Beirat für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung
Für die Wissenschaftler:innen der Universität Innsbruck besteht die Möglichkeit, sich mit ethischen Fragen, die ihre Forschungsprojekte bzw. Dissertationen berühren, an das Vizerektorat für Forschung zu wenden.
Das Vizerektorat befasst dann den Beirat mit den vorgebrachten Anliegen und Fragen und stellt eine entsprechende Bestätigung über die Zulässigkeit der angesuchten Forschungsvorhaben an der Universität Innsbruck im Sinne ethischer Grundsätze nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis aus. Diese Bestätigung kann dann zum Beispiel bei Förderinstitutionen, die derartige Bestätigung verlangen, vorgelegt werden.
Typischerweise betrifft diese Vorgangsweise Forschungsvorhaben in den Sportwissenschaften, in der psychologie oder in der Experimentellen Ökonomie, in denen Untersuchungen mit Personen durchgeführt werden.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch die fachspezifischen Review boards. Anträge, die nicht aus den Bereichen der Review boards stammen, werden vom Beirat direkt begutachtet. Es gibt vier Review boards:
- Review Board psychologie
- Review Board LehrerInnenbildung
- Review Board Sportwissenschaft
- Review Board Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Der Beirat ist keine Ethikkommission nach dem UG 2022
Der Beirat ist im juristischen Sinne nicht mit den an Medizinischen Universitäten eingerichteten Ethikkommissionen, die den Erfordernissen des Krankenanstaltengesetzes entsprechen müssen, gleichzusetzen. Die Beurteilung klinischer Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Beurteilung der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung an Menschen obliegt daher, wie im Universitätsgesetz 2002 (§ 30) vorgesehen, der Ethikkommission der Medizinischen Universität.
Geschäftsordnung
des Beirats für ethische Fragen in der wissenschaftlichen Forschung der Universität Innsbruck
Antrag
Anträge müssen vor Beginn eines Projekts/vor Beginn einer Studie gestellt werden.
Weitere Informationen
- Wissenschaftliche Integrität
- Richtlinie Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Datenschutzbeauftragter der Universität Innsbruck
- Pseudonymisierung / Anonymisierung
- Europäische Charta für Forscher
- Ethik in den Sozial- und Geisteswissenschaften
- How to complete your Ethics Self Assessment
- Künstliche Intelligenz und Universität
Rückfragen & Beratung
Büro für wissenschaftliche Integrität
Priv.-Doz. Dr. Robert Rebitsch
+43 512 507 20009
robert.rebitsch@uibk.ac.at
Adresse
Innrain 52
A-6020 Innsbruck
Bürozeiten
Montag - Freitag: 8 - 16 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Vorsitzende Ethikbeirat
ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr
+43 512 507 81280
Monika.Niedermayr@uibk.ac.at
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Stellvertretender Vorsitzender
Univ.-Prof. Dr. Jörg Striessnig