This is a cache of https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/glossar/index.html.de. It is a snapshot of the page at 2024-11-20T17:41:38.455+0100.
Glossar – Universität Innsbruck

Glossar

A | B | C | D | E | F |G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

A

Abgang von der Universität Innsbruck/Wechsel der Universität
Besteht der Wunsch, sich vom Studium/den Studien abzumelden bzw. an einer anderen Universität weiterzustudieren, können Studierenden entweder einen Antrag auf Schließung eines Studiums über LFU:online unter Mein Postfach (inkl. Online-Anträge) stellen oder sich persönlich im zuständigen Referat der Studienabteilung abmelden (der Studentenausweis und das ausgefüllte Meldungsblatt sind dabei mitzubringen).  Nach erfolgter Abmeldung kann das Studienblatt mit der erfolgten Änderung im LFU:online ausgedruckt werden.

Zusatzinfo: Bei der Fortsetzung des Studiums an einer anderen österreichischen Universität, wird zusätzlich eine Abgangsbescheinigung benötigt. Diese ist gesondert in der Studienabteilung anzufordern.

Adressenänderungen
Im Studierendenportal LFU:online können Änderungen zur Heimat- oder Studienadresse selbst durchgeführt werden.

Akademische Feier
Die akademischen Feiern Sponsion und Promotion sind Festakte, die zur Verleihung der akademischen Grade dienen.

Akademisches Viertel
siehe Cum tempore 

Akkumulierung
Der Erwerb von (ECTS-Anrechnungspunkten) Credits für das Erreichen der Lernergebnisse/-ziele von Lerneinheiten (Modulen/Lehrveranstaltungen) oder anderen Lernaktivitäten.

Allgemeine Universitätsreife

Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife erfolgt in der Regel durch das Reifezeugnis. Falls Ihr Reifezeugnis nicht den österreichischen Anforderungen gem. § 63 Universitätsgesetz 2002 entspricht und Sie auch keine weitere einschlägige universitäre Ausbildung vorweisen können, so müssen Sie vor der Zulassung als ordentliche/r Studierende/r Ergänzungsprüfungen ablegen.

Die allgemeine Universitätsreife kann durch eine der folgenden Urkunden nachgewiesen:

  • Österreichisches Reifezeugnis
  • Österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für ein bestimmtes Studium an einer Universität
  • Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifikation oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • In den künstlerischen Studien die Bestätigung über die positiv beurteilte Zulassungsprüfung
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters.

 Nähere Informationen zur Allgemeinen Universitätsreife: UG 2002 §64


Allgemeine Zulassungsfrist
Das ist eine verbindliche Frist, in der die Zulassung und Meldung zum Studium an der Universität für das betreffende Semester erfolgen muss. Die Termine für die Allgemeine Zulassungsfrist sind online unter Termine & Fristen abrufbar.

Amtliche Namensänderung
Bei einer Namensänderung können die Stammdaten bei der Universität Innsbruck aktualisiert werden. Informationen dazu sind unter Meldung & Abmeldung abrufbar.

Amtssignatur
Für aktive Studierende besteht die Möglichkeit, sich über LFU:online wichtige Bestätigungen (wie Studienblatt, Studienzeitbestätigung, Zahlungsbestätigung, Studienbestätigung und Studienerfolgsnachweis) mit Amtssignatur rechtsgültig elektronisch signieren zu lassen.

Damit müssen die Bestätigungen nicht mehr zwingend in der Studienabteilung oder im Prüfungsreferat abgestempelt und unterschrieben werden. Die amtssignierten PDF-Dokumente können jederzeit selber erstellt, auch gespeichert und per E-Mail versendet werden.

Erstellen eines Dokumentes mit Amtssignatur auf LFU:online:

  1. Das benötigte Dokument auswählen
  2. Die gewünschten Parameter einstellen
  3. Das Dokument mit Amtssignatur erstellen lassen


Wenn z.B. die Studienbeihilfenbehörde ein beliebiges amtssigniertes elektronisches Dokument überprüfen will, kann dieses auf folgender offiziellen Website hochgeladen und geprüft werden: https://www.signaturpruefung.gv.at/. Hinweise zur Verifizierung von Ausdrucken finden Sie im Impressum der Universität Innsbruck – es wird empfohlen, die Dokumente immer im amtssignierten Original in digitaler Form einzureichen.

Anerkennung von credits (Anerkennung von ECTS-Anrechnungspunkten)
Der Prozess, durch den eine Institution bescheinigt, dass die in einer anderen Institution erzielten und beurteilten Lernergebnisse/-ziele (einige oder alle) die Bedingungen eines bestimmten Studiums, bestimmter Studienkomponenten oder einer Qualifikation erfüllen.

Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen, die von ordentlichen Studierenden an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt wurden, sind unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit mit den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen auf Antrag von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ per Bescheid anzuerkennen.
 Nähere Informationen Zur Anerkennung von Prüfungen

Apostille
siehe Beglaubigungen

Arbeitsbelastung/Arbeitsaufwand 
Angabe der Zeit, die die Studierenden in der Regel benötigen, um alle Lernaktivitäten (wie den Besuch der Lehrveranstaltungen, Projekte, praktische Arbeit, Selbststudium und Prüfungen) zu absolvieren, die sie zum Erzielen der zu erwartenden Lernergebnisse/-ziele benötigen. (siehe Workload)

Auf Studierende ausgerichtet (Ansatz)
Ein Ansatz, der die Gestaltung von Studien mit dem Schwerpunkt auf die Leistungen eines/einer Lernenden unterstützt, unterschiedlichen Prioritäten der Lernenden gerecht wird und einem realistischen Arbeitsaufwand der Studierenden (also einem in der vorgesehenen Studiendauer zu bewältigenden Arbeitsaufwand) entspricht. Der Ansatz unterstützt die stärkere Einbeziehung der Lernenden in die Auswahl von Inhalt, Art, Tempo und Ort des Lernens.

Außerordentliche/r Studierende/r
Das sind gemäß UG 2002 § 51 Abs. 2 Z 20 und 22 die Studierenden, die zu Universitätslehrgängen oder zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind.

Ausstellungsland des Reifezeugnisses
Bei Auslandsschulen gilt jenes Land als Ausstellungsland, nach dessen Rechtsvorschriften die Reifeprüfung abgelegt wurde.


zum Seitenanfang

B

Bachelor
Akademischer Grad nach Abschluss eines ersten berufsbefähigenden wissenschaftlichen Studiums. Der zu verleihende akademische Grad ist im jeweiligen Curriculum festgelegt.

Bachelorstudium (1. Studienzyklus)
Ist ein ordentliches Studium, das in der Regel 180 ECTS-AP umfasst. Dies entspricht dem Arbeitspensum für ein 6-semestriges Studium. Es dient der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher und künstlerischer Erkenntnisse und Methoden erfordern. Den Absolvent/innen wird der akademische Grad gemäß dem jeweiligen Curriculum verliehen.

Alle aktuellen Bachelorstudien an der Universität Innsbruck sind im Studienangebot abrufbar.

Beglaubigungen
Die Beglaubigung eines Dokumentes dient der Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln und Unterschriften. Grundsätzlich bedürfen alle der Studienabteilung der Universität Innsbruck vorgelegten ausländischen Dokumente einschließlich aller Zeugnisse und Bestätigungen der innerstaatlichen Beglaubigung des Herkunftsstaates sowie der Letztbeglaubigung durch die österreichischen Vertretungsbehörden in diesem Staat :

  • Beglaubigung durch Apostille:
    Dokumente aus den folgend genannten Mitgliedstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens bedürfen lediglich der speziellen Beglaubigungsform der Apostille, welche von den jeweiligen innerstaatlichen Behörden ausgestellt wird:

    Albanien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botsuana, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, China (auch Macao und Hongkong), Costa Rica, Dominica, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Georgien, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Indonesien, Israel, Japan, Kap Verde, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea (Republik), Lesotho, Liberia, Malawi, Marokko, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niue, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russische Föderation, Samoa, San Marino, Sao Tomé und Principe, Saudi Arabien, St. Christopher und Nevis, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Singapur, Südafrika, Suriname, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Staaten/USA, Vereinigtes Königreich, Zypern.

    Gemäß Artikel 4 des Haager Übereinkommens ist die Apostille auf der Originalurkunde selbst anzubringen. Informationen, welche Behörde im jeweiligen Staat für die Beglaubigung zuständig ist, können folgendem Link entnommen werden:
    http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.authorities&cid=41

  • Keine Beglaubigung bei zwischenstaatlichen Abkommen:
    Zeugnisse aus folgenden Ländern bedürfen keiner Beglaubigung, wenn sie im Original (mit Amtssiegel oder Amtsstempel versehen) eingereicht werden:

    Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.

    Kopien hingegen müssen von einer Behörde, die ein Dienstsiegel führt (z. B. Universität, öffentliches Gericht), oder einem Notar beglaubigt werden. Nicht deutsch- bzw. Nicht-englischsprachige Dokumente müssen übersetzt werden. Das Dokument (bzw. die beglaubigte Kopie) ist mit der Übersetzung untrennbar zu verbinden. In weiterer Folge ist sowohl Unterschrift und Siegel des Dokuments, als auch Unterschrift und Siegel des Übersetzers zu beglaubigen.

  • Doppelbeglaubigungen:
    Bei allen anderen Staaten, mit denen kein Abkommen besteht, muß die Beglaubigung in einer lückenlosen Kette zunächst innerstaatlich erfolgen. Die Letztbeglaubigung erfolgt sodann durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausstellungsland der Dokumente.
    Bitte beachten Sie, dass nur Originalurkunden beglaubigt werden können.

    1.
    AUSSTELLENDE BEHÖRDE
    (z.B. Schule, Universität) bestätigt die Echtheit durch Siegel und Unterschrift

    2.
    ÜBERGEORDNETE BEHÖRDE
    (z.B. Unterrichtsministerium, Wissenschaftsministerium) beglaubigt
    Siegel und Unterschrift von 1.

    3.
    ÜBERSETZUNG DURCH ÜBERSETZER/IN
    die Übersetzung muss untrennbar mit dem beglaubigten Dokument verbunden sein

    4.
    AUSSENMINISTERIUM
    beglaubigt
    Siegel und Unterschrift von 2. und 3.

    5.
    ÖSTERREICHISCHE VERTRETUNGSBEHÖRDE
    beglaubigt
    Siegel und Unterschrift von 4.



Benotung
Die Benotung an der Universität Innsbruck erfolgt nach dem Österreichischen Notensystem:

  • Sehr gut (1): Hervorragende Leistung
  • Gut (2): Generell gut, einige Fehler
  • Befriedigend (3): Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
  • Genügend (4): Leistung entspricht den Minimalkriterien
  • Mit Erfolg teilgenommen: Positive Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist
  • Nicht genügend (5): Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
  • Ohne Erfolg teilgenommen: Negative Leistung, wo eine genaue Differenzierung nicht tunlich ist

Beschreibungen / Deskriptoren für Studienzyklen und Studienniveaus
Generische Aussagen zu den wichtigsten zu erwartenden Lernergebnissen/-zielen für jeden der drei Studienzyklen.

Bestätigungen
Im Studierendenportal LFU:online können Bestätigungen, wie z.B. eine Studienbestätigung oder ein Studienblatt ausgedruckt werden. Zusätzliche Informationen sind online unter Meldung & Abmeldung abrufbar.

Beurlaubung
Auf Antrag können sich Studierende für höchstens zwei Semester je Anlassfall beurlauben lassen. Alle Angaben zur Beurlaubung finden Sie unter den Informationen zur Studienorganisation.

Beurteilung
Alle Formen (schriftlich, mündlich und praktisch) zur Leistungsbeurteilung eines/einer Lernenden im Hinblick auf die zu erwartenden Lernergebnisse/-ziele.

Beurteilungskriterien
Beschreibungen der vom Lernenden zu erwartenden Leistungen, um zu belegen, dass ein bestimmtes Lernergebnis/-ziel erzielt wurde.

Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess ist das Instrument zur Umsetzung eines Europäischen Hochschulraums. Aus österreichischer Sicht treibt dieser Prozess die Europäisierung und Internationalisierung des tertiären Bildungssektors voran und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Alle Informationen sind online unter
http://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/bologna/home.html abrufbar.


zum Seitenanfang

C

Campi der Universität Innsbruck
Die Universität ist im Stadtgebiet von Innsbruck in mehrere Standorte unterteilt. Ein Campus umfasst mehrere Gebäude am jeweiligen Standort, während eine Außenstelle nur ein einzelnes Gebäude bezeichnet.

Die vier Campi sind:

  • Campus Innrain (alle am Innrain, in der Josef-Hirn-Straße und am Herzog-Siegmund-Ufer angesiedelten Gebäude)
  • Campus Sport (die Gebäude der Universität im Fürstenweg)
  • Campus Technik (die Gebäude der Universität in der Technikerstraße)
  • Campus Universitätsstraße (Universitätsgebäude in der Universitätsstraße und am Karl-Rahner-Platz)

Die Außenstellen sind:

  • Claudiana (Herzog-Friedrich-Straße 3)
  • Institut für Biochemie (Peter-Mayr-Straße 1a)
  • Institut für Botanik (Sternwartestraße 15)
  • Institut für Erziehungswissenschaften (Liebeneggstraße 8)
  • Institut für Kommunikation im Berufsleben und Psychotherapie (Schöpfstraße 3)
  • Institut für Musikwissenschaften (Karl-Schönherr-Straße 3)
  • Zentrum für Alte Kulturen (Langer Weg 11)

    Damit die verschiedenen Standorte rasch gefunden werden, stehen die Campuspläne auf der Uni-Webseite zur Verfügung.

Credit
siehe ECTS-Anrechnungspunkt (ECTS-AP)

Cum tempore
Als "Akademisches Viertel" bezeichnet man die Viertelstunde nach der angegebenen Zeit. Steht z.B. bei einer Veranstaltung Beginn 15 Uhr c.t. (cum tempore = "mit Zeit") heißt das, dass die Veranstaltung tatsächlich erst eine Viertelstunde später, und zwar um 15:15 Uhr, beginnt.

Curriculum (Sg.)/Curricula (Pl.) - Studienvorschrift
Das Curriculum legt die Inhalte und Ziele des Studiums im Detail fest. Die Vorgaben des Curriculums sind für die Studierenden und Lehrenden verbindlich. Das Curriculum ist eine Verordnung (Rechtsvorschrift). Es präzisiert die im Universitätsgesetz 2002 und im Satzungsteil Studienrechtlichen Bestimmungen der Universität Innsbruck vorgegebenen Normen. Insbesondere Inhalt und Struktur der jeweiligen Studien sind darin angeführt.

Curriculum-Kommission
Jede Fakultät besitzt eine eigene Curriculum-Kommission, deren Aufgabe die Erstellung und Änderung der fakultären Curricula ist.


zum Seitenanfang

D

Dekanin/Dekan
Die Dekanin/Der Dekan ist Leiterin/Leiter der Organisationseinheit Fakultät.

Deutschkenntnisse
Für die Zulassung zu ordentlichen Studien, für die Deutsch erforderlich ist (das gilt für alle Grundstudien (Bachelor-, Diplom- Lehramtsstudien), viele Master- als auch für einige Doktoratsstudien), ist die bestandene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 (nach GERS) erforderlich. Siehe dazu die Informationen zum Vorstudienlehrgang.

Diploma Supplement
Das Diploma Supplement wird den Absolvent/innen eines Studiums zusätzlich zum Verleihungsbescheid (Abschlusszeugnis) ausgefolgt. Es enthält eine detaillierte Auflistung der erbrachten Studienleistungen und soll einen raschen Überblick über die erworbenen Qualifikationen verschaffen. Mehr Informationen zum Diploma Supplement sind unter http://www.uibk.ac.at/rektorenteam/lehre/bologna/diploma-supplement-ds.html abrufbar.

Diplomstudium
Ist ein ordentliches Studium, das sowohl der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, als auch deren Vertiefung und Ergänzung dient. Der Abschluss führt zum Erwerb des akademischen Grades Magister/Magistra oder Diplomingenieur/Diplomingenieurin. Ein Diplomstudium dauert 8 bis 10 Semester und besteht aus zwei oder drei Studienabschnitten, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Bei einem Teil der Diplomstudien wird die Spezialisierung ab dem zweiten Studienabschnitt durch Gliederung in Studienzweige zum Ausdruck gebracht. Die meisten Diplomstudien laufen aus und können nicht mehr inskribiert werden.

Die aktuellen Diplomstudien an der Universität Innsbruck im Studienangebot abrufbar.

Doctor of Philosophy (PhD)/Doktoratsstudium
Ist ein ordentliches Studium und dient der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien. Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums voraus. Den Absolvent/innen wird der akademische Grad Doktorin, Doktor oder Doctor of Philosophy (PhD) mit dem im jeweiligen Curriculum festgelegten Zusatz verliehen.

Alle aktuellen Doktoratsstudien an der Universität Innsbruck sind im Studienangebot abrufbar. Allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium sind unter folgendem Link zu finden: http://www.uibk.ac.at/studium/doktorate/

Doktorin/Doktor
Nach Abschluss des Doktoratsstudiums erhält man den akademischen Grad einer Doktorin/eines Doktors. Den Absolvent/innen wird der akademische Grad Doktorin oder Doktor mit dem im jeweiligen Curriculum festgelegten Zusatz verliehen.

Doppelbeglaubigung
siehe Beglaubigungen

Dublin Deskriptoren
Die Dublin Deskriptoren beschreiben fächerübergreifend (generisch) mit Hilfe von fünf Kategorien (Wissen und Verstehen, Anwendung von Wissen und Verstehen, Urteilen, Kommunikative Fertigkeiten, Selbstlernfähigkeit) die Anforderungen an Abschlüsse auf Bachelor-, Master- und Doktoratsebene.


zum Seitenanfang

E

ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS-AP) 
Die von den Studierenden in einem Studium zu erbringenden Studienleistungen werden in ECTS-Anrechnungspunkten ausgedrückt. ECTS bedeutet European Credit Transfer System (and Accumulation).

Jedem Modul bzw. jeder Lehrveranstaltung sind gemäß des zeitlichen Arbeitsaufwands für die Studierenden entsprechende Punkte zugeteilt. 25 Stunden Arbeitsbelastung (Workload) entsprechen 1 ECTS-AP. Die Anführung der ECTS-AP dient der leichteren Vergleichbarkeit der Studien und kennzeichnet auch Schwerpunktsetzungen innerhalb eines Studiums.

