Working Papers
If you need assistance in accessing the PDFs, please contact our secretariat.
Nr. 24 Violence in Austrian Prisons. Summary of Key Findings
This working paper presents the key findings of a study on violence in prison. A representative sample of 382 prisoners in ten Austrian prisons was interviewed face-to-face by a multilingual research team.
Das als Working Paper herausgegebene Handbuch ist Ergebnis eines Teilprojekts der KIRAS-Studie „BI:JU – Biografiearbeit in der Offenen Jugendarbeit als resilienzstärkende Maßnahme zur Radikalisierungsprävention“. Biografiearbeit, so die Ausgangsthese, unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen bei der Entwicklung einer tragfähigen Identität und der Verknüpfung brüchiger biografischer Verläufe. Im Forschungsprojekt „BI:JU“ erprobten Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit Ansätze derBiografiearbeit mit Jugendlichen. Dabei war u.a. die Frage zentral, wie solche Tools an die niederschwellige Arbeitsweise der Offenen Jugendarbeit angepasst werden können. Erprobt wurden etwa narrativ-biografische Projektarbeit zu „Arbeitswelten“ Jugendlicher, Biografiearbeit im Tonstudio, der Einsatz narrativ-biografischer Gespräche im Jugendzentrum und Streetwork oder das Arbeiten mit biografischen Tools wie Lebensbuch, Lebensweg, Lebensbaum, Genogramm etc. Die Erfahrungen hiermit wurden vom IRKS begleitend erforscht. Das Working Paper fasst die methodischen Konzepte der Jugendarbeiter:innen und die Ergebnisse der Begleitforschung zusammen.
Das Working Paper von Hemma Mayrhofer fasst vielfältige Reflexionen zur wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung von Wirkungen sozialer Interventionen zusammen. Der Text bietet Anregungen für die Evaluationspraxis an, soll aber auch für die Reflexion von Management-Instrumenten zum Wirkungscontrolling bzw. von wirkungsbezogenen Vorgaben seitens der Fördergeber:innen Sozialer Dienste gewinnbringende Denkanstöße geben.
Nr. 21 Good Practices der Extremismusprävention im Bildungsbereich
Das Working Paper identifiziert eine Reihe von Good Practices der Extremismusprävention für unterschiedliche Handlungsfelder im Bildungsbereich.
Nr. 20 Öffentliche Sicherheit in Wien
Mit dieser Arbeit wird eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lage der öffentlichen Sicherheit in Wien vorgelegt. Durch Sonderauswertungen konnten die vorhandenen polizeilichen und justiziellen Kriminalitätsdaten für Wien differenzierter aufbereitet werden, als dies der jährliche Sicherheitsbericht der Bundesregierung und die der Öffentlichkeit sonst zugänglichen Daten erlauben. Daten über Anzeigen sowie über staatsanwaltliche und gerichtliche Verfahrenserledigungen wurden miteinander verknüpft und kontrastiert. Eine längerfristige Beobachtungsperspektive, die Differenzierung der Kriminalitätsdaten nach phänomenologischen Gesichtspunkten, eine Bezugnahme auf demographische Entwicklungen und Strukturmerkmale von Stadtteilen (Bezirken) sowie Daten zum Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ermöglichen Faktenchecks in Hinblick auf Kriminalitätsverhältnisse. Die Form der Darstellung ist stark visuell ausgerichtet. Insgesamt 133 Grafiken werden durch knappe Erklärungstexte, einen methodischen Anhang und ein Glossar der wichtigsten Begriffe ergänzt.
Nr. 19 Bestandserhebung zu e-youth work in der Offenen Jugendarbeit in Österreich
Das KIRAS-Forschungsprojekt E-YOUTH.worksbefasst sich mit einem aktuellen Entwicklungsbedarf in der Offenen Jugendarbeit: JugendarbeiterInnen müssen ihre Kompetenzen und Arbeitsweisen laufend einer digitalisierten Welt anpassen, um nicht den Anschluss an wichtige Lebensräume ihrer jugendlichen Zielgruppen zu verlieren. In einer ersten Forschungsphase waren Fachkräfte der Offenen Jugendarbeit (n=211) in einer österreichweiten Online-Erhebung zum Thema befragt worden. Diese Zwischenergebnisse wurden nun als Working Paper veröffentlicht.
Nr. 18 Enhancing the EU’s Security Industrial Policy through Societal Impact Assessment
There is rapidly growing awareness that for security measures and technologies to be seen as legitimate and appropriate, consideration of societal needs and of the impacts that research into new technologies can have on all our lives is required. Such consideration is especially critical for the EU’s security market. For security technology research and development, this has never been done in a systematic and consistent manner. In 2013, the ASSERT project set out to explore new pathways for integrating assessment mechanisms and procedures into the Research and Innovation cycle. This paper analyses the concept of societal security in light of the EU’s “Action Plan for an innovative and competitive Security Industry“ (European Commission, 2012) and highlights in what ways ASSERT can contribute to advancing the role of Societal Impact Assessment in processes related to security research (as part of industrial activity).
Die hier vorgelegte Arbeit verfolgt das Ziel, anhand epidemiologischer Erkenntnisse zur Verbreitung psychischer Krankheiten und kognitiver Behinderungen den potenziellen Bedarf an Maßnahmen zur Unterstützung der rechtlichen Handlungsfähigkeit zu schätzen. Nach einer Einleitung, in der die Frage nach dem Maßstab eines „Zuviel“ an Rechtsfürsorge gestellt wird, wird der Krankheits- und Behinderungsbegriff des gegenwärtigen Sachwalterrechts erörtert sowie eine soziologische Perspektive darauf skizziert. Anschließend wird versucht, mittels einer systematischen Zusammenschau aktueller epidemiologischer Studien die Größe der Population an Menschen zu schätzen, deren kognitive oder gesundheitliche Verfassung unter diesen Begriff subsumiert werden könnte und bei der daher das Vorliegen einer Beeinträchtigung vermutet werden kann, die unterstützende Maßnahmen zur selbstbestimmten Entscheidungsfindung erforderlich macht. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass 66.000 tatsächlich eingerichteten Sachwalterschaften (im Laufe des Jahres 2011) etwa 330.000 Personen gegenüberstehen, deren Beeinträchtigungen jedenfalls zum Kernbereich des sachwalterrechtlichen Krankheits- und Behinderungsbegriff gezählt werden können. Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent dieser Menschen, für die zum Besorgen ihrer Angelegenheiten eine Sachwalterin oder ein Sachwalter bestellt wurde. Diese Schätzung des potenziellen Bedarfs ist als konservativ und vorsichtig zu bezeichnen. Abschließend werden rechtssoziologische und -politische Implikationen der vorgestellten Befunde skizziert, indem der Unterschied zwischen hypothetischem „Bedarf“ und konkreter „Nachfrage“ diskutiert wird.
Nr. 16 Modelle unterstützter Entscheidungsfindung
Gemäß Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkennen die Vertragsstaaten, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. Aus diesem Artikel 12 wird in großer Übereinstimmung abgeleitet, dass Formen der unterstützten Entscheidungsfindung (supported decision-making) die bevorzugten Mittel der Wahl sein müssen, während umstritten ist, inwieweit Formen stellvertretender Entscheidung (substituted decision-making wie in unterschiedlichen Guardianship-Modellen verankert, in Österreich etwa im Sachwalterschaftsmodell) mit der UN-Konvention vereinbar sind. Unterstützte Entscheidungsfindung ist alles andere als ein klares, einheitliches Modell, vielmehr existieren in unterschiedlichen Ländern verschiedenartige Umsetzungsvarianten. Im folgenden Beitrag sollen vier unterschiedliche Beispiele guter Praxis aus Kanada und Schweden näher vorgestellt und – soweit vorhanden und (auch sprachlich) zugänglich – durch empirische Studienergebnisse ergänzt und unter deren Einbezug reflektiert werden.
