Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht
curriculum (2018W)
Gemeinsames Diplomstudium der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der Universität Trient
Gefördert von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)
Dauer / ECTS-AP
10 Semester / 300 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch / Italienisch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
ISCED-F
0421 Recht
Studienkennzahl
UC 102
Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Diplomstudiums.
Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.
Für das Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht gilt aktuell das curriculum 2018W.
Informationen zum Studienplan (2018W)
Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt das aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 31.08.2018, 65. Stück, Nr. 658 (Vereinbarung Universität Innsbruck und Universität Trient)
- Mitteilungsblatt vom 31.08.2018, 64. Stück, Nr. 657 (Vereinbarung Universität Innsbruck und Universität Padua)
- Mitteilungsblatt vom 04.06.2018, 49. Stück, Nr. 412 (Italienische Fassung)
- Mitteilungsblatt vom 04.06.2018, 49. Stück, Nr. 411
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Einführung in das Privatrecht (§ 2 Ziffer 1) VO 3, 6 ECTS-AP,
- VO Einführung in das öffentliche Recht (§2 Ziffer 2) VO 3, 6 ECTS-AP
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 18 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Fächer / Module
Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.
Erster Studienabschnitt (zwei Semester)
Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, Grundlagen des juristischen Arbeitens und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.
- Einführung in das Privatrecht
- Einführung in das öffentliche Recht
- Grundlagen des juristischen Arbeitens
- Römisches Privatrecht
- Rechtsgeschichte
- Italienisches Verfassungsrecht I einschließlich italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeine Staatslehre
- Wirtschaft
Zweiter Studienabschnitt (acht Semester)
Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Im Wahlfachbereich kann eine Spezialisierung angestrebt werden. ProfessorInnen der Partneruniversitäten Padua und Trient tragen zur zweisprachigen Ausbildung bei.
Pflichtfächer
- Italienisches Bürgerliches Recht
- Internationales Privatrecht und europäisches und internationales Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
- Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
- Italienisches Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Italienisches Strafrecht, Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
- Italienisches Strafprozessrecht
- Italienisches Verfassungsrecht II: Südtiroler Autonomierecht
- Italienisches Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
- Südtiroler Verwaltungsrecht
- Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes
- Italienisches Steuerrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- Internationales Minderheitenrecht und internationale Aspekte der Südtirol-Autonomie
- Rechtsphilosophie
- Deutsch-italienische Rechtsterminologie
- Rechtsvergleich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht
- Kurse nach Wahl, insbesondere in folgenden Vertiefungsbereichen: Internationales Recht und Europarecht; Andere Rechtssysteme und Rechtsvergleich; Grundlagen des Rechts; Recht der Justiz; Öffentliches Recht; Wirtschaftsrecht; Recht und Digitalisierung.
Termine
- Prüfer/inneneinteilung und Prüfungssprachen
- Überblick über die Prüfungstermine im Wintersemester
- Überblick über die Prüfungstermine im Sommersemester
- Prüfungsanmeldung
Einteilung der PrüfungskandidatInnen:
- Römisches Privatrecht
- Rechtsgeschichte
- Italienisches Verfassungsrecht I (Diritto costituzionale italiano)
- Wirtschaft
- Prüfer/inneneinteilung und Prüfungssprachen
- Überblick über die Prüfungstermine im Wintersemester
- Überblick über die Prüfungstermine im Sommersemester
- Prüfungsanmeldung
Einteilung der PrüfungskandidatInnen:
- Italienisches Bürgerliches Recht (Diritto civile italiano)
- Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht (Diritto processuale civile italiano)
- Italienisches Handelsrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
- Italienisches Strafrecht, Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
(Diritto penale italiano e principi del Diritto italiano della esecuzione penale, principi di criminologia) - Italienisches Strafprozessrecht (Diritto processuale penale italiano)
- Italienisches Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht (Diritto amministrativo generale italiano, Diritto processuale amministrativo italiano)
- Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes (Diritto del lavoro italiano e principi del Diritto italiano della Previdenza Sociale
- Italienisches Steuerrecht
- Europarecht
- Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen
- Rechtsphilosophie
- Italienisches Finanzrecht (Diritto finanziario italiano)
- Italienisches Wirtschaftsrecht (Diritto italiano dell’economia)
- Psychologie für Juristen
- Politikwissenschaft
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 18,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 29,4 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 29,5 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 22,2 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Anmeldung einer DiplomarbeitHINWEIS: Bitte bei der Einreichung der Diplomarbeit die Bestätigung der elektronischen Einreichung mitbringen.
- Deckblatt der Diplomarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Diplomarbeit beifügen)
- Einreichung einer Diplomarbeit (Merkblatt)
- Sperre der Diplomarbeit
Anerkennungen
Grundsätzlich wird die Mobilität der Studierenden begrüßt. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten (vgl. § 78 UG 2002):
- Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn sich die ECTS-Anrechnungspunkte für die jeweilige Prüfung an der Gastuniversität und an der Heimatuniversität in etwa entsprechen.
- Wird die Anzahl der einer Prüfung des Diplomstudiums des Italienischen Rechts zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte wesentlich unterschritten, muss eine Zusatzprüfung vorgeschlagen bzw. nachgewiesen werden.
- Eine Anrechnung erfolgt außerdem nur, wenn die Prüfung an der Gastuniversität in einem vergleichbaren Studium abgelegt wurde.
- Daher wird ersucht, allen Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen einen aktuellen Internet-Ausdruck beizulegen, aus dem neben der ECTS-Anrechnungspunkte die Beschreibung und die Studienzuordnung der Lehrveranstaltung(en) hervorgeht, die die Grundlage der Prüfung(en) bildet(n), deren Anerkennung gewünscht wird.
- Die nach dem Innsbrucker Studienplan vorgesehenen schriftlichen Diplomprüfungen in den Hauptfächern können durch eine mündliche Prüfung an der Gastuniversität, auch wenn sie in Bezug auf die ECTS-Anrechnungspunkte übereinstimmen, nicht ersetzt werden. Eine solche Prüfung wird aber als mündlicher Prüfungsteil angerechnet.
Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher (August 2018)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Esther Happacher, LLM
studieninfo.koordination.italienisches recht
Informationen zum Studium
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt der ULB
- Studienprofil nach dem Studienplan 2001W
- Äquivalenzliste für Studierende des Diplomstudiums nach dem Studienplan 2001W