Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Pharmazeutische Wissenschaften
curriculum (2009S)
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und Pharmazie
Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8
ISCED-F
0916 Pharmazie
Studienkennzahl
UC 094 xxx |UC 794 665 xxx
Informationen zum curriculum (2009S)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- Mitteilungsblatt vom 27.06.2024, 79 Stück, Nr. 880 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 15.04.2015, 22. Stück, Nr. 329 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 04.02.2015, 13. Stück, Nr. 167 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 13.11.2008, 9. Stück, Nr. 66
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Pharmazie
- Masterstudium Chemie
- Masterstudium Material- und Nanowissenschaften
- Masterstudium Pharmaceutical Sciences - Drug Development and Regulatory Affairs
- Diplomstudium Chemie
- Lehramtsstudium mit Diplomarbeit im Unterrichtsfach Chemie
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 30 ECTS-AP | Dissertation 150 ECTS-AP |
Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen 6 ECTS-AP Analyse und kritische Bewertung eigener Forschungsergebnisse sowie Progress Reports 6 ECTS-AP Diskussion aktueller Forschungsergebnisse 6 ECTS-AP Präsentation eigener Forschungsergebnisse 2 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist aus dem Bereich der Pharmazeutischen Wissenschaften oder thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehend auszuwählen. Die Dissertation kann als Monografie verfasst werden oder aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 60 ECTS-AP | Dissertation 120 ECTS-AP |
Wissenschaftliche Kernkompetenzen 10 ECTS-AP Analyse und kritische Bewertung eigener Forschungsergebnisse 12,5 ECTS-AP Diskussion aktueller Forschungsergebnisse 12,5 ECTS-AP Präsentation eigener Forschungsergebnisse 15 ECTS-AP Generische wissenschaftliche Kompetenzen 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist aus dem Bereich der Pharmazeutischen Wissenschaften oder thematisch in Bezug zu diesen Wissenschaftsgebieten stehend auszuwählen. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. Es gelten die im curriculum genannten Qualitätskriterien. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Doktoratsstudium der Pharmazeutischen Wissenschaften an der Universität Innsbruck dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Pharmazeutischen Wissenschaften mit besonderer Berücksichtigung aktueller Verfahren zur Entwicklung und Charakterisierung von Arznei- und Wirkstoffen und ihrer therapeutischen Anwendung, ihrer Wirkungen auf wichtige physiologische und pathophysiologische Prozesse in Säugerorganismen oder andere Modellorganismen, der Identifikation neuer krankheitsrelevanter Signalprozesse und moderner Methoden der Arzneimittelentwicklung. AbsolventInnen dieses Doktoratsstudiums sind in der Lage, naturwissenschaftliche Problemstellungen auf hohem fachlichem und methodischem Niveau selbständig wissenschaftlich zu erarbeiten und darzustellen. Neben höchstem fachlichem und methodischem Kompetenzerwerb trainieren die Studierenden jene allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Fähigkeiten, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes im akademischen, industriellen oder im öffentlichen Bereich benötigt werden.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Durch dieses Studium eröffnen sich den AbsolventInnen folgende Tätigkeitsfelder:
- Pharmaindustrie (Forschung, Arzneimittel-Herstellung, Qualitätsmanagement, Arzneimittelsicherheit – Drug Safety, Pharmacovigilance, Arzneimittelzulassung – Drug Regulatory Affairs, Marketing und Verkauf),
- öffentliches Gesundheits-/Pharmaziewesen,
- Prüfinstitutionen/Umweltschutz,
- PKA- und PTA-Schulen,
- Fachverlage,
- Hochschulen und Universitäten (Forschung- und Lehre).
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 81,3 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 12,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 4,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 1,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studiendekan
Ass. Prof. Mag. Dr. Thomas Müller
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck