Häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium Translationswissenschaft
Hier findest du eine Sammlung häufig gestellter Fragen zum Bachelorstudium Translationswissenschaft. Ist deine Frage nicht dabei oder wurde sie nicht ausreichend beantwortet? Dann komm doch bei unserer Beratung vorbei oder schreib uns eine E-Mail.
Hast du Fragen zum Masterstudium? Hier geht's zur StV-Infoseite zum Masterstudium.
Abkürzungen:
FS = Fremdsprache
PM = Pflichtmodul
WM = Wahlmodul
WS = Wintersemester
SS = Sommersemester
LV = Lehrveranstaltung
ECTS-AP = ECTS-Anrechnungspunkte
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den allgemeinen Bestimmungen der Universität Innsbruck und eigenen Erfahrungen der Verfasserinnen und Verfasser. Vielen Dank auch an das Germanistik-Forum noam.at, dessen Leitfaden uns bei der Erstellung dieser Fragensammlung sehr geholfen hat.
Letzte Änderung: Juni 2021
Inhaltsverzeichnis
Vor dem Studium
- Ich interessiere mich für das Studium Translationswissenschaft. Wo finde ich weitere Informationen dazu?
- Welche Sprachen können studiert werden? Welches Niveau brauche ich?
- Was ist der Unterschied zwischen der 1. und der 2. Fremdsprache?
- Was bedeuten die Bezeichnungen A-, B- und C-Sprache?
- Kann ich auch drei Fremdsprachen studieren?
- Wo kann ich mich für das Studium einschreiben?
- Kann man das Studium auch im Sommersemester beginnen?
- Welche Studienkennzahl hat das Studium Translationswissenschaft?
- Wie viele Studierende hat das Institut für Translationswissenschaft?
Das Studium
Studienanfang
- Was ist die StEOP?
- Was ist die Sprachniveaueinstufung (SNE)?
- Wo melde ich mich für meine Lehrveranstaltungen an?
- Welche Kurse soll ich im 1. Semester belegen?
- Ist der empfohlene Studienverlauf verpflichtend?
- Welche Arten von Kursen gibt es?
- Wo finde ich die Kursvoraussetzungen?
- Bei meinen Kursanmeldungen steht „Anmeldewunsch“. Was bedeutet das?
Allgemeine Fragen zum Studium
- Wo gibt es am Institut Aufenthaltsmöglichkeiten für Studierende?
- Meine Kurse überschneiden sich, was soll ich tun?
- Kann ich bei meinem Sprachkurs auch Gruppen mischen/tauschen?
- Ich bin in einem Teil der Sprachkurse durchgefallen. Was soll ich jetzt machen?
- Bei meinem Kurs steht als Kursleitung Senior Lecturer oder N.N. Was bedeutet das?
- Die Anmeldefrist hat angefangen, aber es sind noch nicht alle Kurse zur Anmeldung freigeschaltet. Was kann ich machen?
- Ich habe bei einer Vorlesung gefehlt. Woher bekomme ich eine Mitschrift?
- Wie lange hat eine Lehrperson Zeit, meine Prüfungen zu korrigieren?
- Ich möchte mir eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen. Welche Dokumente brauche ich dafür?
- Ich möchte meine erste und zweite Fremdsprache tauschen, wie geht das?
- Kann ich mich vom Studium beurlauben lassen bzw. dieses für einen Zeitraum unterbrechen?
- Kann ich gegen die Beurteilung einer Prüfung Berufung einlegen, also diese anfechten?
Wahlmodule
Bachelorarbeit
- Aus welchen Modulen kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
- Wann schreibe ich die Bachelorarbeit?
- Wie wähle ich ein Thema für meine Bachelorarbeit aus?
- In welcher Sprache muss die Bachelorarbeit geschrieben werden?
- Wie viele Bachelorarbeiten muss ich schreiben, wenn ich drei FS studiere?
- Was muss ich sonst beachten (Formulare, eidesstattliche Erklärung etc.)?
Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.
Studienabschluss
- Was ist das Prüfungsprotokoll?
- Was ist das Prüfungsprojekt?
- Was hat es mit dem Prüfungsreferat auf sich? (Wichtig für den Bachelorabschluss!)
- Wie bekomme ich nun meinen Bachelortitel?
Informationen zur Änderung des Bachelorcurriculums vom 1.10.2016
- Warum wird das Curriculum geändert?
- Warum wird das Curriculum ohne Übergangsfrist von alt auf neu umgestellt?
- Was bedeutet das für Studierende, die ihr BA-Studium nicht im Sommersemester 2016 abschließen werden?
- LVs des alten Curriculums weisen im geänderten Curriculum nicht mehr dieselben ECTS-AP-Werte auf. Was nun?
- Was hat es mit der neuen StEOP auf sich?
- Ich habe Stegreifübersetzen erst in eine Richtung absolviert. Brauche ich die LV in die andere Richtung auch noch?
- Wurde der Kompetenzbereich „Basics“ abgeschafft?
- Welche Änderungen gibt es bezüglich der 2. Fremdsprache?
- Was hat sich bei den Varianten für die Übersetzungskurse der 2. Fremdsprache verändert?
- Was soll ich tun, wenn ich bei meiner 2. Fremdsprache Variante 3 absolvieren wollte?
- Welche Änderungen gibt es im Bereich der Wahlmodule?
- Was soll ich tun, wenn ich gerade einen Erasmus-Aufenthalt mache oder bald einen machen werde?
- Wann sollte ich meine Kurse anrechnen lassen?
Änderung des Universitätsgesetzes (UG-Novelle)
Haftungsausschluss
Fragen und Antworten
Vor dem Studium
Ich interessiere mich für das Bachelorstudium Translationswissenschaft. Wo finde ich weitere Informationen dazu?
- Für einen umfassenden Überblick über das Profil des Studiums, die Voraussetzungen und auch die Kurse lohnt sich ein Blick auf die Informationsseite des Prüfungsreferats: Bachelorstudium Translationswissenschaft
- Du kannst natürlich auch gerne jederzeit bei uns in der Beratung vorbeischauen oder eine E-Mail schreiben, wenn du konkrete Fragen zum Studium hast.
- Weiters bietet das ÖH-Projekt Studieren Probieren eine gute Möglichkeit, in das Studium hineinzuschnuppern. Wir bieten jedes Semester Termine aus Kursen zum Thema Übersetzen und Dolmetschen an.
- Außerdem gibt es die Möglichkeit, spezifisch auf deine Sprachen und Interessen zugeschnittene Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Schnupperstudiums zu besuchen. Kontaktiere für weitere Informationen bitte die AKS (Arbeitsgruppe für Kommunikation und Schulpartnerschaften) unter aks-intrawi@uibk.ac.at.
Welche Sprachen können studiert werden? Welches Niveau brauche ich?
An unserem Institut kannst du Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch studieren. Für Deutsch als Fremdsprache und Englisch ist laut Curriculum das Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) festgelegt. In Französisch, Italienisch und Spanisch brauchst du mindestens B1-Niveau. Nur Russisch kann ohne Vorkenntnisse studiert werden.
Studierende, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, können das Translationsstudium nur dann aufnehmen, wenn eine der oben genannten Sprachen ihre Mutter- oder Bildungsspache ist. In diesem Fall ist Deutsch immer die 1. FS. "Personen mit Deutsch als Erster Fremdsprache studieren die Zweite Fremdsprache in Gegenüberstellung zu Deutsch" (vgl. Curriculum, § 6 (3)) und die Erste Fremdsprache in Gegenüberstellung zur Mutter- bzw. Bildungssprache.
