Zollbefreiung Import wissenschaftliche Geräte
Beim Import von wissenschaftlichen Geräte aus nicht EU-Ländern ("Drittländer") wie der Schweiz, USA, China kann es sich bei hohen Kaufpreisen rentieren beim Zollamt um eine Zollbefreiung anzusuchen.
Das Schreiben ist immer vor Lieferung bereits an das Zollamt zu übermitteln.
Zollamt Innsbruck Kundenteam A Innrain 30 6010 Innsbruck z.B: Frau Majoni, Tel.: +43 50233 568
Den Zollfreibescheid erhält man meist innerhalb weniger Tage.
Bei Fragen zur Zollbefreiung wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung, Frau Michaela Mattesich-Kiss, Telefon DW-22571, mail: michaela.mattesich-kiss@uibk.ac.at