 Informationen für die Zuteilung von ECTS-AP bei der Erstellung von Curricula

Einzelstudium
Ein Einzelstudium kann nicht mit einer anderen Studienrichtung kombiniert werden. Es können jedoch mehrere Einzelstudien parallel betrieben werden (Doppelstudium).

Employability
"Employability" ist mit "Berufsbefähigung" zu übersetzen. Dies bedeutet: Es wird nicht unmittelbar auf eine konkrete Berufstätigkeit vorbereitet, sondern die Grundlagen dafür gelegt, sich in diverse Arbeitsfelder einzuarbeiten.

Empfohlener bzw. exemplarischer Studienverlauf
Auf Basis des Curriculums wurden an der Universität Innsbruck exemplarische Studienverläufe entwickelt. Dieser Verlauf kann eine wichtige Orientierungshilfe für die Stundenplanerstellung sein.
Die exemplarischen Studienverläufe sind im Bereich "Studienangebot" unter dem jeweiligen Studienprofil abrufbar.

Ergänzungsprüfungen
Sind gemäß § 51 Abs. 2 Z 18 Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife oder für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache oder der körperlich-motorischen Eignung. Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung ist der Studienabteilung zu übermitteln. Siehe auch Meldung & Abmeldung.

Erstsemestrigenveranstaltung
Informationsveranstaltung für Studienanfänger/innen, welche von der Österreichischen Hochschüler/innenschaft (ÖH) bzw. Universitätsinstituten organisiert werden.


Exmatrikulation
siehe Abgang von der Universität Innsbruck/Wechsel der Universität

 

Der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) stellt einen gemeinsamen europäischen Referenzrahmen dar, der Mitgliedsländern der Europäischen Union ermöglicht, ihre Qualifikationssysteme miteinander zu verknüpfen. 


zum Seitenanfang

F

Fachschaft (Fakultätsstudienvertreter/innen)
Die Fakultätsstudienvertretungen koordinieren und organisieren die Studienvertretungen aus verschiedenen Studienrichtungen. Zu den Aufgaben gehören Erstsemestrigenveranstaltungen, Beratungsdienst und verschiedene Projekte. Nähere Informationen sind unter http://www.oehweb.at/ abrufbar.

Fakultät
Eine Fakultät ist eine Organisationseinheit mit Forschungs- und Lehraufgaben. An der Universität Innsbruck gibt es 16 Fakultäten. Die Leitung einer Fakultät obliegt dem Dekan/der Dekanin.

Formales Lernen
Das sind Lernmöglichkeiten, die durch eine öffentliche Bildungs- oder Schulungseinrichtung angeboten werden, strukturiert aufgebaut sind (in Bezug auf Lernziele, Lerndauer und Lernunterstützung) und mit einer Zertifizierung abgeschlossen werden. Das Lehrpersonal muss bestimmte definierte Qualitäten vorweisen. Formales Lernen ist aus Sicht des/der Lernenden beabsichtigtes Lernen.

Forschungsgeleitete Lehre
Die Verbindung zur Forschung ist für gute universitäre Lehre essentiell. Nur dann können Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Forschung vermittelt, Theorien- und Methodenkompetenz aufgebaut, die Fähigkeit zu analysieren und zu reflektieren herangebildet und der wissenschaftlich-kritische Blick geschult werden. Absolvent/innen einer Universität müssen in der Lage sein, sich mit der Haltung eines/r Forschenden Wissen anzueignen, zu prüfen und weiterzuentwickeln, fachlich kompetent und verantwortlich zu handeln. Damit trägt die Universität auch zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Studierenden bei.

Fortsetzungsmeldung
siehe Meldung zum Studium/zur Fortsetzung des Studiums


zum Seitenanfang

G

Genderspezifische Lehre
Erkenntnisperspektiven, Theorien, Methoden und Ergebnisse der kritischen Frauen- und Geschlechterforschung stehen im Zentrum der Lehrangebote und beleuchten innerhalb des jeweiligen wissenschaftlichen Faches sowie im Rahmen eines interdisziplinären Masterstudiums die zentrale Bedeutung der Kategorie Geschlecht in Wissenschaft und Gesellschaft: Gender-Lehrangebote

Gleichgestellte StudienbewerberInnen
Gleichstellung bedeutet, dass das Reifezeugnis von StudienbewerberInnen so behandelt wird, als wäre es in Österreich ausgestellt. Die Gleichstellung ist anlässlich der bewerbung um Zulassung zum Studium nachzuweisen. Für gleichgestellte Personen entfallen die bewerbungsfristen und Studienplatzbeschränkungen gelten für sie nicht. Allerdings müssen sie die besonderen österreichischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichtentsprechen des ausländischen Reifezeugnisses sind vor Zulassung als ordentliche/r Studierende/r Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung an einer österreichischen höheren Schule zu absolvieren, wenn die StudienbewerberInnen den als Voraussetzung verlangten Unterrichtsgegenstand nicht oder in nicht ausreichendem Maße besucht haben.

Für die Zulassung zum Universitätsstudium gelten die Reifezeugnisse folgender Studienbewerber im Sinne des § 65 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 als in Österreich ausgestellt

  1. Personen, die in Österreich auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort auf Grund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegatten und Kinder.
    Nachweis: Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

  2. In Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalisten sowie ihre Ehegatten und Kinder.
    Nachweis: Akkreditierungsurkunde

  3. Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor Antragstellung auf Zulassung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten, oder die mindestens einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei dem dies der Fall ist.
    Nachweis: Einkommensnachweis/Versicherungszeiten der letzten fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragstellung, Meldebestätigung; zusätzlich bei Unterhaltspflichtigen: Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde

  4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind. Nachweis: Stipendienbescheid

  5. Inhaber von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen. Dies sind derzeit: St. Georgs-Kolleg in Istanbul, Instituto Austriaco in Guatemala City, Österreichische Schule in Budapest und Prag, das Gymnázium Bilikova in Bratislava, die Obchodná akadémia in Bratislava, das Gymnasium Dr. Karla Polsneho in Znojmo, das Kossuth Lajos Gymnázium in Mosonmagyaróvár, Petöfi Sándor Gymnázium in Mezoberény

  6. Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtstellung der Flüchtlinge, die auf Grund des Asylgesetzes 1997 in Österreich Aufenthaltsberechtigung haben.
    Nachweis: Bescheid/Ausweis über Flüchtlingsstatus gem. Genfer Konvention


zum Seitenanfang

I

Immatrikulation  
Aufnahme an einer Universität/Hochschule. Immatrikulation ist die "traditionelle" Bezeichnung für Zulassung.

Individuelles Studium
Verschiedene Fächer aus bestehenden Bachelor-, Master- oder Diplomstudien dürfen zu einem individuellen Bachelor- oder Masterstudium verbunden werden, wenn das beantragte Studium eine neue, innovative Ausbildungskombination beinhaltet und einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist. Das Individuelle Studium bedarf einer Genehmigung durch den/die UniversitätsstudienleiterIn. Dazu auch das Info-Blatt "Individuelles Studium".

Informelles Lernen
Lernen durch alltäglich in Bezug auf Beruf, Familie oder Freizeit. Dieses ist nicht strukturiert (in Bezug auf Lernziele, Lerndauer und Lernunterstützung) und wird in der Regel nicht mit einer Zertifizierung abgeschlossen. Informelles Lernen kann beabsichtigt sein, in den meisten Fällen geschieht es jedoch unbeabsichtigt (oder beiläufig/zufällig) Kompensation.

Inskription
Entspricht der Meldung zum Studium/zur Fortsetzung des Studiums.

Institut
Institute sind Organisationseinheiten der Fakultäten mit Lehr- und Forschungsaufgaben. Zu den Instituten an der Universität Innsbruck siehe unter Institute.

Die International Standard Classification of Education (ISCED) ist ein statistisches Rahmenwerk für die Klassifikation und Charakterisierung von Schultypen- bzw. Bildungssystemen. Es unterscheidet mehrere Niveaus (Level) und eignet sich auch für die Angabe des Bildungsniveaus im internationalen Vergleich.


zum Seitenanfang

K

Kombinationspflichtige Studienrichtung
siehe Lehramtsstudien

Kompetenzen
Eine dynamische Kombination aus kognitiven und metakognitiven Fertigkeiten, Wissen und Verständnis, zwischenmenschlichen, intellektuellen und praktischen Fertigkeiten, ethischen Werten und Einstellungen. Die Förderung von Kompetenzen ist das Ziel aller Studien. Kompetenzen werden im Rahmen aller Lerneinheiten erworben und in unterschiedlichen Phasen des jeweiligen Studiums beurteilt. Einige Kompetenzen sind fachgebietsbezogen (spezifisch für einen bestimmten Studienbereich bzw. eine bestimmte Wissenschaftsdisziplin), andere wiederum generisch (relevant für alle Studien/Disziplinen). Normalerweise zieht sich der Kompetenzerwerb auf integrierte und zyklische Weise durch das Studium.

KME - Körperlich-motorische Eignung
Die körperlich-motorische Eignung muss beim Studium der Sportwissenschaften und beim Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport vor der Zulassung nachgewiesen werden.
KME - Ergänzungsprüfung


zum Seitenanfang

L

L - Latein
Bei bestimmten Studien muss Latein vor der Einschreibung nachgewiesen werden (z.B.: Diplomstudium Klassische Philologie - Latein, Lehramtsstudium Klassische Philologie - Latein). Bei anderen Studien kann Latein nach der Einschreibung bzw. vor dem Antreten zu letzten Teilprüfung der Ersten Diplomprüfung nachgewiesen werden. 
Achtung: Wenn Sie den Nachweis nicht rechtzeitig erbringen, ist die Fortsetzung des Studiums nicht möglich.

 

Learning Outcomes
siehe Lernergebnis/-ziel

Lehramtsstudium
Das Lehramtsstudium bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der allgemeinbildenden Fächer an den Schulen der Sekundarstufe (Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus.

Es umfasst ein 4-jähriges Bachelorstudium und ein daran anschließendes Masterstudium.Es handelt sich hierbei um ein Kombinationsstudium von zwei Unterrichtsfächern, in dem die forschungsgeleitete Lehre in Fach, Fachdidaktik und Pädagogik, sowie die Schulpraxis sinnvoll verbunden werden.

Zum Studienangebot siehe Lehramtsstudien an der Universität Innsbruck.Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium siehe unter http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt/

Lernende/r
Eine in den (formalen, nicht formalen oder informellen) Lernprozess einbezogene Person.

Lernergebnis/-ziel
Aussagen darüber, was ein Lernender/eine Lernende nach erfolgreichem Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und kann. Sie werden im Curriculum formuliert und in den Lehrveranstaltungen umgesetzt.

Lehrveranstaltungsverzeichnis/Vorlesungsverzeichnis
Hier sind alle an der Universität Innsbruck angebotenen Lehrveranstaltungen aufgelistet. Es erscheint jedes Semester und ist online unter https://lfuonline.uibk.ac.at/public_prod/owa/lfuonline_lv.home abrufbar.

Lehrveranstaltungsarten
Es gibt verschiedene Lehrveranstaltungsarten. Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungsarten sinden sich im jeweiligen Curriculum bzw. im Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen".

LFU:online
Das Studierendenportal der Universität Innsbruck ist ein webbasiertes Verwaltungssystem. Es ermöglicht Studierenden sich z.B. über Lehrangebote zu informieren, sich zu Lehrveranstaltungen anzumelden, die Prüfungsergebnisse abzufragen und Bestätigungen auszudrucken. Der Zugriff auf alle persönlichen Daten erfolgt passwortgeschützt. Mehr dazu unter folgendem Link: https://lfuonline.uibk.ac.at/public_prod/owa/lfuonline.home


zum Seitenanfang

M

Master
Zu verleihender akademischer Grad nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums. Der akademische Grad wird den AbsolventInnen in der im jeweiligen Curriculum festgelegten Form verliehen.

Masterstudium
Ist ein ordentliches Studium und setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums voraus. Es umfasst in der Regel 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Dies entspricht einer Studiendauer von zwei Jahren bzw. vier Semestern. Das Masterstudium dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage des Bachelorstudiums. Den AbsolventInnen wird der akademische Grad gemäß dem jeweiligen Curriculum verliehen.

Alle aktuellen Masterstudien an der Universität Innsbruck sind im Studienangebot abrufbar.

Matrikelnummer
Siebenstellige Identifikationsnummer der/des Studierenden an der Universität (bleibt immer gleich, auch bei Studien- und Universitätswechsel).

MB- Musische Begabung
Für das Lehramtsstudium Musikerziehung muss vor der Zulassung die musische Begabung nachgewiesen werden.

Meldung zum Studium/zur Fortsetzung des Studiums/Abmeldung des Studiums
Die Meldung/Fortsetzung zum Studium ist die semesterweise Bestätigung der/des Studierenden, ein bestimmtes Studium aufnehmen bzw. fortsetzen zu wollen. Hier können sich Studierende auch von ihrem Studium/ihren Studien an der Universität Innsbruck abmelden. Alle Informationen sind unter Meldung & Abmeldung abrufbar.

Mitbelegung
§ 63 Abs. 9 Universitätsgesetz 2002: Die Ablegung von Prüfungen für eine Studienrichtung an einer anderen als der Universität oder Hochschule ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Nähere Informationen dazu finden Sie unter Meldung & Abmeldung.

Modul
Ein Modul ist eine thematische Einheit, die (an der Universität Innsbruck im Rahmen von Bachelor- und Masterstudien) in der Regel 5 ECTS-Anrechnungspunkte (Credits) oder ein Vielfaches davon umfasst. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein Semester, ausnahmsweise auch über mehrere Semester.


zum Seitenanfang

N

Nachfrist
Mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt die Nachfrist, die im Wintersemester am 31. Oktober, im Sommersemester am 31. März endet.

Namensänderung
siehe Amtliche Namensänderung

Nationaler Qualifikationsrahmen (Hochschulbereich)
Die einzige Beschreibung auf nationaler Ebene oder auf der Ebene eines bestimmten Bildungssystems, die international verstanden wird und über die alle Qualifikationen und sonstigen Studienleistungen im Hochschulbereich auf schlüssige Weise beschrieben oder zueinander in Beziehung gesetzt werden können und die die Beziehung zwischen Hochschulabschlüssen definiert.

Nicht formales Lernen
Schulungsmaßnahmen, die nicht durch eine Bildungs- oder Schulungseinrichtung angeboten werden und nicht mit einer Zertifizierung abgeschlossen werden. Diese sind jedoch strukturiert (in Bezug auf Lernziele, Lerndauer und Lernunterstützung). Nicht formales Lernen ist aus Sicht des Lernenden beabsichtigt.

Niveaubeschreibung
Allgemeine Aussagen zu den typischen Leistungen der Lernenden, denen auf einem bestimmten Niveau innerhalb eines Qualifikationsrahmens eine Qualifikation verliehen wurde.

 

Der Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist als Instrument zur Förderung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen in Österreich und Europa sowie zur Förderung des lebensbegleitenden Lernens, welches formales, nicht-formales und informelles Lernen umfasst, einzusetzen. Der NQR ist mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft. Daher bedeutet die Zuordnung zu einem Niveau des Nationalen Qualifikationsrahmen auch automatisch die Zuordnung zum äquivalenten Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens. 


zum Seitenanfang

O

ÖH-Beitrag
Um zu einem Studium zugelassen zu werden bzw. ein Studium fortzusetzen, muss jedes Semester der Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) entrichtet werden.

 Nähere Informationen zum ÖH-Beitrag sowie zur etwaigen Entrichtung eines Studienbeitrages

Österreichische Hochschüler/innenschaft (ÖH)
Die ÖH ist die gesetzliche Interessensvertretung und Serviceeinrichtung für alle Studierenden an den Universitäten. Für die Studierenden an der Universität Innsbruck ist die Österreichische Hochschüler/innenschaft in Innsbruck zuständig.

OLAT
OLAT steht für „Online Learning and Training“ und ist eine Open-Source Lernplattform. Es dient der Bereitstellung von Lerninhalten, der Organisation von Lernaktivitäten und der Verwaltung der Kursteilnehmer. Funktionen wie Zugangsregelungen, Gruppenverwaltung, Bewertungswerkzeug, kollaborative Werkzeuge (Foren, Chat, etc.) helfen bei der Durchführung einer Veranstaltung.

OLAT ist kein Content-Management-System (CMS), für die Erstellung und Bearbeitung größerer Lerninhalte sollten zusätzliche Werkzeuge eingesetzt werden (z.B. eLML), welche auf Content-Management spezialisiert sind. Extern erstellte Lerninhalte können in OLAT über standardisierte Schnittstellen importiert werden. Für die Erstellung einfacher Seiten wurden in OLAT jedoch entsprechende Hilfsmittel eingebaut (z.B. ein HTML-Editor).

Weitere Informationen zu OLAT finden Sie auf der Community-Webseite www.olat.org.

Ordentliche/r Studierende/r
Zum ordentlichen Studium an der Universität zugelassene Personen. Sie sind berechtigt, das gewählte Bachelor-, Diplom-, Master- oder PhD-/Dokotoratsstudium abzuschließen. Der erfolgreiche Abschluss ist mit der Erlangung eines akademischen Grades verbunden.

Österreichisches Notensystem
siehe Benotung


zum Seitenanfang

P

PhD
siehe Doctor of Philosophy (PhD)

Podcasts (Audioinformationen für Studieninteressierte)
Im Rahmen eines SchülerInnen-Projekts des Medienkollegs Innsbruck wurden zu Studien der Universität Innsbruck Info-Podcasts erstellt. In 10- bis 20-minütigen Interviews mit erfahrenen Studierenden, mit AbsolventInnen und Studienverantwortlichen können Studieninteressierte mehr über Studienalltag, Studieninhalte, Studienlust und vielleicht auch Studienfrust aus "Insider-Sicht" erfahren.

Präsenzstunden
Unter Präsenzstunden sind die Zeiten zu verstehen, in denen Lehrende und Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen zum Zwecke der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden zusammentreffen. Die Präsenzstunden sind Teil der Arbeitsbelastung (Workload) der Studierenden. Der Umfang der Präsenzstunden ist in Semesterstunden auszudrücken.

Programm (Bildungsprogramm)
Eine Reihe von Lerneinheiten, basierend auf Lernergebnissen/-zielen, die für die Verleihung einer bestimmten Qualifikation anerkannt werden.

Promotion
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades Doktor bzw. Doktorin bzw. PhD bei Abschluss eines bestimmten Doktoratsstudium.

Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist rechtsverbindlich und legt die Rahmenbedingungen für die Prüfungen an der Universität Innsbruck fest. Weitere Informationen zur Prüfungsordnung sind unter http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/pruefungen/ abrufbar.

Prüfungsreferat
Die Prüfungsreferate sind für die Organisation, Verwaltung und Abwicklung des Prüfungswesens zuständig.


zum Seitenanfang

Q

Qualifikationsprofil
Das ist jener Teil des Curriculums, der beschreibt, welche wissenschaftlichen und beruflichen Qualifikationen die Studierenden durch die Absolvierung des betreffenden Studiums erwerben. Das Qualifikationsprofil bildet die Grundlage für die Festlegung der Learning Outcomes/Lernziele der einzelnen Module.


zum Seitenanfang

S

Semesterstunde (SSt)
Eine Semesterstunde entspricht so vielen Unterrichtseinheiten, wie das Semester Unterrichtswochen (=15) umfasst. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.

Service-Point
Der Service-Point ist ein von der Universität Innsbruck öffentlich aufgestellter Info-Terminal für Studierende. Am Service-Point kann der Studienbeitrag/ÖH-Beitrag bezahlt sowie nach Bezahlung das Gültigkeitsdatum auf der Studentcard automatisch aufgedruckt werden.
Die Standorte der Service-Points:

Campus Innrain

  • Innrain 52 – Hauptgebäude:
    im Erdgeschoß - je 1 Gerät im Gang links und rechts des Haupteinganges (durch die Glastüre)
  • Innrain 52d – GEIWI-Turm:
    im Erdgeschoß: 4 Servicepoints befinden sich an der Frontseite der Studienabteilung

Campus Universitätsstraße

  • Universitätsstraße 15 – SOWI-Gebäude
    im Erdgeschoß gegenüber dem Prüfungsreferat

Campus Technik

  • Technikerstraße 15 – Dekanats-Gebäude
    im Erdgeschoß

Sine Tempore
Eine Veranstaltung, die pünktlich um 15:00 Uhr beginnen soll, kann mit 15 Uhr s. t. (sine tempore = "ohne Zeit", d.h. ohne akademische Viertelstunde) angegeben sein.

Sprachenzentrum
Das Sprachenzentrum – eine Serviceeinrichtung der Universität Innsbruck – bietet Studierenden, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Universität und extern Interessierten ein vielfältiges Angebot an Sprach- und Interkulturalitätskursen. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.uibk.ac.at/sprachenzentrum/

Sponsion
Die Sponsion bezeichnet die Verleihung des akademischen Grades eines Magisters/einer Magistra, eines Diplomingenieurs/einer Diplomingenieurin, eines Bachelors und eines Masters.

Studentcard
Die Studentcard ist ein Studierendenausweis im Scheckkartenformat, die mit einem Chip sowie der Quick-Funktion versehen ist und somit allen Studierenden die Möglichkeit bietet – unabhängig von Öffnungszeiten – verschiedene Dienstleistungen der Universität in Anspruch zu nehmen. Alle Informationen zur Studentcard sind unter http://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studienbeginn/studentcard/ zu finden.

Studienbeauftragte/r
Diese UniversitätslehrerInnen werden von der Universitätsstudienleitung zur Entscheidung zahlreicher Aufgaben in ihrem Namen und nach Maßgabe von hierfür erlassenen Richtlinien für bestimmte Studien bevollmächtigt.

Studienbeitrag ("Studiengebühren")
Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer Staatszugehörigkeit oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind, müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen.

Studienblatt
Persönlicher semesterweiser Ausdruck zur gewählten Studienrichtung.

Studiendekan/Studiendekanin
Für die Organisation der Studien sowie des Lehr- und Prüfungsbetriebs auf Fakultätsebene werden StudiendekanInnen bestellt. Sind an der Fakultät mehrere Studien eingerichtet, können bei Bedarf zusätzlich Studienbeauftragte vorgesehen werden. Diese UniversitätslehrerInnen werden von der Universitätsstudienleitung zur Entscheidung zahlreicher Aufgaben in ihrem Namen und nach Maßgabe von hierfür erlassenen Richtlinien bevollmächtigt. Alle Informationen zu den Aufgaben finden Sie hier.

Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)
Studierende, die erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium zugelassen sind, müssen eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) absolvieren. Die StEOP hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl zu schaffen. Informationen zur StEOP: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studienbeginn/steop/index.html.de

 

Studienerfolgsnachweis
Der Studienerfolgsnachweis ("Bestätigung des Studienerfolges") stellt eine Auflistung aller bisher absolvierten Lehrveranstaltungen dar. Als Sammelzeugnus ist er auf LFU:online abrufbar, oder beim zuständigen Prüfungsreferat erhältlich.

Studienkennzahl (SKZ)
Bezeichnung jedes Studienganges mit einer dreistelligen Zahl (als Verwaltungsmerkmal).

Studienzyklus
Alle Qualifikationen innerhalb des Europäischen Hochschulraums sind in drei Studienzyklen angeordnet. Eines der Ziele der Bologna-Erklärung von 1999 lautete "Einführung eines Systems, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluss (graduate)." Im Jahr 2003 wurden unter dem Begriff Promotionsstudium auch Doktorandenstudien in die Bologna-Struktur aufgenommen.

Studienzweig
Spezialisierung im Rahmen mancher Diplomstudien durch Aufteilung in verschiedene Fachbereiche. Die Spezialisierungsmöglichkeiten werden im zweiten oder dritten Studienabschnitt angeboten. Die Wahl des Studienzweiges muss mit Beginn des zweiten bzw. dritten Studienabschnittes in der Studienabteilung bekannt gegeben werden.

