Meldung & Abmeldung
Fortsetzungsmeldung
Wechsel der Studienrichtung/Aufnahme eines weiteren Studiums bzw. Abmeldung von einem Studium
Beurlaubung
Amtliche Namensänderung
Ausstellen von Bestätigungen
Mitbelegung
Abmeldung von der Universität Innsbruck
Kontakt und Information
Fortsetzungsmeldung
Sie möchten für das nächste Semester die Fortsetzung Ihres Studiums/Ihrer Studien melden?
Die Fortsetzung des Studiums muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist erfolgen. Die Meldung erfolgt durch die Einzahlung des ÖH-Beitrags sowie eines allfälligen Studienbeitrags. Die Fortsetzungsmeldung ist erst nach Einlangen des vollständigen Betrags wirksam. Bitte kontrollieren Sie den Zahlungseingang im LFU:online und vergessen Sie nicht, Ihre Student Card am Servicepoint zu verlängern.
Informationen zum Studienbeitrag
Studieren Sie an mehreren Universitäten gleichzeitig,
- müssen Sie an jeder Universität die Fortsetzung Ihres Studiums bekannt geben. Automatisch erfolgt dies nur an jener Universität, an der Sie den Studienbeitrag bezahlen. Haben Sie den Studienbeitrag nicht an der Universität Innsbruck eingezahlt, möchten hier aber Ihr Studium fortsetzen, müssen Sie dies in der Studienabteilung melden.
- die unterschiedliche Beträge vorschreiben, ist der höhere Betrag zu entrichten; andernfalls wird die Fortsetzungsmeldung (Inskription) nicht akzeptiert.
Die Zulassung zum Studium erlischt automatisch (Exmatrikulation), wenn der Studienbeitrag nicht rechtzeitig und vollständig eingelangt ist. Falls Sie noch nicht an der Universität Innsbruck "immatrikuliert" sind, müssen Sie zuerst zugelassen werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Studienabteilung gerne zur Verfügung.
Wechsel der Studienrichtung/Aufnahme eines weiteren Studiums bzw. Abmeldung von einem Studium
Sie möchten ein zusätzliches Studium aufnehmen? Bereits in Innsbruck zugelassene Studierende können aus dem Studienangebot ihr Studium wählen und starten dort die Online-bewerbung für ein weiteres Studium. Schon vorhandene Daten und Dokumente müssen aber nicht mehr hochgeladen werden. Auch die persönliche Einschreibung ist nicht mehr notwendig. Die Studienabteilung behält sich jedoch das Recht vor, weitere Unterlagen nachzufordern bzw. die Studierenden zu bitten, persönlich in der Studienabteilung zu erscheinen. Die Aufnahme eines weiteren Studiums ist während der Zulassungsfristen möglich.
Wenn Sie Ihre Studienrichtung wechseln oder Ihr Studium schließen wollen, stellen Sie bitte über LFU:online einen Antrag auf Schließung des Studiums bzw. schicken Sie eine Online-bewerbung für Ihr neues Studium ab.
Zusatzinfo: Falls Sie Familienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten, ist die Zahl und der Zeitpunkt der Studienrichtungswechsel begrenzt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt bzw. der Stipendienstelle, ob Sie nach dem Wechsel noch Anspruch auf diese Unterstützungen haben.
Beurlaubung
Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.
Amtliche Namensänderung
Die Änderung Ihrer Daten wird in der Studienabteilung durchgeführt. Sie benötigen dafür
- die standesamtliche Änderungsurkunde (z.B. Heiratsurkunde) im Original + Kopie
- und Ihren Studentenausweis.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Studienabteilung gerne zur Verfügung.
Ausstellen von Bestätigungen
Über das Studierendenportal LFU:online können Sie Bestätigungen über Ihr Studium und Ihre Studienzeit ausdrucken.
E-Mailanfragen zur Ausstellung von Bestätigungen, welche nicht direkt aus dem uniinternen Studienaccount (student.uibk.ac.at) stammen, müssen aus Datenschutzgründen einen amtlichen Lichtbildausweis beinhalten: studienabteilung@uibk.ac.at
Mitbelegung
Wenn Studierende der Universität Innsbruck an einer anderen österreichischen Universität Lehrveranstaltungen besuchen und/oder Lehrveranstaltungsprüfungen ablegen möchten, die nicht an unserer Universität angeboten werden, muss an der betroffenen Universität ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Eine Mitbelegung setzt den Nachweis der bereits erfolgten Meldung der Fortsetzung des Studiums im betreffenden Semester und die Bezahlung des Studienbeitrages voraus. Darüber hinaus benötigt man vorab eine Bestätigung des zuständigen Studiendekans bzw. der zuständigen Studiendekanin, dass die Ablegung der gewünschten Prüfung an der Universität Innsbruck nicht möglich ist (entfällt bei Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck).
