Studienlandingpage und mehr Informationen: https://www.uibk.ac.at/de/studien/ma-media-society-and-communication/
(Stand 05.2023)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum englischsprachigen masterstudium Media, Society and Communication
Bewerbung und Zulassung
Welche Voraussetzungen müssen für eine Zulassung erfüllt sein?
Aus dem Transcript of Records des BA-Studiengangs oder dem eingereichten Zertifikat über das Wahlpaket „Medien und Kommunikation“ sollte hervorgehen, dass die Bewerber:innen folgende Inhalte bereits erfolgreich absolviert haben:
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Medien- und Kommunikationstheorien
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Methoden der empirischen Sozialforschung
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Digitale Kommunikation
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Aktuelle medien- und kommunikationswissenschaftliche Diskurse
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Gesellschaftliche Kommunikation und medialer Wandel
An der Universität Innsbruck werden diese Lehrveranstaltungen im BA-Wahlpaket „Medien und Kommunikation“ – auf Deutsch – angeboten. Entsprechende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt. Für Absolvent:innen aus dem BA-Soziologie und dem BA-Politikwissenschaft ist es möglich, Lehrveranstaltungen zum Kernbereich Methoden der empirischen Sozialforschung (z.B. „Angewandte Methoden der Sozialwissenschaft“ und „Statistik“ des BA Soziologieoder „Angewandte Methoden der Sozialwissenschaft“, „Qualitative Sozialforschung“ und „Quantitative Sozialforschung und Grundlagen der Statistik“ des BA Politikwissenschaft) hierbei anrechnen zu lassen. Für alle weiteren Lehrveranstaltungen aus diesen zwei Studiengängen an der Universität Innsbruck erfolgt eine Einzelfallprüfung – etwa bei Lehrveranstaltungen aus den Einführungs- und Vertiefungsmodulen im BA Soziologie, aus dem „PM Strukturen und Wandel modernen Gesellschaften“ oder dem „PM Lebenswelt – Lebensformen: Individuum und Gesellschaft“ im BA Politikwissenschaft, oder dem Wahlpaket "Komparatistik: Literatur – Kultur – Medien" im BA Vergleichende Literaturwissenschaft. Diese Liste ist nicht vollständig, sie dient lediglich als Beispiel. Grundsätzlich wird das Transcript of Records gründlich auf die Erfüllung der Voraussetzungen hin geprüft.
Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen von höchstens 30 ECTS-AP vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des masterstudiums abzulegen sind. Die Studierenden, die sich in die entsprechenden Lehrveranstaltungen im BA-Wahlpaket des Instituts für Medien, Gesellschaft und Kommunikation einschreiben, müssen bei der Anmeldung zur jeweiligen Lehrveranstaltung vermerken, dass sie die Lehrveranstaltung im Rahmen der Ergänzungsprüfung für den MA-Studiengang nachholen müssen. Dies wird bei der Zulassung für diese Lehrveranstaltungen berücksichtigt.
Da Sie sich um ein Studium in englischer Unterrichtssprache bewerben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung Kenntnisse der englischen Sprache zumindest im Ausmaß des Niveaus B2 nachweisen. Details hierzu finden Sie hier.
Wie kann ich mich bewerben und welche Unterlagen werden benötigt?
Die Bewerbung erfolgt online anhand des Online-Bewerbungsformulars. Benötigt wird ein Transcript of Records, das einen Leistungsstand von mindestens 30 ECTS-Punkten aus dem Fach Medienwissenschaft oder Kommunikationswissenschaft aufweist, inkl. sozialwissenschaftliche Methoden (s. oben). Im Rahmen der Bewerbung werden Sie aufgefordert, auf einem gesonderten Blatt festzuhalten, welche Lehrveranstaltung(en) aus Ihrer Sicht anerkannt werden sollte(n) und zu welchem der Kernbereiche jede der Lehrveranstaltungen, die es zu berücksichtigen gilt, aus Ihrer Sicht hineinpasst. Die nötigen Sprachkenntnisse sind durch Sprachzertifikate oder Zeugnisse nachzuweisen (s. oben).
Wann kann ich mich bewerben?
Die allgemeine Zulassungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 beginnt am 11.07.2023 und endet am 30.10.2023. Die Zulassungsfristen für das Sommersemester 2024 und darauffolgende Semester werden hier bekanntgegeben. Gesonderte Zulassungsfristen wurden wie folgt festgelegt: der 15.06.2023 für Nicht-EWR-Bürger*innen und Staatenlose; der 05.09.2023 für Drittstaatsangehörige.
Lehrveranstaltungen des Wintersemester 2023/2024 beginnen allerdings schon mit 1. Oktober 2023, sodass ein Beginn nach dem Ende der Zulassungsfrist bedeuten würde, dass einige einführende Sitzungen verpasst werden. U.a. für die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht ab der ersten Sitzung. Daher wird dringend empfohlen, bereits zu Studienbeginn anwesend zu sein.
Wann kann das Studium begonnen werden?
Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Bei einem Beginn im Wintersemester empfiehlt es sich, die Lehrveranstaltungen laut Studienverlaufsplan zu besuchen. Bei einem Beginn im Sommersemester werden zunächst die Lehrveranstaltungen des 2. Semesters belegt, während die Lehrveranstaltungen des 1. Semesters erst im darauffolgenden Wintersemester absolviert werden können.
Welche Wahlveranstaltungen müssen besucht werden, um die ECTS des masterstudiums zu erwerben?
Für die ECTS des masterstudiums dürfen Sie nur MA-Wahlveranstaltungen besuchen. Beispielhaft finden Sie hier die Wahlpakete sowie die interdisziplinären und generischen Kompetenzen für das Sommersommer 2023 aufgeführt.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?
Der Studiengang ist derzeit nicht zulassungsbeschränkt. Ausschlaggebend für die Studienplatzvergabe ist die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen. Sollten diese nicht erfüllt sein, dann haben zugelassene Student:innen insgesamt zwei Semester, um die fehlenden Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Nach der Prüfung der Bewerbungsunterlagen werden die Bewerber:innen zugelassen, die die Voraussetzungen erfüllen.
Was bedeutet eine Zulassung mit Auflage?
Sollten Sie als Zulassungsauflage noch einige Lehrveranstaltungen aus dem BA Wahlpaket Medien und Kommunikation nachholen müssen, so muss dies innerhalb des ersten Studienjahres positiv abgeschlossen sein. Sie müssen proaktiv der Studienabteilung mitteilen, wenn die Auflagen erfüllt wurden, damit eine endgültige Zulassung stattfindet. Dies muss bis zum Ende des ersten Studienjahres geschehen. Ansonsten ist es nicht möglich, das zweite Studienjahr zu beginnen.
Ich studiere noch im Bachelor, möchte jedoch jetzt schon sicherstellen, dass ich die Voraussetzungen für diesen masterstudiengang erfüllen werde. Was kann ich tun?
Grundsätzlich empfiehlt es sich sicherzustellen, dass Sie die relevanten Lehrveranstaltungen in ihrem medien-, kommunikationswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Studium besuchen – um die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen. Studierenden eines sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiums an der Universität Innsbruck wird empfohlen, während des Bachelorstudiums das Wahlpaket bzw. die Lehrveranstaltungen des Wahlpakets „Medien und Kommunikation“ vollständig zu absolvieren.
Ich bräuchte noch etwas Beratung, bevor ich abschließend einschätzen kann, ob der Studiengang das Richtige für mich ist. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung. Sie ist die erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund ums Studium an der Universität Innsbruck. Bei konkreten Fragen zur Zulassung oder bei Problemen mit der Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.
Studium
Welche Kenntnisse und Kompetenzen kann ich im Studium erwerben?
In diesem Studiengang können Sie Ihre wissenschaftliche Berufsvorbildung vertiefen und ergänzen. Als Absolvent:in beherrschen Sie Theorien, Methoden und Instrumente der Medien- und Kommunikationswissenschaften. Sie sind in der Lage, medien- und kommunikationswissenschaftliche Untersuchungen in Wissenschaft und Praxis eigenständig zu planen, durchzuführen, auszuwerten und aufzubereiten. Nach dem Abschluss verfügen Sie über wissenschaftlich fundierte, theorie- und methodengestützte Analyse- und Problemlösungskompetenzen. Diese Kompetenzen befähigen Sie, Probleme auch in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten, wissenschaftliches Wissen zu beurteilen und es in neuen forschungsrelevanten Kontexten anzuwenden sowie in ihren jeweiligen außeruniversitären beruflichen Einsatzfeldern einschlägige Problemstellungen wissenschaftlich fundiert und praxisrelevant zu bearbeiten.
Als Absolvent:in dieses Studiengangs verfügen Sie sowohl über ein Verständnis als auch ein kritisches Bewusstsein für Dynamiken der Digitalisierung und transversal vernetzte Mediensysteme sowie die damit verbundenen Herausforderungen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Kultur und im Alltag. Sie sind in der Lage, mit Blick auf Medien- und Kommunikationsdynamiken sowie den gesellschaftlichen Wandel, sich eigenständig, kritisch und differenziert begründend mit sozialen, kulturellen, politischen und technischen Funktionen von Medien und Fragen der Nachhaltigkeit und Diversität auseinanderzusetzen. Als Absolvent:in erwerben Sie ein Verständnis für die fortschreitende digitale Transformation, die für die Ermöglichung und Sicherung von Demokratie, gesellschaftlicher Selbstbestimmung und nachhaltiger Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Sie verfügen über die Kompetenz, Ihr Wissen lösungsorientiert anzuwenden. Sie sind befähigt, die ethischen und sozialen Konsequenzen und Voraussetzungen des Einsatzes ihres Wissens kritisch zu reflektieren. Sie sind in der Lage, komplexe mediale Konstellationen zu verstehen und unvorhersehbare Arbeits- oder Lernkontexte erfolgreich zu bewältigen. Sie können im masterstudium erworbenes Wissen und Kompetenzen nachvollziehbar vermitteln.
Im Laufe des Studiums werden zusätzlich zu fachspezifischen Kenntnissen allgemeine Qualifikationen vermittelt und vertieft; hierzu zählen:
- die Kompetenz zur kritischen, sachlichen und übersichtlichen Darstellung der sich aus den Quellen ergebenden Sachverhalte,
- die Kompetenz, analytisches, kritisches, kreatives und gestalterisches Denken miteinander zu verknüpfen,
- die Kompetenz, eine eigenständige kritische Position gegenüber existierenden wissenschaftlichen sowie populären Auffassungen, Theorien, Ideologien und Dogmen einzunehmen,
- die Kompetenz, Genderthemen in medien- und kommunikationswissenschaftlichen Diskurszusammenhängen zu reflektieren und Ergebnisse der kontemporären Geschlechterforschung zu berücksichtigen,
- die Kompetenz, künftige Trends zu antizipieren und mit neuen Technologien und damit verbundenen Herausforderungen Schritt zu halten.
Als Absolvent:in verfügen Sie außerdem über (meta)kognitive Strategien, insbesondere Organisationstechniken und Elaborationsstrategien, die es ihnen ermöglichen, neues Wissen und zusätzliche Kompetenzen weitgehend selbstständig und autonom zu erwerben.
Wer vermittelt diese Inhalte und Kompetenzen?
Für die Vermittlung der Lehrinhalte sind die Professor:innen und die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Instituts für Medien, Gesellschaft und Kommunikation zuständig. Einige wenige Lehrveranstaltungen, insbesondere jene mit einem starken Praxisbezug, werden von Lehrbeauftragten übernommen, die über eine langjährige Praxiserfahrung verfügen.
Welchen Berufsweg kann ich nach dem Abschluss dieses Studiengangs einschlagen?
Während des Studiums erarbeiten Sie sich Kompetenzen, die neben leitenden Tätigkeiten in Medien- und Kommunikationsberufen sowie für medienbezogene Tätigkeiten in Unternehmen, NGOs, Organisationen und Verwaltungen befähigen. Beispiele hierfür sind:
- Medien- und Kulturarbeit sowie institutionelle Medienarbeit (z. B. in Agenturen, Verlagen, Medienunternehmen, Rundfunkanstalten)
- Medienforschung und Meinungs-, Markt- und Umfrageforschung
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Medien- und Kommunikationsberatung
- Medien- und Kommunikationsmanagement sowie Content- & Programm-Management
- Evaluation von Kommunikationsleistungen, Medienstrategien und Medienkampagnen
- Medienpolitik
- Medienbildung sowie Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Medien und Kommunikation
- Verlagswesen und Buchhandel, Publizistik
Wie hoch ist das Arbeitspensum?
Jedes Semester werden etwa sechs Lehrveranstaltungen angeboten, die jeweils 90 Minuten dauern. Diese sind in der Regel mit jeweils 5 ECTS versehen. Jeder ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 Stunden. So können Sie mit einem Arbeitsaufwand von etwa 125 Stunden pro Lehrveranstaltung rechnen. Nach Abzug der Zeit, die Sie im Seminarraum / Hörsaal verbringen (90 Min. pro Einheit, ca. 15 Einheiten pro Semester), bleiben somit etwa 100 Stunden für Selbststudium, Prüfungsvorbereitung bzw. die Erstellung von Hausarbeiten / Forschungsberichten übrig. Bei sechs Veranstaltungen wären das wöchentlich etwa 10 Stunden für das Besuchen von Lehrveranstaltungen und etwa 30 Stunden für das Selbststudium. Insgesamt ist das Studium als Vollzeitstudium konzipiert. Werden im ersten bzw. in den ersten beiden Semestern zusätzlich Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpaket „Medien und Kommunikation“ absolviert, kann sich das Arbeitspensum dementsprechend erhöhen.
Welche Lehrveranstaltungen kann ich in diesem Studiengang erwarten?
Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier. Eine Übersicht der Pflicht- und Wahlmodule finden Sie im Curriculum des Studiengangs (§ 8). Der empfohlene Studienverlauf wird hier festgehalten.
Handelt es sich dabei um einen Studiengang in Präsenz oder online?
Es handelt sich um einen Präsenzstudiengang, der gegebenenfalls online-Elemente und blended-learning-Konfigurationen enthält.
Welches Learning Management System verwenden Sie?
Wir benutzen das universitäre OLAT-System (= Online Learning and Training), in das Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Kann ich im Rahmen dieses Studiengangs ein Auslandssemester absolvieren?
Dies ist grundsätzlich möglich und empfohlen, da die Universität Innsbruck zahlreiche internationale Kontakte unterhält. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Wie wird meine Leistung in diesem Studiengang gemessen und bewertet?
Für alle Prüfungsleistungen innerhalb des Studiums werden Leistungspunkte (ECTS-Anrechnungspunkte) vergeben. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden (60 Minuten). Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über LFU:online.
Ich habe medien- oder kommunikationswissenschaftliche Veranstaltungen andernorts bereits absolviert. Kann ich diese anerkennen lassen?
Ja, das ist möglich, wenn sie in inhaltlicher und umfangmäßiger Hinsicht als gleichwertig erachtet werden können.
Wo finde ich die Prüfungsordnung?
Die Prüfungsordnung ist im Curriculum enthalten. Dort finden Sie alle Regelungen des Studiums.
Müssen für das Studium bestimmte Geräte oder Software-Programme angeschafft werden?
Nein, ein handelsübliches Notebook wird für die allermeisten Zwecke ausreichen. Sofern bei spezifischen Software-Anwendungen keine Open Source Lösungen verfügbar sind, werden Campus-Lizenzen zur Verfügung gestellt.