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Rechtliche Grundlagen als Barrieren für E-Learning

Rechtliche Grundlagen als Barrieren für E-Learning

Der gestrige e-learning Tag an der LFU stand unter dem Stern des Spannungsverhältnisses zwischen Urheberrecht, Arbeitsrecht und Werknutzungsrecht. Geistiges Eigentum sollte für alle zugänglich sein, jedoch die Urheberrechte nicht verletzen. E-Learning und E-teaching bewegen sich in einem noch wenig erforschten rechtlichen Graubereich, der es schwierig macht, klare Richtlinien vorzugeben.
v.l. Prof. Bänninger-Huber (Vizerektorin für Lehre und Studierende), Sonja Schärmer ( …
v.l. Prof. Bänninger-Huber (Vizerektorin für Lehre und Studierende), Sonja Schärmer (Abteilung Neue Medien), Dr. Georg Anker (Leiter der Abteilung Neue Medien), Mag. Bianca Gegenburger (Vizerektorat für Lehre und Studierende) und Dipl.-Ing. Ortrun Gröblinger (Abteilung Neue Medien).

„Gerade  eine Institution der Wissensgenerierung und –vermittlung darf sich nicht dem technischen und gesellschaftlichen Wandel gegenüber verschließen, sondern sollte eine Vorreiterrolle einnehmen“, betonte Vizerektorin für Lehre und Studierende Prof. Eva Bänninger-Huber anlässlich des e-learning-Tages: „Derzeit befinden wir uns in der Phase der Implementierung all der guten Ideen die wir festgehalten haben und da tun sich natürlich laufend neue Fragen, Probleme und Widerstände auf. Trotzdem konnten wir einige unserer Vorhaben bereits in die Tat umsetzen.“

 

Erfolgreiche Implementierungsphase

An der LFU Innsbruck konnten bereits 22 Projekte aus 14 Fakultäten erfolgreich umgesetzt (teilweise noch in Umsetzung) und mit einer Fördersumme von 62.000 Euro gefördert werden. 27 Projekte wurden insgesamt eingereicht, einige wurden wieder zurückgezogen und andere sind noch in Diskussion. Für Projekte, die nach einer vierten Einreichphase bewilligt werden, stehen noch 20.000 Euro zur Verfügung. Der nächste Einreichtermin ist der 10. Juni 2006. „Die wichtigste Ressource für das e-learning Projekt sind unsere Lehrenden“, erklärt Dr. Anker: „Eine weiter wichtige Humanressource ist das e-learning-Team der LFU an unserer Abteilung. Wir haben einschlägig ausgebildete MitarbeiterInnen die Sie vom Projektantrag bis hin zur Ausführung des Projektes beraten, unterstützen und Sie über die Modalitäten der Budgettöpfe informieren“, appelliert Anker an die Lehrenden, dieses Service in Anspruch zu nehmen.

 

Urheberrecht, ...

Eines der größten Probleme in der Implementierung des e-learning Projekts scheinen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sein. Vizerektor für Personal und Infrastruktur HR Dr. Martin Wieser referierte in diesem Zusammenhang über arbeitsrechtliche Grundlagen, die Zukunft der Kollektivverträge und das Verwertungsrecht im Spannungsfeld zu den Urheberrechten. Vor allem letzteren Bereich führten Dr. Gertrud Heis und Dr. Georg Klapeer, beide von der Rechtsabteilung der LFU, detaillierter aus.

 

Verwertungsrecht,...

Dabei wurde deutlich, dass die rechtlichen Bestimmungen für den Bereich e-learning sehr komplex sind, sodass sich keine allgemeingültigen Richtlinien oder Empfehlungen aussprechen lassen. Dr. Heis rät deshalb zu Vorsicht im Umgang mit der Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten fremden Inhalten. Texte, Bilder, Tonträger und Filme können ausschnittsweise unter Angabe der Eigentumsrechte einer begrenzten passwortgeschützten Community online zu Zwecken der Lehre zur Verfügung gestellt werden. Würde jedoch der Zugang nicht auf LehrveranstaltungsteilnehmerInnen begrenzt „kann es bereits schon problematisch werden“, erklärt Dr. Heis: „Nur kleine Fehler (Urheberrechtsverletzungen, Anm. Red.) können schnell recht teuer werden. Erkundigen Sie sich deshalb bei Unklarheiten bei uns in der Rechtsabteilung“, rät sie den Lehrenden.

 

Arbeitsrecht und Werknutzungsrecht

„Die LFU Innsbruck sollte ein Nutzungsrecht für die Lehrmittel, die an der LFU generiert wurden erhalten. Daran arbeiten wir bereits. Dieses darf jedoch nicht mit den Verwertungsrechten im kommerziellen Sinne verwechselt werden. Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Der Nutzer, also die Universität, kann ohne Zustimmung des Urhebers keine Veränderungen des Werkes vornehmen“, legt Vizerektor Wieser klar: „Mittel, die für die Lehre erarbeitet wurden, sollen auch wieder für die Lehre genutzt werden können.“

 

Die Ziele des Projekts e-Learning an der LFU steckt Vizerektor Wieser wie folgt: „Bis in fünf Jahren wollen wir das Projekt e-learning an der LFU institutionalisieren, im Zuge des Bolognaprozesses innerhalb der Curriculaumstellung der Studien als integralen Bestandteil implementieren, eine qualitativ nutzbare Qualitätssicherung im Bereich e-learning einführen und e-learning als einen weiteren Wettbewerbsvorteil der LFU Innsbruck verzeichnen können.“

Der Nachmittag wurde genutzt um bereits erfolgreiche Projekte im Bereich e-learning zu präsentieren:

Projektpräsentationen: