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2015W – Universität Innsbruck

PhD Education (Doktoratsstudium)

Curriculum (2015W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für LehrerInnenbildung

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0110 Pädagogik nicht näher definiert

Studienkennzahl
UC 794 056 xxx

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Informationen zum Curriculum (2015W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 25 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Fachspezifische und forschungsbasierte Kompetenzen 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema  5 ECTS-AP Interdisziplinäres DissertantInnenseminar 5 ECTS-AP Partizipation am wissenschaftlichen Diskurs  5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Wahlmodule Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Interdisziplinäre Forschungswerkstatt 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Schulpädagogik, Bildungsforschung, Fachdidaktik oder Religionspädagogik zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer (mit venia docendi) vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen/Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen/Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Education verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die wissenschaftlichen Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden.

Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erworbenen Qualifikationen befähigen die Absolventinnen und Absolventen, ihre Fachkompetenz in wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aufgabenfeldern zur Entwicklung von Schule und Unterricht sowie zur Qualifizierung und Professionalisierung des Personals in Schule und Schulbehörde einzusetzen und damit zum gesellschaftlichen Fortschritt in der Bildung beizutragen. Sie sind auf Lehr- und Forschungstätigkeit an Universitäten und anderen postsekundären Bildungs- und Forschungseinrichtungen vorbereitet.

Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch und an der jeweiligen Praxis orientiert zu reflektieren.

Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz zum inter- und transdisziplinären Diskurs mit anderen Disziplinen, die zur Entwicklung von Schule, Unterricht und Bildungssystem beitragen. Sie sind in der Lage, ihre Fachkompetenz sich rasch wandelnden Anforderungen anzupassen.

Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die AbsolventInnen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer externen, nationalen wie internationalen, Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhält; sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen, führen diese selbstständig und auf der Basis adäquater Untersuchungsinstrumente einer kritischen Analyse zu.

Das Studium wird mit einer Dissertation, die von einem Betreuerteam betreut wird, und der abschließenden kommissionellen Prüfung abgeschlossen. Es wird der Titel „Doctor of Philosophy (PhD)“ verliehen.

Erwartete Lernergebnisse

Die AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. Sie verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

AbsolventInnen des Doktoratsstudiums Education üben Funktionen in Forschung und im Bildungssektor aus. Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erworbenen Qualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz in wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aufgabenfeldern einzusetzen und damit zum gesellschaftlichen Fortschritt in der Bildung beizutragen.

Die beruflichen Tätigkeitsfelder nach Abschluss eines Doktoratsstudiums liegen an den Universitäten, in Forschungsinstitutionen, Pädagogischen Hochschulen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen, Forschungsabteilungen privater und öffentlicher Institutionen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen und Schulbehörden.

Zusätzlich erwerben die AbsolventInnen die allgemeinen wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen, die zur erfolgreichen Ausübung des Wissenschaftsberufes in leitender Position im akademischen oder öffentlichen Bereich benötigt werden.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung19= 100%
 2 GUT:  Generell gut, einige Fehler29,9
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler27,9
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien23,2
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d

Studiendekanin
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann

Informationen für Studierende mit Behinderung 
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck

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