Siehe auch: Was ist die Sprachniveaueinstufung (SNE)?
Für Studierende mit nichtdeutscher Muttersprache gilt Folgendes: "Für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium ist die bestandene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 (nach GERS) erforderlich. Diese Regelung entfällt bei einem Reifezeugnis aus einem deutschsprachigen Land." (siehe Bereich Zulassung der Website der Studienabteilung)
Was ist der Unterschied zwischen der 1. und der 2. Fremdsprache?
Die 1. FS kann nur als B-Sprache (aktive Kompetenz) studiert werden. Bei der 2. FS hast du die Wahl zwischen B- und C-Sprache (passive Kompetenz). Was das bedeutet, erklären wir dir in der nächsten Frage. Du solltest dir schon vor dem Studium überlegen, was deine 1. FS und was deine 2. FS sein soll, da du es bei der Studienzulassung angeben musst.
Was bedeuten die Bezeichnungen A-, B- und C-Sprache?
A-Sprache = Mutter- oder Bildungssprache
B-Sprache = aktive Sprachkompetenz, d.h. du übersetzt (und dolmetschst) sowohl aus der FS als auch in die FS. Hier müssen deine Sprachkenntnisse natürlich besser sein, da du sowohl ein gutes Gespür für die Muttersprache als auch für die Fremdsprache brauchst.
C-Sprache = passive Sprachkompetenz, d.h. du übersetzt (und dolmetschst) ausschließlich aus der FS in deine Muttersprache.
Ob du deine 2. FS als B- oder C-Sprache studierst, musst du dir noch nicht vorher überlegen. Das entscheidest du im Laufe des Studiums durch das Absolvieren der entsprechenden Wahlmodule (dazu mehr unter Das Studium > Wahlmodule).
Kann ich auch drei Fremdsprachen studieren?
Ja, das ist möglich. Du musst dich dafür zweimal für das Studium anmelden. Einmal in der Kombination 1.FS + 2. FS und dann in der Kombination 1.FS + 3.FS. Verwirrend? Hier ein Beispiel: Du möchtest Englisch (1. FS) sowie Französisch (2. FS) und Spanisch (3. FS) studieren. Du meldest dich also einmal für das Bachelorstudium Translationswissenschaft Englisch-Französisch und nochmals für das Bachelorstudium Translationswissenschaft Englisch-Spanisch an. Das wird dann als zwei separate Studien geführt, wobei du die Kurse für die 1. FS natürlich nur einmal machen musst. Am Ende des Studiums erhältst du zwei Bachelortitel (mehr dazu unter Das Studium > Bachelorarbeit).
Achtung: Für die Berechnung der Studiendauer werden beide Studien gleichermaßen herangezogen. Das heißt, wenn du das Studium für die 3. Fremdsprache beispielsweise erst im 3. Semester aufnimmst, bist du für dieses Studium automatisch schon im 3. Semester gemeldet, auch wenn du eigentlich erst im 1. Semester bist, da dein erstes Translationswissenschaftsstudium ebenfalls zur Berechnung herangezogen wird. Die ersten 8 Semester (6 Semester Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester) bist du im Bachelorstudium vom Studienbeitrag befreit, danach musst du ihn gemäß § 91 des Universitätsgesetzes zahlen. Weitere Informationen zum Thema Studienbeitrag (und Gründe, weshalb er dir erlassen werden kann!) findest du hier.
So vorteilhaft drei Fremdsprachen vielleicht für den Beruf sein mögen, vergiss bitte nicht, dass eine weitere Fremdsprache natürlich auch mehr Arbeit bedeutet und du dadurch im Studium zurückfallen und somit studienbeitragspflichtig werden könntest.
Wo kann ich mich für das Studium einschreiben?
Für die Zulassung zum Studium ist die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Sie befindet sich im Hauptgebäude (Innrain 52).
Kann man das Studium auch im Sommersemester beginnen?
Es ist möglich, aber nicht ratsam, das Studium im Sommersemester zu beginnen. Das Studium ist auf einen Start im Wintersemester ausgelegt, deshalb werden die Kurse nur dementsprechend angeboten. Das bedeutet: Für Französisch, Spanisch, Italienisch und Deutsch als Fremdsprache werden im Sommersemester die Sprachkurse der ersten Stufe normalerweise nicht angeboten. Es ist jedoch möglich, zu Beginn des Sommersemesters die Sprachniveaueinstufung für Sprachkurs II zu absolvieren, um direkt im höheren Kurs einzusteigen. Nur für Englisch wird Sprachkurs I jedes Semester angeboten. Der Russisch-Grundkurs ("Nichtschulsprache I" und "Nichtschulsprache II") beginnt ausschließlich im WS.
Siehe auch: Ist der empfohlene Studienverlauf verpflichtend? und Was ist die Sprachniveaueinstufung (SNE)?
Welche Studienkennzahl hat das Bachelorstudium Translationswissenschaft?
Bachelor: C 031
Die einzelnen Sprachen:
331 = Deutsch als 1. Fremdsprache
342 = Englisch
345 = Französisch
348 = Italienisch
351 = Spanisch
360 = Russisch
Wenn du deine Kennzahl nicht auswendig kannst, findest du sie auch im LFU:online unter Meine Studien.
Wie viele Studierende hat das Institut für Translationswissenschaft?
Aktuelle Studierendenzahlen und interessante Statistiken zur Universität und den einzelnen Studien findest du unter Semesterstatistiken.
Das Studium
Studienanfang
Der Begriff Studieneingangs- und Orientierungsphase, kurz StEOP, bezeichnet eine Reihe von einführenden Lehrveranstaltungen, die einen ersten Einblick in das Studium geben sollen und verpflichtend im ersten Studienjahr absolviert werden müssen. Alle weiteren Informationen zur StEOP findest du auf der StEOP-Infoseite des Instituts.
An unserem Institut sind folgende Kurse Teil der StEOP:
- SL Sprache und Sprachbeschreibung (PM 1a, 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- SL Einführung in die Translationswissenschaft (PM 1b, 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- SL Berufskunde (PM 1c, 1 SSt, 2 ECTS-AP),
- SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft (PM 1d, 1 SSt, 2 ECTS-AP).
Beachte bitte, dass du zusätzlich zur StEOP nur 22 ECTS-AP absolvieren darfst. Solange du die StEOP nicht positiv abgeschlossen hast, darfst du diesen Wert nicht überschreiten!
Was ist die Sprachniveaueinstufung (SNE)?
Bevor du mit dem Studium beginnst, musst du an der Sprachniveaueinstufung (SNE) teilnehmen, die normalerweise in der ersten Unterrichtswoche stattfindet. Diese Überprüfung dient dazu festzustellen, ob du das nötige Sprachniveau erfüllst bzw. sogar überschreitest (in diesem Fall kannst du - außer in Englisch - bei entsprechender Einstufung den 1. Sprachkurs überspringen, der dir dann angerechnet wird). Die Sprachniveaueinstufung findet für alle Fremdsprachen außer Russisch statt. Du musst dich dafür mit einem Formular bei unserer Sekretärin Sandra Reiter anmelden. Dieses Formular sowie alle wichtigen Informationen zu den Anmeldeformalitäten findest du auf der Informationsseite zur Sprachniveaueinstufung. Da durch die SNE dein tatsächliches Sprachniveau ermittelt werden soll, darfst du kein Wörterbuch oder ähnliche Hilfsmittel verwenden.
NEUREGELUNG DER SNE AB WS 2015/16:
Seit dem WS 2015/16 gibt es die Möglichkeit, von der SNE befreit zu werden, und zwar für:
- Studierende, die ein (standardisiertes) österreichisches Maturazeugnis (Zentralmatura) mit der Angabe des Niveaus der Sprachkenntnisse vorweisen können (darf nicht älter als 1 Jahr sein)
ODER
- Studierende mit einem der folgenden Sprachzertifikate (darf nicht älter als 2 Jahre sein):
Deutsch als Fremdsprache:
-
- Ergänzungsprüfung Deutsch (österreichische Universitäten)
- Österreichisches Sprachdiplom: B2 Mittelstufe Deutsch (MD)
- Goethe Institut: Goethe Zertifikat B2
- Innovationszentrum Universität Wien GmbH: Mittelstufe 3
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe II (DSD II)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF): mindestens Niveau 4 in allen Teilen
Englisch:
-
- Cambridge First, Cambridge Advanced und Cambridge Proficiency: ab Niveau B2
- TOEFL: ab Niveau B2 (ab 87 Punkte)
Italienisch:
-
- CELI, CILS, PLIDA ab Niveau B1
Französisch:
-
- DALF und DELF ab Niveau B1
Spanisch:
-
- DELE ab Niveau B1
Wie sieht die Sprachniveaueinstufung aus?
Überprüft werden die Kompetenzen Hörverständnis, Leseverständnis, Schreiben und Grammatik (einzelne Teile können je nach FS auch wegfallen). Natürlich ist diese Einstufung immer auch mit Aufregung verbunden. Wenn du aber in deinen Fremdsprachen maturiert hast, sollte die Sprachniveaueinstufung gleich viel leichter fallen. Ansonsten ist es natürlich immer gut, einzelne Grammatikkapitel (z.B. Zeiten, direkte/indirekte Rede, unregelmäßige Verben, ...) vorher nochmals zu wiederholen, fremdsprachige Zeitungen zu lesen oder sich Filme/Nachrichten in der jeweiligen Fremdsprache anzuschauen.
Inzwischen hat auch das Institut Informationsblätter zur SNE herausgegeben, die auf der SNE-Infoseite des Instituts zu finden sind.
Wenn du dir nicht sicher bist, welches Niveau du hast, kannst du auf der Internetseite des ISI (=Internationales Sprachenzentrum der Universität Innsbruck) über die Kurse mit dem jeweiligen Sprachniveau und der jeweiligen Sprache Selbsteinstufungstests abrufen. Diese sind zwar eigentlich für die Sprachkurse des ISI und nicht für unsere SNE gedacht, geben dir aber trotzdem einen guten Überblick darüber, wo du stehst und was du noch wiederholen solltest.
Alle Informationen sind noch einmal kurz zusammengefasst in der "Checkliste zum Studienbeginn" auf der SNE-Infoseite des Instituts.
Wo melde ich mich für meine Lehrveranstaltungen an?
Die Lehrveranstaltungsanmeldung erfolgt verpflichtend über das Portal LFU:online. Die Kurse der Translationswissenschaft findest du unter Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät > Bachelorstudium Translationswissenschaft. Für weitere Fragen zur LV-Anmeldung siehe auch die FAQ zu LFU:online.
Welche Kurse soll ich im 1. Semester belegen?
Für das erste Semester werden die folgenden Module empfohlen (insgesamt 30 ECTS-AP):
- PM 1: Orientierungsmodul (10 ECTS-AP)
- PM 4: Erste Fremdsprache I (10 ECTS-AP) (bzw. PM 5 oder PM 6 bei höherer Einstufung)
- PM 7: Zweite Fremdsprache I (10 ECTS-AP) (bzw. PM 8 oder PM 9 bei höherer Einstufung)
Für das neue Curriculum, das mit 1.10.2016 in Kraft tritt, gibt es auf der Bachelor-Infoseite des Instituts mittlerweile einen offiziellen Studienverlaufsplan für die folgenden Semester. Auf der Informationsseite des Prüfungsreferats findest du außerdem einen allgemein gehaltenen Studienverlaufsplan für das gesamte Bachelorstudium.
Ist der empfohlene Studienverlauf verpflichtend?
Nein. Es ist aber ratsam ihn zu befolgen, da es sonst zu Kursüberschneidungen kommen kann. Weiters gilt zu beachten, dass Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter (UE, PS, VU etc.) meist Voraussetzungen haben. Das betrifft besonders Kurse, die im empfohlenen Studienverlauf in den höheren Semestern vorgeschlagen werden. Sie haben häufig als Voraussetzung Lehrveranstaltungen, die laut Studienverlauf in den niedrigeren Semestern zu absolvieren sind. Wenn du dich an den empfohlenen Studienverlauf hältst, hast du immer alle Voraussetzungen erfüllt.
Die Vorlesungen sind davon nicht betroffen. Bei ihnen ist es leichter, diese vorzuziehen oder nach hinten zu verschieben. Beachte aber, dass nicht alle Vorlesungen jedes Semester angeboten werden.
Welche Arten von Kursen gibt es?
- Vorlesungen (VO): Hier gibt es weder eine Platzbeschränkung noch Anwesenheitspflicht. Es gibt jeweils drei Prüfungstermine.
- Studienorientierungslehrveranstaltungen (SL): Darin werden dir die wesentlichen Inhalte des Studiums vermittelt. Sie sind im Zuge der StEOP innerhalb der ersten beiden Semester zu besuchen. Es gibt weder eine Platzbeschränkung noch Anwesenheitspflicht.
- Arbeitsgemeinschaften (AG): Darin werden Inhalte vor allem in Gruppen erarbeitet. Sie haben keine Anwesenheitspflicht, jedoch ist die Platzzahl auf 30 begrenzt!
Alle anderen Kurse sind prüfungsimmanent, das bedeutet, sie haben eine begrenzte Platzzahl (normalerweise 30) sowie Anwesenheitspflicht:
- Proseminare (PS)
- Übungen (UE)
- Vorlesungen mit Übungscharakter (VU)
Anwesenheitspflicht bedeutet, dass du im Normalfall nicht öfter als zweimal unentschuldigt fehlen darfst, da du sonst deinen Kursplatz verlierst. Die Anzahl der Fehlstunden richtet sich nach Häufigkeit des Unterrichts und wird von den Lehrpersonen am Anfang des Semesters bekannt gegeben.
Eine genauere Beschreibung der einzelnen LV-Arten findest du auch im Curriculum auf Seite 3.
Wo finde ich die Kursvoraussetzungen?
Die Voraussetzungen stehen im Vorlesungsverzeichnis beim jeweiligen Kurs sowie im Curriculum.
Bei meinen Kursanmeldungen steht „Anmeldewunsch“. Was bedeutet das?
Keine Sorge, wenn du dich im LFU:online für einen Kurs anmeldest, steht dort standardmäßig „Anmeldewunsch“, da die Platzzahl bei den meisten Kursen beschränkt ist und die Lehrpersonen deshalb erst nach Ende der Anmeldefrist eine Auswahl treffen. Bei der Platzvergabe sind die wichtigsten Kriterien Semesteranzahl sowie Anmeldedatum. Wenn du dich also früh genug für einen Kurs anmeldest, solltest du einen Kursplatz sicher haben. Du siehst auch bei der Anmeldung, wie viele andere Studierende sich bisher angemeldet haben und wie viele Plätze insgesamt verfügbar sind.
Die endgültige Auswahl der Kursteilnehmer wird aber normalerweise erst in der ersten Stunde getroffen. Solange also nicht „Anmeldung abgewiesen“ dasteht, musst du auf alle Fälle in die erste Stunde gehen, um einen Kursplatz zu bekommen! Oftmals tauchen ein paar Studierende nicht auf, wodurch du auch die Möglichkeit auf einen Platz hast, wenn du z.B. Nr. 33/30 bei der Anmeldung warst.
Bei den Lehrveranstaltungen ohne Platzbeschränkung wirst du hingegen normalerweise sofort freigeschaltet. In diesem Fall steht dann „Anmeldung bestätigt“.
Allgemeine Fragen zum Studium
Wo gibt es am Institut Aufenthaltsmöglichkeiten für Studierende?
Für unsere Studierenden stehen folgende Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Die Institutsbibliothek im 4. Stock
- Der Diplomandenraum im 3. Stock
Meine Kurse überschneiden sich, was soll ich tun?
Wenn du dich an den Studienverlauf hältst, sollte es im Normalfall zu keinen Überschneidungen kommen. Falls doch, wende dich so früh wie möglich an die Lehrveranstaltungsleitung oder an uns, damit das Problem behoben werden kann.
Kann ich bei meinem Sprachkurs auch Gruppen mischen/tauschen?
Nein. Die Kurse sollen als Modul besucht werden, d.h. alle drei Kurse müssen in derselben Gruppe absolviert werden. Wenn es dadurch bei dir zu Überschneidungen kommt, solltest du dich an die jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung wenden (siehe: Meine Kurse überschneiden sich, was soll ich tun?). Diese entscheiden dann, ob ein Wechsel in eine bestimmte Gruppe möglich ist.
Ich bin in einem Teil der Sprachkurse durchgefallen. Was soll ich jetzt machen?
Normalerweise musst du nur den Kurs wiederholen, bei dem du durchgefallen bist (also nicht das gesamte Modul!). Bei Russisch wird empfohlen, alle drei Kurse zwecks Übung zu wiederholen (besonders, wenn man auch bei einem anderen Kurs durchgefallen ist).
Bei meinem Kurs steht als Kursleitung Senior Lecturer oder N.N. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass noch nicht feststeht, wer den Kurs leiten wird. Keine Sorge, bis Semesterbeginn ist diese Frage auf alle Fälle geklärt.
Die Anmeldefrist hat angefangen, aber es sind noch nicht alle Kurse zur Anmeldung freigeschaltet. Was kann ich machen?
Die Lehrpersonen müssen die Anmeldefristen für die Kurse selbst eintragen. Manche versäumen es, die Kurse freizuschalten und so kommt es dann dazu, dass selbst zu Beginn der Anmeldefrist nicht immer alle Kurse eine Anmeldeoption haben. Schreib der betreffenden Lehrperson eine E-Mail, dann sollte sich das Problem klären. Bei Kursen, für die die Kursleitung noch nicht feststeht, wird die Anmeldung oft erst später freigeschaltet. Hier hilft meist nur warten.
Ich habe bei einer Vorlesung gefehlt. Woher bekomme ich eine Mitschrift?
Die StV hat keine Mitschriftensammlung und kann dir leider nicht weiterhelfen. Das bewährteste Mittel, um an Unterlagen zu kommen, sind immer noch deine Mitstudentinnen und -studenten. Frag am besten bei ihnen nach, wenn du einmal gefehlt hast. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, in unserer Facebook-Gruppe zu fragen.
Wie lange hat eine Lehrperson Zeit, meine Prüfungen zu korrigieren?
Bei mündlichen Prüfungen muss die Note sofort im Anschluss bekannt gegeben werden. Solltest du ein "Nicht genügend" erhalten, muss dir die Lehrperson die Gründe dafür nennen. Für die Korrektur von schriftlichen Prüfungen haben Lehrpersonen vier Wochen Zeit. Das kannst du auch im Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen" auf S. 10f. nachlesen.
Für Bachelor- und Masterarbeiten beträgt die Frist zwei Monate.
Ich möchte mir eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen. Welche Dokumente brauche ich dafür?
Alle Dokumente, die du für die Anrechnung benötigst, findest du auf der Institutsseite unter Anerkennung von Prüfungen sowie auf der Seite des Prüfungsreferats unter Formulare. Konkret musst du folgende Dokumente zur Anrechnung mitbringen:
- Ansuchen um Anerkennung
- Beiblatt
- Studienblatt
- Studienerfolgsnachweis über die Prüfung(en), deren Anrechnung beantragt wird
Die Anrechnung erfolgt durch den Studienbeauftragten Herrn Saverio Carpentieri. Seine aktuellen Sprechstundenzeiten findest du immer auf der Institutsseite unter Informationen des Studienbeauftragten.
Ich möchte meine erste und zweite Fremdsprache tauschen, wie geht das?
Der Tausch von 1. und 2. Fremdsprache (BA und MA, Bsp. Ru/E auf E/Ru) muss in der Studienabteilung – entweder persönlich oder über die online-Bewerbung – während der allgemeinen Zulassungsfrist gemeldet werden. Eine Änderung ist auch in der (im Sommersemester 2022 zuletzt bestehenden) Nachfrist möglich, wird aber nicht empfohlen, da die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen dann bereits abgeschlossen sind.
Kann ich mich vom Studium beurlauben lassen bzw. dieses für einen Zeitraum unterbrechen?
Ja, dazu gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten: Es kann vorkommen, dass du dein Studium während eines gewissen Zeitraums aus berechtigten Gründen nicht wahrnehmen kannst. In dem Fall kannst du einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Nähere Details dazu sind auf der Seite über Meldung und Abmeldung (Link) zu finden.
Des Weiteren gibt es theoretisch die Möglichkeit, sich exmatrikulieren zu lassen, indem man den Studienbeitrag nicht rechtzeitig vollständig einzahlt. Was dabei zu beachten ist, erfährst du auf Anfrage von der Studienabteilung (Link) sowie in folgendem Arbeiterkammer-Artikel (Link), in dem u. a. vermerkt ist, dass man sich eine solche Unterbrechung des Studiums gut überlegen sollte.
Kann ich gegen die Beurteilung einer Prüfung Berufung einlegen, also diese anfechten?
An dieser Stelle möchten wir auf das Universitätsgesetz (Link) verweisen:
Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist kein Rechtsmittel zulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden bzw. einer Person, deren Zulassung gemäß § 68 Abs. 1 Z 3 erloschen ist, mit Bescheid aufzuheben. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und der schwere Mangel ist glaubhaft zu machen. Der Antritt zu einer Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.
Kurz gesagt: Es können nur negativ beurteilte Prüfungsergebnisse angefochten werden – und das auch nur unter gewissen eng gefassten Bedingungen.
Was ist ein (schwerer) Mangel?
- ein gewichtiger Fehler in der Durchführung, der das Ergebnis beeinflusst hat
- Beispiele aus der Judikatur:
- Prüfungskommission ist nicht richtig besetzt, war nicht die gesamte Prüfungszeit anwesend,
- unvorhergesehene Ereignisse wie z.B.: Stromausfall, Baustellenlärm, etc.
- ungerechtfertigter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Fragen der inhaltlichen Bewertung wären grundsätzlich vom Beurteilungsspielraum der Prüferin oder des Prüfers erfasst und daher nicht beschwerdefähig.