Nr. 15 Favelas als theoretische Provokation?
Soziale Exklusion, so der einhellige gesellschaftspolitische Tenor der Gegenwartsgesellschaft, gilt es zu vermeiden und dort, wo sie bereits entstanden ist, zu reduzieren. Inklusion ist auf breiter Ebene angesagt und findet sich als Ziel in zahlreichen politischen Programmen ausformuliert.
Aus der Erfahrung heraus, dass auch wir am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie den gleichen Begriff, nämlich Exklusion, häufig verwenden, damit aber teilweise Verschiedenes meinen und uns auf unterschiedliche gesellschaftstheoretische Hintergründe beziehen, entstand die Idee, uns in einem Institutskolloquium mit dem Begriffsdual Inklusion/Exklusion vertiefend auseinanderzusetzen. Realisiert wurde diese Idee in der Konfrontation zweier unterschiedlicher Arbeiten von Institutsmitgliedern: Einerseits bezogen wir systemtheoretisch orientierte Auseinandersetzungen von Hemma Mayrhofer (2012) mit sozialer Inklusions- und Exklusionsarbeit im Kontext von Sozialer Arbeit mit ein, andererseits nutzten wir empirisches Forschungsmaterial von Katrin Kremmel (2012) zu jugendlichen Straftätern in São Paulo/Brasilien, deren Lebenszusammenhänge auf den ersten Blick durch weitgehende soziale Exklusion bzw. eine große Exklusionsgefährdung charakterisiert erscheinen.
Nr. 14 Soziologische Aufklärung von Kriminal- und Rechtspolitik am Prüfstand
IRKS - "40 Jahre in 40 Minuten zu packen und zu bilanzieren, mag einem distanzierten Historiker gelingen. Für einen Befangenen, weil von Anfang an hautnah dabei, ist es eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit." - Dieser Text fußt auf Arno Pilgrams Vortrag bei der Festveranstaltung „Grenzen des Rechts“ zum 40-jährigen Bestehen des Instituts am 31.1.2013 im BMJ.
Nr. 13 An den Grenzen des Rechts
Die Vorstellung rechtlich geregelter Normalität wird von der Hoffnung begleitet, es trenne uns eine unsichtbare, aber feste Barriere dauerhaft von den Orten und Zeiten wüster Gewalt, von Naturzuständen, wie diese – vergleichsweise unbefangen – beim Eintritt in die Moderne genannt wurden. Oder eben vom Ausnahmezustand als Kollektivsingular für katastrophische Einbrüche in die Normalität, wie Krieg, Belagerungszustand, Naturkatastrophen, Aufruhr und dergleichen.
The present work is oriented to readers unfamiliar with the American criminal justice system. Legal issues are examined vis-à-vis an empirical case study of a juvenile defendant tried in adult criminal court due to curious elements of American law. The issue litigated before a 12-member jury was not the substantive merits of guilt or innocence of the alleged criminal conduct, but whether the particular juvenile defendant was “competent” to stand trial in adult court. The work sets out the basic substantive and procedural rules of competency litigation in California state court and the extent to which these rules are shaped by federal constitutional mandates. The work then presents the evidence and controversies that transpired in the course of the competency litigation.
Nr. 11 Neurobiologische Grundlagen von "Kriminalität" aus sozialwissenschaftlicher Sicht
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Neurowissenschaften erwecken den Eindruck, dass es auf der Basis bildgebender Verfahren oder mittels DNA-Analysen nunmehr möglich sei, die Disposition einer „kriminellen Persönlichkeit“ zu erkennen: das Auftreten bestimmter Genvarianten und ein gestörter Serotoninhaushalt, oder physiologische Besonderheiten des Gehirns, die mittels struktureller oder funktioneller Magnetresonanztomographie gemessen werden, stünden mit so genannter „Antisozialität“, Aggressivität und Kriminalität in engem Zusammenhang.
