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Guidelines für Studierende – Universität Innsbruck

Richtlinien

 

 

Lehrveranstaltungsprüfungen

Für Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt, werden drei Prüfungstermine innerhalb von zwei Semestern angeboten. Die Prüfungstermine und der Link zur Anmeldung/Abmeldung scheinen im Lehrveranstaltungsverzeichnis bei der jeweiligen Lehrveranstaltung auf.

Für die Informatik gelten generelle Anmelde- bzw. Abmeldefristen für alle Vorlesungsklausuren (gültig bei Präsenzlehre):

  • Anmeldebeginn:
    5 Wochen vor der Klausur
  • Anmeldeschluss:
    2 Wochen vor der Klausur (Nachmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt!)
  • Abmeldefrist:
    48 h vor der Klausur

Wenn jemand einen Prüfungsantritt ohne wichtigen Grund unentschuldigt versäumt, werden die Studierenden für den nachfolgenden Prüfungsantritt gesperrt!

Mit Nachdruck wird empfohlen, dass die angebotenen Lehrveranstaltungsprüfungen unmittelbar nach Ende der Lehrveranstaltung wahrgenommen werden!

 

Wiederholung von Prüfungen 

Die dritte und vierte Wiederholung (= vierter und fünfter Antritt) einer Prüfung muss kommissionell abgehalten werden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird (z.B. Vorlesungsprüfung). Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Der/die Studierende muss das Formular ‘Antrag um Zulassung zur Dritten und Vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung’ ausfüllen und mindestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsreferat abgeben. Das Formular und weitere Informationen stehen auf der Studienprofilseite zur Verfügung.

Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in entsprechend diesen Voraussetzungen ausgewählt. Studierende sind berechtigt, mit der Anmeldung Wünsche hinsichtlich der Person der Prüferin oder des Prüfers bekannt zu geben (Satzung § 19). Die Unterschrift des Universitätsstudienleiters wird vom Prüfungsreferat eingeholt.

Die Lehrveranstaltungsleiter/innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgesetzte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, außer wenn der/die Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Form unmöglich macht (Satzung § 22).

Die Studierenden haben keinen Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die festgesetzten Prüfungstermine einer Lehrveranstaltung müssen wahrgenommen werden. Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen und Prüfern sind jedoch zulässig (Satzung § 16).

Negativ beurteilte Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind zur Gänze zu wiederholen.

Es wird empfohlen, die Studienvertretung zu kontaktieren.

 

Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Anzahl von Teilnehmer/innen 

Dieses Verfahren ist im Curriculum geregelt.

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

  1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
  2. Reicht Kriterium Z1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
  3. Reichen die Kriterien Z1 und Z2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.

Studierende, die beim ersten Termin einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter (PS, SE, VU, PR, PJ) nicht anwesend sind, haben kein Anrecht auf einen Platz.

 

Rechtliche Grundlagen

Bei Fragen rund um das Informatik-Studium:
lehre-informatik@uibk.ac.at

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