Weitere Informationen:
- Ombudsstelle für Studierende: Rechtsschutz bei Prüfungen (Link)
- ÖH Uni Innsbruck: Antrag auf Aufhebung einer negativen beurteilten Prüfungwegen schweren Mangels gemäß § 79 Abs 1 UG; zu finden auf der Webseite des Basisreferats (Link)
- Bezüglich der zuständigen Person ("ergeht an"): Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um den Studienbeauftragten und sollte dementsprechend ausgefüllt werden.
- Bezüglich Zuständigkeit: Die Details dazu findest du in der Satzung (Link), der du die Daten der "Studienrechtlichen Bestimmungen" bzw. der letzten Änderung derselben entnehmen kannst, bzw. im Curriculum.
- Bezüglich der zuständigen Person ("ergeht an"): Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um den Studienbeauftragten und sollte dementsprechend ausgefüllt werden.
- Manz-Rechtsdatenbank zu § 79 UG (Link), siehe dazu den Bereich Entscheidungen, davon insbesondere die jeweilige "Erkenntnis (RS)"
- HochschülerInnenschaft an der TU Graz: Prüfungsrecht (Link): siehe die Gründe im Bereich "Meine Prüfung enthält schwere Mängel! Was kann ich tun?"
Wahlmodule
Im Bachelor Translationswissenschaft sind laut Curriculum insgesamt 32,5 ECTS-Punkte aus den Wahlmodulen zu belegen. Es gibt die folgenden beiden Kompetenzbereiche:
A) Translatorik
B) Weitere Wahlmodule
Was solltest du generell beachten?
Allgemein zu beachten ist, dass nur komplette Module, keine Einzelkurse, absolviert werden müssen! Wenn also ein Modul aus zwei Kursen besteht, musst du auch beide machen. Die Kurse müssen aber nicht unbedingt im selben Semester besucht werden. Die oben angegebene ECTS-Zahl muss in jedem Kompetenzbereich genau erreicht werden.
Translatorik (WM 1-5)
Im Kompetenzbereich Translatorik hast du die Wahl zwischen zwei Varianten:
1. Variante: Wahlmodule 1-3 (20 ECTS-AP). In diesem Fall wird alles genau so gemacht wie in der 1. FS, also Übersetzen I-III (D-FS-D), Stegreifübersetzen sowie Gesprächsdolmetschen.
2. Variante: Wahlmodule 4 und 5 (12,5 ECTS-AP). Bei dieser Variante besuchst du ebenfalls die Lehrveranstaltungen Übersetzen I-III, Stegreifübersetzen und Gesprächsdolmetschen. Der Unterschied zur ersten Variante besteht darin, dass du dir eine Richtung aussuchen kannst. Du kannst die Kurse also entweder in der Variante Deutsch-2. FS oder in der Variante 2. FS-Deutsch besuchen. Es ist jedoch nicht möglich, die Richtungen zu mischen, das heißt, du musst dich für eine Richtung entscheiden.
Weitere Wahlmodule (WM 6-18)
Die Anzahl der hier zu absolvierenden ECTS-AP hängt davon ab, welche Variante du im Bereich Translatorik gewählt hast. Bei Variante 1 musst du somit noch 12,5 ECTS-AP aus den WM 6-18 wählen, bei Variante 2 sind es 20 ECTS-AP.
Du hast im Wahlmodulbereich die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Bereichen zu wählen: Weitere Sprachkurse, Eurocom, Literaturübersetzung, Gender Studies, externe anrechenbare Praktika (siehe Infoseite des Studienbeauftragten) oder komplett frei wählbare Module bzw. Lehrveranstaltungen (Interdisziplinäre Kompetenzen, Individuelle Schwerpunktsetzung) stehen dir zur Auswahl. Somit kannst du im Wahlmodulbereich bereits einen Grundstein für deine angestrebte Spezialisierung im Masterstudium legen.
Interdisziplinäre Kompetenzen heißt, dass du einzelne Kurse im Ausmaß von bis zu 7,5 ECTS-AP an anderen Instituten besuchen kannst (die Kurse dürfen nicht in unserem Curriculum stehen). Hierbei werden LVs aus den Bereichen Sprach-, Kultur- oder Literaturwissenschaft empfohlen. Du musst keine ganzen Module absolvieren, es werden auch Einzelkurse angerechnet. Wenn die Kurse mehr als 7,5 ECTS-AP ergeben, kannst du sie dennoch für die 7,5 ECTS anrechnen lassen. Bei der Individuellen Schwerpunktsetzung hingegen musst du vollständige Module aus anderen Bachelorstudien absolvieren. Die Anrechnung erfolgt durch den Studienbeauftragten Herrn Carpentieri (siehe: Ich möchte mir eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen. Welche Dokumente brauche ich dafür?).
WM 8-9: Hier kannst du dir Sprachkurse in Nichtschulsprachen im Ausmaß von insgesamt je 5 ECTS-AP anrechnen lassen; das heißt, Sprachkurse mit Sprachen, die nicht an österreichischen Schulen unterrichtet werden wie Chinesisch, Portugiesisch, Hebräisch etc. Diese Kurse können auch am ISI besucht werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Kurs dort normalerweise nicht 5 ECTS-AP hat, weshalb du 2 aufbauende Sprachkurse besuchen musst (z.B. Portugiesisch I und Portugiesisch II).
WM 11: Hier kannst du dir Kurse in einer Sprache, die du nicht am Institut studierst, im Ausmaß von 5 ECTS-AP anrechnen lassen. Sind zum Beispiel deine Sprachen im Studium Englisch und Französisch, kannst du dir ohne Weiteres 2 Italienisch-Kurse vom ISI anrechnen lassen. Wie bei den WM 8-9 reicht ein Kurs für die Anrechnung leider nicht aus. Kurse vom usi werden keinesfalls angerechnet. (Anm.: Der Studienbeauftragte, Herr Carpentieri, empfiehlt die ISI-Kurse grundsätzlich nicht, da sie zu wenige ECTS-AP betragen und man mehrere Kurse besuchen muss, um 5 ECTS-AP zu erreichen. Aber er rechnet sie natürlich an.)
Kann ich im Bachelorstudium Ergänzungen/Wahlpakete (minor) belegen?
Leider ist die Anrechnung von kompletten Wahlpaketen (statt anderen Wahlmodulen) derzeit [März 2021] in unserem Bachelorstudium – im Gegensatz zum MA-Studium – (noch) nicht möglich. (Eine diesbezügliche Änderung ist im Gespräch, aber die Details müssen noch geklärt werden. Wir würden dich per StV-Newsletter über etwaige Änderungen informieren.)
Bachelorarbeit
Grundsätzlich findest du alle Formulare für die Bachelorarbeit auf der Informationsseite des Instituts zum Bachelorstudium sowie auf der Seite des Prüfungsreferats unter Formulare.
Aus welchen Modulen kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit kann an unserem Institut aus folgenden Modulen geschrieben werden:
- Pflichtmodul 3: PS Translationswissenschaft
- Pflichtmodul 11: PS Ausgewählte Themen 1. FS
- Pflichtmodul 13: PS Ausgewählte Themen 2. FS
Wann schreibe ich die Bachelorarbeit?
Die Bachelorarbeit ist an das jeweilige Proseminar geknüpft, im Rahmen dessen du die Arbeit schreibst. Das bedeutet, dass du die Bachelorarbeit sofort im Anschluss an das Proseminar schreiben musst. Wenn du also deine Bachelorarbeit beispielsweise anknüpfend an das PS Ausgewählte Themen 1. FS schreiben möchtest, ist es ratsam, diesen Kurs nicht zu früh im Studium zu besuchen. Normalerweise schreibst du die Bachelorarbeit im 5. oder 6. Semester.
