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| Die Glaubenskongregation gibt in einem kurzen, knapp fünf Seiten umfassenden Text eine Klarstellung der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche. In einem geringfügig ausführlicheren Kommentar dazu (knapp sechs Seiten) werden die in der Klarstellung behandelten fünf Fragen erläutert.1 |
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| Ausdrücklich wird in den „Antworten“ gesagt, dass das Zweite Vatikanische Konzil die Lehre über die Kirche nicht verändert habe, sondern vielmehr diese „entfalten, vertiefen und ausführlich darlegen“2 wollte. Der Hinweis auf konziliare3 und nachkonziliare4 Dokumente dient dazu, die in der römisch-katholischen Kirche bestehende Lehre in Erinnerung zu rufen und dadurch irrige Interpretationen, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen haben, auszuschließen. |
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| In einem ersten Schritt greife ich zwei zentrale Punkte aus der Erklärung „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ heraus und berücksichtige dabei das im Kommentar Dargelegte. In einem zweiten Schritt stelle ich Reaktionen auf die Erklärung vor und schließe mit einer persönlichen Bewertung ab. |
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| Kaum eine andere Formulierung habe so viel Kontroversen ausgelöst wie die Formulierung ‚subsistit in‘ in Lumen Gentium 8.5 „In der Nummer 8 der dogmatischen Konstitution Lumen gentium meint Subsistenz jene immerwährende historische Kontinuität und Fortdauer aller von Christus in der katholischen Kirche eingesetzten Elemente, in der die Kirche Christi konkret in dieser Welt anzutreffen ist“ (Antworten S. 2). Es gehe um eine „vollständige Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche“ (Antworten S. 2) oder wie es im Kommentar dazu heißt: um „eine substantielle Identität zwischen dem Wesen der Kirche Christi und der katholischen Kirche“ (Kommentar S. 3). Zwei Missverständnisse seien damit ausgeschlossen: |
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| Zum einen das Missverständnis, „dass es mehrere Subsistenzen der von Christus gegründeten Kirche“ (Kommentar S. 2) gebe. In den „Antworten“ und im Kommentar hingegen wird betont, dass es nur eine und einzige Kirche gibt und dass diese in der katholischen Kirche verwirklicht ist (Antworten S. 2, Kommentar S. 3). „Das Wort ‚subsisitiert‘ wird...nur der katholischen Kirche allein zugeschrieben, denn es bezieht sich auf das Merkmal der Einheit, das wir in den Glaubensbekenntnissen bekennen (Ich glaube...die ‚eine‘ Kirche); und diese ‚eine‘ Kirche subsistiert in der katholischen Kirche“ (Antworten S. 2). Die eine Kirche dürfe man sich nicht „als eine gewisse Summe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften“ vorstellen (Kommentar S. 2). |
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| Zum anderen das Missverständnis, dass die Kirche Jesu Christi heute in Wahrheit nirgendwo mehr bestehe, sondern „nur als ein Ziel“ (Kommentar S. 2). |
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| Die Formulierung ‚subsistit in‘ wurde laut Kommentar der Formulierung ‚est‘ nur deshalb vorgezogen, weil dadurch besser verdeutlicht werden konnte, dass es in den nicht katholischen christlichen Gemeinschaften durchaus kirchliche Element gibt, die der Kirche Christi eigen sind. Daraus folge, „dass die Identifikation der Kirche Christi mit der katholischen Kirche nicht so zu verstehen ist, dass es außerhalb der katholischen Kirche ein ‚kirchliches Vakuum‘ gäbe“ (Kommentar S. 3). |
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| In den „Antworten“ wird deutlich unterschieden: zunächst sind die Ostkirchen im Blick (4. Frage - S. 2), dann die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangenen Gemeinschaften (5. Frage - S. 3). |
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| Erstens: Ostkirchen |
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| Die Ostkirchen werden ausdrücklich - in Anlehnung an die Tradition - als Teil- oder Ortskirchen“ bzw. als „Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen“ genannt (Antworten S. 2f). Die Erklärung sieht die Ostkirchen „in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden“ (Antworten S. 2). Als Grund werden die wahren Sakramente angegeben, vor allem kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie. Da die als Teil-, Orts- bzw. Schwesterkirchen anerkannten Kirchen jedoch nicht in Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, leiden diese an einem „Mangel“: „Weil aber die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus ist, nicht eine bloß äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, leidet das Teilkirchesein jener ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften unter einem Mangel“ (Antworten S. 3). Die katholische Universalität werde dadurch an ihrer vollen Verwirklichung in der Geschichte gehindert. |
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| Zweitens: Die aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften |
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| Die aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften, so heißt es in den „Antworten“ (S. 3), besitzen nicht die apostolische Sukzession im Weihesakrament. Daraus wird folgender Schluss gezogen: „Die genannten kirchlichen Gemeinschaften, die vor allem wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, können nach katholischer Lehre nicht ‚Kirchen‘ im eigentlichen Sinn genannt werden“ (Antworten S. 3). Zitiert werden das Dekret über den Ökumenismus (UR 22) und die Erklärung Dominus Iesus (DI 17). |
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| Die Reaktionen auf die Erklärung der Glaubenskongregation (2007) sind nicht weniger heftig als die damaligen auf Dominus Iesus (2000). |
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| „Ökumenisch brüskierend“ sei die Erklärung, da sie den Kirchen der Reformation erneut die Anerkennung als „Kirchen im eigentlichen Sinn“6 verweigere. Der Catholica-Beauftragte der VELKD, Bischof Friedrich Weber, wirft dem Vatikan vor, „sich mit seiner Lehre immer weiter von der Realität der Ökumene zu entfernen“7. Mit Bedauern stellt er fest, dass mit der Erklärung ein Signal gesetzt werde, das nicht weiterbringe. |
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| Kardinal Lehmann sieht die Lage etwas anders. Die Erklärung „Antworten“ bedeute nicht das Ende der Ökumene, es bestehe vielmehr die Notwendigkeit, den ökumenischen Dialog fortzusetzen. Dass bei den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften „eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein“8 erblickt werde, sei eine Chance. Es sei jetzt angebracht, sich „um ein tieferes Verständnis des Kircheseins einschließlich des Amtsverständnisses“9 zu bemühen. |
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| Auch nach Bischof Kurt Koch, der eine ausführliche Stellungnahme abgibt, ist die Erklärung „kein Hindernis für die Ökumene“; sie stelle vielmehr eine „Herausforderung zu mutigen weiteren Schritten“ dar.10 Er benennt - vor allem im Blick auf die aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften - die zugrundeliegende Problematik, nämlich ein unterschiedliches Kirchenverständnis11 und damit einhergehend unterschiedliche Zielvorstellungen12. |
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| Was das unterschiedliche Kirchenverständnis angeht, so bemerkt Bischof Koch: Nach römisch-katholischem Verständnis sei die Kirche Jesu Christi eine geschichtliche Wirklichkeit, die sich im Glaubensbekenntnis, in den Sakramenten und in der apostolischen Nachfolge ausweise. Die reformatorischen kirchlichen Gemeinschaften tendieren seiner Meinung nach dahin, „die Einheit der Kirche bereits in der Summe aller bestehenden Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu sehen, so dass man von verschiedenen ‚Subsistenzen‘ (Verwirklichungen) der von Christus gegründeten Kirche ausgehen müsste“13. Und weiters bemerkt er: „Die reformatorischen Gemeinschaften verstehen sich als Teil der einen Kirche in jeweils unterschiedlicher Gestalt. Davon unterscheidet sich das Selbstverständnis der katholischen Kirche grundlegend, insofern sie nämlich beansprucht, dass sie nicht bloss ein Teil der einen Kirche ist, sondern dass in ihr die eine Kirche Jesu Christi konkret verwirklicht ist.“14 |
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| Damit hänge nach Auffassung von Bischof Koch eine unterschiedliche Zielvorstellung in der Ökumene zusammen: Die katholische Kirche und orthodoxe Kirchen verstehen unter „Einheit“ sichtbare Einheit der Kirche, die reformatorischen Gemeinschaften hingegen geben sich mit dem Zustand der Vielheit und Verschiedenheit der Kirchen zufrieden und begnügen sich mit gegenseitiger Anerkennung. |
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| Ganz im Sinne von Bischof Koch sei deshalb im ökumenischen Dialog zu klären: Wie sieht das jeweilige Kirchenverständnis aus? Welche Einheit steht jeweils als Ziel vor Augen? Geht es den aus der Reformation hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften um die Bildung einer neuen Kirche oder - wie den Reformatoren selbst - um „Reform und Erneuerung der einen universalen Kirche“15? |
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| Die Erklärung „Antworten“ fordert heraus, zum einen die Prinzipien des Zweiten Vatikanischen Konzils wieder neu zu überdenken, zum anderen die Ekklesiologie der römisch-katholischen Kirche auf dem Boden dieser Prinzipien weiter zu entfalten. Um mit Bischof Koch zu reden, das römische Dokument legt tatsächlich „seinen Finger erneut auf die unerledigten Aufgaben und in die eigentliche Wunde in der heutigen ökumenischen Situation und fordert diese heraus, die unaufschiebbaren Fragen des theologischen Kirchenverständnisses und des Ziels der ökumenischen Bewegung entschieden anzugehen“16. Damit geht es zuallerst um Klärung einer ökumenischen Hermeneutik . |
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| Erstens: Wahrnehmen eines unterschiedlichen Kirchenverständnisses |
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| Die Diskussionen rund um die „subsistit in“-Formulierung haben schon vor und zur Zeit der Veröffentlichung von „Dominus Iesus“ (2000) deutlich gezeigt, dass es um das zugrundeliegende Kirchenverständnis geht. Die Unterscheidung, die die evangelische Seite eingebracht hat, nämlich die Unterscheidung zwischen Gehalt und Gestalt , könnte m.E. - wenn sie nach römisch-katholischer Auffassung im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils angewendet wird - aus einem gewissen Dilemma heraushelfen. |
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| Zuallererst sei gesagt, was nach römisch-katholischem Verständnis nicht gemeint ist: Nicht gemeint ist mit dieser Unterscheidung, dass es verschiedene Gestalten von Kirche gibt, die alle jeweils in gleicher Weise ihre Berechtigung hätten. Im „Kommentar“ wird ausdrücklich davor gewarnt: Die Einheit und Einzigkeit der Kirche ginge verloren, „wenn man annehmen würde, dass es mehrere Subsistenzen [Verwirklichungen] der von Christus gegründeten Kirche gäbe“ (Kommentar S.2). |
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| Wenn die Unterscheidung zwischen Gehalt und Gestalt nicht von vornherein zu verwerfen ist, fragt sich, ob sie unter Wahrung der Prinzipien der römisch-katholischen Ekklesiologie interpretiert werden könnte. Auszugehen ist auf alle Fälle vom Gehalt: Die Kirche Jesu Christi ist das, was auf die Stiftung Jesu zurückgeht und mit dem universalen Heilswillen Gottes zu tun hat. Als eine irdische Einrichtung steht sie unter einem eschatologischen Vorbehalt: Keine irdische Verwirklichung kann von sich beanspruchen, den Willen Christi total erfüllt zu haben. Gehalt und Gestalt stehen einander aber auch nicht bloß gegenüber. Gehalt im Sinne einer platonischen Idee zu verstehen, würde an der Sache vorbeigehen. Beides ist voneinander zu unterscheiden, aber nicht voneinander zu trennen. Der Gehalt verwirklicht sich in konkreter Gestalt. Hier könnten sich m.E. für die Frage nach dem Kirchesein weiterführende Perspektiven auftun: Die Frage ist nicht die eines Entweder-Oder, sondern die der Authentizität. Welche Merkmale muss die Kirche haben, um authentisch Kirche Jesu Christi sein zu können? Hier wird es konfessionell bedingt unterschiedliche Auffassungen geben. Eine nicht römisch-katholische Kirche oder kirchliche Gemeinschaft kann durchaus kirchliche Merkmale aufweisen, die auf die katholische Einheit hindrängen und folglich zur Authentizität dazugehören. |
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| Zu beachten ist, dass nicht alle Merkmale, die die römisch-katholische Kirche nennt, von den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zur Authentizität der Kirche Jesu Christi gezählt werden, wie z.B. das Papstamt. Umgekehrt werden von der römisch-katholischen Kirche durchaus Elemente, die es in den nicht katholischen christlichen Gemeinschaften gibt, als kirchliche Elemente anerkannt (Kommentar S. 3). |
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| Die Frage, die sich in einem ökumenischen Klärungsprozess stellt, ist die nach der Authentizität: Es gibt konfessionell bedingt verschiedene Gestalten, die aber nicht alle in gleicher Weise zur Authentizität der Kirche Jesu Christi gehören. Deshalb wird sowohl in „Dominus Iesus“ als auch in den „Antworten“, einschließlich Kommentar, betont, dass es nicht mehrere Subsistenzen nebeneinander gibt, sondern nur die, die in der katholischen Kirche verwirklicht ist (Kommentar S. 2). Zu beachten ist, dass in den „Antworten“ und im Kommentar der Ausdruck „katholische Kirche“ verwendet wird und nicht explizit von „römisch-katholischer Kirche“ die Rede ist. Kann „katholisch“ das bedeuten, was ich vorhin mit „Gehalt“ umschrieben habe? Und „römisch-katholisch“ das, was die Gestalt ausmacht? Es ist von den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften anzuerkennen, dass die römisch-katholische Kirche das Recht hat, zu sagen, was ihrer Auffassung nach zur Authentizität der Gestalt dazugehört. Zu beachten ist, dass die römisch-katholische Kirche zugleich anerkennt, dass es außerhalb der römisch-katholischen Kirche durchaus Elemente gibt, die zur Kirchlichkeit und damit zur Authentizität der Kirche Jesu Christi gehören.17 |
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| Erinnern möchte ich, wie es auch Bischof Kurt Koch tut, daran, dass es Differenzen im Kirchenverständnis gibt und folglich Kirche nicht gleich Kirche ist. Hat bereits „Dominus Iesus“ mit der Aussage „nicht Kirchen im eigentlichen Sinn“ (Nr. 17) erboste Reaktionen ausgelöst, so wird die Aussage in den „Antworten“ (S. 3) wiederholt. |
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| Medard Kehl liefert eine Unterscheidung, die hier weiterhelfen könnte: Er unterscheidet zwischen einem univoken , äquivoken und analogen Kirchenbegriff.18 Er stellt fest: Kirche-Sein wird bei den anderen anders verwirklicht; es kann aber nicht gesagt werden, dass dort Kirche-Sein völlig fehlt. Was fehlt, ist die von der römisch-katholischen Kirche geforderte, vollständig sakramental-institutionelle Gestalt der Kirche Jesu Christi. Die Kirchlichkeit anderer Gemeinschaften und damit deren „Heilswert“ werden auch im Kommentar der Glaubenskongregation (S. 4) nicht in Frage gestellt. |
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| Kardinal Kasper, auf den sowohl Bischof Koch als auch Medard Kehl zu sprechen kommen, müsse der Ausdruck „nicht Kirche im eigentlichen Sinn“ analog verstanden werden. Einer solchen Interpretation habe sich laut Kardinal Kasper auch (der damalige) Kardinal Ratzinger angeschlossen.19 |
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| Zu klären bleibt: Inwieweit verstehen sich die anderen Gemeinschaften überhaupt als „Kirche“ (im römisch-katholischen Sinn)? Wenn analog, dann muss geklärt werden, worin eine Ähnlichkeit mit der römisch-katholischen Kirche besteht und wo es Unähnlichkeit bzw. Differenzen gibt. Wenn die Differenzen klar auf dem Tisch liegen, dann muss geprüft werden, ob diese kirchentrennender Art sind oder nicht.20 |
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| Zweitens: Klärung der Zielvorstellung |
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| Nach Bischof Koch ist es unabdingbar, sich über das ökumenische Ziel zu verständigen. Hinter den verschiedenen Verständnissen der Kirche verbergen sich, so sagt Koch m.E. mit Recht, „unterschiedliche Sichten des Ziels der Ökumene“21. Er stellt zwei verschieden Konzeptionen von Ökumene gegenüber: In der einen Konzeption sieht er die Position der orthodoxen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche: sichtbare Einheit der Kirche. In der anderen Konzeption sieht er eine Position, die „sich mit dem heutigen Zustand der Vielheit und Verschiedenheit der Kirchen zufrieden gibt und die Einheit der Kirche bereits in der gegenseitigen Anerkennung der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften erblickt , die sich dann nicht mehr zu einen bräuchten, sondern sich in ihrer Verschiedenheit, freilich auch in teilweise bekenntnismässigen Widersprüchlichkeit, gegenseitig annehmen sollen“22. Es wären hier noch andere Einheitsvorstellungen zu nennen.23 Festgehalten soll hier nur werden: Auch wenn die verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zwar „Einheit“ als Ziel nennen, so muss aber noch lange nicht dasselbe gemeint sein. Unterschiedliche ekklesiologische Implikationen sind bei der Einheitsthematik zu beachten. Und genau das gehört in einer ökumenischen Hermeneutik geklärt. Wenn die unterschiedlichen ekklesiologischen Positionen klar benannt sind, können wir uns den Folgerungen daraus (z.B. für das Amt, einschließlich petrinischen Dienst) widmen. Wir stehen damit nicht am Ende der Ökumene, sondern mittendrin. Der eingeschlagene Weg muss mutig weitergegangen werden! |
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| 1 http://www.vatican.va/roman_curia/congregatio ns/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20070629_responsa-quaestiones_ge.html (08.08.2007) - Kurz: ‚Antworten‘ bzw. ‚Kommentar‘. |
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| 2 Ebd. S. 1. |
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| 3 Dogmatische Konstitution Lumen Gentium, Dekrete über den Ökumenismus Unitatis redintegratio und über die Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum. |
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| 4 Päpstliche Stellungnahmen: zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils Papst Paul VI. Ecclesiam suam (1964), nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Papst Johannes Paul II Ut unum sint (1995). Von der Glaubenskongregation veröffentlichte Stellungnahmen: Mysterium Ecclesiae (1973), Communionis notio (1992) und Dominus Iesus (2000). |
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| 5 „Als G. Philips [La Chiesa e il suo mistero nel Concilio Vaticano II. Milano 1975, I, 111] schrieb, der Ausdruck subsistit in werde Ströme von Tinte fließen lassen, hatte er wohl nicht vorhergesehen, dass die Debatte so lange und mit solcher Heftigkeit andauern und die Kongregation für die Glaubenslehre dazu drängen würde, das vorliegende Dokument zu veröffentlichen“ (Kommentar S. 2). |
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| 6 http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2007_07_10_2_rv_kongregation_kirchenlehr e.html S. 1 (08.08.2007): Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber. |
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| 7 Ebd. S. 2 |
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| 8 http://bistum-e rfurt.de/img/2007/2007-048_Glaubenskongregation.pdf (10.7.2007) S. 1. |
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| 9 Ebd. |
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| 10 Koch, Kurt: Hinführung zu den theologischen Hintergründen des neuen Dokuments der Glaubenskongregation über die Lehre der Kirche, in: http://www.kath.ch/news/upload_bistum-basel_dokument/lehre%20der%20kirche.pdf (08.08.2007). Die Ausführungen von Bischof Kurt Koch sind hier sehr aufschlussreich. |
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| 11 Ebd. S. 2f. |
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| 12 Ebd. S. 3f. |
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| 13 Ebd. S. 2. |
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| 14 Ebd. S. 3. |
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| 15 Ebd. S. 2. |
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| 16 Ebd. S. 4. |
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| 17 Zu denken ist dabei z.B. an das synodale Prinzip und an die Aufwertung des allgemeinen Priestertums. |
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| 18 Kehl, Medard: Die eine Kirche und die vielen Kirchen, in: Stimmen der Zeit 1 (2001) 10. Kehl zitiert hier Kardinal Kasper. Vgl. Hell, Silvia: Aufbruch oder Stagnation in der Ökumene? Denkanstöße durch das Zweite Vatikanische Konzil im Blick auf die Zeit vorher und danach. In: Haec sacrosancta synodus. Konzils- und Kirchengeschichtliche Beiträge. FS B. Kriegbaum SJ. Hg. R. Meßner / R. Pranzl. Regensburg 2006, 214-239, hier 237. |
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| 19 Vgl. dazu Kardinal Kasper, Walter: Perspektiven einer sich wandelnden Ökumene. Das ökumenische Engagement der katholischen Kirche, in: Stimmen der Zeit 10 (2002) 651-661, hier 654. |
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| 20 Siehe dazu: Lehrverurteilungen - kirchentrennend? I. Rechtfertigung, Sakramente und Amt im Zeitalter der Reformation und heute (Dialog der Kirchen 4). Hg. K. Lehmann und W. Pannenberg. Freiburg i. Breisgau 1986. Die Bände „Dialog der Kirchen“ sind bis heute stark angewachsen. Die Vorgehensweise ist m.E. nachahmenswert: klare Benennung der Differenzen bei gleichzeitiger Aufarbeitung von möglichen Missverständnissen - damals und heute. |
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| 21 Koch, Hinführung (s. Anm. 10) S. 3f, hier S. 3. |
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| 22 Ebd.. Bischof Koch nennt zwar nirgends die Leuenberger Kirchengemeinschaft oder die Gemeinschaft Europäischer Kirchen in Europa, wie sie seit 2003 heißt, namentlich; die von ihm angesprochene Problematik trifft hier aber zu. Siehe dazu Hell, Silvia: Ein paar Beobachtungen zur ‚Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa’ / GEKE (ehemals: Leuenberger Kirchengemeinschaft), in: Leseraum der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck < http://www.uibk.ac.at/theol/leser aum/texte/672.html > (05.09.2007). |
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| 23 Siehe dazu: Hell, Silvia: Welche Einheit wollen wir? Unterschiedliche Modelle von Einheit, in: Leseraum der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck <http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/634.html > (05.09.2007). |