Informationen bezüglich des genauen Ablaufes erhalten Sie auf der Homepage der jeweiligen Universität, dessen Lehrveranstaltungsangebot Sie vereinzelt nutzen möchten.
Erstmalige Mitbelegung des Lehrveranstaltungsangebots der Medizinischen Universität (=MUI)
(www.i-med.ac.at)
Die erstmalige Mitbelegung an der MUI erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1: Führen Sie zuerst die Studierendenvoranmeldung elektronisch durch.
Schritt 2: Bringen Sie ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studentenausweis nach der Durchführung der Studierendenvoranmeldung in der Abteilung für Studierendenservices (Bereich Zulassung) der MUI ein.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Medizinischen Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten Benutzerdaten für die Aktivierung des Accounts in i-med.inside. Damit können Sie das Studienblatt und die Studienbestätigung der MUI ausdrucken.
Die Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck ist für jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist neu zu melden. Die Online-Fortsetzung erfolgt durch formlose Erklärung über die Fortsetzung des Mitbelegerstatus plus Studienblatt (Attachment). Diese ist aus Gründen der Datensicherheit und Validität über die offizielle Studenten-Mailadresse der MUI (x.y.@student.i-med.ac.at) an zulassung-medizin@i-med.ac.at zu schicken.
Mitbelegung an der Universität Innsbruck für Studierende anderer österreichischer Universitäten
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stammuniversität bezüglich einer Berechtigung zur Mitbelegung von Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität. Das zuständige studienrechtliche Organ Ihrer Stammuniversität kann Ihnen Auskunft über die Anerkennung von Prüfungen, die Sie an der Universität Innsbruck absolviert haben, geben.
Anschließend kann in der Studienabteilung der Universität Innsbruck ein Antrag auf Mitbelegung gestellt werden.
Erforderliche Dokumente:
- Studentenausweis
- aktuelles Studienblatt (Vermerk: "gemeldet")
- Bestätigung bzw. Bescheid über die Berechtigung zur Mitbelegung
Fortsetzung der Mitbelegung
Aufgrund der befristeten Zulassung zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen eines Semesters müssen oben stehende Bestätigungen in jedem Semester während der Zulassungsfrist beantragt werden.
Mitbelegung an der Universität Innsbruck durch Studierende der MUI
Für die erstmalige Mitbelegung an der Universität Innsbruck kommen Sie während der Zulassungsfrist in die Studienabteilung und bringen Sie dabei ein aktuelles Studienblatt und Ihren Studentenausweis mit.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende/r Studierende/r an der Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten die Benutzerdaten für die Aktivierung Ihres Accounts in LFU:online. Damit können Sie Ihr Studienblatt und die Studienbestätigung ausdrucken.
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann nach Maßgabe der jeweiligen Zulassungsbedingungen und allfälliger Teilnahmebeschränkungen über LFU:online durchgeführt werden.
Die Mitbelegung muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben von Ihrer Studenten-E-Mailadresse (x.y@student.uibk.ac.at oder x.y@student.i-med.ac.at an studienabteilung@uibk.ac.at (Betreff „Fortsetzung Mitbelegung“).
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Studienabteilung gerne zur Verfügung.
Abmeldung von der Universität Innsbruck
Sie möchten sich von Ihrem Studium/Ihren Studien abmelden?
Bitte stellen Sie über LFU:online unter "Mein Postfach (inkl. Online-Anträge) einen Antrag auf Schließung. Sobald Ihr Antrag von der Studienabteilung bearbeitet wurde, können Sie sich über LFU:online eine aktuelle Bestätigung über die erfolgten Änderungen ausdrucken.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Studienabteilung gerne zur Verfügung.
Zusatzinfo: Sollten Sie an einer anderen österreichischen Universität dasselbe Studium fortsetzen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Abgangsbescheinigung. Diese ist bitte gesondert in der Studienabteilung anzufordern.
Kontakt und Information
Studienabteilung der Universität Innsbruck »
Innrain 52d/Erdgeschoß