Masterstudium Islamische Religionspädagogik
curriculum (2018W)
Ab dem Wintersemester 2023/2024 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »
Master of Arts (MA)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 066 874
* Informationen zum curriculum (2018W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 05.07.2023, 56. Stück, Nr. 631 (Berichtigung des curriculums) - PDF
- curriculum/Gesamtfassung (ab 18.12.2019)
- Mitteilungsblatt vom 18.12.2019, 10. Stück, Nr. 139 (Berichtigung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 585 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.05.2018, 48. Stück, Nr. 410
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 10 ECTS-AP aus dem Bereich Sprachen (Arabisch und Koranrezitation)
- 15 ECTS-AP aus dem Bereich Koranwissenschaften, Exegese und Korandidaktik
- 20 ECTS-AP aus dem Bereichen Islamische Normenlehre und Systematische Islamische Theologie
- 10 ECTS-AP aus dem Bereich Hadith-Wissenschaft
- 5 ECTS-AP aus dem Bereich Islamische Spiritualität und Ethik
- 5 ECTS-AP Geschichte des Islam und der Religionspädagogik
- 10 ECTS-AP Bildungswissenschaftliche Grundlagen
- 8 ECTS-AP Religionsdidaktik
- 8 ECTS-AP Pädagogisch-praktische Studien
Informationen zum Studium
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: VU Arabisch Vertiefung
3,5 ECTS-AP: SE Koranexegese
4,0 ECTS-AP: SE Die prophetische Tradition
2,0 ECTS-AP: SE Theologie und Wissenschaft im Islam
5,0 ECTS-AP: SE Glaubenslehre
5,0 ECTS-AP: SE Islam im Alltag
5,0 ECTS-AP: SE Islamische Bildung im europäischen Kontext
1,5 ECTS-AP: VO Weltreligionen II
2,0 ECTS-AP: VO Wissenschaftstheorie und Interdisziplinäres Lernen
3,0 ECTS-AP: VU Forschungsmethoden in der Religionspädagogik
5,0 ECTS-AP: SE Koran in religionspädagogischen Handlungsfeldern
3,0 ECTS-AP: VO Islamische Mystik - Vertiefung
5,0 ECTS-AP: VO Islamische Kulturgeschichte in Europa
2,5 ECTS-AP: VO Islamische Geschichte in Europa - Vertiefung
2,5 ECTS-AP: VO Umgang mit Pluralität aus islamischer Perspektive und Auswirkungen auf die Interreligiosität
2,0 ECTS-AP: VO Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik
3,5 ECTS-AP: SE Kooperative Religionsdidaktik II
5,0 ECTS-AP: SE Denk- und Handlungsweise des Propheten in religionspädagogischen Handlungsfeldern
3,0 ECTS-AP: VO Gesellschaftlich-politische Entstehungsbedingungen islamischer Theologie
4,5 ECTS-AP: VO Einzelthemen der islamischen Gesellschaftslehre
5,0 ECTS-AP: VO Einzelthemen der islamischen Ethik
3,0 ECTS-AP: SE Interreligiöse forschungsgeleitete Religionspädagogik
3,0 ECTS-AP: SE Muslimische Gemeindepädagogik
3,0 ECTS-AP: SE Fachdidaktik II
4,0 ECTS-AP: PR Fachpraktikum
7,5 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 33,6 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 36,1 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 22,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 8,2 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Dr. Asligül Aysel, BA MA
Studiendekanin
Univ. Prof. Dr. Martina Kraml