Mitteilungsblatt (44. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 31. Mai 2023
44. Stück
Inhalt
536. Richtlinie zur Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck
Universitäten und ihre Forschenden werden in nationalen und internationalen Vergleichen immer häufiger an den ihnen eindeutig zugeschriebenen Forschungsergebnissen gemessen und Fördermittel regelmäßig auf dieser Grundlage vergeben. Als eine der forschungsstärksten Universitäten Österreichs ist die Universität Innsbruck bestrebt, die Sichtbarkeit ihrer Forschungsanstrengungen stetig zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist die korrekte und einheitliche Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (sog. „Affiliation“). Diese korrekte Angabe der Affiliation dient letztlich auch der Reputationssteigerung der/des Einzelnen, da Veröffentlichungen rascher, korrekter und verlässlicher aufgefunden und zugeordnet werden können.
1. Zweck
Zweck dieser Richtlinie ist die Etablierung institutioneller Standards für die Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck bei Veröffentlichungen. Veröffentlichungen im Sinne der vorliegenden Richtlinie sind sämtliche Formen der Verbreitung von Forschungsergebnissen einschließlich des Wissenstransfers. Dazu gehören unter anderem Bücher, Buch- und Zeitschriftenbeiträge, Vorträge, Projekt-/Forschungsanträge, Schutzrechte (wie insbesondere Patente), Forschungsdaten, Software, forschungsbezogene Beiträge in sozialen oder sonstigen elektronischen Medien und audiovisuelle Medienbeiträge.
2. Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Angehörigen der Universität Innsbruck laut § 94 UG1 bei Tätigkeiten in Forschung oder Lehre.
Die Richtlinie gilt ab dem ersten Tag der Anstellung / Forschungstätigkeit für den gesamten Zeitraum der Tätigkeit an der Universität Innsbruck. Die verpflichtende Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck ist grundsätzlich unabhängig von Ausmaß und Dauer der Beschäftigung.
3. Vorgaben
3.a Universitätsname
Bei sämtlichen Veröffentlichungen ist als Affiliation jedenfalls der offizielle Universitätsname zu verwenden. Dieser lautet einheitlich:
1 https://tinyurl.com/paragraf94UG
Universität Innsbruck
oder
University of Innsbruck
Die ausschließliche Verwendung eines Fakultäts- oder Institutsnamens ohne Hinweis auf die Universität Innsbruck oder die ausschließliche Verwendung der Bezeichnung „Leopold-Franzens-Universität“ ist nicht zulässig.
Wenn eine Abkürzung zwingend erforderlich ist, ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch „UIBK“ zu verwenden.
3.b Angabe von Organisationseinheiten (Fakultäten, Institute, Forschungsschwerpunkte/Forschungsplattformen)
Sollten weitere institutionelle Angaben benötigt werden oder erwünscht sein (Fakultät, Institut, Forschungsschwerpunkt/Forschungsplattform), erfolgt diese in folgender Reihenfolge: Name der Universität, Fakultät, Institut, Forschungsschwerpunkt/Forschungsplattform.
Der Name „Universität Innsbruck“ oder „University of Innsbruck“ ist immer an erster Stelle anzugeben.
3.c Postanschrift und E-Mail-Adresse
Die Nennung des Ortsnamens „Innsbruck“ in der Adresszeile ist für viele Auswertungen von großer Bedeutung.
Die Autorinnen und Autoren der Universität Innsbruck mit Standort in Innsbruck geben bei Veröffentlichungen – wenn gefordert – die exakte österreichische Postanschrift der jeweiligen Organisationseinheit an. Straßennamen werden grundsätzlich nicht übersetzt.
