Reisekostenzuschuss-, Finanzierungs- und Förderrichtlinien der Philosophisch-Historischen Fakultät
Reisekostenzuschuss im Rahmen einer Freistellung
Es sollte grundsätzlich, mit Ausnahme von Flugreisen, das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden. Ausnahmen bitte begründen! Eine mögliche Preisersparnis durch Nutzung von Flugverbindungen ist generell kein rechtfertigendes Kriterium mehr für die Wahl dieses Reisemittels. Auch einzelne - durch Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erforderliche - Übernachtungen werden künftig in Kauf genommen. Siehe *link neue klimarechtliche Reiserichtlinien. Die Richtlinien gelten ohne Unterschied für alle MitarbeiterInnen der Universität – somit also auch für Projektmitarbeiter*innen. Auch mögliche Reisespesenvergütungen an externe Personen sind künftig nur mehr im Rahmen dieser Richtlinien möglich.
- Informationsblatt zur Beantragung von Reisekostenzuschüssen
- Checkliste (dem Antrag unbedingt beifügen)
- Antrag auf Reisekostenzuschuss
Reisekostenzuschuss im Rahmen einer Dienstreise
Unterscheidung Dienstreise - Freistellung
Bei Pflichtexkursionen (die als solche curricular verankert sein müssen), werden die Reise- und Übernachtungskosten der/des LV-LeiterIn komplett erstattet. (Ab 21 Studierende kann eine zweite Dienstreise beantragt werden.) Der Antrag ist am Beginn des Jahres nach Aufforderung durch das Büro des Dekans zu stellen.
Die Verrechnung von Reisespesen im Rahmen von Dienstreisen erfolgt über das in VIS-online direkt bei der jeweiligen Reise vorbereitete Formular.
Finanzierungs- und Förderrichtlinien
EDV:
EDV für Stammpersonal und ProjektmitarbeiterInnen muss am Beginn des Jahres beantragt werden (Investitionsplan). Im Laufe des Jahres zu besetzende Stellen sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen! Wenn möglich, bitte auf gebrauchte und verwendungsfähige Geräte zurückgreifen.
Wahlmöglichkeit: alle 5 Jahre ein Standard-PC oder ein Notebook bzw. alle 7 Jahre ein Mac-PC oder ein Mac-Book. (Apple-Produkte werden nur bei nachgewiesenem Bedarf finanziert!) Der Erwerb von Software wird nicht gefördert.
EDV im Verlauf des Jahres nur als Ersatzbeschaffung für nicht mehr reparaturfähige Geräte (Stellungnahme des zid vorlegen!) oder bei unvorhergesehenen Personalentwicklungen.
Möbel:
Möbel für Stammpersonal müssen am Beginn des Jahres beantragt werden (Investitionsplan). Wenn möglich, auf die Bestände des Möbeldepots zurückgreifen.
Grundsätzlich können Möbel für ProjektmitarbeiterInnen nicht finanziert werden (Möbeldepot). Einzige Ausnahme sind Bürostühle - müssen am Beginn des Jahres beantragt werden (Investitionsplan).
Ansuchen für Tagungsförderungen müssen am Jahresbeginn gestellt werden. Eine kurzfristige Förderung im laufenden Jahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Das Ansuchen muss beinhalten:
- kurze Beschreibung und Begründung der Veranstaltung inkl. ihres institutionellen Settings (Mitveranstalter usw.)
- ggf. (vorläufiges) Programm und Lister der TeilnehmerInnen
- klare Aufstellung der Gesamtkosten der Veranstaltung
- Nennung aller anderen Fördergeber inkl. der beantragten/bewilligten Beträge
- Angabe des von der Fakultät zu deckende Betrages
Druckkostenzuschüsse (für Tagungsbände, Sammelbände, Monographien, Dissertationen, Habilitationen) müssen zu Jahresbeginn beantragt werden.
Das Ansuchen muss beinhalten:
- kurze Beschreibung des Buchprojektes
- Nennung der gesamten Druckkosten (Verlagskalkulation)
- Nennung aller anderen Fördergeber inkl. der beantragten/bewilligten Beträge
- Angabe des von der Fakultät zu deckende Betrages
- bei Dissertation und Habilitationen: Gutachten beilegen
Bei mangelhaften Kostenaufstellungen muss mit Abzügen gerechnet werden. Nicht gefördert wird das Drucken von Lehrmaterialien und Masterarbeiten.
Ansuchen können laufend gestellt werden und müssen vor Vertragsabschluss im Büro des Dekans einlangen.
Gefördert werden:
- Übersetzungskosten ins Englische für Drittmittelprojektanträge und -abschlussberichte (EU, FWF etc.)
- Kosten für Übersetzung oder Lektorat/Korrektur von fremdsprachigen Aufsätzen, die einem Peer Review-Verfahren unterzogen werden.
Kosten werden bis maximal € 1,80 pro Normzeile (inkl. Leerzeichen, inkl. MWSt.) übernommen. Die Höchstförderung pro Ansuchen beträgt € 1.000 (ggf. zzgl. MWSt)
Nicht gefördert werden Übersetzungskosten von Rezensionen, Editorials etc.
- Prämien für Aufsatzpublikationen in gelisteten Zeitschriften (A&HCI, SSCI und SCI) werden jährlich im Juni auf Grundlage der FLD ausgeschüttet. Nicht in die FLD eingetragene Publikationen können nicht berücksichtigt werden.
Die Prämien betragen derzeit € 100 für Aufsätze mit bis zu 9 Seiten und € 200 für Aufsätze ab 10 Seiten.
- Sonstige peer-reviewte Publikationen können einmal im Jahr nach Aufforderung an das Dekanat gemeldet werden. Bei der Meldung ist ein Nachweis des Peer Review-Verfahrens zu erbringen.
Die Prämie beträgt derzeit € 100 pro Publikation. Herausgeberschaften werden nicht gefördert.
Kontakt
Anita.B.Haid@uibk.ac.at
Tel. +43 512 507-30121
M.Koenig@uibk.ac.at
Tel. +43 512 507-30122