Lehrbeauftragte
Strategisch zwischen dem deutschsprachigen Raum und Italien gelegen, nimmt die Rechsvergleichung an der Universität Innsbruck eine zentrale Rolle ein. Neben den Schwerpunktländern Italien, Österreich und Deutschland befasst sich das Institut mit weiteren Rechtsordnungen sowie mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht. Die Auseinandersetzung mit Sprache und Recht steht im Mittelpunkt der Arbeit aller Institutsmitglieder, insbesondere bezogen auf die deutsche und die italienische Sprache. In diesem Sinne war die Innsbrucker Rechtswissenschaftliche Fakultät auch einer der Hauptakteure der zweisprachigen Übersetzung der italienischen Gesetzbücher aus Zivil- und Strafrecht sowie der Zivil- und Strafprozessordnung.
Was das Studium des italienischen Rechts betrifft, so ist die zunehmende Internationalisierung in dem seit 2018 geltenden neuen Studienplan berücksichtigt, der ein besonderes Modul mit internationalem Bezug vorsieht. Auch im Rahmen des Mobilitätsprogramms Erasmus+ der Europäischen Union und der anderen Austauschprogramme, an denen die Universität beteiligt ist, gibt es ein breites Angebot für Studierende und DissertantInnen. Zur Wahl stehen Dutzende von Universitäten in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern. Die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen ermöglicht es, Sprachkenntnisse zu verbessern, neue Studien- und Lebensrealitäten kennenzulernen und Kontakte mit Menschen aus aller Welt zu knüpfen. Aber nicht nur: Internationale Erfahrung ist auch bei der Arbeitssuche ein entscheidendes Kriterium – die Beherrschung mehrerer Sprachen und die Kenntnis und Offenheit gegenüber verschiedenen Kulturen können dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Was die Forschung betrifft, so bietet die traditionsreiche Partnerschaft zwischen dem Institut für Italienisches Recht und den Universitäten Padua und Trient einen wertvollen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Rechtsvergleich zwischen erfahrenen WissenschaftlerInnen und jungen Forschenden aus unterschiedlichen Rechtssystemen. Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die Kooperation mit den wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Neben institutionellen Kooperationen beteiligt sich das Institut aktiv an zahlreichen weiteren Formen der formellen oder informellen Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen in verschiedenen europäischen Ländern. Dadurch werden unter anderem der akademische Austausch, Vorlesungsreihen, gemeinsame Forschungsprojekte sowie Seminare für Studierende und DissertantInnen gefördert. Das Institut heißt auch regelmäßig GastforscherInnen willkommen, die sich für Studien- und Forschungsaufenthalte nach Innsbruck begeben.
Die Forschungsleistung des Instituts, die sowohl in Form von Publikationen als auch durch die Teilnahme an nationalen und internationalen Forschungsprojekten, Konferenzen, Arbeitsgruppen und Initiativen für die Öffentlichkeit erbracht wird, genießt in Italien und im deutschsprachigen Raum, aber auch auf internationaler Ebene große Aufmerksamkeit.
- Prof. Enrico Mario Ambrosetti, Universität Padua (Italienisches Strafrecht)
- Prof. Laura Baccaglini, Universität Trient (Italienisches Zivilprozessrecht)
- Prof. Maurizio Bianchini, Universität Padua (Italienisches Handelsrecht)
- Prof. Matteo Borzaga, Universität Trient (Italienisches Arbeitsrecht)
- Prof. Elena Buoso, Universität Padua (Italienisches Verwaltungsrecht)
- Prof. Alessandro Calegari, Universität Padua (Italienisches Verwaltungsrecht)
- Prof. Carlo Casonato, Universität Trient (Biorecht)
- Prof. Giuliana Cerdonio Chiaromonte, Universität Padua (Italienisches Zivilrecht)
- Prof. Marco Cian, Universität Padua (Italienisches Handelsrecht)
- Prof. Barbara De Mozzi, Universität Padua (Italienisches Arbeitsrecht)
- Prof. Silvana Dalla Bontà, Universität Trient (Italienisches Zivilprozessrecht)
- Prof. Matilde Girolami, Universität Padua (Italienisches Zivilrecht)
- Hon.-Prof. Prof. Marcello Maggiolo, Universität Padua (Italienisches Zivilrecht)
- Prof. Patrizia Marzaro, Universität Padua (Italienisches Verwaltungsrecht)
- Hon.-Prof. Prof. Marino Marinelli, Universität Padua (Italienisches Zivilprozessrecht)
- Prof. Elena Pasqualetto, Universität Padua (Italienisches Zivilrecht)
- Prof. Pier Paolo Paulesu, Universität Padua (Italienisches Strafprozessrecht)
- Prof. Andrea Pradi, Universität Trient (Grundbuchsrecht)
- Prof. Federico Puppo, Universität Trient (Rechtsphilosophie)
- Prof. Roberto Toniatti, Universität Trient (Vergleichendes Öffentliches Recht)
- Prof. Clemente Pio Santacroce, Universität Padua (Italienisches Verwaltungsrecht)
- Prof. Silvia Signorato, Universität Padua (Italienisches Strafprozessrecht)
- Dott. Silvia Toniolo, Universität Trient (Linguistikzentrum)
- Prof. Adriana Topo, Universität Padua (Italienisches Arbeitsrecht)
- Dr. Kurt Aschbacher, Rechtsanwalt (Italienisches Zivilprozessrecht)
- Mag. Günter Ausserhofer, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Italienisches Handelsrecht)
- Mag. Evelyn Gallmetzer, PhD, (Recht für Wirtschaftswissenschaften)
- Dr. Matthias Haller, LL.M. (EUI), Referent, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Wien (Recht für Wirtschaftswissenschaften)
- Dr. Thomas Mathà, LL.M., Staatsrat (Italienisches Öffentliches Recht)
- Dr. Josef Pauser, MSc, Leiter bibliothek und Kommunikation, VfGH, Wien (Rechtsgeschichte)
- Mag. Hannes Prantl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Rechnungswesen)
- MMag. Dr. Klaus Rier, Rechtsanwalt (Italienisches Steuerrecht)
- Dott. Walter Steinmair, Wirtschafts- und Steuerberater (Italienisches Steuerrecht)
- Dr. Sebastian Strasak (Rechtsgeschichte)
- Dr. Karl Zeller, Rechtsanwalt, ehemaliger Parlamentarier und Mitglied der 6er- und 12er-Kommission (Südtiroler Verwaltungsrecht)