Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Chemie
Curriculum (2015W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 455 xxx | UC 198 xxx 455
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2021, 67. Stück, Nr. 752 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung - Nebentermin)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie, VO 5, 6 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
6,0 ECTS-AP, 5 SSt: VO Experimentalvorlesung Allgemeine Chemie
1,5 ECTS-AP, 1 SSt: VO Chemie in wässriger Lösung
5,0 ECTS-AP, 4 SSt: Interdisziplinäre Kompetenzen: Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 5,0 ECTS-AP
können nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Fakultät für biologie
und/oder der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck
eingerichteten Bachelorstudien, nicht jedoch aus dem zweiten Unterrichtsfach, frei
gewählt werden.
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO Experimentalvorlesung Hauptgruppenelementchemie
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO Chemie der Nebengruppenelemente
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VU Fachdidaktische Grundlagen des Chemieunterrichtens
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: Interdisziplinäre Kompetenzen: Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 2,5 ECTS-AP
können nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Fakultät für biologie
und/oder der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik der Universität Innsbruck
eingerichteten Bachelorstudien, nicht jedoch aus dem zweiten Unterrichtsfach, frei
gewählt werden.
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt haben im Unterrichtsfach Chemie die folgenden fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen erworben:
- Ein theoretisch und methodisch fundiertes, laborpraktisch gestütztes Fachwissen in Anorganischer Chemie, Analytischer Chemie, Biochemie, Organischer Chemie, Physikalischer Chemie und Theoretischer Chemie.
- Experimentelle Fertigkeiten, das Beherrschen chemischer Arbeitstechniken und Übung im Umgang mit chemischen Substanzen, um im Unterricht verantwortungsvoll mit Chemikalien umgehen zu können.
- Die Fertigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Denken, selbständiger Durchführung von Experimenten sowie zur Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse von Experimenten in wissenschaftlicher Weise.
- Die Fertigkeit, durch eigene Beobachtungen aus Experimenten allgemeine Gesetze der Chemie abzuleiten, um diese dann zur Erklärung von Beobachtungen des täglichen Lebens heranzuziehen.
- Ein Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung und den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen.
- Die Fertigkeit Vor- und Nachteile der technischen Nutzung chemischer Produkte aufzuzeigen sowie deren Risiken für Mensch und Umwelt abzuschätzen und dafür ein Bewusstsein bei Schülerinnen und Schülern zu wecken.
- Wissen über fachdidaktische Theorien und Modelle und wie diese lehr- und lernwirksam in der Unterrichtspraxis berücksichtigt werden können.
- Die Fertigkeit, Unterrichtsmethoden und Medien basierend auf Erkenntnissen der aktuellen fachdidaktischen Forschung sowie einer geschlechtertheoretisch fundierten Genderkompetenz auszuwählen, zu erproben, zu bewerten und zur Realisierung von fachlichen Zielen einzusetzen.
- Die Fertigkeit, den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Unterrichtsmaterialien zu erstellen und durch Auswahl von geeigneten Experimenten Interesse an der Chemie zu wecken sowie die enge Vernetzung der biologie, Physik, Medizin, Pharmazie und Ökologie erfahrbar zu machen.
- Die Fertigkeit zum eigenständigen Wissenserwerb in fachlicher sowie fachdidaktischer Hinsicht.
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse. Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich der für Schulen der Sekundarstufe relevanten Teile der Chemie, aus Didaktik der Chemie sowie aus Schulpädagogik. Sie sind in der Lage, in diesen Bereichen und an deren Schnittstellen zur Schulpraxis wissenschaftlich korrekt zu formulieren und zu argumentieren, sowie Probleme innovativ zu lösen. Sie sind in der Lage, persönliche Entwicklungsprozesse zu fördern, Lernprozesse aus Chemie zu begleiten und deren Lernergebnisse zu beurteilen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sind zum entsprechenden Masterstudium zugelassen und können zur Absolvierung der Induktionsphase provisorisch in den Schuldienst in den gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächern der Sekundarstufe aufgenommen werden.
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 31,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 30,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 22,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 14,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt (Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
(Lehrveranstaltungsprüfungen der bildungswissenschaftlichen Grundlagen) - Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen - optional)
- Deckblatt Bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigter für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
assoz. Prof. Dr. Thomas Müller
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss