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Voraussetzungen Kinderbetreuungszuschuss – Universität Innsbruck

Voraussetzung Kinderbetreuungszuschuss

Im Förderantrag für das Early Stage Funding muss bereits die Anfrage für den Kinderbetreuungszuschuss enthalten sein, damit ein Zuschuss in Betracht kommt. Mit Erhalt des Early Stage Funding wird vom Büro für Forschungsförderung bekanntgegeben, ob der Kinderbetreuungszuschuss gewährt wurde.

Für den von der Einkommensteuer befreiten Zuschuss für die Kinderbetreuung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Höchstens 2.000 Euro pro Kind pro Kalenderjahr (wird bereits einer:m anderen Arbeitgeber:in im Kalenderjahr ein steuerfreier Zuschuss für Kinderbetreuung gewährt, so kann nur noch ein allfälliger Differenzbetrag auf den Höchstbetrag von 2.000 Euro steuerfrei belassen werden Darüber hinaus werden Zuschüsse steuerpflichtig erfasst).

Die Betreuung betrifft ein Kind, für das dem:r Arbeitnehmer:in selbst der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG) für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht.

Das Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Die Betreuung erfolgt in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung, die den landesgesetzlichen Vorschriften über Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht, oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen haushaltszugehörige Angehörige. Bitte klären Sie dies mit der Betreuungseinrichtung oder der Betreuungsperson ab.

Bitte schicken Sie am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das  Formular L 35 an Forschungsförderung & Mentoring, Karl-Schönherr-Str 3, 6020 Innsbruck;  forschungsfoerderung@uibk.ac.at. Sollten die obigen Voraussetzungen nicht (vollständig) vorliegen, wird der Zuschuss im Rahmen Ihrer Gehaltsverrechnung als Sachbezug verrechnet. Der Zuschuss kann direkt über die Universität Innsbruck an die Kinderbetreuungseinrichtung/die pädagogisch qualifizierte Person erfolgen oder im Nachhinein mit Vorlage der nachgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung von der Dienstgeberin teilweise ersetzt werden (Vorlage der Originalrechnung).


Rückfragen & Beratung

personalabteilung

Mag. Jessica Spiess Stärkle

+43 512 507 22048
Jessica.Spiess-Staerkle@uibk.ac.at

Adresse
Innrain, 52f, Bruno-Sander-Haus
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Termine nach Vereinbarung

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