Nr. 10 Geschworenen- und Schöffengericht
Rechtsprechung erfordert nicht nur Rechtsauslegung, sondern auch ein Verständnis der sozialen Situation, die einem Konflikt zugrunde liegt, und der in sie involvierten Menschen. In Rechtsprechung fließen Werturteile mit ein. In als schwerwiegend eingestuften Fällen wird daher mehr als nur eine entscheidende Person vorgesehen. Ein Kollegialorgan ermöglicht Diskussionen und erfordert ein Begründen individueller Entscheidung. Sehr viele Rechtsordnungen sehen vor, dass die Lebenserfahrungen und das Rechtsdenken von Bürgern mit einbezogen werden.
Nr. 9 Research informing practice – practice informing research
This is an account of research experiences in the field of restorative justice and I consider this to be read as the draft of an agenda for further research and further cooperation in this field. It is not the whole gamut of research though, I will and can attend to. The emphasis will be clearly on qualitative research or on combinations of qualitative and quantitative research. This is not to imply that quantitative research is of less importance and could and should be neglected. I will briefly deal with its potential and its limitations. But I do want to emphasise what is indicated in the title of this conference’s theme and this speech – and I want to give special emphasis to the topic of a ‘reflective dialogue’, a dialogue that takes place between practitioners and researchers. One will rightly ask also about modes of cooperation between researchers and policymakers and about the ways research is presented to the wider public. I will touch on these issues only in passing. But since I regard practitioners also as involved as actors in the arena of policymaking, the potential impact of research on policymaking, or rather the use to be made of research will be dealt with. I might say that much in advance – namely that I regard the dialogical approach as the most promising path, the ‘Königsweg’ also in that field of action. This presentation consists of four parts: I will talk about: the research experience that constitutes the basis of my thinking. What has research to offer to the practitioners? What are the conditions for research to become useful? In which way could and should researchers and practitioners cooperate?
Nr. 8 Conduct or Construct Ourselves? ‚Cultural Criminology’ und ‚Governmentality’ im Vergleich
Der Vergleich von Cultural Criminology und Governmentality führt über die Betrachtung von grundlegenden Begriffen wie Macht, Subjekt und Widerstand in Anlehnung an Risikodiskurse zu einer Untersuchung ihres Erklärungsgehalts, um von dort aus Schlüsse über ihren Nutzen für die Kriminologie zu ziehen. Weniger auf eine abschließende Systematisierung als durch die Befragung der Governmentality und Cultural Criminology auf ihre „kritisch kontrollierte systematische Erschließung neuer Perspektiven“ (Lindemann 2005, 55), die Raum für eine mögliche Modifikation oder Weiterentwicklung der Ansätze lässt, ist diese Analyse ausgerichtet.
Nr. 7 Die Hirnforschung und der „gefährliche Mensch“
Die kriminologisch interessierte Hirnforschung bietet zahlreiche Anknüpfungspunkte für kritische Interventionen. Allein die Überprüfung des von vielen neurowissenschaftlichen Autor/innen verwandten Kausalitätsbegriffs, etwa das Verhältnis mentaler und neuronaler Zustände oder das von Gründen und Ursachen, dürfte die Tragfähigkeit vieler gesellschaftstheoretischer Aussagen neurowissenschaftlicher Herkunft fraglich werden lassen. Ich möchte mich im Folgenden aber auf die Darlegung der Anknüpfungspunkte der Hirnforschung an das Strafrecht - genauer: eine bestimmte Form des Subjekts, die das Strafrecht voraussetzt -, beschränken. Damit soll die Abhängigkeit des Wissens der Hirnforschung von einem historisch kontingenten Subjekt aufgewiesen werde. Es soll also um das Subjekt des Strafrechts gehen und somit um die Frage, wie strafrechtliche Sozialkontrolle mit der Willensfreiheit operiert, um die gesellschaftliche Bedingungen von Handlung im Tatvorwurf zu beseitigen. Kurz: um Komplexität zu reduzieren.