Die Nennung der Universitätsadresse in Innsbruck ist jedoch insbesondere auch für jene Organisationseinheiten der Universität Innsbruck wichtig, deren Standort nicht in Innsbruck liegt. Neben der korrekten Anschrift der jeweiligen Organisationseinheit ist somit zusätzlich auch die zentrale Adresse der Universität Innsbruck anzugeben:
Universität Innsbruck (oder University of Innsbruck), Innrain 52, 6020 Innsbruck
Als Kontaktadresse ist die offizielle, vom Zentralen Informatikdienst der Universität Innsbruck zugewiesene E-Mail-Adresse anzugeben (in der Regel: Vorname.Nachname@uibk.ac.at). Diese endet stets mit „uibk.ac.at“, bei Studierenden mit „student.uibk.ac.at“.
3.d Mehrfache institutionelle Zuordnungen
Bei temporärer Zugehörigkeit zu einer weiteren Institution neben der Universität Innsbruck kann diese als zusätzliche Affiliation genannt werden, sofern dort substanzielle Forschungsleistungen erbracht wurden. Dies gilt beispielsweise für einen längeren, aber zeitlich begrenzten Forschungsaufenthalt an einer Gastinstitution oder einer beruflichen Nebenbeschäftigung für eine andere Forschungsinstitution. Das Anführen einer weiteren Institution ersetzt nicht die Nennung der Universität Innsbruck.
Liegen z.B. durch gemeinsame Berufungen oder sonstige langjährige institutionalisierte Kooperationen multiple Zugehörigkeiten vor, sind alle Institutionen gesondert als Affiliation anzugeben. Sollte der überwiegende Anteil der Forschungstätigkeit an der Universität Innsbruck liegen, ist die Universität Innsbruck jedenfalls als erste Affiliation („First Affiliation“) anzugeben.
3.e Institutionenwechsel
Im Falle eines Institutionswechsels während des Forschungs- und Publikationsprozesses ist in jedem Fall die Einrichtung zu nennen, an der die Forschungsleistung zu einem essentiellen Teil erbracht wurde. Fand die Forschungstätigkeit an beiden Einrichtungen zu relevanten Teilen statt, sind beide Einrichtungen zu nennen. Dies betrifft sowohl einen Wechsel an die Universität Innsbruck, wie auch das Ausscheiden. Ehemalige Angehörige der Universität Innsbruck, deren Forschungsergebnisse auf Arbeiten beruhen, die zu einem relevanten Teil an der Universität Innsbruck erbracht wurden, sollen die Universität Innsbruck zumindest als weitere Affiliation angeben.
4. Spezielle Veröffentlichungsformen
Die genannten Vorgaben gelten gleichermaßen für alle Formen von wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Für einige Veröffentlichungsformen gelten zusätzliche Vorgaben:
4.a Vorträge und Präsentationen
Bei der Gestaltung wissenschaftlicher Präsentationen (Folien, Poster, etc.) wird erwartet, dass die Universität Innsbruck namentlich an geeigneter Stelle angeführt wird (durch Verwendung des vollen Namens, des Logos und/oder der Abkürzung UIBK) und das Corporate Design der Universität Innsbruck durch Verwendung der von der Universität bereitgestellten Dokumentvorlagen umgesetzt wird. Dies gilt gleichermaßen für jegliche Form der Präsentation in Online-Formaten bzw. für die Teilnahme an Videokonferenzen im beruflichen Kontext im Allgemeinen.
Die Universität Innsbruck bietet auf ihrer Homepage umfangreiche Vorlagen sowie das offizielle Universitätslogo samt Sublogos zum Download an. Ein kohärentes Erscheinungsbild fördert den Wiedererkennungswert der Universität Innsbruck unmittelbar und steigert die Wahrnehmungswirkung bei anderen Institutionen und in der Öffentlichkeit. Die Verwendung von selbst gestalteten Logos für Institute oder Arbeitsgruppen ist seit 2017 daher nicht mehr vorgesehen.