Studierende/r
Der/die in ein hochschulisches Bildungsprogramm eingeschriebene Lernende.


zum Seitenanfang

T

Toleranzsemester
Toleranzsemester werden begrifflich in unterschiedlichen Zusammenhängen uneinheitlich verwendet und jeweils unterschiedlich berechnet: Studienbeitrag (Überschreitung der Studienbeitragsfreien Zeit), Familienbeihilfe (Anspruchsdauer) und Studienbeihilfe („Stipendium“ – Anspruchsdauer)



zum Seitenanfang

U

Übersetzungen von Dokumenten
Nicht deutschsprachige Dokumente müssen von einem/einer beeideten Übersetzer:in in die deutsche oder englische Sprache übertragen werden. Dokumente, die auf Englisch verfasst wurden, werden akzeptiert.
Beachten Sie, dass auch die Beglaubigungsvermerke übersetzt sein müssen und die Unterschrift des Übersetzers/der Übersetzerin beglaubigt sein muss. Ausgenommen davon sind Übersetzungen, die von gerichtlich beeideten Dolmetscher/innen in Österreich hergestellt wurden. Übersetzung und beglaubigtes Dokument müssen untrennbar miteinander verbunden sein!

Übertragung
Prozess, bei dem die in einem Kontext erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte zum Zwecke der Qualifikationserlangung in einem anderen Kontext anerkannt werden.

Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO)
Gesetzliche Bestimmung, die die zusätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme/Absolvierung einer bestimmten Studienrichtung regelt (falls jene Fächer nicht Unterrichtsgegenstand in der höheren Schule waren). Weitere Informationen zum UBVO finden Sie hier.

Universitätslehrgang
Die Universität Innsbruck bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen Universitätslehrgänge an, die der akademischen Weiterbildung dienen und vorwiegend berufsspezifisch orientiert sind. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt als außerordentliche/r Studierende/r.

Nähere Informationen zu den einzelnen Universitätslehrgängen sowie zur Anmeldung erhalten Sie in der Koordinationsstelle für Weiterbildung.

Universitätssportinstitut (USI)
Das USI ist eine Institution mit vielfältigem Angebot zur sportlichen Betätigung der Studierenden, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (eigenes Programm, gesonderte Anmeldungsfrist). Weitere Informationen sind auf der Homepage des USI abrufbar: http://www.uibk.ac.at/usi/

Universitätsgesetz (UG) 2002
Gesetzliche Basis für die Organisation der Universitäten und ihrer Studien. Weitere Informationen: UG 2002

Universitätsstudienleitung
Das gemäß § 19 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002 für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständige monokratische Organ ist die Universitätsstudienleitung. Die Aufgaben der Universitätsstudienleitung an der Universität Innsbruck werden von dem/der Vizerektor/Vizerektorin für Lehre und Studierende wahrgenommen. Der/die Universitätsstudienleiter/Universitätsstudienleiterin bevollmächtigt StudiendekanInnen und Studienbeauftragte für bestimmte Aufgaben. Diese Aufgaben werden jeweils im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


zum Seitenanfang

V

Vergabe von Credits / ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-AP)
Die Übertragung der Anzahl von Credits (ECTS-AP), die einer Komponente oder Qualifikation zugewiesen sind, an den Lernenden. Die Vergabe gilt als Anerkennung, dass die Lernergebnisse eines/einer Lernenden beurteilt wurden und der/die Lernende die Anforderungen der entsprechenden Komponente oder Qualifikation erfüllt.

Virtueller Wegweiser
Der virtuelle Wegweiser veranschaulicht in Form von Kurzvideos die ersten Schritte des Studierendenlebens. Mehr dazu finden Sie unter dem Link zum Virtuellen Wegweiser.

Visum
Wer nicht StaatsbürgerIn eines Mitgliedslandes des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ist, muss einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung stellen. Das Ansuchen ist grundsätzlich vom Heimatland aus zu beantragen. Formulare für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung sind bei den österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaft/Konsulat) im jeweiligen Heimatland erhältlich. Weitere nützliche Informationen sind auch auf der Homepage des OeAD zu finden.


zum Seitenanfang

W

Wechsel des Studiums
Informationen für die Änderung eines Studiums an der Universität Innsbruck sind unter folgendem Link abrufbar: Meldung & Abmeldung

Wechsel des Studienplatzes
Für den Wechsel der Universität stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Sie finden diese online unter Meldung & Abmeldung.

Weiterbildung
Die universitäre Weiterbildung der Universität Innsbruck vermittelt Zusatz- und höhere Fachqualifikationen ausgehend von den an der Universität vertretenen Studienrichtungen. Nähere Informationen sind auf der Homepage der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung erhältlich.

Workload
Der Arbeitsaufwand oder der Workload der Studierenden ist jenes Arbeitspensum, das von diesen für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls oder einer Lehrveranstaltung aufgewendet werden muss (Präsenzstunden, Fernstudieneinheit, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung etc.). Die Arbeitsbelastung wird in ECTS-Anrechnungspunkten (credits) ausgedrückt. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 (Echt-)Stunden.


zum Seitenanfang

Z

Zulassung
Die Zulassung ist die Einschreibung an der Universität. Diese ist nur erforderlich, wenn ein neues Studium aufgenommen oder die Universität gewechselt wird. (Informationen zur Zulassung)

Zulassungsnachweis
Alle StudienbewerberInnen, die nicht EU-/EWR BürgerInnen mit gleichzeitiger EU-Bildung sind (kein EU-/EWR Reifezeugnis), benötigen einen Zulassungsnachweis. Von dieser Zulassungsvoraussetzung ausgenommen sind allerdings Gleichgestellte StudienbewerberInnen. (Informationen zur Zulassung)

Zusatzprüfung
Vor der Zulassung zum Studium bzw. vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung sind für bestimmte Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen. Mehr dazu siehe Universitätsberechtigungsverordnung (= UBVO) 1998. Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung ist der Studienabteilung zu übermitteln. Siehe auch Meldung & Abmeldung.

Achtung: Wenn Sie den Nachweis nicht rechtzeitig erbringen, ist die Fortsetzung des Studiums nicht möglich.

Zuweisung von Credits / ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS-AP)
Die Zuordnung einer bestimmten Anzahl von credits (ECTS-AP) für spezifische Module/Lehrveranstaltungen erfolgt durch die Curriculum-Kommission.

 Nähere Informationen zur Zuweisung von ECTS-AP


zum Seitenanfang

Nach oben scrollen