Wie wähle ich ein Thema für meine Bachelorarbeit aus?
Das Thema wählst du zusammen mit deiner Betreuungsperson, die auch gleichzeitig das PS leiten muss, aus. Die Bachelorarbeit kann in einer Vertiefung der PS-Arbeit bestehen oder ein eigenes Thema behandeln. Wenn du dich dazu entschieden hast, deine Bachelorarbeit in einem PS zu schreiben, musst du das der Lehrperson zu Beginn des Kurses mitteilen. Die Lehrperson legt normalerweise Fristen fest, bis wann man sich spätestens bei ihr melden muss (meist 1-2 Monate).
In welcher Sprache muss die Bachelorarbeit geschrieben werden?
Wenn du die Bachelorarbeit im Rahmen des PS „Ausgewählte Themen“ schreibst, ist es an sich frei gestellt, ob du sie auf Deutsch oder in der jeweiligen Fremdsprache schreibst. Manche Lehrpersonen haben diesbezüglich aber Präferenzen. Du solltest auf jeden Fall mit ihnen abspreche, in welcher Sprache du die Arbeit verfassen darfst bzw. sollst.
Wie viele Bachelorarbeiten muss ich schreiben, wenn ich drei FS studiere?
Je nachdem, aus welchem Bereich du die Bachelorarbeit schreibst, musst du eine oder zwei schreiben. Wenn du die Arbeit in der 1. FS oder im PS Translationswissenschaft schreibst, wird sie dir auch für dein „Zweitstudium“ angerechnet. In diesem Fall müssen die Formulare für die Bachelorarbeit nur einmal ausgefüllt werden. Wenn du sie jedoch im Rahmen des PS der 2. FS schreibst, kannst du sie natürlich nicht für deine 3. FS anrechnen lassen. Wenn deine Arbeit für beide Studien angerechnet wird oder du zwei Arbeiten schreibst, bekommst du am Ende auch zwei Bachelortitel.
Was muss ich sonst beachten (Formulare, eidesstattliche Erklärung etc.)?
- Beachte die Informationen zur Abfassung von Bachelorarbeiten.
- Es gibt ein von der Fakultät vorgegebenes Deckblatt für deine Bachelorarbeit.
- Die eidesstattliche Erklärung muss bei deiner Arbeit angehängt und von dir unterschrieben werden. Sie gehört an das Ende deiner Bachelorarbeit.
- Wenn du deine gebundene Arbeit abgibst, fehlen dir noch zwei Formulare: Das Formular Bewertungskriterien Bachelorarbeiten muss von der Lehrperson ausgefüllt werden, die deine Arbeit betreut hat. Du brauchst es später für das Prüfungsreferat, wenn du dein Studium abschließen willst (siehe Wie bekomme ich meinen Bachelortitel?) Genauso musst du zusammen mit deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer das Formular Nachweis über Bachelorarbeiten ausfüllen, das ebenfalls am Ende des Studiums im Prüfungsreferat abzugeben ist.
Auslandsaufenthalte: Erasmus+ etc.
Ist ein Auslandsaufenthalt verpflichtend?
Nein, es ist dir freigestellt, ob du ins Ausland fährst. Du solltest diese Chance aber nützen, um eine neue Kultur kennen zu lernen und deine sprachlichen Kompetenzen zu verbessern.
Wo kann ich mich über Auslandsaufenthalte informieren?
Alle Informationen zum Thema Erasmus+-Semester findest du auf der Institutsseite in der Rubrik International studieren. Das Büro für internationale Beziehungen (IRO) hilft dir als Anlaufstelle der Uni bei Fragen ebenfalls weiter. Das IRO veranstaltet auch regelmäßig gemeinsam mit dem Institut Informationsveranstaltungen zum Thema Erasmus+, bei denen du eigentlich alles Wissenswerte erfährst.
Es gibt für dich auch die Möglichkeit eines Erasmus+-Praktikums, also einer über das Programm geförderten beruflichen Erfahrung. Informationen dazu findest du auf der Praktika-Infoseite des Büros für Internationale Beziehungen.
Neben den zahlreichen Erasmus+-Partnerschaften pflegt die Universität Innsbruck auch etliche weitere Kooperationen zu Universitäten weltweit. Mithilfe der Liste der Unipartnerschaften kannst du dir ein Bild von allen internationalen Möglichkeiten machen.
Eine besonders enge Universitätspartnerschaft haben wir mit der Uni New Orleans (UNO). Dadurch hast du die Möglichkeit, einen geförderten Studienaufenthalt in den USA zu verbringen und deine sprachlichen und kulturellen Kompetenzen in einer Stadt, die neben englischen auch französische sowie spanische Einflüsse aufweist, zu erweitern. Bist du bereit für ein Semester (oder gar ein Jahr?) in der Jazz-Metropole im Land der unbegrenzten Möglichkeiten? Das Center New Orleans ist deine erste Anlaufstelle und organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen.
Jeden Sommer besteht außerdem für Studierende der Uni Innsbruck die Möglichkeit, an der UNO International Summer School in Innsbruck teilzunehmen und dabei den universitären Kurshorizont zu erweitern und zahlreiche Studierende aus den USA kennen zu lernen. Die Summer School findet üblicherweise jedes Jahr von Anfang Juli bis Mitte August statt.
Studienabschluss
Was ist das Prüfungsprotokoll?
Das Prüfungsprotokoll ist ein Formular, das du für deinen Bachelorabschluss (+ die Zulassung zu Prüfungsprojekt und die dazugehörige Prüfung) benötigst. Du findest es auf der Seite des Prüfungsreferats unter Formulare. Im Prüfungsprotokoll musst du alle absolvierten Prüfungen mit Datum, Note und PrüferIn eintragen. Diese Angaben findest du im LFU:online. Du solltest damit am besten schon nach Abschluss deiner ersten Prüfungen beginnen, damit du auch einen besseren Überblick über deine noch fehlenden Lehrveranstaltungen hast. Lies dir die Ausfüllhilfe im Formular sorgfältig durch, damit du keine Fehler machst. Solltest du Probleme beim Ausfüllen haben, kannst du auch gerne bei uns in der Beratung vorbeikommen.
Das Prüfungsprojekt (PM 15) muss von allen Bachelorstudierenden besucht werden, die ihr Studium abschließen wollen. Es gilt für die 1. FS, unabhängig davon, welche Fremdsprache als 1. FS studiert wird.
Aufnahmebedingungen:
Du kannst den Kurs besuchen, wenn du mindestens im 5. Semester bist und die PM 15 positiv abgeschlossen hast. Der gleichzeitige Besuch des Prüfungsprojekts mit Übersetzen III ist sinnvoll.
Ablauf der LV
Alle Informationen zum Ablauf der Lehrveranstaltung und der abschließenden Prüfung findest du im Leitfaden für das Prüfungsprojekt.
Was hat es mit dem Prüfungsreferat auf sich? (Wichtig für den Bachelorabschluss!)
Die Prüfungsreferate sind laut Eigendefinition eine Servicestelle in allen Prüfungsangelegenheiten. In Sachen Bachelorarbeiten und Bachelorabschlüssen kommt man also kaum um einen Besuch herum.
Das Prüfungsreferat Standort Universitätsstraße 15 ist die Anlaufstelle für Studierende der philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät. Das für die Translationswissenschaft zuständige Prüfungsreferat befindet sich im Geiwi-Turm (Innrain 52d). Dazu geht man im Hauptstiegenhaus in den 1. Stock (wo sich auch die DTA befindet). Von der Stiege aus geht man links an den Liften vorbei nach hinten und sieht dort dann schon das Hinweisschild, das auf das Prüfungsreferat hindeutet.
