Bezugsvorschüsse
Bezugsvorschüsse werden an mehreren Terminen pro Jahr z.Bsp. für Wohnungsumbauten, Wohnungskauf, Zahnarztkosten vergeben. Es können maximal € 7.300,00 beantragt werden.
Siehe mehr dazu unter folgendem Uniwiki-Beitrag: https://community.uibk.ac.at/uniwiki/index.php?title=Bezugsvorschuss
AnsprechpartnerIn
- ReferentInnen der personalabteilung (https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/kontakt/)
Rundschreiben des Bundesministeriums
Bitte beachten Sie, dass Sie Bezugsvorschüsse wieder zurückzahlen müssen.