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Studieren mit Kind – Universität Innsbruck

Studieren mit Kind

Beurlaubung vom Studium 

Studierende, die ein Kind erwarten, eigene Kinder bzw. nahe Angehörigen pflegen, können sich für höchstens 2 Semester je nach Anlassfall beurlauben lassen:

  • Schwangerschaft (Nachweis durch Mutter-Kind Pass oder fachärztliche Bestätigung)
  • Pflege eigener Kinder (Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)
  • notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen (Nachweis durch fachärztliche Bestätigung sowie Meldebestätigung über gemeinsamen Haushalt)

Wichtig: An der Universität Innsbruck muss das Ansuchen bis zum Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung beantragt wird, eingebracht werden (01.10. bzw. 01.03.)! Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) ist jedenfalls zu entrichten. Während der Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt und schriftlichen Arbeiten (z.B. Bachelor-, Diplomarbeiten, Dissertationen) beurteilt werden.

Der Antrag kann über das Studierendenportal LFU:online unter "Posteingang" sowie direkt im Referat für Studienabteilung eingebracht werden. Weitere Informationen und den Antrag erhalten Sie in der Studienabteilung.

Befreiung vom Studienbeitrag 

Falls Sie die vorgesehene Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums, eines Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnitts eines Diplomstudiums um mehr als zwei Semester überschreiten, ist für jedes weitere Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro zu entrichten.

Eine Schwangerschaft oder die Betreuung eines Kindes werden unter anderen als Erlassgründe anerkannt. Detaillierte Informationen erteilt Ihnen die Studienabteilung.

Link: Infos zum Erlass und zur Rückerstattung des Studienbeitrags

Ersatzleistung als Kompensation 

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Studierende mit nachgewiesenen Betreuungspflichten eine Ersatzleistung als Kompensation für die durch die Betreuungspflicht bedingte erhöhte Abwesenheit mit der Lehrveranstaltungsleitung vereinbaren. Dabei ist von der Lehrveranstaltungsleitung sicherzustellen, dass der Inhalt und die Anforderungen der Lehrveranstaltungen durch die Ersatzleistung nicht beeinträchtigt werden. Auf eine solche Vereinbarung besteht kein Rechtsanspruch. ⇒ Handbuch für Lehrende


Auslandsstudium mit Kind 

Das Familienservice-Büro hat im Rahmen des Audits „hochschuleundfamilie“ eine Liste mit familienfreundlichen Partneruniversitäten erstellt.

Alle Information zu einem Auslandstudium im Rahmen eines erasmus-Aufenthaltes (z.B. Sonderzuschüsse für einen
erasmus+-Aufenthalt mit Kind) erteilt das International Relations Office der Universität Innsbruck.

Link: Auslandsstudium mit Kind (Familie in der Hochschule e.V.)

Finanzielle Unterstützung 


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