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Hochschuldidaktische Basisqualifizierung gemäß Kollektivvertrag § 49 (8) – Universität Innsbruck

Hochschuldidaktische Basisqualifizierung gemäß Kollektivvertrag § 49 (8)

Waben-Graphik HDBQ SVG

Inhaltlicher Aufbau der Hochschuldidaktischen Basisqualifizierung
Blau: Ablauf synchroner Termine

Orange: Inhaltliche Themengebiete

Ziel

am Ende des Workshops

  • kennen Sie die rechtlichen Grundlagen für Ihre Lehrtätigkeit

  • haben Sie für Ihre Lehrveranstaltung das Prüfungssystem auf Basis der geltenden Curricula entwickelt

  • haben Sie mittels ziel- und kompetenzorientierter Planungsschemata Ihre Lehrveranstaltung vorbereitet

 

Zielgruppe

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen auf PhD-Stellen sowie Senior Scientists mit Lehrtätigkeit, die aufgrund der Bestimmung im Kollektivvertrag § 49 (8) an der hochschuldidaktischen Ausbildung teilnehmen. Die Teilnehmenden arbeiten in zwei Gruppen:

 

GRUPPE A 
Termine immer im September und Februar

  • Fakultät für Architektur
  • Fakultät für Biologie
  • Fakultät für Chemie und Pharmazie
  • Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften
  • Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik
  • Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaften
  • Fakultät für Technische Wissenschaften 

GRUPPE B
Termine immer im September und Februar

  • Fakultät für Betriebswirtschaft
  • Fakultät für Bildungswissenschaften
  • Katholisch-Theologische Fakultät
  • Fakultät für Lehrer:innenbildung
  • Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
  • Philosophisch-Historische Fakultät
  • Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
  • Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik

Bitte melden Sie sich über unser Fortbildungsprogramm an.

 

For our English version "Introduction for Teaching in Higher Education", please register for the courses:

Legal Foundations and Teaching in Higher Education

Organisatorische Eckpunkte

Die Ausbildung wird aus den Mitteln der Personalentwicklung finanziert. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Um die Ressourcen bestmöglich nutzen zu können, werden bei kurzfristiger Abmeldung (ab einer Woche vor Beginn) oder bei Nichtteilnahme Stornogebühren in der Höhe von € 146,- verrechnet.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Mag. Ingrid Augenstein unter ingrid.augenstein@uibk.ac.at oder unter DW 20442

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