Masterstudium Software Engineering
Curriculum (2021W)
Master of Science (MSc)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0612 Datenbanken, Netzwerkdesign und- administration
Studienkennzahl
UC 066 648
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Software Engineering, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium Software Engineering gilt aktuell das Curriculum 2021W.
Informationen zum Curriculum (2021W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/ Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- mitteilungsblatt vom 18.09.2024, 89. Stück, Nr. 1092 (Berichtigung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 13.06.2024, 76. Stück, Nr. 855 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 961 (Berichtigung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 11.05.2021, 64. Stück, Nr. 749
Voraussetzung
Fachlich infrage kommende Studien an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
- Bachelorstudium Biologie
- Masterstudium Environmental Management of Mountain Areas (EMMA)
- Masterstudium Botanik
- Masterstudium Mikrobiologie
- Masterstudium Molekulare Zell-und Entwicklungsbiologie
- Masterstudium Ökologie und Biodiversität
- Masterstudium Zoologie
- Bachelorstudium Chemie
- Bachelorstudium Pharmazie
- Masterstudium Chemie
- Masterstudium Chemieingenieurwissenschaften
- Masterstudium Material-und Nanowissenschaften
- Masterstudium Pharmazie
- Bachelorstudium Atmosphärenwissenschaften
- Bachelorstudium Erdwissenschaften
- Bachelorstudium Geographie
- Masterstudium Atmosphärenwissenschaften
- Masterstudium Erdwissenschaften
- Masterstudium Geographie: Globaler Wandel –regionale Nachhaltigkeit
- Masterstudium Umweltmeteorologie
- Bachelorstudium Physik
- Bachelorstudium Mathematik
- Masterstudium Erasmus Mundus Joint Master Program in Astrophysics
- Masterstudium Physik
- Masterstudium Mathematik
- Bachelorstudium Bau-und Umweltingenieurwissenschaften
- Bachelorstudium Elektrotechnik
- Bachelorstudium Mechatronik
- Masterstudium Bauingenieurwissenschaften
- Masterstudium Mechatronik
- Masterstudium Umweltingenieurwissenschaften
- Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus
- Masterstudium Angewandte Ökonomik – Applied Economics
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Programmiersprachen und Software Engineering
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mathematik, Naturwissenschaft, Technik
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systemarchitektur
- 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Angewandte Informatik
- 20 ECTS-AP aus einer Vertiefung
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: PM Software Engineering
7,5 ECTS-AP: PM Software Security Engineering
7,5 ECTS-AP: PM Data Engineering und Analytics
7,5 ECTS-AP: PM Forschungsmethoden des Software Engineering
10,0 ECTS-AP: PM Vertiefung in Software Engineering
10,0 ECTS-AP: PM Software Engineering Projekt
10,0 ECTS-AP: WM Vertiefung in Software Security Engineering oder WM Vertiefung in Data Engineering und Analytics
5,0 ECTS-AP: PM Masterseminar Software Engineering
5,0 ECTS-AP: PM Vorbereitung der Masterarbeit
10,0 ECTS-AP: WM Aktuelle Themen des Software Engineering oder WM Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: WM Individuelle Schwerpunktsetzung
17,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: PM Verteidigung der Masterarbeit
10,0 ECTS-AP: WM Aktuelle Themen des Software Engineering oder WM Interdisziplinäre Kompetenzen
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 100 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung einer Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Bearbeiten von Anerkennungsanträgen eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt und die Anerkennungen deshalb nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrages im Prüfungsreferat im LFU:online ersichtlich sind.
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Aart Middeldorp
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer
Institut für Informatik
https://www.uibk.ac.at/informatik/studium/masterstudium-software-engineering