4.b Patente/Schutzrechte
Bei der Entstehung geistigen Eigentums an der Universität Innsbruck, wie beispielsweise Erfindungen, die im Rahmen dienstlicher Obliegenheiten generiert werden, hat die Universität Innsbruck das Recht, diese aufzugreifen und auf daraus entstehenden Schutzrechtsanmeldungen genannt zu werden (siehe https://www.uibk.ac.at/projektservice/ipr/forms/ipr_richlinien_sondermitteilgsblattpdf.pdf). Alle Schutzrechtsanmeldungen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken) sollen einheitlich unter dem offiziellen Namen „Universität Innsbruck“ erfolgen. Um die korrekte Nennung zu gewährleisten und die entsprechende Sicherung des geistigen Eigentums sicherzustellen, ist frühzeitig im Vorfeld der Zusammenarbeit mit Dritten oder einer geplanten Anmeldung mit dem projekt.service.büro Kontakt aufzunehmen.
4.c Forschungsdaten
Bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten in Repositorien ist – wenn technisch möglich – der International Standard Name Identifier für die Universität Innsbruck (ISNI: 0000 0001 2151 8122) in den Metadaten mitanzugeben. Zudem wird bei der Ablage von Sourcecode auf entsprechenden Plattformen (z.B. auf GitLab, Github) erwartet, im eigenen Profil und im dazugehörigen oder integrierten Lizenzfile die Universität Innsbruck anzuführen.
4.d Software
Bei Software, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Universität entwickelt wurde, beispielsweise im Zuge von Forschungsprojekten, sind sowohl die Universität Innsbruck als auch die von den Programmierenden gewünschten Urheberbezeichnungen (Klarname, Pseudonym oder Anonymität) anzugeben. Diese Angabe hat im Header des Source Code, im Lizenzfile oder im About Dialog/Box o.ä. zu erfolgen.
4.e Soziale Medien
Bei Beiträgen in sozialen Medien ist bei einem Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Universität Innsbruck, die Universität Innsbruck entsprechend den oben genannten Vorgaben zu nennen. Bei der Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Aktivitäten in den sozialen Medien ist die entsprechende Referenz der Universität Innsbruck zu verwenden, z.B. „@uniinnsbruck“ bei Twitter, Facebook und Instagram.
5. Eindeutige Namen der Autorinnen und Autoren
Um eine korrekte und vollständige Zuordnung der Publikationen zu gewährleisten, empfehlen wir die einheitliche Schreibweise des eigenen Namens in allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Dies gilt vor allem bei Namen mit Umlauten, „ß“, Präpositionen, Präfixen, Konjunktionen, Verwandtschaftsbezeichnungen, Artikeln sowie bei Doppelnamen oder mehreren Vornamen.
Darüber hinaus wird allen Angehörigen der Universität Innsbruck empfohlen, ein ORCID-Profil (https://orcid.org) anzulegen und dieses aktuell zu halten. Die individuelle Open Researcher and Contributor ID (ORCID-ID) ermöglicht die eindeutige Verknüpfung der Person mit Publikationen, Forschungsdaten und allen anderen Ergebnissen der Forschungstätigkeiten. Die ORCID-ID gewinnt im Projekt- und Publikationsbereich laufend an Bedeutung und kann auch in der Forschungsleistungsdokumentation (FLD) der Universität Innsbruck erfasst.
Diese Richtlinie tritt ab dem Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Angabe der Affiliation zur Universität Innsbruck vom 7. Dezember 2022, veröffentlicht im Mitteilungsblatt, 11. Stück, Nr. 124, außer Kraft.
