AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM GLÄUBIGERSCHUTZRECHT
Rückblick auf die 1. Jahrestagung des Zentrums für österreichisches Gläubigerschutzrecht
Am 13. Juni 2025 fand an der Universität Innsbruck die 1. Jahrestagung des Zentrums für österreichisches Gläubigerschutzrecht statt, die unter dem Thema „Aktuelle Entwicklungen im Gläubigerschutzrecht“ stand. Die Veranstaltung wurde von Priv.-Doz. Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard), Präsidentin des OGH i.R. Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek und Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker organisiert, dies mit freundlicher Unterstützung des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV1870).
Das Zentrum für österreichisches Gläubigerschutzrecht ist ein 2024 gegründeter, gemeinnütziger Verein zur Forschung und Kooperation an der Schnittstelle von Insolvenz und Gesellschaftsrecht. Im Fokus stehen dabei Rechtsfragen, die für die österreichische Insolvenzrechts- und Restrukturierungspraxis von besonderer Bedeutung sind. Das Hauptaugenmerk der 1. Jahrestagung lag auf Rechtsfragen an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht, welche die Rechtspraxis aktuell besonders beschäftigen.



Der erste Teil der Tagung stand ganz im Zeichen der Einlagenrückgewähr. Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper präsentierte hierzu zunächst das „Must-Know“, ehe Priv.-Doz. Dr. Andreas Baumgartner, LL.M. (Harvard) sich dem weiten Themenkomplex der Haftung Dritter für Einlagenrückgewähr widmete. Nach einer kurzen Kaffeepause leitete Präsident des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. (NWUSL) den zweiten Teil der Tagung ein und referierte zum momentan in nahezu allen Medien heiß diskutierten Thema „Stiftungen und Insolvenz“. Anschließend präsentierte Präsidentin des OGH i.R. Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Lovrek dem Publikum eine Auswahl an rezenter Judikatur des OGH zu Fragen des Gläubigerschutzrechts. Den Abschluss machte Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker, der sich mit den in grenzüberschreitenden Fällen des Gläubigerschutzes relevanten Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts auseinandersetzte.
Dank der hochwertigen Vorträge und der anschließenden gemeinsamen Diskussion mit Vertreter:innen der Wissenschaft wie auch der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis konnte – wie wir hoffen - ein gelungener Startschuss für diese Forschungsstelle im Gläubigerschutzrecht gesetzt werden.
Wir bedanken uns herzlichst bei allen Teilnehmer:innen und Referent:innen für ihren Beitrag zu dieser erfolgreichen Veranstaltung!

