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Ulrike Tanzer neue FWF-Aufsichtsrätin – Universität Innsbruck
Porträtfoto von Ulrike Tanzer in einem lila Kostüm und mit Brille

Die neue FWF-Aufsichtsrätin Ulrike Tanzer

Ulrike Tan­zer neue FWF-Auf­sichts­rä­tin

Die Delegiertenversammlung des österreichischen Wissenschaftsfonds FWF hat Ulrike Tanzer einstimmig in den FWF-Aufsichtsrat gewählt. Tanzer ist Professorin für Österreichische Literatur an der Universität Innsbruck und Leiterin des Forschungsinstituts Brenner-Archiv tätig. Von 2017 bis 2023 war sie Vizerektorin für Forschung der Universität Innsbruck.

Ulrike Tanzer folgt Johanna Rachinger, der Direktorin der Österreichischen Nationalbibliothek nach, die ihre Funktion im Aufsichtsrat im März zurückgelegt hat. Der Aufsichtsrat des Wissenschaftsfonds FWF besteht aus zehn Personen, vier Mitglieder werden von der Delegiertenversammlung gewählt, drei vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie eines vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie entsandt. Diese acht Mitglieder wählen ein neuntes Mitglied hinzu. Das zehnte Mitglied wird vom FWF-Betriebsrat gestellt. Den Vorsitz des Aufsichtsrats führt aktuell Heinz W. Engl, seine Stellvertreterin ist Susanne Kalss. Die Funktionsperiode läuft noch bis 2027.

„Die Förderung der Grundlagenforschung sowie der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung ist für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Der FWF nimmt seit über 50 Jahren hier eine zentrale Rolle ein. Als neu gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates ist es mir ein Anliegen, themenoffene Spitzenforschung bestmöglich zu unterstützen“, freut sich Ulrike Tanzer auf die neue Aufgabe.

Der FWF-Aufsichtsrat hat mehrere Überwachungs- und Zustimmungsbefugnisse. Er fasst unter anderem Beschlüsse über den Jahresabschluss, den Entwurf des jeweiligen Dreijahresprogramms sowie die Finanzierungsvereinbarungen. Er wählt den oder die Präsident:in aus einem Dreiervorschlag der Delegiertenversammlung sowie die wissenschaftlichen Vizepräsident:innen auf Vorschlag des oder der Präsident:in.

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