Nr. 6 Fremde im österreichischen Strafvollzug
Die hier präsentierte Studie entstand im Rahmen einer europaweiten Untersuchung über die Situation von Ausländern in Haft (Pilgram, Hofinger 2007). Empirische Basis sind zum einen Interviews mit Justizbediensteten aus verschiedenen Berufsgruppen und auf unterschiedlichen Hierarchieebenen (Anstaltsleiter, Psychiater, Seelsorger, Sozialarbeiter, Justizwachekommandanten, Gewerkschaftsfunktionäre). Wo immer es möglich war, die qualitativen Daten aus den Interviews mit quantitativen Daten für ganz Österreich zu untermauern, nahmen wir außerdem Bezug auf die Statistik des österreichischen Strafvollzugs, die auf der »Integrierten Vollzugsverwaltung« (IVV) beruht.
Abhandlungen über Jugendkriminalität beginnen oft mit dem Hinweis oder der Behauptung, dass diese ein besonders akutes und problematisches Phänomen sei oder zumindest von anderen – ob zu Recht oder zu Unrecht – als solches empfunden werde. In der einschlägigen Literatur lassen sich dabei, auch in Österreich, zwei Topoi ausmachen: Einerseits gibt es einen »Verfallsmythos«, demzufolge eine halt- und zügellose »Jugend ohne Gott« (Ödön von Horvath) heranwachse, der die Abweichung von jeweils geltenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen unterstellt wird und um die man sich besorgt zeigt. Aus einem Anstieg amtlich registrierter Delikte wird dann beispielsweise gefolgert, dass die »von Jahr zu Jahr steigende Jugendkriminalität das Heranwachsen einer Generation anzeigt, die sich zunehmend unfähig erweist, den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, die sich aus dem Zusammenleben in der sozialen Gemeinschaft ergeben« (Graßberger 1972, S. 233). Andererseits wird die Rede über die besonders schlimme (oder hilfsbedürftige) »Jugend von heute« immer wieder auch relativiert und als eine Art anthropologische Konstante dargestellt.
Nr. 4 Action Spaces, Urban Disorders and Perceptions of Insecurity
Working Paper zu Ergebnissen aus dem Projekt INSEC - Insecurity in European Cities.
Nr. 3 Insecurities in European Cities
The “Local Report Vienna” aims at integrating the different stages and methodological approaches of the INSEC-project, and providing a sort of “condensed” version of essential contents. The core text, presented here as a “working paper”, presents and summarizes the most significant findings and conclusions that were derived from the empirical research, also relating them to the general theoretical approach of INSEC, and to some of the key concepts of contemporary scientific literature on insecurity, fear of crime and urban problems.
Die Tatsache, dass hier so viele verschiedene Berufsgruppen vertreten sind – Stadtverwaltung, Polizei, Planungsbüros, Wohnungswirtschaft – zeigt, dass wir uns mit einem Thema befassen, das als Schnittmenge aus verschiedenen Arbeitsbereichen zusammengesetzt ist. Das ist jedoch nicht selbstverständlich. Eine Kooperation dieser Art muss forciert werden. Dazu dient auch diese Veranstaltung.
Nr. 1 Paradoxien der Sicherheitspolitik
Wenn wir von Sicherheit reden, haben wir es mit einem höchst diffusen Feld zu tun. Ein bisschen Ordnung können wir schaffen, wenn wir mit Unterscheidungen arbeiten. Sie alle kennen den Unterschied von Security, Safety und Certainty, also körperliche Unversehrtheit, Sicherheit vor existenziellen Risiken und Gewissheit, dass die Dinge in der Zukunft so bleiben werden, wie wir sie kennen. Andere Unterscheidungen wären im Hinblick auf die Sicherheitspolitik die Differenz zwischen privatem und öffentlichen Sektor, zwischen Prävention und Repression, zwischen individueller und kollektiver, technischer und sozialer Sicherheit.