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<strong>mitteilungsblatt</strong> 1. Stück – Universität Innsbruck

mitteilungsblatt (1. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 6. Oktober 2021

1. Stück

Inhalt

 

1. Äquivalenzliste – Bachelorstudium Architektur 

Unten angeführte positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Bachelorstudium Architektur an der Universität Innsbruck in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 17. April 2019, 39. Stück, Nr. 426, entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 24. Juni 2021, 85. Stück, Nr. 887 wie folgt:

  

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblatt vom 17. April 2019, 39.

Stück, Nr. 426

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 24. Juni 2021, 85.

Stück, Nr. 887

§7 (2) Z2a

UE Methoden und Techniken 1 (3 SSt, 5 ECTS)

§7 (2) Z2a

PS Methoden und Techniken 1 (2 SSt, 5 ECTS)

§7 (2) Z2b

UE Methoden und Techniken 2 (3 SSt, 5 ECTS)

§7 (1) Z2b

PS Methoden und Techniken 2 (2 SSt, 5 ECTS)

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


2. Äquivalenzliste - Bachelorstudium Pharmazie

Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Bachelorstudium Pharmazie an der Universität Innsbruck in der Fassung des mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 27. Juni 2017, 46. Stück, Nr. 654, entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 24. Juni 2021, 85. Stück, Nr. 888 wie folgt:

 

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 27. Juni 2017, 46. Stück, Nr. 654

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 24. Juni 2021, 85. Stück, Nr. 888

§7.10a

Grundlagen von

Arzneimittelwirkungen (VO 2 / 4 ECTS-AP)

§7.10a

VO Grundlagen von

Arzneimittelwirkungen und

Biopharmaka (VO 2 / 5 ECTS-AP)

§7.10b

Quantifizierung von

Arzneimittelwirkungen, Biopharmaka (VU 2 / 3,5 ECTS-AP)

§7.10b

Quantifizierung von

Arzneimittelwirkungen (VU 2 / 2,5 ECTS-AP)

§7.19a

Grundlagen der Anatomie, Morphologie und Systematik arzneistoffliefernder Organismen (VO 2 / 4 ECTS-AP)

§7.11a

Grundlagen der Anatomie, Morphologie und Systematik arzneistoffliefernder Organismen (VO 2 / 4 ECTS-AP)

§7.11c

Grundlagen des phytochemischen Arbeitens (UE 4 / 4,5 ECTS-AP)

§7.11c

Grundlagen des phytochemischen Arbeitens (UE 4 / 4 ECTS-AP)

§7.11a

Naturstoffe – Stoffklassen und deren Biosynthese (VO 2 / 4 ECTS-AP)

§7.19a

Naturstoffe – Stoffklassen und deren Biosynthese (VO 2 / 6 ECTS-AP)

§7.19b

Morphologie und Anatomie von

pflanzlichen Arzneidrogen (VO 1 / 2 ECTS-AP)

§7.19b

Morphologie und Anatomie von

pflanzlichen Arzneidrogen (VO 1 / 1 ECTS-AP)

§7.19c

Morphologie und Anatomie von

Pflanzen und Arzneidrogen (UE 6 /

6,5 ECTS-AP)

§7.19c

 

Morphologie und Anatomie von

Pflanzen und Arzneidrogen (UE 5 /

5 ECTS-AP)

 

§7.19d

Bestimmungsübungen von Pflanzen (UE 1 / 1 ECTS-AP)

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


3. Äquivalenzliste - Masterstudium Pharmazie

Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Masterstudium Pharmazie an der Universität Innsbruck in der Fassung des mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2019, 66. Stück, Nr. 581, entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des mitteilungsblattes der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 24. Juni 2021, 85. Stück, Nr. 889 wie folgt:

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 28. Juni 2019, 66. Stück, Nr. 581

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 24. Juni, 85. Stück, Nr. 889

 

PFLICHTMODULE

 

 

§7(1)2a

Biogene Arzneimittel (VO 4 / 8

ECTS-AP)

§7(1)2a

Biogene Arzneimittel (VO 4 / 8,5

ECTS-AP)

§7(1)2b

Qualitätskontrolle von

Arzneipflanzen (UE 4 / 4,5 ECTSAP)

§7(1)2b

Qualitätskontrolle von

Arzneipflanzen (UE 4 / 4 ECTSAP)

§7(1)7a

Arzneitherapie und klinische

Pharmazie II (VO 4 / 9 ECTS-AP)

§7(1)7a

Arzneitherapie und klinische

Pharmazie II (VO 4 / 8 ECTS-AP)

§7(1)7b

Arzneitherapie und

Medikationsmangement (UE 1 / 1 ECTS-AP)

§7(1)7b

Arzneitherapie und

Medikationsmangement (UE 1 / 2 ECTS-AP)

§7(1)12a

Pflichtmodul: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten II

 

Eines der Wahlmodule 1-8

 

WAHLMODULE

 

 

§7(2)1

Wahlmodul 1: Patientinnen- und patientenorientierte Aspekte der Arzneitherapie (7,5 ECTS)

 

Pflichtmodul 12: Klinische Pharmazie (5 ECTS)

§7(2)5

Wahlmodul 5: Klinische Pharmazie (7,5 ECTS)

 

Wahlmodul 5: Neue Therapien (7,5 ECTS)

 

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


4. Äquivalenzliste – Master Environmental Management of Mountain Areas (EMMA) – Masterstudium Umweltmanagement in Bergregionen

Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Masterstudium Umweltmanagement in Bergregionen an der Universität Innsbruck in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 27. Juni 2014, 36. Stück, Nr. 542, entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 11. Juni 2021, 76. Stück, Nr. 850 wie folgt:

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 27. Juni 2014, 36. Stück, Nr. 542

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 11. Juni 2021, 76. Stück, Nr. 850

§9 Abs. (1)

Z1a

PM 1: PS Ausgewählte

Themen des

Umweltmanagements (1 SST/

0,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (1) Z1a

PM 1: PS Ausgewählte

Themen des

Umweltmanagements (1 SST/

1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (1)

Z1b

PJ Projektstudie

Umweltmanagement (2 SST/ 4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (1) Z1b

PJ Projektstudie

Umweltmanagement (3 SST/ 6 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z1a

VO Grundlagen der

Siedlungswasser- und

Abfallwirtschaft (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z1a

VU Grundlagen der

Siedlungswasser- und

Abfallwirtschaft (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z1b

UE Grundlagen der

Siedlungswasser- und

Abfallwirtschaft (1 SST/ 2

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z1b

UE Grundlagen der

Siedlungswasser- und

Abfallwirtschaft (1 SST/ 2

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z2a

VO Wasser- und

Sedimentmanagement in

Bergeinzugsgebieten (2 SST/

3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z2a

VU Wasser- und

Sedimentmanagement in

Bergregionen  (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z2b

UE Wasser- und

Sedimentmanagement in

Bergeinzugsgebieten (1 SST/

2 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z2b

UE Wasser- und

Sedimentmanagement in

Bergregionen  (1 SST/ 2

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z4a

VO Technologien für das

Management der

Berggebiete(2 SST/ 3,5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z4b

UE Technologien für das

Management der Berggebiete

(1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z5a

VO Umweltbiotechnologie (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z9b

UE Nachhaltiges

Ressourcenmanagement (2 SST/ 2,5 ECTS-AP

§9 Abs. (2)

Z5b

UE Umweltbiotechnologie (4 SST/ 6 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z9a

VU Nachhaltiges

Ressourcenmanagement (3 SST/ 5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z6a

PJ Analyse von

Landschaftsmustern und

Geostatistik (2 SST/ 3,5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z4a

PJ Analyse von

Landschaftsmustern und

Geostatistik (2 SST/ 4 ECTSAP)

§9 Abs. (2)

Z6b

SE Landschaftsökologie für

Fortgeschrittene (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z4b

SE Landschaftsökologie für

Fortgeschrittene (1 SST/ 1 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z7a

VO Ökologische Aspekte globaler Veränderungen (3 SST/ 4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z5a

VO Ökologie globaler

Veränderungen (3 SST/ 4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z7b

PS Ökologische Aspekte globaler Veränderungen (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z5b

PS Ökologie globaler

Veränderungen (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z9a

VO Biodiversität aquatischer und terrestrischer

Lebensräume (3 SST/ 4,5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z6a

VO Biodiversität (3 SST/ 4,5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z9b

UE Biodiversität aquatischer und terrestrischer

Lebensräume (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z6b

UE Biodiversität (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z11a

VO Bodenqualität und

Bodenfruchtbarkeit (2 SST/

3,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z11b

UE Bodenqualität und

Bodenfruchtbarkeit (1 SST/

1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z12a

VO Agrarökosysteme (2 SST/ 3,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z12b

UE Agrarökosysteme (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13ab

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement I (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

oder

VU Ausgewählte Kapitel aus dem Umweltmanagement II (2

SST/ 2,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z13b

PJ Interdisziplinäre Analyse von Umweltsituationen und Umwelt-problemen (4 SST/ 6

ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z7

PJ Interdisziplinäre

Systemanalyse (4 SST/ 5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z15a

VO Soziologische Aspekte in der Regionalentwicklung (2 SST/ 3,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z3b

EU Erfassung und

Management von

Naturgefahren (2 SST/ 3,5

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z15b

PJ Soziologische Aspekte in der Regionalentwicklung (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z3a

VO

Naturgefahrenmanagement (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z16a

PS Natur- und

Gewässerschutz in der Praxis

(3 SST/ 4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z10ab

PJ Erarbeitung der

Projektgrundlagen (2 SST/ 2

ECTS-AP) und

EU Naturkundliche

Fachplanung (3 SST/ 3 ECTSAP)

§9 Abs. (2)

Z16b

EU Naturkundliche

Fachplanung (2 SST/ 3 ECTSAP)

§9 Abs. (2)

Z10b

EU Naturkundliche

Fachplanung (3 SST/ 3 ECTSAP)

§9 Abs. (2)

Z17a

VO Nutzung und Schutz alpiner Lebensräume (3 SST/ 4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z11a

VO Nutzung und Schutz alpiner Lebensräume und Arten (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z17b

PS Naturschutz und

Limnologie (2 SST/ 3 ECTS-

AP)

§9 Abs. (2)

Z11b

PS Nutzung und Schutz alpiner Lebensräume (2 SST/ 2 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z18a

VU Versuchsplanung und

Auswerteverfahren (3 SST/

4,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z12ab

VU Datenanalyse (1 SST/ 2

ECTS-AP) und

UE Datenanalyse (2 SST/ 3

ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z18b

PS Versuchsplanung und

Auswerteverfahren (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z12b

UE Datenanalyse (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z19a

VO Natur als Politikum (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z14

WM 14 Interdisziplinäre

Kompetenzen

(2 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z19b

VO Wissenschaftstheorie und Ethik (2 SST/ 3 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z14

WM 14 Interdisziplinäre

Kompetenzen

(2 ECTS-AP)

§9 Abs. (2)

Z19c

SE Wissenschaftstheorie und Ethik (1 SST/ 1,5 ECTS-AP)

§9 Abs. (2) Z14

WM 14 Interdisziplinäre

Kompetenzen

(1 ECTS-AP)

 

Einzelne, positiv beurteilte

Lehrveranstaltungsprüfungen die nicht angeführt sind.

 

Werden im entsprechenden Ausmaß individuell zugeordnet.

bereits vollständig positiv absolvierte Wahlmodule

bleiben aufrecht

 


Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


5. Äquivalenzliste – Masterstudium Zoologie

Positiv beurteilte Prüfungen nach dem Curriculum für das Masterstudium Zoologie an der Universität Innsbruck in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 28. Juni 2019, 65. Stück, Nr. 577, entsprechen den Prüfungen des Curriculums in der Fassung des mitteilungsblattes der Universität Innsbruck vom 11. Juni 2021, 76. Stück, Nr. 849 wie folgt:

 

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 577

Curriculum in der Fassung des mitteilungsblattes vom 11. Juni 2021, 76. Stück, Nr. 849

§7(2)Z2a

 

 

WM 2: VU Baupläne und

Systematik der Wirbellosen

(5 SST / 7,5 ECTS-AP)

§7(2)Z16a

 

 

 

§7(2)Z16b

WM 16: VO Baupläne und Systematik

der Wirbellosen (2 SST / 3 ECTS-AP)

UND

WM 16: UE Baupläne und Systematik der Wirbellosen (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z3a

 

WM3: VO Vergleichende

Anatomie und Systematik der

Wirbeltiere (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z17a

WM17: VO Vergleichende Anatomie

und Systematik der Wirbeltiere (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z3b

 

WM3: UE Vergleichende

Anatomie der Wirbeltiere (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z17b

 

WM17: UE Vergleichende Anatomie der Wirbeltiere (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z4a

 

WM 4: SE Marinbiologie – Entwicklungsbiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z18a

WM 18: SE Marinbiologie Entwicklungsbiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z4b

WM 4: EU Marinbiologie – Entwicklungsbiologie (4 SST

/ 6 ECTS-AP)

§7(2)Z18b

 

 

 

§7(2)Z23a

 

WM 18: EU Marinbiologie - Entwicklungsbiologie (4 SST / 3,5

ECTS-AP)

UND

WM 23: VU Citizen Science (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z5a

WM 5: SE Marinbiologie – Ökophysiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z19a

WM 19: SE Marinbiologie -

Ökophysiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z5b

WM 5: EU Marinbiologie – Ökophysiologie (4 SST / 6

ECTS-AP)

§7(2)Z19b

 

 

 

§7(2)Z23a

WM 19: EU Marinbiologie -

Ökophysiologie (4 SST / 3,5 ECTS-AP)

UND

WM 23: VU Citizen Science (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z6a

WM 6: SE Seminar zur zoologischen Exkursion (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z20a

WM 20: SE Seminar zur zoologischen Exkursion (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z6b

WM 6: EU Zoologische

Exkursion (4 SST / 6 ECTS-

AP)

§7(2)Z20b

 

 

 

§7(2)Z23a

WM 20: EU Zoologische Exkursion (4

SST / 3,5 ECTS-AP)

UND

WM 23: VU Citizen Science (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z7a

WM 7: VO Ausgewählte

Themen aus der speziellen

Zoologie I (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z21a

WM 21: VO Monitoring in der Zoologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z7b

WM 7: VO Ausgewählte

Themen aus der speziellen

Zoologie II (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z21c

WM 21: UE Praktisches Monitoring in der Zoologie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z7c

WM 7: PS Ausgewählte

Themen aus der speziellen

Zoologie (1 SST / 1,5 ECTSAP)

§7(2)Z21b

WM 21: PS Monitoring in der Zoologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z8a

WM 8: PS Evolution und

Entwicklung (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z2a

WM 2: PS Evolution und Entwicklung (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z8b

WM 8: UE Evolution und

Entwicklung (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z2b

WM 2: UE Evolution und Entwicklung (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z9a

WM 9: VO Einführung in die

Elektronenmikroskopie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z3a

WM 3: VO Einführung in die

Elektronenmikroskopie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z9b

WM 9: VU TransmissionsElektronenmikroskopie (4 SST / 6 ECTS-AP)

§7(2)Z3b

WM 3: VU Transmissions-

Elektronenmikroskopie (4 SST / 6 ECTS-AP)

§7(2)Z10a

WM 10: VU Histologischmikroskopische

Arbeitsmethoden (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z4a

WM 4: VU Histologisch-mikroskopische Arbeitsmethoden (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z10b

WM 10: VU Methoden der

Histologie und RasterElektronenmikroskopie (3

SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z4b

WM 4: VU Methoden der Histologie und

Raster-Elektronenmikroskopie (3 SST /

4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z11a

WM 11: SE Stressphysiologie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z5a

WM 5: SE Stressphysiologie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z11b

WM 11: UE

Stressphysiologie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z5b

WM 5: UE Stressphysiologie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z12a

WM 12: VO Entwicklung und

Flexibilität des Herz-

Kreislauf-Systems (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z6a

WM 6: VO Zoophysiologie: (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z12b

WM 12: SE Entwicklung und

Flexibilität des Herz-

Kreislauf-Systems (1 SST /

1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z6b

WM 6: SE Zoophysiologie: (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z12c

WM 12: UE Entwicklung und

Flexibilität des Herz-

Kreislauf-Systems (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z6c

WM 6: UE Zoophysiologie: (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z13a

WM 13: VO Molekulare

Physiologie (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z7a

WM 7: VO Molekulare Physiologie (1

SST / 1,5 ECTS-AP)

 

§7(2)Z13b

WM 13: SE Molekulare

Physiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z7b

WM 7: SE Molekulare Physiologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z13c

WM 13: UE Molekulare

Physiologie (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z7c

WM 7: UE Molekulare Physiologie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z14a

WM 14: SE Zirkadiane

Rhythmik und Genaktivierung (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z9a

WM 9: SE Zirkadiane Rhythmik und Genaktivierung (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z14b

WM 14: UE Zirkadiane

Rhythmik und Genaktivierung (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z9b

WM 9: UE Zirkadiane Rhythmik und

Genaktivierung (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z15a

WM 15: VO Physiologische

Toxikologie und

Umwelttoxikologie (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z10a

WM 10: VO Physiologische Toxikologie

und Umwelttoxikologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z15b

WM 15: SE Physiologische Toxikologie und

Umwelttoxikologie (1 SST /

1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z10b

WM 10: SE Physiologische Toxikologie

und Umwelttoxikologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z15c

WM 15: UE Physiologische

Toxikologie und

Umwelttoxikologie (2 SST / 3

ECTS-AP)

§7(2)Z10c

WM 10: UE Physiologische Toxikologie

und Umwelttoxikologie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z16a

WM 16: VO Biokybernetik und Bionik (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z11a

WM 11: VO Biokybernetik und Bionik (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z16b

WM 16: SE Biokybernetik

und Bionik (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z11b

WM 11: SE Biokybernetik und Bionik (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z16c

WM 16: UE Biokybernetik und Bionik (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z11c

WM 11: UE Biokybernetik und Bionik (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z17a

WM 17: PS Genregulation in frühen Embryonalstadien (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z12a

WM 12: PS Genregulation in frühen

Embryonalstadien (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z17b

WM 17: UE Genregulation in frühen Embryonalstadien (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z12b

WM 12: UE Genregulation in frühen

Embryonalstadien (3 SST / 4,5 ECTS-

AP)

§7(2)Z18a

WM 18: PS Regeneration und molekulare Phylogenie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z13a

WM 13: PS Regeneration und

molekulare Phylogenie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z18b

WM 18: UE Regeneration und molekulare Phylogenie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z13b

WM 13: UE Regeneration und

molekulare Phylogenie (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z19a

WM 19: VO Ausgewählte

Kapitel aus der Zoologie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z22a

WM 22: VO Ausgewählte Kapitel aus der Zoologie: (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z19b

WM 19: SE Ausgewählte

Kapitel aus der Zoologie (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z22b

WM 22: SE Ausgewählte Kapitel aus der Zoologie: (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z19c

WM 19: UE Ausgewählte

Kapitel aus der Zoologie (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z22c

WM 22 UE Ausgewählte Kapitel aus der Zoologie: (3 SST / 4,5 ECTS-AP)

§7(2)Z20a

WM 20: SE Natur als

Politikum (2 SST / 3 ECTSAP)

§7(2)Z23a

WM 23: VU Citizen Science (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z20b

WM 20: VO

Wissenschaftstheorie und

Ethik (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z23b

WM 23: VU

Wissenschaftskommunikation (2 SST / 3 ECTS-AP)

§7(2)Z20c

WM 20: SE

Wissenschaftstheorie, Ethik und Genderforschung (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z23c

WM 23: SE Wissenschaftstheorie, Ethik

und Genderforschung (1 SST / 1,5 ECTS-AP)

§7(2)Z21

WM 21: Modul aus einem anderen Masterstudium der

Fakultät für Biologie (7,5

ECTS-AP)

§7(2)Z24

WM 24: Modul aus einem anderen

Masterstudium der Fakultät für Biologie

(7,5 ECTS-AP)

§7(2)Z22

WM 22: Interdisziplinäre

Kompetenzen (7,5 ECTS-AP)

§7(2)Z25

WM 25: Interdisziplinäre Kompetenzen (7,5 ECTS-AP)

 

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Universitätsstudienleiter


6. Verlautbarung der Einrichtung von Universitätslehrgängen

Gemäß § 37 Abs. 1 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im mitteilungsblatt vom 03.02.2006, 16. Stück, Nr. 90, zuletzt geändert mit mitteilungsblatt vom

29.06.2021, 88. Stück, Nr. 894, wird der Universitätslehrgang

Angewandte Ethik

eingerichtet.

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


7. Verlautbarung der Einrichtung von Universitätslehrgängen

Gemäß § 37 Abs. 1 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im mitteilungsblatt vom 03.02.2006, 16. Stück, Nr. 90, zuletzt geändert mit mitteilungsblatt vom

29.06.2021, 88. Stück, Nr. 894, wird der Universitätslehrgang

Akademisch geprüfte Kanzleiassistenz

eingerichtet.

Für das Rektorat:

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh

Vizerektor für Lehre und Studierende


8. Richtlinie des Rektorats: Klimafreundliches Reisen an der Universität Innsbruck 

Präambel

Die Universität Innsbruck nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels sehr ernst und ist sich ihrer Vorbildwirkung in diesem Bereich bewusst. Der weltweite Austausch und die internationale Vernetzung sind für exzellente Forschung und Lehre unabdingbar und sind somit auch weiterhin erwünscht. Sie sollen durch entsprechende Maßnahmen Richtung klimafreundliches Reisen keineswegs beschränkt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen daher nicht verhindernd wirken, sondern Bewusstsein für nachhaltiges Reisen und einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks zu leisten. 

Die fortschreitende Digitalisierung in vielen Handlungsbereichen führt zu einem erhöhten Angebot an virtuellen Kommunikationsmitteln. Dieses wird stetig weiter ausgebaut und verbessert und kann in vielen Fällen ebenso gute Wirkungen erzielen wie eine Präsenzveranstaltung und somit in diesen Fällen Reisen ersetzen. 

Die Universität Innsbruck arbeitet derzeit an einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie und möchte mit dieser die gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, die sie als eine der bedeutendsten Einrichtungen im Westösterreich hat. Um beim Thema Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einnehmen zu können, werden Arbeitsgruppen eingerichtet. Aus diesen Gesprächsrunden werden sich weitere Schritte und Maßnahmen zur Verringerung des CO2Fußabdrucks des ergeben.

Mit den Klimabeiträgen aus der nunmehrigen Richtlinie für klimafreundliches Reisen werden Projekte zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks finanziert. Über die Mittelverwendung wird jährlich Bericht erstattet. 

Sollte ein gewichtiger Grund vorliegen, der eine Abweichung von den Regelungen dieser Richtlinie notwendig machen könnte (siehe z.B. die u.s. Erläuterungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie), handelt es sich gegebenenfalls um eine Einzelfallentscheidung. Der Grund ist der Personalabteilung mitzuteilen, eine Entscheidung erfolgt durch die Vizerektorin für Personal nach Absprache mit dem Rektor. 

§ 1 Anwendungsbereich und Adressatenkreis 

Die Richtlinie findet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Innsbruck (sohin auch für alle Drittmittelangestellte), die Dienstreisen oder Reisen im Zuge von Freistellungen unternehmen, Anwendung. 

Exkursionen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die Reisen notwendig machen, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. 

§ 2 Allgemeine Grundsätze 

  • Kann der Zweck der Reise durch andere Mittel, wie beispielsweise durch die Nutzung digitaler Medien, in gleicher Qualität erreicht werden, ist von dieser Dienstreise abzusehen.
  • Soweit Reisen erforderlich sind, sollten diese so geplant werden, dass möglichst mehrere Zwecke zu einer Reise verbunden werden können. Längere Aufenthalte ermöglichen gegebenenfalls mehrere Termine wahrzunehmen und dadurch weitere Reisen zu vermeiden. Auch die Kombination von dienstlich erforderlichen Reisen mit Urlaubsaufenthalten ist möglich.

Die Beurteilung der Notwendigkeit und Unersetzbarkeit der Reise erfolgt durch den/die Mitarbeiter:in. Er/Sie entscheidet selbst ob eine Reise im Dienstweg beantragt werden soll.

§ 3 Nutzung von Flugverbindungen  

Bei allen Flügen soll Bedacht darauf genommen werden unnötige Zwischenlandungen zu vermeiden. 

  • Eine mögliche Preisersparnis, die durch die Nutzung von Flugverbindungen gegeben sein kann, ist kein rechtfertigendes Kriterium für die Wahl dieses Reisemittels. Sollte in Einzelfällen durch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Übernachtung vor Ort erforderlich sein, so wird diese ermöglicht. Ebenso können beispielsweise Liegewage-, Schlafwagen- oder Nachtzugangebote genutzt werden, welche häufig eine komfortable Alterative zu Flügen darstellen.
  • Kurzstreckenflüge an Orte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind, werden nicht unterstützt und Kosten für diese Flüge daher auch nicht refundiert. Hierunter fallen alle Inlandsflüge, alle Flüge in die Schweiz und Flüge mit den Zieldestinationen München, Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Turin und Genua. Bei erforderlichen Langstreckenflügen sind notwendige Zwischenlandungen an diesen Destinationen von der Regelung ausgenommen.

Für durchgeführte Flüge ist beginnend mit 01.10.2021 ein Klimabeitrag aus dem jeweiligen Reisebudget zu zahlen. 

§ 4 Klimabeitrag

Dieser beträgt für Flüge ab dem 01.10.2021 bei erstmaliger Reise im Kalenderjahr 10% der Flugkosten, mindestens jedoch 50 Euro pro Flug (ein Hin- und Rückflug wird als ein Flug gesehen).  Ab dem zweiten Flug im Kalenderjahr beträgt der Klimabeitrag 20% der Flugkosten, mindestens jedoch 50 Euro pro Flug (ein Hin- und Rückflug). 

Für externe Gäste deren Reisekosten von der Universität Innsbruck übernommen werden beträgt der Klimabeitrag 10 %, mindestens jedoch 50 Euro pro Flug (Hin- und Rückflug). 

§5 Die Nutzung von PKW

ist nur gerechtfertigt, wenn einer der nachfolgenden Gründe gegeben ist

  • Notwendigkeit des Transports schwerer oder sperriger Gegenstände
  • Unerreichbarkeit des (Teil-) Reiseziels mit öffentlichen Verkehrsmitteln (wenn die Vorortanmietung eines PKWs nicht in Frage kommt)
  • dienstliche oder private Notwendigkeit im Ausnahmefall
  • signifikante Zeitersparnis bei Strecken unter 200 km. Als signifikant wird hier die Zeitersparnis angesehen, wenn die PKW-Fahrzeit insgesamt länger als 30 Minuten dauert & die Fahrzeit durch die PKW-Nutzung um zumindest die Hälfte reduziert wird. (Beispiele zur Veranschaulichung finden Sie nachfolgend.)

Soweit mehrere Mitarbeitende die gleiche Reise unternehmen, ist darauf zu achten, dass eine möglichst große Sitzplatznutzung bei PKW-Fahrten erfolgt. 

Der Nachweis der Zeitersparnis ist mittels Fahrzeitvergleich mit Google Maps Routenplaner durch die Mitarbeitenden selbst zu erbringen. Ebenso sind die zu transportierenden Gegenstände sowie dienstlichen oder privaten Erfordernisse für die Nutzung des PKWs anzugeben.

§ 6 In Kraft treten 

Diese Richtlinie tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft, ausgenommen davon ist der Klimabeitrag für externe Gäste, dieser startet mit 1. Jänner 2022. Eine erste Pilotphase mit entsprechender Evaluation (und möglichen folgenden Anpassungen aufgrund von Erfahrungen und Rückmeldungen) endet am 31. Dezember 2021.  

Beispiele zur Signifikanz von Zeitersparnis 

(Es werden immer die kürzesten Fahrzeiten für die gleichen Ausgangs- und Zielorte angenommen.)

  1. Autofahrt von Universität bis zu 20 Minuten: Es liegt keine relevante Zeitersparnis vor da die Fahrt insgesamt zu kurz ist um relevant zu sein und im Umfeld der Universitätsstandorte ein gutes öffentliches Verkehrsnetz besteht.
  2. Busfahrt: 60 Minuten; Autofahrt: 40 Minuten: Es liegt keine relevante Zeitersparnis vor, da Fahrt mit dem Bus nicht zumindest doppelt so lange dauert;
  3. Busfahrt: 90 Minuten; Autofahrt: 40 Minuten: Eine relevante Zeitersparnis ist gegeben, da Fahrt mit dem Bus mehr als doppelt so lange dauert.

Beispielhafte Überlegungen zu Vereinbarkeit von Beruf & Familie  

  • Alleinverantwortliche Betreuungspflichten von Kleinkindern durch den/die Reisende/n berechtigen zu PKW-Fahrten ohne signifikante Zeitersparnis und zu Flügen nach Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Turin und Genua. Inländische Flüge sind nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet sind Flüge nach München und Zieldestinationen in der Schweiz. Bei getätigten Flügen ist der Klimabeitrag jedenfalls zu entrichten.
  • Alleinverantwortliche Pflegeverpflichtungen von Angehörigen für den/die Reisende/n berechtigen zu PKW-Fahrten ohne signifikante Zeitersparnis und zu Flügen nach Frankfurt, Stuttgart, Straßburg, Venedig, Mailand, Turin und Genua. Inländische Flüge sind nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet sind Flüge nach München und Zieldestinationen in der Schweiz. Bei getätigten Flügen ist der Klimabeitrag jedenfalls zu entrichten.

 

Für das Rektorat

Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h. c. mult. Tilmann Märk


9. Ausschreibung von Druckkostenzuschüssen 2021 (2. Tranche) für Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Innsbruck

Das Vizerektorat für Forschung stellt aus dem Nachwuchsförderungsprogramm der Universität Innsbruck im Herbst 2021 Druckkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt € 10.000,- (maximale Förderhöhe € 2.000,-) für die Veröffentlichung von Dissertationen aller Wissenschaftsdisziplinen zur Verfügung, die an der Universität Innsbruck erarbeitet und eingereicht wurden.

Gefördert wird die verlagsmäßige Drucklegung von aktuellen und ausgezeichneten (d.h. die Note „sehr gut“ in beiden Gutachten) Dissertationen (siehe auch die Möglichkeit der Drucklegung beim Universitätsverlag iup: http://www.uibk.ac.at/iup/service.html). Bei der Drucklegung von Habilitationen wird davon ausgegangen, dass die verlagsmäßige Drucklegung über den FWF gefördert wird (siehe dazu: http://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/selbststaendigepublikationen/). 

Die Bewerbung erfolgt über 

  1. den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2021/diss-druck-2021-2/ausschreibung.html  
  2. eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at

 

bis spätestens 

Dienstag, den 09. November 2021

 

Etwaige Fragen richten Sie bitte an:

Dr. Gundula Schwinghammer, Büro für Forschungsförderung und Mentoring, projekt.service.büro, Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34417; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at 
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/

Die Zuerkennung erfolgt spätestens im Dezember 2021.

 

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Tanzer

Vizerektorin für Forschung


10. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Büro für Gleichstellung und Gender Studies hat Mag. Dr. Alexandra Weiss bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Mehr für Care" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

       

HR Mag. Dr. Sabine Engel

Leiterin der Organisationseinheit Büro für Gleichstellung und Gender Studies 


11. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit FP Center Interdisziplinäre Geschlechterforschung Innsbruck hat Dr. Ursula Schneider bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "9. Studientag der Forschungsgruppe "Auto_Biographie - De_Rekonstruktionen" der Forschungsplattform Center Interdisziplinäre Geschlechterforschung Innsbruck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

       

Univ.-Prof. Dr. Gundula Ludwig

Leiterin der Organisationseinheit FP Center Interdisziplinäre Geschlechterforschung Innsbruck 


12. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre hat Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Gutachten Vorarlberger Grundverkehrs- und Raumordnungsrecht" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Arno Kahl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre


13. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht hat assoz. Prof. Mag. Dr. Margareth Helfer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Italienisches Strafgesetzbuch (zweisprachige Ausgabe)" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dr. Francesco Schurr

Leiter der Organisationseinheit Institut für Italienisches Recht


14. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie hat Dr. Walter Hammerschick bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung der ihm verantwortlich übertragenen Projekte "IRKS-Support bei der Weiterentwicklung des justiziellen Teils des Sicherheitsberichtes, Judicial cooperation for the enhancement of mutual recognition regarding probation measures and alternative sanctions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Mag. Dr. Hemma Mayrhofer

Leiterin der Organisationseinheit Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie 


15. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus hat Mag. (FH) Robert Eller bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Blockchain im Tourismus - Prototyp" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dr. Kurt Matzler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Strategisches Management, Marketing und Tourismus 


16. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik hat o. Univ.-Prof. Dr. Hubert Missbauer bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Twenty-Second International Working Seminar on Production Economics" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dr. Ulrich Remus

Leiter der Organisationseinheit Institut für Wirtschaftsinformatik, Produktionswirtschaft und Logistik 


17. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Amerikastudien hat Mag. Mag. Dr. Cornelia Klecker bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr verantwortlich übertragenen Projektes "Flyover Fictions" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.

       

Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Quendler

Leiter der Organisationseinheit Institut für Amerikastudien 


18. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Dr. Steven van Andel bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "INdividualizing STroke-posture Assessments in the Therapeutic Environment during RehAbilitation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

       

Univ.-Prof. Dr. Peter Andreas Federolf

Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft


19. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Dirk Rupnow bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Geschichte von Rundfunk und Fernsehen in Tirol" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Mag. Dr. Ingrid Böhler

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Zeitgeschichte


20. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung hat Univ.Prof. Dr. Thomas Dirk Hoffmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Verhalten macht Sinn - Verhaltensauffälligkeiten von Menschen mit Behinderung verstehen - den Menschen sehen - die Perspektive ändern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

       

assoz. Prof. Dr. Markus Ammann

Leiter der Organisationseinheit Institut für LehrerInnenbildung und Schulforschung


21. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat assoz. Prof.  Antonio José RodriguezSanchez bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "KP: Camera-based Avalanche Detection System" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


22. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Dipl.-Inf. Dr. Matthias Harders bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Image-guided Diagnosis and Therapy" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik


23. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Vikas Remesh bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Dark matters: engineering dark modes for energy trapping" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs

Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik


24. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Univ.-Prof. Dr. Heribert Insam bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Österreichisches Schulstandortmonitoring Forschungspilotprojekt " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

 

Univ.-Prof. Mag. Dr. Susanne Zeilinger-Migsich

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie


25. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie hat Univ.-Prof. Dr. Fabian Dielmann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Synthese eines Bismutkomplexes" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Klaus Liedl

Leiter der Organisationseinheit Institut für Allgem., Anorgan. u. Theoret. Chemie


26. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik hat Dr. Avinash Pradip Manian bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Outdoor Content Hub Analysis" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Tung Pham

Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut für Textilchemie und Textilphysik


27. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie hat Mag. Dr. Johannes Rüdisser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Biodiversität Flachdach - Monitoring Postlogistikzentrum Vomp" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Christiane Schlick-Steiner

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Ökologie


28. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat ao. Univ.-Prof. i. R. Dr. Roman Schrittwieser bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Edge Plasma Turbulence and Transport Phenomena II" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


29. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik hat ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Probst bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Molecular dynamics and quantum chemistry of mixed materials" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

       

Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Martin Klemens Beyer

Leiter der Organisationseinheit Institut für Ionenphysik u. Angewandte Physik


30. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dr.-Ing. Fabian Ochs bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "wiss. Beratung zu TWW-Speichern" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Roman Lackner

Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften


31. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung hat Univ.-Prof. Mag. Stefan Rutzinger bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation: Potenziale 3" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.

  

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Gabriela Seifert-Kavan

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Gestaltung


32. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck

Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Marjan Colletti bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm verantwortlich übertragenen Projektes "Ars Electronica Installation" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.


Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Kathrin Aste

Leiterin der Organisationseinheit Institut für Experimentelle Architektur


33. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Assistent_in im Vizerektorat für Kunst | Lehre an der Akademie der bildenden Künste Wien

Assistent_in im Vizerektorat für Kunst | Lehre

Zum ehestmöglichen Zeitpunkt im Ausmaß von 35 Wochenstunden.

Logo - Akademie der bildenden Künste Wien

Das Aufgabengebiet organisatorische Tätigkeiten im Büro der Vizerektorin für Kunst | Lehre. Dazu zählen u.a. die administrative Koordination der Lehrbeauftragung, deren Planung und budgetäre Verwaltung sowie die Betreuung von Projekten des Vizerektorats. Generelles Büromanagement, Contentmanagement, die Koordination von Wettbewerben, sowie Stipendien- und Deutschsprachprogrammen runden ihr Aufgabenprofil ab. Wir wenden uns an kommunikative und teamfähige Persönlichkeiten, denen der Umgang mit Studierenden, Lehrenden und Kolleg_innen aus der Verwaltung im Umfeld einer international vernetzten Kunstuniversität Freude macht.

 

Anstellungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium, vorzugsweise im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
  • Arbeitserfahrung in universitärer Verwaltung
  • ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse
  • ausgezeichnete MS-Office Kenntnisse
  • Kenntnisse im Datenverwaltungssystem Campus und SAP; falls nicht vorhanden, Bereitschaft zur Einarbeitung

 

Gewünschte Qualifikationen:

  • Genauigkeit und Verlässlichkeit
  • Erfahrung in interkultureller Kommunikation
  • hohe Textkompetenz (Korrespondenz, Protokollierung von Sitzungen etc.)
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt bei einem Beschäftigungsausmaß von 35 Stunden pro Woche derzeit Euro 2.372,9.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 31.10.2021 unter: www.akbild.ac.at/jobs

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Diellza Ndreshaj, BA

Rechts- und Personalabteilung

Akademie der bildenden Künste Wien


34. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

 

Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home  

 

Für die Redaktion: 

Mag. Johannes Weber


 

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