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Lumma Liborius: Die Unfehlbarkeit des Papstes
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Die Unfehlbarkeit des Papstes
(Eine Interpretation des Petrusdienstes auf der Grundlage des Fundamentaltheologen Peter Knauer)

Autor:Lumma Liborius
Veröffentlichung:
Kategorieartikel
Abstrakt:
Publiziert in:Der Christliche Osten. 65. Jahrgang (2010). Heft 3/4. S. 157–161. In der gedruckten Fassung ist allerdings der Fußnotenapparat bedauerlicherweise nicht enthalten. Hier findet sich die Originalfassung der Arbeit mit sämtlichen Anmerkungen.
Datum:2010-08-24

Inhalt

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I. Peter Knauers „Ökumenische Fundamentaltheologie“

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Am 5. Februar 2010 vollendete Peter Knauer SJ sein 75. Lebensjahr. Von 1980 bis 2003 war Knauer an der ordenseigenen Hochschule der Jesuiten St. Georgen in Frankfurt/Main Professor für Fundamentaltheologie. Sein Hauptwerk ist der fundamentaltheologische Gesamtentwurf „Der Glaube kommt vom Hören. Ökumenische Fundamentaltheologie“[1], der zwischen 1978 und 1991 sechsmal aufgelegt wurde. Für ein breiteres Publikum verfasste Knauer „Unseren Glauben verstehen“[2], derzeit in der siebten Auflage erhältlich. Daneben äußert sich Knauer in einer Fülle an Publikationen zu vielen Detailfragen in Dogmatik und Ethik; er erarbeitete auch Übersetzungen und Kommentare zum Opus des Ignatius von Loyola. Auf seiner Website www.peter-knauer.de steht unter anderem „Der Glaube kommt vom Hören“ in der Fassung von 1991 zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung, ebenso zahlreiche Thesenblätter und Artikel, viele davon in mehreren Sprachen. „Unseren Glauben verstehen“ gibt es dabei als Понимать нашу веру sogar auf Russisch.

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Soweit ich sehen kann, ist Knauers „Ökumenische Fundamentaltheologie“ in der katholischen Denkwelt nur wenig rezipiert worden. Erst in den letzten Jahren finden sich zwei Dissertationen, die sich näher mit dem Werk des deutschen Jesuiten beschäftigen[3]; hinzu kam eine Festschrift zum 70. Geburtstag[4]. Da Knauers theologischer Ansatz vor allem in Auseinandersetzung mit lutherischer Theologie (besonders mit Gerhard Ebeling) entstanden ist, nimmt es nicht Wunder, dass in der katholisch-orthodoxen Ökumene keine nennenswerten Beiträge mit Bezug auf Knauer zu finden sind. Doch gerade bei dem zentralen Streitpunkt zwischen römischer und orthodoxer Dogmatik – dem päpstlichen Primat – könnte ein Blick auf die Interpretation des Petrusamtes, die Knauer vorgelegt hat, lohnenswert sein.

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II. Die Aufgabe der Ökumenischen Theologie

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Zentral für das Verständnis des christlichen Glaubens ist nach Knauer, dass der Glaube im Erfülltsein vom Heiligen Geist besteht, was gleichbedeutend damit ist, Jesus Christus als den Sohn Gottes zu erkennen, durch den der Mensch in das Liebesverhältnis zwischen Vater und Sohn miteinbezogen ist. Der Glaube ist somit immer ein und derselbe, es „gibt in diesem Glauben auch kein Mehr oder Minder“[5], „alle einzelnen Glaubensaussagen [sind] immer nur die Entfaltung der einen und einzigen, unteilbaren Wirklichkeit des Einbezogenseins in das Gottesverhältnis Jesu“[6].

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Unter dieser Prämisse können aber ökumenische Probleme und Spaltungen der Christenheit nicht mehr auf echte inhaltliche Glaubensunterschiede zurückgeführt werden, sondern nur auf Missverständnisse in deren gegenseitiger Auslegung. „Die ökumenische Aufgabe besteht darin, zu lernen, wie man christliche Theologien ineinander übersetzt“[7], schreibt Knauer und beruft sich dabei auf die Ansprache Papst Pauls VI. bei seinem Treffen mit dem Ökumenischen Patriarchen Athenagoras I. am 25. Juli 1967, gemäß der es gelte, „die Einheit des Glaubens jenseits der Verschiedenheit des Vokabulars zu entdecken“[8]. Aufgabe ökumenischer Theologie ist also, gegenseitige Missverständnisse aufzudecken und damit die ohnehin schon immer gegebene Einheit im Glauben zu explizieren. Eine solche Feststellung der Übereinstimmung im Glauben ist aber für die Übereinstimmung selbst nicht sachnotwendig.[9]

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III. Auslegung der Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit

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Wie sieht vor diesem Hintergrund die Interpretation der päpstlichen Unfehlbarkeit bei Knauer aus? Der Wortlaut der dogmatischen Konstitution Pastor aeternus des I. Vatikanischen Konzils lautet wie folgt:

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„Wenn der Römische Bischof ‚ex cathedra‘ spricht, das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten Apostolischen Autorität entscheidet, daß eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, dann besitzt er mittels des ihm im seligen Petrus verheißenen göttlichen Beistands jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei der Definition der Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet sehen wollte; und daher sind solche Definitionen des Römischen Bischofs aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.“[10]

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Knauer schlussfolgert: „Entscheidend für das Verständnis dieser Lehre ist zunächst, daß sie die Unfehlbarkeit des Papstes als die gleiche erklärt, die bereits der Kirche zukommt. Wollte man bei der Behauptung der Unfehlbarkeit des Papstes davon absehen, würde man den Sinn der Definition des I. Vatikanums völlig verfälschen.“[11] Die Kirche ist durch den Glauben konstituiert, dieser Glaube aber stammt aus Gottes Offenbarung selbst. Mithin ist auch die Kirche als ganze, wie das II. Vatikanische Konzil erklärte, in ihrem Glauben unfehlbar[12] – denn sonst wäre Gott selbst fehlbar. (Es handelt sich also um eine Unfehlbarkeit des Glaubens; das schließt selbst schwerste Sünden einzelner Christen oder sogar strukturelle Sünden der Kirche in ihrer sekundären Eigenschaft als irdisch verfasster Personengruppe nicht aus.) Die Unfehlbarkeit des Papstes kommt demnach zur Unfehlbarkeit des Glaubens der ganzen Kirche nicht als etwas Zusätzliches hinzu, sondern ist nichts anderes als eine „amtliche“ Form deren Ausübung.[13] Hinzu kommt, dass die Unfehlbarkeit päpstlicher Verkündigung logischerweise nur dann Autorität für sich beanspruchen kann, wenn sie von dem, an den sie gerichtet ist, mit derselben Unfehlbarkeit als zu Recht bestehend erkannt werden kann[14]: Wer dem Papst Unfehlbarkeit zuspricht, muss sich selbst in dieser Behauptung ebenfalls Unfehlbarkeit zusprechen, ansonsten liefe die päpstliche Unfehlbarkeit völlig ins Leere.[15]

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Wenn das I. Vatikanum erklärt, die Ex-Cathedra-Definitionen des Papstes seien „aus sich [ex sese], nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich“, dann bezieht sich ex sese keinesfalls auf die Person des Papstes, sondern auf die Glaubensaussagen als solche.[16] Insofern diese Definitionen authentische Verkündigung der einen Botschaft Jesu Christi sind, sind sie auch – weil vom Wort Gottes herkommend und dieses selbst enthaltend – unfehlbar. Es ist dann auch nicht mehr notwendig, zuerst noch die Zustimmung der gesamten Kirche (der Bischöfe, eines Konzils...) einzuholen, denn nicht der Konsens, sondern der Inhalt der Aussage macht sie unfehlbar. Sollte aber der Fall eintreten, dass ein Papst, unter welchen Umständen auch immer, etwas verkündete, was inhaltlich nicht zum christlichen Glauben gehört (etwa eine naturwissenschaftliche und historische Aussage) oder was nicht im Sinne des christlichen Glaubens verstanden werden kann, läge auch keine unfehlbare Verkündigung vor. Der päpstliche Lehrprimat entbindet also die Gläubigen, und hier besonders die Theologinnen und Theologen, nicht von der Aufgabe, die kirchliche Verkündigung verstehend zu durchdringen, und zwar so, dass sie nicht zu neuen Missverständnissen führt, die der sichtbaren Einheit der Kirche im Weg stehen.

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IV. Der Papst als „Sprecher der Apostel“

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Nach Peter Knauer ist die Ausübung des päpstlichen Primats somit nicht als eine dogmatische Entscheidungstätigkeit zu verstehen, so als verfüge der Papst über eine exklusive Gewissheit, die ihn theologische Fragen jeglicher Art verbindlich beantworten und damit in einem dogmatischen Streit die eine Seite zum Sieger und die andere zum Verlierer erklären ließe. Vielmehr ist der Primat des Papstes als eine Sprechertätigkeit zu deuten: So wie auf die Frage Jesu „Ihr aber, für wen haltet ihr mich?“ (Mt 16,15) nicht der Chor der Apostel gemeinsam antwortet, sondern Petrus als ihr Sprecher bekennt: „Du bist der Messias, der Sohn des lebendigen Gottes!“ (Mt 16,16), so ist auch die Tätigkeit des Nachfolgers Petri im Dienste der Einheit zu verstehen. Dabei wird „Petrus [...] zum Sprecher der anderen Apostel nicht dadurch, daß er sich zuerst im einzelnen nach ihrer Meinung erkundigen müßte oder von ihnen formell beauftragt würde, sondern daß er eine Aussage macht, die als Glaubensaussage und damit als göttliche Selbstmitteilung verstehbar ist.“[17]

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Die Logik des päpstlichen Primats lässt sich demnach nicht in den Satz fassen: „Weil der Papst es gesagt hat, müssen es alle glauben“, sondern umgekehrt: „Weil es der Glaube aller ist, kann der Papst es im Namen aller sagen“, und dabei ist zugleich mitzudenken: Prinzipiell könnte dasselbe auch ein Konzil, ein Bischof, die ganze Kirche und letztlich auch jede(r) einzelne Christ(in) sagen. Da unter allen vom Geist Erfüllten Einheit im Glauben besteht, kann diese Einheit auch durch eine Einzelperson expliziert werden; und nach Mt 16 ist der nächstliegende Ort für diesen Dienst das Petrusamt (Gleichwohl kann die Kirche faktisch auch ohne Papst bestehen, sonst könnte es keine Phasen römischer Sedisvakanz geben, die aber bekanntermaßen bisweilen sogar mehrere Jahrzehnte lang dauerten, mindestens aber – nach dem Tod eines Papstes – einige Wochen. Die Einheit im Glauben muss nicht notwendigerweise durch das Petrusamt expliziert werden, dennoch ist das Petrusamt als Explikation der Einheit notwendigerweise möglich.) 

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V. Eine mögliche Rezeption?

