-didaktische Grundlagen
- Linguistische Grundlagen
- Methodisch-didaktische Kompetenzen I
- Kulturelle Kompetenzen
- Deutsch als Zweitsprache und Mehrsprachigkeit
- Methodisch-didaktische Kompetenzen II
Abschlussarbeit
- Der/die Studiengangsteilnehmer*in verfasst eine schriftliche Arbeit. Dieser Arbeit werden 7,5 ECTS-AP zugerechnet.
- Die Abschlussarbeit ist aus Themenbereichen von Lehrveranstaltungen der Module 1–6 zu verfassen und wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung betreut und beurteilt.
- Der/die Studiengangsteilnehmer*in ist berechtigt aus den zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung für die Abschlussarbeit der Studiengangsleitung in schriftlicher Form vorzuschlagen. Die Studiengangsleitung bestätigt innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe, ob die vorgeschlagenen Lehrveranstaltungsleitenden die Betreuung übernehmen.
Anmeldung
Allgemeine Infos zur Anmeldung.
Die Teilnahme an einem Universitätsstudiengang setzt die
Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.