Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Atmosphärenwissenschaften
curriculum (2009W)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent
Fakultät
Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0532 Geowissenschaften
Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 645 xxx
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Doktoratsstudium Atmosphärenwissenschaften, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Doktoratsstudium Atmosphärenwissenschaften gilt aktuell das curriculum 2009W.
Informationen zum curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 20.10.2014, 4. Stück, Nr. 39 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2014, 30. Stück, Nr. 499 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.03.2009, 41. Stück, Nr. 178
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Meteorologie
- Masterstudium Atmosphärenwissenschaften
- Masterstudium Umweltmeteorologie
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 35 ECTS-AP | Dissertation 145 ECTS-AP |
PhD-Konzept 5 ECTS-APGenerische Kompetenzen5 ECTS-APAnalyse und Diskussion von Forschungsergebnissen3 ECTS-APWissenschaftliche Kernkompetenzen12 ECTS-APTeilnahme am wissenschaftlichen Diskurs5 ECTS-APVerteidigung der Dissertation (Rigorosum)5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Teilgebiet der Atmosphärenwissenschaften, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im curriculum genannten Qualitätskriterien.Die oder der Studierende hat ein Betreuungsteam, das aus mindestens zwei Personen besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine für die Hauptbetreuung verantwortliche Person zu benennen. Es ist zulässig, BetreuerInnen mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.Die oder der Studierende hat das Thema der Dissertation und das Dissertationskomitee der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung der Geld- oder Sachmittel von Einrichtungen der Universität, so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Leiterin oder der Leiter dieser Einrichtung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat. Das Thema und die Betreuerinnen bzw. Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Atmosphärenwissenschaften verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Sie können sich rasch und selbstständig in neue Themenbereiche einarbeiten. In der Dissertation werden wissenschaftliche Fragestellungen identifiziert, kritisch analysiert und gelöst. AbsolventInnen verfügen über die Kompetenz, umfangreiche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen sowie zu leiten.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben selbständig zu konzipieren und durchzuführen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Atmosphärenwissenschaften dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich von Universitäten und Forschungsinstitutionen. Den AbsolventInnen steht außerdem ein breites Berufsfeld in Führungspositionen im öffentlichen Dienst und privaten Firmen in allen Bereichen offen, die von Wetter und Klima betroffen sind (Klimaänderung, Luftgüte, Hydrologie, Naturgefahren, alternative Energien, Umwelt, Consulting, (Rück-)Versicherungen, Ingenieur- und Planungsbüros, Transport).
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 72,1 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 16,9 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 7,5 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 3,5 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter - Anerkennungen
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Mayr
Studiendekanin (ab 01.03.2024)
Priv.-Doz. Mag. Dr. Gertraud Meißl
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck