Begründung des Dienstverhältnisses
Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber
Die Begründung des Dienstverhältnisses als Lehrer/Lehrerin erfolgt zunächst mittels (eines meist befristeten) Dienstvertrages auf der Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land oder Bund.
Im Falle von Religionslehrer/innen gibt es noch die Besonderheit, dass diese (meist zu Beginn ihrer Tätigkeit) auch im Dienstverhältnis (privatrechtlicher Art: kirchlich bestellt) zur jeweiligen Diözese als kirchlich bestellte Religionslehrer/innen stehen können.
Wird ein Lehrer/eine Lehrerin pragmatisiert, so wechselt diese/r in ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis (für Bundeslehrer/innen zum Bund, für Landeslehrer/innen zum Land). Die Besonderheit liegt rechtlich hierbei darin, dass dieses Dienstverhältnis nicht auf einem privatrechtlichen Vertrag, sondern auf einen Hoheitsakt (Bescheid) beruht. Diese Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses wird auch als Ernennung bezeichnet (vgl. zB. offizieller Amtstitel: "Professor").
Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme in das privatrechtliche Dienstverhältnis sind insbesondere:
- die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürger der EU und des EWR sind Österreichern/Österreicherinnen gleichgestellt,
- die persönliche und fachliche Eignung des Bewerbers.
Spezielle Aufnahms- und Ernennungserfordernisse für ReligionslehrerInnen
Neben den allgemeinen Aufnahms- und Ernennungserfordernissen (fachliche Qualifikation) für Lehrer/innen im Schuldienst gelten für Religionslehrer/innen speziell:
- Christlich-kirchliche Authentizität
- Befähigungs- und Ermächtigungserklärung (missio canonica)
- im mittleren und höheren Schulbereich: Sendungsfeier
Zudem erfüllen Religionslehrer/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in Religionspädagogik auch die Voraussetzung für den Religionsunterricht im Pflichtschulbereich da diese im Rahmen ihrer Ausbildung ein eigenes Pflichtschulpraktikum absolvieren müssen (i.U. zu Lehrer/innen mit anderem lehramts-Hochschulstudium).