Masterstudium Peace and Conflict Studies
Curriculum (2022W)
Master of Arts (MA)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0388 Sozialwissenschaften, Journalismus und Information, interdisziplinäre Programme
Studienkennzahl
UC 066 643
bewerbung
Informationen zum Aufnahmeverfahren
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Master Peace and Conflict Studies erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.
Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Peace and Conflict Studies erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Masterstudium Peace and Conflict Studies gilt aktuell das Curriculum 2022W.
Informationen zum Curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 29.11.2023, 10. Stück, Nr. 223 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 08.02.2023, 19. Stück, Nr. 297 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 05.10.2022, 1. Stück, Nr. 2 (Anerkennungsverordnung)
- Mitteilungsblatt vom 23.07.2022, 55. Stück, Nr. 606 - PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums an
der Universität Innsbruck » Bachelorstudien
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: SE Friedens- und Konfliktforschung I
5,0 ECTS-AP: VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung I
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen I
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention I
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden I
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation I
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
5,0 ECTS-AP: SE Friedens- und Konfliktforschung II
5,0 ECTS-AP: VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung II
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen II
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention II
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden II
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation II
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
5,0 ECTS-AP: SE Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens
5,0 ECTS-AP: VO Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen III
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention III
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden III
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation III
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,0 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Besonders empfohlen werden Wahlpakete zu Culture: Diversity & Identity, Nachhaltigkeitsforschung, Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen und Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Andreas Oberprantacher, MA
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg