Berufliche Anerkennung
Ausländische berufliche Befähigungsnachweise werden auf Grund der Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EG von den dafür zuständigen Ministerien anerkannt. Es handelt sich nicht um die Anerkennung eines Studientitels (akademische Anerkennung), sondern um eine berufliche Anerkennung.
Der Beruf muss in Italien reglementiert sein (Infos zu reglementierten Berufen in Italien finden Sie auf dieser webpage).
Beim Anerkennungsverfahren werden Dauer und Inhalte der Ausbildung und die eventuelle Berufserfahrung überprüft. Anpassungsmaßnahmen sind möglich. Die Bewerberin bzw. der Bewerber können zwischen Prüfungen und Praktika wählen.
- Allgemeine detaillierte Informationen (z.B.: medizinische Berufe, Architektur uvm.) finden Sie auf der Homepage für Berufliche Anerkennung
- für Studierende lehramt Sekundarstufe: Detaillierte Informationen zur Lehrtätigkeit an Mittel-, Ober- und Berufsschulen: Zugang zur Lehrtätigkeit (Zulassungstitel zur Lehrtätigkeit, Wettbewerbsklassen und Hauptunterrichtsfächer)
- für Studierende lehramt Sekundarstufe: Informationen zu Lehrpersonen in Grund-, Mittel- und Oberschulen (Berufseingangsphase, Stellenplan, Ranglisten, Lehrbefähigung, etc.)
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Studien- und Lehrveranstaltungsauswahl eine bedeutende Rolle für eine spätere berufliche Anerkennung spielen kann, daher empfehlen wir rechtzeitig eine Beratung in unserem Büro in Anspruch zu nehmen.
(Anm: die Inhalte, Texte und Links dieser Seite sind der Homepage der Südtiroler Landesregierung entnommen)
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