Für jedes Studium gibt es eine eigene Hinweisseite des Prüfungsreferats – hier kommst du zur Seite für die Translationswissenschaft.
Die Öffnungszeiten des für uns zuständigen Prüfungsreferats variieren. Du findest die aktuellen Öffnungszeiten unter diesem Link.
Wie bekomme ich nun meinen Bachelortitel?
Schritt 1
Um deinen akademischen Titel zu bekommen, musst du zuallererst die Bachelorarbeit geschrieben haben und die vom Institut und der jeweiligen Lehrperson unterzeichneten Formulare dein Eigen nennen. (Nähere Informationen hierzu unter Das Studium > Bachelorarbeit)
Schritt 2
Als Nächstes musst du alle Prüfungen absolviert (inkl. Prüfungsprojekt) und auch die Noten bereits bekommen haben. Alle Pflichtfächer und alle Wahlfächer müssen positiv abgeschlossen sein (180 ECTS-AP laut Curriculum sind das Ziel!).
Schritt 3
Wenn du das hast, musst du dein Prüfungsprotokoll vervollständigen: Trage, wenn nicht schon geschehen, noch fehlende Kursnoten, PrüferInnen und Datumsangaben ein.
Schritt 4
Weiters musst du das Formular der Bundesanstalt Statistik Österreich online ausfüllen, ausdrucken und im Prüfungsreferat abgeben. Hier findest du das Onlineformular. Beim Ausfüllen muss man seine österreichische Sozialversicherungsnummer angeben. Falls man diese nicht hat, muss man eine Ersatzkennzahl angeben. Diese befindet sich auf dem Studienblatt rechts oben.
Schritt 5
Nun ist es an der Zeit, alle nötigen Formulare zum Prüfungsreferat zu bringen:
- 1x Prüfungsprotokoll
- 1x Kriterien für (SE-) /Bachelorarbeiten
- 1x Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- 1x Formular Statistik Österreich
Hast du diese vier Formulare abgeben, sollte deinem akademischen Titel nichts mehr im Weg stehen. Das Prüfungsreferat hat vier Wochen Zeit, dir deine Zeugnisse auszustellen. Wenn du im Herbst mit dem Master beginnen möchtest, solltest du diese Unterlagen also möglichst bald nach deiner letzten Prüfung abgeben.
Viel Erfolg!
Änderung des Bachelorcurriculums ab 1.10.2017
Ab dem WS 2016/17 wurden alle Studentinnen und Studenten des Bachelorstudiums auf das neue Curriculum umgestellt! Keine Sorge, Studierenden des alten Curriculums sollte dadurch jedoch kein Nachteil entstehen. Die wichtigsten Änderungen hat der Studienbeauftragte, Hr. Carpentieri, in einer Informationsveranstaltung am 07.06.2016 in einer Präsentation zusammengefasst. Wichtig für euch ist jetzt vor allem die Äquivalenzliste, in der ihr sehen könnt, welche von euch bereits positiv absolvierten Lehrveranstaltungen für welche Lehrveranstaltungen des neuen Curriculums angerechnet werden können. Wichtig ist außerdem zu wissen, dass viele Lehrveranstaltungen einfach nur an einer anderen Stelle stehen, einen neuen Namen bzw. Lehrveranstaltungstyp erhalten haben oder hinsichtlich der Lehrveranstaltungsinhalte leicht abgeändert wurden. Im Folgenden fassen wir euch wichtige Fragen aus der Informationsveranstaltung und zum Curriculum zusammen:
Warum wird das Curriculum geändert?
Die Curriculum-Änderung war nicht die Entscheidung unseres Instituts, sondern die der gesamten philologisch-kulturwissenschaftlichen Fakultät. Auch die anderen Studien unserer Fakultät haben ihre Curricula schon umgestellt.
Warum wird das Curriculum ohne Übergangsfrist von alt auf neu umgestellt?
Es besteht ein rechtlicher und somit verfahrenstechnischer Unterschied zwischen einem NEUEN Curriculum und einer ÄNDERUNG des Curriculums. Unser BA-Curriculum wurde nicht völlig erneuert, sondern lediglich verändert. Ursprünglich wurde von der Curriculum-Kommission eine Übergangsfrist von einigen Semestern vorgesehen, die jedoch von späteren bzw. höheren Instanzen gestrichen wurde, da es sich eben nur um eine Curriculum-Änderung und nicht um ein neues Curriculum handelt.
Was bedeutet das für Studierende, die ihr BA-Studium nicht im Sommersemester 2016 abschließen werden?
Ganz wichtig: keine Panik. Die Mitglieder der Curriculum-Kommission sowie unser Studienbeauftragter Herr Carpentieri haben ihr Bestes getan und werden auch weiterhin ihr Bestes tun, um den Studierenden bei Anrechnungen und Sonderfällen entgegenzukommen und zu helfen. Als Faustregel lässt sich festhalten: Durch die Curriculum-Änderung darf bzw. soll für keine Studierenden eine unzumutbare (!) Verzögerung der Studienzeit entstehen.
LVs des alten Curriculums weisen im geänderten Curriculum nicht mehr dieselben ECTS-AP-Werte auf. Was nun?
Im Zuge der Curriculumsänderung wurden einige Kurse an andere Stellen verschoben und manchen wurden neue ECTS-AP-Werte zugewiesen. Beispielsweise haben nun alle Übersetzungskurse 2,5 ECTS-AP statt früher 2 ECTS-AP für die Übersetzungskurse der I. und II. Stufe. Auf der anderen Seite mussten deswegen bei anderen Kursen die ECTS-Werte verringert werden (z. B. hatte die VO Grundlagen der Kulturwissenschaft im alten Curriculum 5 ECTS-AP, die äquivalente SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft hat jetzt jedoch nur mehr 2 ECTS-AP). Ihr verliert somit keine ECTS-AP, die ECTS-AP wurden nur etwas anders verteilt. Somit werdet ihr am Ende des Studiums mit Sicherheit auf 180 ECTS-AP kommen, wenn ihr euch mithilfe der Äquivalenzliste an das neue Curriculum haltet.
Was hat es mit der neuen StEOP auf sich?
Seit dem WS 2015/16 gilt die neue StEOP. Diese umfasst 8 ECTS-AP und besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen:
- SL Sprache und Sprachbeschreibung
- SL Einführung in die Translationswissenschaft
- SL Berufskunde
- SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft
Studierende, die bis zum 1.10.2016 die alte StEOP (SL Translationsrelevante Textanalyse und Textkompetenz Muttersprache I + SL Translationsrelevante Fremdsprachenkompetenz I, Erste Fremdsprache, Textverständnis) abgeschlossen haben, müssen die neue StEOP nicht absolvieren. Wer die alte StEOP bis dahin nicht abgeschlossen hat, hat bis 30.11.2017 Zeit, die neue StEOP zu absolvieren. Außerdem entfällt in diesem Fall die 30 ECTS-Regelung (nach der nicht mehr als 30 ECTS-AP im Studium abgeschlossen werden dürfen, wenn die StEOP noch nicht beendet wurde).