Anhang: Formulierungsbeispiele
|
Deutsch |
Englisch |
Name der Forscherin/des Forschers |
N.N. |
N.N. |
ORCID-ID |
0000-0000-1234-1234 |
0000-0000-1234-1234 |
E-Mail-Adresse |
||
Name der Universität |
Universität Innsbruck |
University of Innsbruck |
Fakultät |
Fakultät für XY / XY Fakultät |
Faculty of XY |
Institut |
Institut für XY |
Department of XY |
Forschungsschwerpunkt Forschungsplattform Forschungszentrum |
Forschungsschwerpunkt XY Forschungsplattform XY Forschungszentrum XY |
Research Area XY Research Platform XY Research Center XY |
Straße |
Innrain 52 |
Innrain 52 |
Postleitzahl/Stadt |
6020 Innsbruck |
6020 Innsbruck |
Land |
Österreich |
Austria |
International Standard Name Identifier (ISNI) |
0000 0001 2151 8122 |
0000 0001 2151 8122 |
Die aktuellsten Versionen der korrekten Bezeichnungen (DE/EN) der Fakultäten und Institute finden Sie hier:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/
Die aktuellste Version der korrekten Bezeichnungen (DE/EN) des Schwerpunktsystems finden Sie hier:
https://www.uibk.ac.at/forschung/profilbildung/
Univ.-Prof. Dr. Veronika Sexl
Für das Rektorat
537. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessur für Pharmazeutische Chemie
Die Ausschreibungsfrist der im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 19.04.2023, 29. Stück, Nr. 439 kundgemachten Ausschreibung wird hiermit verlängert:
Am Institut für Pharmazie der Fakultät für Chemie und Pharmazie der Universität Innsbruck ist eine
Universitätsprofessur
für
Pharmazeutische Chemie
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Aufgaben
Vertretung des Faches „Pharmazeutische & Medizinische Chemie“ in Forschung und Lehre. Die Forschungsschwerpunkte sollen innovativen Forschungsthemen gewidmet sein, die sich moderner Forschungsansätze und -methoden bedienen, welche die Ansprüche zukunftsweisender Arzneistoffforschung berücksichtigen.
Die Forschungsaktivitäten der Professur sollen insbesondere bereits vorhandene Forschungsschwerpunkte am Institut für Pharmazie und dem Michael-Popp-Institut verstärken und zu existierenden universitären Schwerpunktprogrammen beitragen. Diese beschäftigen sich beispielsweise mit der Erforschung neuer Arzneimitteltargets im Bereich neuronaler (Schmerz, Retina, neuropsychiatrische, genetische Erkrankungen) und endokriner Regulation (Diabetes mellitus), Identifizierung biogener Wirkstoffe, Regulation von inflammatorischen, metabolischen und zytotoxischen Signalwegen durch Wirkstoffe, der Entwicklung innovativer Methoden zum Drug Delivery, Computer-unterstützte Wirkstoffforschung und Therapieentwicklung, sowie Design und Synthese neuer Leitstrukturen. Im Rahmen enger Kooperationen mit dem Forschungsschwerpunkt "Centrum für Molekulare Biowissenschaften (CMBI)" und "Scientific Computing" sowie der Forschungsplattform “Material- und Nanowissenschaften“ besteht eine enge Anbindung im Bereich der Neurowissenschaften (Stammzellforschung), Metabolomics und Proteomics, Computational Chemistry, molekulardynamischer Simulationen sowie der Entwicklung und dem Design neuer biomedizinischer Wirkstoffe.
In der Lehre soll das Fach „Pharmazeutische Chemie“ mit dem Schwerpunkt in den Bachelor-, Master- und Doktorand:innen-Programmen der Pharmazie an der Fakultät für Chemie und Pharmazie in voller Breite vertreten werden.
Eine persönliche Einbindung in der akademischen Selbstverwaltung, wie in Gremien auf Instituts- und Fakultätsebene stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar.
Anstellungserfordernisse
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Qualifikation;
- Publikationen in führenden internationalen referierten Fachzeitschriften;
- Ausgewiesene Kompetenz in Pharmazeutischer/Medizinischer Chemie;
- Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung;
- Interdisziplinäres Arbeiten, insbesondere im Bereich der Gesundheits-, Chemie-, und Biowissenschaften;
- Facheinschlägige Auslandserfahrung;
- Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
- Nachweisliche didaktische Fähigkeiten;
- Nachweis der erfolgreichen Leitung einer Drittmittel-finanzierten Arbeitsgruppe;
- Die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen auf Deutsch und Englisch abzuhalten.
bewerbungen müssen bis spätestens
21.06.2023
an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (http://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/).
Die bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten wissenschaftlichen Publikationen, sowie ein Lehrkonzept (max. 3 Seiten). Die bewerbungsunterlagen sind per E-Mail beizubringen.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/
Univ.-Prof.in Dr.in Veronika Sexl
R e k t o r i n