Zentrales Mahnwesen der Universität Innsbruck
Ab 01.09.2023 wird der Mahnlauf zentral von der finanzabteilung der Universität Innsbruck wie folgt vorgenommen:
- Der Mahnlauf wird von der finanzabteilung einmal Mitte des Monats durchgeführt.
- Die Zahlungserinnerungen erfolgen für Rechnungen, deren Fälligkeitsdatum zwei Wochen überschritten ist.
- Der Versand der Mahnungen an die Geschäftspartner:innen erfolgt durch die finanzabteilung (postalisch oder per Mail).
- Nach jedem Mahnlauf werden im Hintergrund die Mahnstufen vergeben und sollte eine Rechnung bis zur dritten Mahnung nicht bezahlt werden, dann wird der zentrale Rechtsdienst eingeschaltet.
- Sofern ein Kontakt zum Schuldner möglich ist und es zweckdienlich ist, erfolgt ein weiteres Mahnschreiben durch den zentralen Rechtsdienst. Nach vorheriger Abstimmung mit dem/der Rektor*in erfolgt die Beauftragung einer Mahnklage durch einen Rechtsanwalt als letztes Mittel.