ACHTUNG: Studierende, welche die alte StEOP schon abgeschlossen haben, müssen trotzdem die Kurse der neuen StEOP besuchen, sofern sie die in der Äquivalenzliste aufgeführten LVs des alten Curriculums noch nicht abgeschlossen haben:
- VO Einführung in die translationsrelevante Sprachwissenschaft für die SL Sprache und Sprachbeschreibung
- VO Einführung in die Translationswissenschaft für die SL Einführung in die Translationswissenschaft
- VO Grundlagen des philologisch-kulturwissenschaftlichen Studiums für die SL Berufskunde
- VO Grundlagen der Kulturwissenschaft für die SL Translationsrelevante Kulturwissenschaft
Wenn ihr die VOs noch im alten Curriculum absolviert habt, müsst ihr die neuen Lehrveranstaltungen nicht mehr besuchen, da die VOs für die SLs angerechnet werden. Wenn ihr noch nicht alle diese VOs absolivert habt, müsst ihr die entsprechenden neuen LVs besuchen. Für euch sind diese Kurse dann aber keine StEOP-Lehrveranstaltungen mehr, sondern normale LVs, die ihr braucht, um die nötigen ECTS-Punkte im Bereich der Pflichtmodule zu erreichen.
Ich habe Stegreifübersetzen erst in eine Richtung absolviert. Brauche ich die LV in die andere Richtung auch noch?
Nein. Stegreifübersetzen wird, egal in welche Richtung man es gemacht hat, als neue LV Stegreifübersetzen mit 2,5 ECTS-AP angerechnet. Wenn du also in einer deiner Fremdsprachen (oder in beiden) erst einen Stegreifkurs absolviert hast, reicht das und du bekommst die Anrechnung für die LV und die 2,5 ECTS-AP.
Wurde der Kompetenzbereich „Basics“ abgeschafft?
Ja. Diese Entscheidung wurde von der gesamten Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät getroffen und umgesetzt. Die Lehrveranstaltungen aus diesem Bereich wurden neu zugeordnet (z.B. als Teil der neuen StEOP) und teilweise mit neuen ECTS-Werten versehen. Schon absolvierte LV waren daher nicht umsonst. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich "Basics", die nun nicht mehr im Curriculum stehen, können jedenfalls im Bereich der Wahlmodule angerechnet werden.
Welche Änderungen gibt es bezüglich der 2. Fremdsprache?
Bisher waren alle Kurse für die 2. FS Wahlmodule. Mit dem neuen Curriculum werden die Lehrveranstaltungen aus den Bereichen "Sprachbeherrschung" und "Kulturwissenschaft" zu Pflichtmodulen.
Es gibt damit auch nicht mehr die Möglichkeit, die Kurse aus den Kulturwissenschaftsmodulen durch Kurse aus dem Kompetenzbereich „Basics“ ersetzen zu lassen. (Das gilt auch für Studierende mit drei Fremdsprachen.) Ausnahme: Studierende, denen nur noch wenige ECTS-AP zur Vervollständigung der Ersetzung von „Translationsrelevante Kulturwissenschaft I bzw. II“ fehlen, können noch so abschließen, indem sie Prüfungen von Basic-Lehrveranstaltungen, die im Wintersemester 2015/16 bzw. Sommersemester 2016 angeboten wurden, absolvieren. Es zählt dabei das Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wurde, nicht das Prüfungsdatum. Somit ist es kein Problem, erst zum zweiten oder dritten Prüfungstermin anzutreten.
Die Übersetzungskurse bleiben auch weiterhin (verpflichtende) Wahlmodule, jedoch gibt es in Zukunft nur noch 2 statt 3 Varianten (siehe nächste Frage).
Was hat sich bei den Varianten für die Übersetzungskurse der 2. Fremdsprache verändert?
Mit dem neuen Curriculum entfällt die dritte Variante im Bereich Translatorik 2. FS. Stattdessen gibt es zwei Varianten:
- Variante 1 (WM 1-3): Die 2. FS wird wie die 1. FS absolviert (entspricht also genau der 1. Variante im alten Curriculum)
- Variante 2 (WM 4+5): Die Translatorikkurse der 2. FS werden in eine Richtung absolviert. Dies entspricht der 2. Variante des alten Curriculums, jedoch ist jetzt freigestellt, in welche Richtung übersetzt wird. Das heißt, man kann entweder alle Kurse ins Deutsche absolvieren oder in die Fremdsprache. Ihr müsst euch nur für eine Richtung entscheiden und für diese dann alle Kurse entsprechend absolvieren. Die noch fehlenden ECTS-AP können frei durch LVs aus den Wahlmodulen 6-18 ersetzt werden.
Was soll ich tun, wenn ich bei meiner 2. Fremdsprache Variante 3 absolvieren wollte?
Studierende, welche die Lehrveranstaltungen (Translatorikkurse + Außerfachliche Kompetenzen) für diese Variante schon absolviert haben oder diese bis zum Wintersemester 2016/17 abschließen werden (d.h. die LV müssen bis inkl. dieses Sommersemester absolviert worden sein), können ganz normal ihr Studium mit der Variante 3 für ihre 2. bzw. 3. FS abschließen.
Welche Änderungen gibt es im Bereich der Wahlmodule?
Im Gegensatz zum alten Curriculum wurde der Wahlmodulbereich erheblich entschlackt und übersichtlicher gemacht. Er besteht nun nur noch aus den Bereichen "A. Translatorik" (20 bzw. 12,5 ECTS-AP) und "B. Weitere Wahlmodule" (12,5 bzw. 20 ECTS-AP). Neu sind bei B das Wahlmodul "Literaturübersetzung" (als erster Einblick in die entsprechende Masterspezialisierung) und die Möglichkeit, sich durch "Interdisziplinäre Kompetenzen I/II" und "Individuelle Schwerpunktsetzung" frei Lehrveranstaltungen und Module aus anderen Studien anrechnen zu lassen (besonders praktisch im Hinblick auf die Spezialisierung in bestimmten Fachbereichen im Masterstudium). Außerdem ist nun die Absolvierung eines oder mehrerer Praktika als eigenständiges Modul im Curriculum verankert.
Was soll ich tun, wenn ich gerade einen Erasmus-Aufenthalt mache oder bald einen machen werde?
Für Studierende, die sich derzeit im Ausland befinden, gelten nach wie vor die alten Vereinbarungen und Learning Agreements. Dasselbe gilt für Studierende, die erst ihren Auslandsaufenthalt antreten werden, aber schon sicher an der Partneruniversität eingeschrieben sind (also alle nötigen Unterlagen ausgefüllt und eingereicht haben).
Wann sollte ich meine Kurse anrechnen lassen?
Wann ihr die Kurse, mit denen ihr z. B. "Translationsrelevante Kulturwissenschaft I und II" oder Stufe III der Übersetzungskurse der 2. FS ersetzen wollt, anrechnen lasst, ist egal. Wichtig ist - wie bereits oben genannt -, dass ihr die Kurse spätestens im Sommersemester 2016 besucht habt. Das heißt, dass der bis Ende August volle Terminkalender von Hrn. Carpentieri keinen Grund zur Beunruhigung darstellt und ein späterer Termin zur Anrechnung kein Problem ist.
Änderung des Universitätsgesetzes (UG-Novelle)
Wo finde ich nähere Informationen zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG)?
Auf folgenden Seiten findest du weitere Informationen zur UG-Novelle:
- UG-Novelle 2021 (Universität Innsbruck)
- #UGNovelle 2021 - die wichtigsten Fragen und Antworten (BMBWF)
- UG-Novelle (Informationen der Bundes-ÖH)
- Universitätsgesetz, Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz u.a., Änderung (österr. Parlament)
Wir werden die betreffenden Teile unserer FAQs in den kommenden Monaten noch aktualisieren.
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