Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
lehramtsstudium Unterrichtsfach Ernährung und Haushalt
Curriculum (2018W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Master of Education (MEd)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
PH Tirol
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 199 558 xxx | UC 199 xxx 558
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Informationen zum Curriclum (2018W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 60. Stück, Nr. 731(Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 898 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 412 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 675 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 470 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 46. Stück, Nr. 490
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Ernährung und Haushalt
- Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: VO Gesundheitssoziologie und -kultur
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Ernährungssoziologie und -kultur
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Psychologische Aspekte der Kommunikation
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: PS Ernährungskommunikation in der Medienwelt
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: PS Biostatistik und Epidemiologie
1,0 ECTS-AP, 1 SSt: VO Gesundheitspolitik und Ziele
1,5 ECTS-AP, 1 SSt: PS Fachdidaktik
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Ethik in Prävention und Gesundheitsförderung
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: UE Fachdidaktik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum IV
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: PS Gesundheits- und Ernährungsberatung
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Fachdidaktik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium – Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung von bildungswissenschaftlichen Fragestellungen, Problem- und
Themenfeldern aus dem entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungsangebot
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP:Defensio der Masterarbeit
Im Masterstudium sind Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern mit insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.
Der Unterricht in Ernährung und Haushalt wird in den Schultypen der Sekundarstufe in unterschiedlich benannten Pflichtfächern (Ernährung und Haushalt, Haushaltsökonomie und Ernährung, Management/Dienstleistungen und Tourismus), mit schultypenspezifischen Schwerpunkten (Allgemeinbildung, Berufsgrundbildung) und auf unterschiedlichen Niveaustufen unterrichtet.
Ziel des Masterstudiums Ernährung und Haushalt ist es, den AbsolventInnen des Bachelorstudiums Ernährung und Haushalt, aufbauend auf bereits vermitteltes Fachwissen aus verschiedenen Dimensionen, eine berufsfeldbezogene Spezialisierung in ausgewählten Schwerpunktbereichen anzubieten.
Der Studienplan beachtet auch die Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens, Gender-Mainstreaming, Inklusion und trägt zur Qualitätssicherung der Lehre bei.
Die Studierenden sollen nach Absolvierung des Masterstudiums in der Lage sein, eigenständig Handlungs- und Lösungskompetenzen für berufsfeldbezogene Problemstellungen zu finden und diese didaktisch methodisch, sowie zielgruppengerecht in die Unterrichtplanung zu integrieren.
Aufbauend auf die im Lehrplan verankerten vier Kernbereiche (Ernährung und Gesundheit, Haushalt und Gesellschaft, Verbraucherbildung und Gesundheit, Lebensgestaltung und Gesundheitsförderung) werden im Masterstudium fachdidaktische Kompetenzen vermittelt, welche die AbsolventInnen dazu befähigen, komplexe Aufgaben- und Problemstellungen für den Unterricht aufzubereiten und Lösungsvorschläge evidenzbasiert zu vermitteln und anzubieten.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über wissenschaftlich fundierte Kenntnisse im Bereich der Ernährungs- und Haushaltswissenschaften die für Schulen der Sekundarstufe relevant sind. Gesundheitswissenschaftliche Themen werden hinsichtlich schulischer Gesundheitsförderung vermittelt, aufbereitet und ausgearbeitet. Relevante Themen werden für die Schulpraxis wissenschaftlich fundiert formuliert, argumentiert, diskutiert. Die Absolventen sind in der Lage, Projekte zu evaluieren und wissenschaftlich zu begleiten. Sie kennen digitale Konzepte der Ernährungs- und Verbraucherbildung und können diese für die Wissensvermittlung anwenden und vermitteln. Sie fördern die Ernährungskompetenz der Schüler indem, praktische Prozesse begleiten werden.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der ECTS-Einstufungstabelle handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die ECTS-Einstufungstabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 67,5 | =100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 21,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 9,5 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 1,4 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Masterstudiums ist das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" im Prüfungsreferat einzureichen. - Prüfungsprotokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Moduls: Konzeption der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Interdisziplinäre Kompetenzen und Individuelle Schwerpunktsetzung
Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt | Kontakt: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Kontakt und Information
Prüfungsreferat:
Pädagogische Hochschule Tirol, Pastorstr. 7, 6020 Innsbruck
ph-tirol.ac.at/content/studienabteilung
Institutsleiter:
Prof. MMag. Claus Oberhauser PhD
Bevollmächtigte:
Dr. Birgit Wild
Weiterführende Informationen:
ph-tirol.ac.at/isp
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt der ULB