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Veranstaltungsförderung – Universität Innsbruck

Veranstaltungsförderung der Universität Innsbruck

Das Rektorat stellt jährlich Globalbudgetmittel für die Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Dieser Veranstaltungsförderungsfonds der Universität Innsbruck wird vom Vizerektorat für Forschung verwaltet. Die Vergabe von Förderungen erfolgt anhand dieser Richtlinie sowie nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit.

Die Einreichung ist laufend möglich.

  1. Gefördert werden wissenschaftliche Veranstaltungen an der Universität Innsbruck. Besonders förderungswürdig sind wissenschaftliche Kongresse, Konferenzen, Tagungen und Symposien an der Universität Innsbruck.
  2. Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Innsbruck, die als Veranstalter:innen hauptverantwortlich eine wissenschaftliche Veranstaltung an der Universität Innsbruck organisieren und durchführen.
  3. Nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel werden auch wissenschaftliche Veranstaltungen gefördert, die von Angehörigen der Universität Innsbruck hauptverantwortlich organisiert, aber nicht an der Universität Innsbruck durchgeführt werden.
  4. Alle geförderten Kosten müssen angemessen sein und in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Veranstaltung stehen.

Förderungsrichtlinien (Die Richtlinien wurden immitteilungsblatt vom 05.06.2024 kundgemacht)

Folgende Kostenarten können gefördert werden:

  1. Reisekosten von Referent:innen
  2. Aufenthaltskosten von Referent:innen (falls vom IRO keine Förderung erhalten oder diese nicht ausreicht)
  3. in begründeten Ausnahmefällen Reise- und/oder Aufenthaltskosten von Teilnehmer:innen
  4. Miet- und Betriebskosten der Veranstaltungsräumlichkeiten
  5. Kosten zur Bewerbung der Veranstaltung
  6. Materialkosten für Konferenzunterlagen (z.B. Tagungsmappen)
  7. Kosten für Tisch- und Pausengetränke

Bewirtungskosten für Speisen (wie z.B. Buffets und Restaurantbesuche) werden nachrangig behandelt und können nur in geringem Umfang gefördert werden.

Nicht förderungswürdige Kosten sind:

  1. Bezahlung einer Vortrags- oder Lehrtätigkeit (weder über Honorarnoten noch über Lehraufträge möglich)
  2. Personalkosten aller Art (studentische Hilfskräfte, Werkverträge, geringfügige Anstellungen etc.). Dazu zählen auch Honorare jeglicher Art (für Fotograf:innen, Musiker:innen, etc.).
  3. Kosten für Veranstaltungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen
  4. Anschaffung von Geräten und Anlagegütern

Bitte beantragen Sie erst, wenn alle anderen internen wie externen Förderstellen angefragt wurden und noch eine Finanzierungslücke für die förderfähigen Posten besteht.

Alle Unterlagen zur Antragsstellung (Antragsformular inkl. Programm der Veranstaltung) sind per E-Mail an forschung@uibk.ac.at zu übermitteln.

Nach erfolgter Bearbeitung des Antrags wird der/die Antragssteller:in schriftlich über die Zu- oder Absage informiert. Die Anweisung des zugesagten Förderbetrages erfolgt durch das Vizerektorat für Forschung auf das Budgetobjekt des entsprechenden Institutes.

Nicht verbrauchte Förderbeträge, auch aus etwaigen diese Veranstaltung betreffenden Projektkontierungen sind an das Vizerektorat für Forschung zu melden. Sofern die Veranstaltung mit einem Gesamtguthaben abgerechnet wird kann es zu einer Rückforderung dieser internen Förderung kommen.

Die Veranstaltung ist im Veranstaltungskalender auf der Homepage der Universität Innsbruck bekanntzumachen

Wir bitten Sie, bei der Organisation von Veranstaltungen, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Universität Innsbruck bestmöglich zu unterstützen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website zu Green Events.


Antragstellung & Beratung

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