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Im voranschreitenden Dialog zwischen katholischer und orthodoxer Christenheit, der zum Ziel hat, die Einheit im Glauben soweit festzustellen, dass auch eine gegenseitige Zulassung zu den Sakramenten für die Beteiligten verantwortbar wird, bildet die Auslegung des Petrusamtes das einzige noch bestehende gravierende theologische Hindernis – neben anderen Aspekten, die eher auf der emotionalen Ebene angesiedelt sind. Die römische Kirche kann und darf nicht ihre eigene Lehrtradition verleugnen, und zu dieser Tradition gehört auch das I. Vatikanische Konzil. Wo nun aber der Petrusdienst, meist mit einer starken emotionalen Komponente und dem Anspruch demütiger Frömmigkeit, in der Art „Der Papst darf alles und hat immer Recht“ ausgelegt wird, kann sichtbare Einheit mit der Orthodoxie nicht gelingen. Zu fragen ist aber, ob eine Rezeption von Peter Knauers Auslegung des I. Vatikanums nicht auch gegenüber der Orthodoxie anschlussfähig sein kann. Der Lehrprimat des Papstes wäre demnach zu verstehen als eine Explikation des einen Glaubens aller vom Geist Erfüllten; der petrinische Verkündigungsauftrag bestünde darin, das (und nur das) auszusprechen, was ohnehin schon immer der Glaube aller Christen ist. Wäre es der Orthodoxie möglich, anzuerkennen, dass diese Art und Weise des amtlichen Ausdrucks der Einheit im Glauben im Laufe der (römischen) Geschichte zu der auch im Osten anerkannten synodalen Form hinzugetreten ist und kanonisiert wurde, ohne dass damit die synodale Form abgewertet oder beiseite geschoben sein müsste? Die Tatsache, dass der päpstliche Primat von einem römischen Konzil (und nicht etwa vom Papst selbst!) verkündet wurde und dass die römische Kirche auch nach 1870 noch ein Konzil abgehalten hat, dessen Lehre selbstverständlich auch für nachfolgende Päpste verbindlich bleibt – wie Paul VI., johannes Paul II. und Benedikt XVI. stets bezeugen –, kann vielleicht im katholisch-orthodoxen Dialog in die Waagschale geworfen werden, um zu verdeutlichen, dass Primat und Synodalität nicht in theologischer Konkurrenz zueinander stehen: jedenfalls dann nicht, wenn sie anhand der verbindlichen Quellen römischer lehramtlicher Verkündigung präzise interpretiert werden. Der Entwurf Peter Knauers kann hier einen Zugang ermöglichen, der einer ökumenischen Rezeption offen ist.

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Anmerkungen

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[1] Peter Knauer: Der Glaube kommt vom Hören. Ökumenische Fundamentaltheologie. 6. Auflage Freiburg/Basel/Wien 1991.

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[2] Peter Knauer: Unseren Glauben verstehen. 7. Auflage Würzburg 2007.

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[3] Dominikus Kraschl: Das prekäre Gott-Welt-Verhältnis. Studien zur Fundamentaltheologie Peter Knauers (= ratio fidei Bd. 39). Regensburg 2009; Robert Deinhammer: Fragliche Wirklichkeit - Fragliches Leben: Philosophische Theologie und Ethik bei Wilhelm Weischedel und Peter Knauer. Würzburg 2009.

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[4] Gerhard Gäde (Hg.): Hören-Glauben-Denken. Festschrift für Peter Knauer SJ zur Vollendung seines 70. Lebensjahres. Münster 2005.

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[5] Knauer: Der Glaube kommt vom Hören, 217.

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[6] Ebd., 217.

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[7] Ebd., 224.

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[8] AAS 59 [1967] 841: „reconnaître l’identité de la foi au-delà des difference de vocabulaire“.

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[9] Knauer: Der Glaube kommt vom Hören, 218f.

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[10] I. Vatikanisches Konzil: Konstitution „Pastor aeternus“. DH 3074.

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[11] Knauer: Der Glaube kommt vom Hören, 317.

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[12] II. Vatikanisches Konzil: Konstitution „Lumen gentium“ 12,1.

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[13] Vgl. Knauer: Der Glaube kommt vom Hören, 319.

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[14] Ebd., 319.

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[15] Ebd., 318–319.

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[16] Ebd., 320.

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[17] Ebd., 334. Knauer legt hier ausdrücklich dar, dass ein solches Verständnis des Papstamtes sogar von Martin Luther geteilt wurde.

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