a. Univ.-Prof. Dr. iur. Mag. phil. Wilfried Thöni
Position
A. Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Akademische Qualifikation
- Habilitation („Venia docendi“) in den Fächern bürgerliches Recht und Handelsrecht - 1998
- Doktor der Rechtswissenschaften („Doktor iuris“) - 1985
- Magister der Philosophie („Magister philosophiae“; lehramt Geschichte/Latein) - 1983
Forschungsschwerpunkte
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs
- Verhältnis des UWG zum Vertragsrecht
(dazu erschienene Veröffentlichungen im Publikationsverzeichnis)
Gesellschaftsrecht
Forschungsschwerpunkte:
- Beschlussfassung im Personengesellschaftsrecht
(dazu erschienene Veröffentlichungen im Publikationsverzeichnis) - Vertretung im Personengesellschaftsrecht
(dazu erschienene Veröffentlichungen im Publikationsverzeichnis)
Bürgerliches Recht
- Zessionsrecht (dazu erschienene Kommentierungen im Publikationsverzeichnis)
- Novation (dazu erschienene Kommentierungen im Publikationsverzeichnis)
- Schuld- und Vertragsübernahme (dazu erschienene Kommentierungen im Publikationsverzeichnis)
Kartellrecht
- Schadenersatz bei Kartellrechtsverstößen (dazu erschienene Publikationen im Publikationsverzeichnis)
Aktuelles Forschungsvorhaben:
Handbuch: Beschlussverfahren und Beschlussmängelrecht
Gesellschaftsverhältnisse sind wie alle Dauerschuldverhältnisse streitanfällig. Das Handbuch soll den von Beschlussmängelstreitigkeiten betroffenen Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen sowie deren Beratern und Prozessbevollmächtigten als effektiver Ratgeber bei allen Rechtsfragen des Beschlussverfahrens und Beschlussmängelrechts (im Personengesellschaftsrecht, in der GmbH, in der AG, im Verein, in der Genossenschaft) dienen.
Besonderes Augenmerk gilt auch Beschlüssen und Beschlussmängeln in Vorstand und Aufsichtsrat. Die Rechtsfolgen fehlerhafter Beschlüsse dieser beide Organe sind gesetzlich nicht geregelt. Die hA geht daher ebenso wie für das Personengesellschaftsrecht davon aus, dass jeder Beschlussmangel Nichtigkeit des Beschlusses zur Folge hat. Doch ist mit Nichtigkeit – ebenso wenig wie im bürgerlichen Recht (§ 879 ABGB) – keineswegs immer die absolute Nichtigkeit gemeint. Vielmehr erfährt die Nichtigkeit durch die hA im Interesse der Rechtssicherheit eine Reihe punktueller Einschränkungen, in denen das Bedürfnis nach einer allgemein als notwendig empfundenen Rechtsfolgendifferenzierung zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Beschlussmängeln zum Ausdruck kommt.
Auszeichnungen
- Walther Kastner Preis - 1998
- Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für die wissenschaftliche Forschung an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 1999
Beruflicher und akademischer Werdegang
1978 - 1983: lehramtsstudium der Fächer Latein und Geschichte mit Sponsion zum Magister philosophiae
1980 - 1985: Studium der Rechtswissenschaften mit Promotion zum Doktor iuris
1984 - 1985: Studienassistent am Institut für Handels- und Unternehmensrecht der Universität Innsbruck
1985 - 1994: Universitätsassistent am Institut für Handels- und Unternehmensrecht der Universität Innsbruck
1994 - 1998: Assistenzprofessor am Institut für Handels- und Unternehmensrecht der Universität Innsbruck
1998: Habilitation in den Fächern bürgerliches Recht und Handelsrecht
Seit 1998: A. Universitätsprofessor am Institut für Handels- und Unternehmensrecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Lehrtätigkeit
- Vorlesung (VO4): Privates Recht der Wirtschaft
- Vorlesung (VO4): Zivilrecht und Recht der Handelsgeschäfte - Vertiefung
- Vorlesung (VO3): Gesellschaftsrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VO 2)
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht — aktuelle Fälle (VO 1)
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter Einbeziehung von Praktikern (VO 2)
- Übung (UE2) aus Handels- und Gesellschaftsrecht
- Seminar (SE2) aus Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
- Repetitorium (RE2) aus Handels- und Gesellschaftsrecht
- Recht für Wirtschaftswissenschaften (PS 1)
- Arbeitsgemeinschaft für DiplomandInnen und DissertantInnen (AG 1)
- Vorbereitungslehrgänge für die Wirtschaftstreuhänderprüfung an der Wirtschaftstreuhänderakademie
- Unternehmensrecht - Lehrgang Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Managementzentrum St. Gallen & Land Vorarlberg)
- Masterlehrgang: „Business Law – Corporate and Contract Law“ (MBL)
Publikationen
Siehe Publikationsverzeichnis.